Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019
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Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
WF8080/P 57,1 P Ø57.1-EX-Ø72 57,1 Kunststoff 610 2150 01/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
§ 22 49741, Erweiterung 06
Zubehör : EX3
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A1, S1
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8X e1*2007/46*0414*.. 170 215/35R18 84Y 5EA S1 Sportback;
225/35R18 87 11A; 245; 26P Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
8X e1*2007/46*0414*.. 60 - 141 215/35R18 84W 2-türig; 4-türig;
225/35R18 87 11A; 248 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
77E
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8L e1*95/54*0042*.., 66 - 132 225/40R18-88 11A; 21B; 22B; 24D; nur bis
e1*98/14*0042*.. 24J; 367 e1*98/14*0042*13;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
8L e1*98/14*0042*.. 66 - 132 225/40R18 88 11A; 22F; 24D; 24J; ab e1*98/14*0042*14;
367 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019
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Verkaufsbezeichnung: A1 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GB e1*2007/46*1892*.. 70 - 147 215/40R18 85 11A; 24C; 244; 26B; A1 Sportpack;
26N; 27I Schrägheck;
225/35R18 83 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 88 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723;
26B; 26J; 27B; 27H 73C; 74A; 74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, SEAT, S.A.
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : EX3
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : KJ; NH; 1M; 6J; 6JN
§ 22 49741, Erweiterung 06
140 Nm für Typ : KJ
Verkaufsbezeichnung: IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 110 215/35R18 84 11A; 24J; 248 Kombi; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
77E
6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 110 215/35R18 84 11A; 21P; 22I; 24J; Nicht Fz mit
6JN e9*2007/46*0001*.. 24M "SeatSport"Bremse;
44 - 132 215/35R18 84W 11A; 21P; 22I; 24J; Schrägheck;
24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: IBIZA, ARONA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KJ e9*2007/46*3134*.. 66 - 110 215/40R18 85 11A; 24J; 248; 26N; ARONA; Frontantrieb;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R18 89 11A; 24J; 248; 26N; 12A; 51A; 71K; 723;
27H 73C; 74A; 74P; 77E
225/40R18 88 11A; 241; 244; 246;
26J; 27F
225/45R18 91 11A; 241; 244; 246;
26J; 27F
235/40R18 91 11A; 24C; 244; 26J;
27F
245/35R18 88 11A; 24C; 244; 247;
26J; 27F
245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247;
26J; 27F
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019
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Verkaufsbezeichnung: IBIZA, ARONA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KJ e9*2007/46*3134*.. 48 - 110 205/40R18 86W 11A; 24J; 244; 26P IBIZA;
215/35R18 84W 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P 12A; 51A; 71K; 723;
215/40R18 85 11A; 241; 244; 246; 73C; 74A; 74P; 77E
26B; 26N
225/35R18 83 11A; 24C; 244; 247;
26B; 27H
225/40R18 88 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27H
Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1M e9*97/27*0026*.., 50 - 132 225/40R18-88 11A; 21B; 22B; 22F; Limousine;
e9*98/14*0026*.. 24C; 24D; 367 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
1M e9*98/14*0026*.. 110 - 132 215/40R18 85W 11A; 21B; 24J; 24M; Limousine;
367 Allradantrieb;
§ 22 49741, Erweiterung 06
110 - 150 225/40R18 88 11A; 21B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
367 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NH e11*2007/46*0251*.., 55 - 92 205/40R18 82 11A; 245; 248; 26B; ab
e8*2007/46*0321*.. 26N; 27H e11*2007/46*0251*01;
215/35R18 80 11A; 24J; 248; 26B; Limousine;
26N; 27F; 5DA 10B; 11B; 11G; 11H;
215/35R18 84 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 723;
26N; 27F 73C; 74A; 74P; 77E
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : EX3
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J e8*2007/46*0319*.. 44 - 92 215/35R18 84 11A; 24J; 244; 26B; nur Fabia;
27F Kombilimousine;
Schräghecklimousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019
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Verkaufsbezeichnung: PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J N083 51 - 63 215/35R18 84 11A; 21P; 22F; 24D; Frontantrieb;
24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: RAPID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NH e11*2007/46*0250*.., 55 - 92 205/40R18 82 11A; 245; 248; 26B; RAPID SPACEBACK;
e8*2007/46*0320*.. 26N; 27H Limousine;
215/35R18 80 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27F; 5DA 12A; 51A; 71K; 723;
215/35R18 84 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74A; 74P; 77E
26N; 27F
Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J e11*2001/116*0291*.., 55 - 77 215/35R18 84 11A; 21P; 22B; 24J; Roomster Scout;
e11*2007/46*0013*.. 24M Frontantrieb;
§ 22 49741, Erweiterung 06
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
77E
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 215/35R18 84 11A; 21P; 22H; 24D; Fabia Schrägheck; bis
e11*2007/46*0013*.. 24J e11*2007/46*0013*19;
44 - 132 215/35R18 84W 11A; 21P; 22H; 24D; bis
24J e11*2001/116*0291*42;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 92 215/35R18 84 11A; 24J; 244; 26B; nur Fabia; ab
e11*2007/46*0013*.. 27F e11*2007/46*0013*20;
ab
e11*2001/116*0291*43;
Kombilimousine;
Schräghecklimousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
5J e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 215/35R18 84 11A; 21P; 22F; 24D; Roomster, Praktik;
e11*2007/46*0013*.. 24J Nicht Scout;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019
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Verkaufsbezeichnung: SCALA, KAMIQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NW e8*2007/46*0349*.. 85 - 110 215/40R18 85 11A; 248; 26P Schrägheck;
225/40R18 88 11A; 245; 248; 26P Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1U e11*2001/116*0066*.., 44 - 110 225/40R18 88 11A; 21B; 22B; 22L; nicht für gepanzerte
e11*2007/46*0011*.., 24C; 24D; 367 Fz; nur Limousine
e11*95/54*0066*..
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 32J; 51A; 71K;
723; 73C; 74A; 74P;
77E
1U e11*2001/116*0066*.., 50 - 75 225/40R18 88 11A; 21B; 22B; 22L; nicht für gepanzerte
e11*2007/46*0011*.., 24C; 24D; 367 Fz; Kombi;
e11*95/54*0066*..
Allradantrieb;
§ 22 49741, Erweiterung 06
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 32J; 51A; 71K;
723; 73C; 74A; 74P;
77E
1U e11*2001/116*0066*.., 81 - 110 225/40R18 88 11A; 21B; 22B; 22L; nicht für gepanzerte
e11*2007/46*0011*.., 24C; 24D; 367 Fz; Kombi;
e11*95/54*0066*..
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
1U e11*95/54*0066*.. 132 225/40R18 88 11A; 21B; 22B; 22L; nicht für gepanzerte
24C; 24D; 367 Fz; Kombi; Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : EX3
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : C1; 1J; 1Y; 5Z; 6R; 9C; 9N
130 Nm für Typ : AW
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 22
Verkaufsbezeichnung: FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5Z e1*2001/116*0301*.. 40 - 55 215/35R18 80 11A; 22B; 22Q; 24C; nicht FOX Cross;
24D; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 150 225/40R18-88 11A; 22F; 24C; 24D; GOLF; Limousine;
e1*96/79*0071*.., 367 Allradantrieb;
e1*98/14*0071*.. Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 150 225/40R18-88 11A; 22F; 24C; 24D; BORA(Limousine);
e1*96/79*0071*.., 367 Allradantrieb;
e1*98/14*0071*.. Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 32J; 51A; 71K;
723; 73C; 74A; 74P;
77E
§ 22 49741, Erweiterung 06
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 225/40R18-88 11A; 22F; 24C; 24D; GOLF VARIANT; BORA
e1*96/79*0071*.., 367 VARIANT;
e1*98/14*0071*.. 125 - 150 225/40R18 88W 11A; 22F; 24C; 24D; Allradantrieb;
367 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
1J e1*2001/116*0071*.., 177 225/40R18 11A; 22F; 24C; 24D; Nur Golf R32;
e1*98/14*0071*.. 367; 51G Allradantrieb;
10B; 10N; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
723; 73C; 74A; 74P;
77E
Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE CABRIOLET MJ 2002-2010
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Y e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 225/40R18 88 11A; 21B; 22B; 24D; Cabrio;
24J; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE MJ 1997-2010
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9C e1*2001/116*0106*.., 55 - 125 225/40R18-88 11A; 21B; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*97/27*0106*.., 24J; 367 12A; 51A; 71K; 723;
e1*98/14*0106*.. 73C; 74A; 74P; 77E
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019
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Verkaufsbezeichnung: Polo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AW e1*2007/46*1783*.. 48 - 147 205/40R18 82 11A; 24J; 248; 26B; Polo GTI; Polo;
26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/35R18 84 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723;
26B; 26N; 27F 73C; 74A; 74P; 77E
215/40R18 85 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27F
225/35R18 83 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
225/40R18 88 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
Verkaufsbezeichnung: POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6R e1*2001/116*0510*.. 51 - 81 215/35R18 84 11A; 21B; 21J; 22H; 22I Nur CrossPolo;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
§ 22 49741, Erweiterung 06
6R e1*2001/116*0510*.., 44 - 162 215/35R18 84 11A; 21B; 21J; 22H; Nicht Cross Polo;
e1*2007/46*0486*.. 24J; 244 Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: T-CROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
C1 e13*2007/46*1985*.. 70 - 85 215/45R18 89 11A; 245; 248; 26P Kombilimousine;
225/40R18 88 11A; 24J; 248; 26P Frontantrieb;
225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9N e1*2001/116*0174*.. 40 - 77 215/35R18 84 11A; 24M Polo-Fun; Polo-Cross;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 77E;
915; SC4
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§ 22 49741, Erweiterung 06
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
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22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
§ 22 49741, Erweiterung 06
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§ 22 49741, Erweiterung 06
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
32J) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem geänderten Fahrwerk
(Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die
Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019
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Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 900kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
§ 22 49741, Erweiterung 06
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: GB
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1892*..
