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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              49740*05



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             7,5 J x 18 H2


                Typ:                         WF7580
§ 22 49740*05




                 Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
                 Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 49740


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 49740*05


                Die ABE-Nr. 49740*05 erstreckt sich auf die Räder 7,5 J x 18 H2, Typ WF7580, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0084-14-MURD/N5 vom 20.03.2017 beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                1 - 23

                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
                (FZV) nicht erforderlich.

                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
                Stellen gut lesbar und dauerhaft,
§ 22 49740*05




                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.

                Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
                Außendurchmesser zu kennzeichnen.

                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                TÜV SÜD Auto Service GmbH, vom 20.03.2017 festgehaltenen Angaben.

                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 28.03.2017
                Im Auftrag
                Gutachten 366-0084-14-MURD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                zu V.1. ANLAGE: 16                                                Radtyp: WF7580
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 20.03.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeughersteller                      : Nissan International S. A., RENAULT
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 48
                Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
                F3 66,1             WF7580/F3               Ø66.1-N-Ø76                 66,1    Kunststoff     610     2040    08/14
                F3 66,1             WF7580/F3               Ø66.1-N-Ø76                 66,1    Kunststoff     620     2010    08/14
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : Nissan International S. A.
                Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                 : N8
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 113 Nm für Typ : C13
                                                          118 Nm für Typ : F15
§ 22 49740*05




                 Verkaufsbezeichnung:     JUKE
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
                 F15          e11*2007/46*0132*..   69 - 147 225/40R18 88                                  Schrägheck; 4-türig;
                                                             225/45R18 91                                  Frontantrieb;
                                                    81 - 147 235/45R18 94                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                           729; 73C; 74A; 74P

                 Verkaufsbezeichnung:     PULSAR
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
                 C13          e9*2007/46*3086*.. 81 - 140 215/40R18 85                                     Frontantrieb;
                                                          215/45R18 89                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                           73C; 74A; 74P

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : RENAULT
                Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : R; Z; RFD
                Zubehör                                 : N18
                Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : T
                Zubehör                                 : N17
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 105 Nm für Typ : R
                                                          130 Nm für Typ : RFD; Z erhöhtes Anzugsmoment
                Gutachten 366-0084-14-MURD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: WF7580
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2017
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                                                         155 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
                                                         170 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
                Verkaufsbezeichnung:     CLIO, CAPTUR
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                R            e2*2001/116*0327*.. 147          205/40R18 86                               nur Clio 4 ab Mj.
                                                                                                         2012; Schrägheck; nur
                                                                                                         Clio RS;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     LAGUNA, LATITUDE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                T            e2*2001/116*0363*.., 81 - 131 225/40R18 92W 5GM                             erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                               e2*2007/46*0012*..    81 - 175 225/40R18 92Y 5GM                          155 Nm; Kombi;
                                                              225/45R18     51G                          Schrägheck;
                                                                                                         Frontantrieb; nicht
                                                                                                         Allradlenkung;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                                         75I
                T              e2*2001/116*0363*..   81 - 110 215/45R18 93                               erhöhtes
§ 22 49740*05




                                                                                                         Anzugsmoment
                                                     81 - 127 225/40R18 92                               170 Nm; Latitude
                                                              225/45R18         51G                      (Stufenheck);
                                                     81 - 177 235/45R18         51G                      Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         740; 75I
                T              e2*2001/116*0363*..   81 - 131 225/40R18 92W                              erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                     81 - 175 225/40R18 92Y                              170 Nm; Coupe;
                                                              225/45R18     51G                          Frontantrieb;
                                                                                                         Allradlenkung;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 740

                Verkaufsbezeichnung:     MEGANE,FLUENCE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                Z            e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 215/40R18 89                                  erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                               e2*2007/46*0010*..    63 - 132 225/40R18 88W                              130 Nm; Schrägheck; 4-
                                                                                                         türig; Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
                Gutachten 366-0084-14-MURD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: WF7580
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 3 von 5
                Verkaufsbezeichnung:     MEGANE,FLUENCE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                Z            e2*2001/116*0373*.. 63 - 103 215/40R18 89                                   erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                     63 - 132 225/40R18 88W                              130 Nm; Coupe; 2-
                                                                                                         türig; Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
                Z              e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 215/45R18 89                                erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                               e2*2007/46*0010*..             225/40R18 88W                              130 Nm; Fluence
                                                              225/45R18 91                               (Stufenheck); 4-türig;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
                Z              e2*2001/116*0373*..   78 - 132 215/40R18 89W                              erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                     118 - 132 225/40R18        51G                      130 Nm; Cabrio;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
§ 22 49740*05




                                                                                                         740
                Z              e2*2001/116*0373*.., 63 - 162 215/40R18 89                                erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                               e2*2007/46*0010*..             225/40R18 88W                              130 Nm; Kombi;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 740

                Verkaufsbezeichnung:     Talisman
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                RFD          e11*2007/46*2969*.. 81 - 96      215/45R18 89                               Kombi; Limousine;
                                                              215/50R18 92                               Frontantrieb;
                                                     81 - 147 225/45R18 95                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              225/50R18 95                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                              235/45R18 94                               73C; 74A; 74P; 75I;
                                                              235/50R18 97                               76O
                                                              245/45R18 96

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                Gutachten 366-0084-14-MURD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: WF7580
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2017
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                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                      der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
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                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1260kg.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     zu überprüfen.
                     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     nochmals zu überprüfen.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                Gutachten 366-0084-14-MURD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: WF7580
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2017
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                       Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                       beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
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