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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              49740*05



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             7,5 J x 18 H2


                Typ:                         WF7580
§ 22 49740*05




                 Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
                 Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 49740


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 49740*05


                Die ABE-Nr. 49740*05 erstreckt sich auf die Räder 7,5 J x 18 H2, Typ WF7580, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0084-14-MURD/N5 vom 20.03.2017 beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                1 - 23

                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
                (FZV) nicht erforderlich.

                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
                Stellen gut lesbar und dauerhaft,
§ 22 49740*05




                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.

                Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
                Außendurchmesser zu kennzeichnen.

                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                TÜV SÜD Auto Service GmbH, vom 20.03.2017 festgehaltenen Angaben.

                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 28.03.2017
                Im Auftrag
                Gutachten 366-0084-14-MURD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: WF7580
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2017
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                Fahrzeughersteller                       : FUJI HEAVY IND.(J), ROVER, TOYOTA
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 48
                Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 100/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                P4IX 56,1           WF7580/P4IX             ohne                        56,1                    577     2181    02/14
                P4IX 56,1           WF7580/P4IX             ohne                        56,1                    612     2040    02/14
                P4IX 56,1           WF7580/P4IX             ohne                        56,1                    620     2010    02/14
                P4IX 56,1           WF7580/P4IX             ohne                        56,1                    585     2150    02/14
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : FUJI HEAVY IND.(J)
                Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                  : N225519-O or Serie
§ 22 49740*05




                Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SH; SHS
                                                           100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS; G3; G4
                                                           120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; SJ; ZC
                 Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
                 SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 225/45R18 91                                  Kombi; Allradantrieb;
                 SHS          e1*2001/116*0485*..            235/45R18 94                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                           73C; 74X; 75I
                 SJ            e13*2007/46*1305*..    108 - 177 225/50R18 95                               Kombi; Allradantrieb;
                                                                225/55R18 98                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                235/45R18 94                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                235/50R18 97                               721; 73C; 74X
                                                                235/55R18 100
                                                                245/45R18 96
                                                                245/50R18 100 11A; 24J
                                                      110       215/50R18 92
                                                                215/55R18 95
                                                                215/60R18 98

                 Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
                 G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/45R18 89          52J                        Subaru XV;
                                                          215/50R18 92          52J                        Allradantrieb;
                                                          225/45R18 91                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          225/50R18 95                                     12A; 51A; 573; 71K;
                                                          235/45R18 94                                     721; 729; 73C; 74X
                                                          245/45R18 96
                Gutachten 366-0084-14-MURD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: WF7580
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 101 - 121 215/40R18 89                                 nicht Outback; Kombi;
                             e1*2001/116*0256*..            225/40R18 88W                                Stufenheck;
                BL/BPS       e1*2001/116*0256*..  101 - 180 215/40R18 89W 5FE                            Allradantrieb;
                                                            225/40R18 92W                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  180       215/45R18     51G                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 74X; 75I
                BL/BP          e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 225/45R18 91                               nur Outback;
                               e1*2001/116*0256*..                                                       Allradantrieb;
                BL/BPS         e1*2001/116*0256*..                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 74X; 75I
                BM/BR          e1*2007/46*0079*..    110 - 191 215/55R18        51G                      nur Outback; Kombi;
                BM/BRS         e13*2007/46*1074*..             225/45R18 91                              Allradantrieb;
                                                               225/50R18        51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               225/55R18        51G                      12K; 51A; 573; 71K;
                                                               235/45R18 94                              721; 729; 73C; 74X;
                                                               235/50R18 97                              75I
                                                               245/45R18 96

                Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
§ 22 49740*05




                G3           e1*2001/116*0438*.. 79 - 110 215/40R18 85          5EG                      Schrägheck;
                                                 79 - 169 215/40R18 89                                   Allradantrieb;
                                                          215/45R18 89                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          225/40R18 88                                   12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                         721; 73C; 74X

                Verkaufsbezeichnung:     SUBARU LEGACY
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                BE/BH        e1*98/14*0108*.., 92 - 115 225/35R18 87            11A; 22B; 24J; 24M       nicht Outback;
                               e1*98/14*0149*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 74X; 75I

                Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                ZC           e13*2007/46*1281*.. 147   215/35R18 84W                                     Coupe; Heckantrieb;
                                                       215/40R18 85                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/35R18 83W                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                       225/40R18 88                                      729; 73C; 74X

                Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  215/35R18 84W                                     Coupe; Heckantrieb;
                                                       215/40R18 85                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/35R18 83W                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                       225/40R18 88                                      729; 73C; 74X

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Gutachten 366-0084-14-MURD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: WF7580
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2017
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                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : ROVER
                Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                 : B450L28517
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                J            e11*98/14*0111*.. 85 - 140 225/45R18               51G                      Kombi; Limousine;
                RJ           e11*98/14*0111*..                                                           Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                         74A

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : TOYOTA
                Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                 : N225519-O or Serie
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
§ 22 49740*05




                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Z (GT86)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                ZN           e13*2007/46*1287*.. 147   215/35R18 84W                                     Coupe; Heckantrieb;
                                                       215/40R18 85                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/35R18 83W                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                       225/40R18 88                                      729; 73C; 74X

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                Gutachten 366-0084-14-MURD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: WF7580
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2017
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                      gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
§ 22 49740*05




                     abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1030kg.
                5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1120kg.
                Gutachten 366-0084-14-MURD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: WF7580
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74X) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden bzw. serienmäßigen Radbefestigungsteile
                     verwendet werden.
                     Bei Verwendung von Radschrauben, die vom Radhersteller mitgeliefert werden, ist die in der Anlage zum
                     Gutachten dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
§ 22 49740*05




                       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.