Handelsbez.: A1 Sportback
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 275 VA
26P x = 250 y = 225 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 49741, Erweiterung 06
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 275 8 VA
26N x = 300 y = 275 25 VA
27F x = 275 y = 260 8 HA
27H x275 y = 260 20 HA
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0414*..
Handelsbez.: AUDI A1, S1
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 300 VA
26P x = 200 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 300 20 VA
§ 22 49741, Erweiterung 06
26N x = 250 y = 300 8 VA
27F x = 200 y = 300 20 HA
27H x = 200 y = 300 8 HA
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: KJ
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3134*..
Handelsbez.: IBIZA, ARONA
Variante(n):
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 150 y = 200 30 VA
26N x = 150 y = 200 8 VA
27H x = 200 y = 200 8 HA
27F x = 200 y = 200 30 HA
§ 22 49741, Erweiterung 06
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: KJ
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3134*..
Handelsbez.: IBIZA, ARONA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 150 y = 250 VA
26B x = 200 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 200 y = 300 8 VA
§ 22 49741, Erweiterung 06
26J x = 200 y = 300 15 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 20 HA
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: NH
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0251*..
Handelsbez.: TOLEDO
Variante(n): Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 385 y = 400 VA
26P x = 335 y = 370 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 290 y = 285 8 HA
§ 22 49741, Erweiterung 06
27F x = 290 y = 285 30 HA
26N x = 385 y = 400 8 VA
26J x = 385 y = 400 30 VA
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 5J
Genehm.Nr.: e8*2007/46*0319*..
Handelsbez.: FABIA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 270 VA
26P x = 270 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 270 19 VA
§ 22 49741, Erweiterung 06
26N x = 320 y = 270 8 VA
27F x = 290 y = 310 29 HA
27H x = 240 y = 260 8 HA
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: NW
Genehm.Nr.: e8*2007/46*0349*..
Handelsbez.: SCALA, KAMIQ
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 230 y = 320 VA
26P x = 180 y = 270 VA
27B x = 285 y = 325 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§ 22 49741, Erweiterung 06
26J x = 230 y = 320 25 VA
26N x = 230 y = 320 8 VA
27F x = 285 y = 325 25 HA
27H x = 285 y = 325 8 HA
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 5J
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0013*..
Handelsbez.: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 270 VA
26P x = 270 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 270 19 VA
§ 22 49741, Erweiterung 06
26N x = 320 y = 270 8 VA
27F x = 290 y = 310 29 HA
27H x = 240 y = 260 8 HA
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 5J
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0291*..
Handelsbez.: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Variante(n): Frontantrieb, Kombilimousine, nur Fabia, Schräghecklimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 270 VA
26P x = 270 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 270 19 VA
§ 22 49741, Erweiterung 06
26N x = 320 y = 270 8 VA
27F x = 290 y = 310 29 HA
27H x = 240 y = 260 8 HA
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: C1
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1985*..
Handelsbez.: T-CROSS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 265 y = 290 VA
26P x = 215 y = 240 VA
27B x = 290 y = 290 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§ 22 49741, Erweiterung 06
26J x = 265 y = 290 20 VA
26N x = 265 y = 290 8 VA
27F x = 290 y = 290 23 HA
27H x = 290 y = 290 8 HA
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AW
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1783*..
Handelsbez.: Polo
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 200 VA
26P x = 200 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 200 25 VA
§ 22 49741, Erweiterung 06
26N x = 250 y = 200 8 VA
27F x = 250 y = 300 30 HA
27H x = 250 y = 300 8 HA