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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50627 nach §22 StVZO

                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55806815 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5J x 19H2 Typ WF7590
                             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                                       Seite 1 von 5

                             Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                                             Via C. Colombo, 14
                                                             I-25013 Carpenedolo (BS)


                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          WOLF
                             Typ                             WF7590
                             Radgröße                        7,5J x 19H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                          Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                                              Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                                              (mm)
                             F            WF7590/F / Ø64,1-R-Ø76              5/114,3/64,1           35       725     2260

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      50627
§ 22 50627, Erweiterung 07




                             Herstellerzeichen               MAK
                             Radtyp und Ausführung           WF7590...(s.o)
                             Radgröße                        7,5J x 19H2
                             Einpresstiefe                   ET...(s.o)
                             Herkunftsmerkmal                MAde in Italy
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
                                   Befestigungsmittel
                             S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                      -                    R4

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Honda

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50627 nach §22 StVZO

                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55806815 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5J x 19H2 Typ WF7590
                             Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                                                    Seite 2 von 5

                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Honda CR-V (IV)        88-114         245/45R19    K1c K2b K6c K6w                       A01 A12 A14
                             RE5, RE6                                                                                 A19 A57 S01
                             e11*2001/116*
                             0301*06-09,
                             0302*06-10
                             Honda CR-V (IV)        88-118         245/45R19    K1c K2b K6c K6w                       A01 A12 A14
                             RE5, RE6                                                                                 A19 A57 S01
                             e11*2001/116*
                             0301*10-,
                             0302*11-
                             ab Facelift 2015
                             Honda CR-V (V)         107-142        235/50R19    K1c                                   A01 A12 A14
                             RW                     107-142        235/55R19    K1c                                   A19 A57 MHy
                             e6*2007/46*0265*..     107-142        245/50R19    K1c K2b                               S01
                                                    107-142        255/50R19    K1c K2c
                             Honda Civic (IX)       73,104         215/35R19    K5v T85                               A01 A12 A14
§ 22 50627, Erweiterung 07




                             FK1, FK2, FK3          73-110         225/35R19    K1c K5x T84 T88                       A19 Flh S01
                             e11*2001/116*
                             0255*07-..,
                             0256*07-..,
                             0257*06-..
                             - ab Modell 2012
                             Honda Civic (IX)       104            215/35R19    K5v T85                               A01 A12 A14
                             Tourer                 88,104         225/35R19    K1c K5x T84 T88                       A19 Car S01
                             FK2, FK3
                             e11*2001/116*
                             0256*11-..,
                             0257*10-..
                             - ab Modell 2014
                             Honda Civic (X) 5-     88-134         215/35R19                                          A12 A14 A19
                             Türer                  88-134         225/35R19    T84 T88                               Y85 S01
                             FC, FK
                             e11*2007/46*3633*..;
                             e6*2007/46*0256*..
                             Honda Civic (X)        88-134         215/35R19                                          A12 A14 A19
                             Limousine              88-134         225/35R19                                          Lim S01
                             FC, FK
                             e11*2007/46*3633*..;
                             e6*2007/46*0256*..

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50627 nach §22 StVZO

                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55806815 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5J x 19H2 Typ WF7590
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                   Seite 3 von 5

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%
§ 22 50627, Erweiterung 07




                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50627 nach §22 StVZO

                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55806815 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5J x 19H2 Typ WF7590
                             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                                     Seite 4 von 5
                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 50627, Erweiterung 07




                             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K5x     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

                             K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50627 nach §22 StVZO

                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55806815 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5J x 19H2 Typ WF7590
                             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                                     Seite 5 von 5
                             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
                             Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 20. März 2020 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
§ 22 50627, Erweiterung 07




                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2019.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 20. März 2020




                             Schmidt                                                                         00340430.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim