Gutachten 14-00074-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 22 Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum WF8080/P 57,1 P Ø57.1-EX-Ø72 57,1 Kunststoff 610 2150 01/14 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad § 22 49741, Erweiterung 06 Zubehör : EX3 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI A1, S1 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8X e1*2007/46*0414*.. 170 215/35R18 84Y 5EA S1 Sportback; 225/35R18 87 11A; 245; 26P Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 77E 8X e1*2007/46*0414*.. 60 - 141 215/35R18 84W 2-türig; 4-türig; 225/35R18 87 11A; 248 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8L e1*95/54*0042*.., 66 - 132 225/40R18-88 11A; 21B; 22B; 24D; nur bis e1*98/14*0042*.. 24J; 367 e1*98/14*0042*13; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 77E 8L e1*98/14*0042*.. 66 - 132 225/40R18 88 11A; 22F; 24D; 24J; ab e1*98/14*0042*14; 367 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 77E Gutachten 14-00074-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 22 Verkaufsbezeichnung: A1 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GB e1*2007/46*1892*.. 70 - 147 215/40R18 85 11A; 24C; 244; 26B; A1 Sportpack; 26N; 27I Schrägheck; 225/35R18 83 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 88 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723; 26B; 26J; 27B; 27H 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, SEAT, S.A. Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : EX3 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : KJ; NH; 1M; 6J; 6JN § 22 49741, Erweiterung 06 140 Nm für Typ : KJ Verkaufsbezeichnung: IBIZA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 110 215/35R18 84 11A; 24J; 248 Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 77E 6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 110 215/35R18 84 11A; 21P; 22I; 24J; Nicht Fz mit 6JN e9*2007/46*0001*.. 24M "SeatSport"Bremse; 44 - 132 215/35R18 84W 11A; 21P; 22I; 24J; Schrägheck; 24M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: IBIZA, ARONA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KJ e9*2007/46*3134*.. 66 - 110 215/40R18 85 11A; 24J; 248; 26N; ARONA; Frontantrieb; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R18 89 11A; 24J; 248; 26N; 12A; 51A; 71K; 723; 27H 73C; 74A; 74P; 77E 225/40R18 88 11A; 241; 244; 246; 26J; 27F 225/45R18 91 11A; 241; 244; 246; 26J; 27F 235/40R18 91 11A; 24C; 244; 26J; 27F 245/35R18 88 11A; 24C; 244; 247; 26J; 27F 245/40R18 93 11A; 24C; 244; 247; 26J; 27F Gutachten 14-00074-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 22 Verkaufsbezeichnung: IBIZA, ARONA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KJ e9*2007/46*3134*.. 48 - 110 205/40R18 86W 11A; 24J; 244; 26P IBIZA; 215/35R18 84W 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P 12A; 51A; 71K; 723; 215/40R18 85 11A; 241; 244; 246; 73C; 74A; 74P; 77E 26B; 26N 225/35R18 83 11A; 24C; 244; 247; 26B; 27H 225/40R18 88 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27H Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO/LEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1M e9*97/27*0026*.., 50 - 132 225/40R18-88 11A; 21B; 22B; 22F; Limousine; e9*98/14*0026*.. 24C; 24D; 367 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 77E 1M e9*98/14*0026*.. 110 - 132 215/40R18 85W 11A; 21B; 24J; 24M; Limousine; 367 Allradantrieb; § 22 49741, Erweiterung 06 110 - 150 225/40R18 88 11A; 21B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 367 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: TOLEDO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NH e11*2007/46*0251*.., 55 - 92 205/40R18 82 11A; 245; 248; 26B; ab e8*2007/46*0321*.. 26N; 27H e11*2007/46*0251*01; 215/35R18 80 11A; 24J; 248; 26B; Limousine; 26N; 27F; 5DA 10B; 11B; 11G; 11H; 215/35R18 84 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 723; 26N; 27F 73C; 74A; 74P; 77E Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : EX3 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: FABIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J e8*2007/46*0319*.. 44 - 92 215/35R18 84 11A; 24J; 244; 26B; nur Fabia; 27F Kombilimousine; Schräghecklimousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 77E Gutachten 14-00074-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 22 Verkaufsbezeichnung: PRAKTIK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J N083 51 - 63 215/35R18 84 11A; 21P; 22F; 24D; Frontantrieb; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: RAPID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NH e11*2007/46*0250*.., 55 - 92 205/40R18 82 11A; 245; 248; 26B; RAPID SPACEBACK; e8*2007/46*0320*.. 26N; 27H Limousine; 215/35R18 80 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27F; 5DA 12A; 51A; 71K; 723; 215/35R18 84 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74A; 74P; 77E 26N; 27F Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J e11*2001/116*0291*.., 55 - 77 215/35R18 84 11A; 21P; 22B; 24J; Roomster Scout; e11*2007/46*0013*.. 24M Frontantrieb; § 22 49741, Erweiterung 06 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 77E 5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 215/35R18 84 11A; 21P; 22H; 24D; Fabia Schrägheck; bis e11*2007/46*0013*.. 24J e11*2007/46*0013*19; 44 - 132 215/35R18 84W 11A; 21P; 22H; 24D; bis 24J e11*2001/116*0291*42; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 77E 5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 92 215/35R18 84 11A; 24J; 244; 26B; nur Fabia; ab e11*2007/46*0013*.. 27F e11*2007/46*0013*20; ab e11*2001/116*0291*43; Kombilimousine; Schräghecklimousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 77E 5J e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 215/35R18 84 11A; 21P; 22F; 24D; Roomster, Praktik; e11*2007/46*0013*.. 24J Nicht Scout; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 77E Gutachten 14-00074-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 22 Verkaufsbezeichnung: SCALA, KAMIQ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NW e8*2007/46*0349*.. 85 - 110 215/40R18 85 11A; 248; 26P Schrägheck; 225/40R18 88 11A; 245; 248; 26P Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1U e11*2001/116*0066*.., 44 - 110 225/40R18 88 11A; 21B; 22B; 22L; nicht für gepanzerte e11*2007/46*0011*.., 24C; 24D; 367 Fz; nur Limousine e11*95/54*0066*.. Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 32J; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 77E 1U e11*2001/116*0066*.., 50 - 75 225/40R18 88 11A; 21B; 22B; 22L; nicht für gepanzerte e11*2007/46*0011*.., 24C; 24D; 367 Fz; Kombi; e11*95/54*0066*.. Allradantrieb; § 22 49741, Erweiterung 06 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 32J; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 77E 1U e11*2001/116*0066*.., 81 - 110 225/40R18 88 11A; 21B; 22B; 22L; nicht für gepanzerte e11*2007/46*0011*.., 24C; 24D; 367 Fz; Kombi; e11*95/54*0066*.. Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 77E 1U e11*95/54*0066*.. 132 225/40R18 88 11A; 21B; 22B; 22L; nicht für gepanzerte 24C; 24D; 367 Fz; Kombi; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 77E Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : EX3 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : C1; 1J; 1Y; 5Z; 6R; 9C; 9N 130 Nm für Typ : AW Gutachten 14-00074-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 22 Verkaufsbezeichnung: FOX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5Z e1*2001/116*0301*.. 40 - 55 215/35R18 80 11A; 22B; 22Q; 24C; nicht FOX Cross; 24D; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 150 225/40R18-88 11A; 22F; 24C; 24D; GOLF; Limousine; e1*96/79*0071*.., 367 Allradantrieb; e1*98/14*0071*.. Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 77E 1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 150 225/40R18-88 11A; 22F; 24C; 24D; BORA(Limousine); e1*96/79*0071*.., 367 Allradantrieb; e1*98/14*0071*.. Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 32J; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 77E § 22 49741, Erweiterung 06 1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 225/40R18-88 11A; 22F; 24C; 24D; GOLF VARIANT; BORA e1*96/79*0071*.., 367 VARIANT; e1*98/14*0071*.. 125 - 150 225/40R18 88W 11A; 22F; 24C; 24D; Allradantrieb; 367 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 77E 1J e1*2001/116*0071*.., 177 225/40R18 11A; 22F; 24C; 24D; Nur Golf R32; e1*98/14*0071*.. 367; 51G Allradantrieb; 10B; 10N; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE CABRIOLET MJ 2002-2010 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1Y e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 225/40R18 88 11A; 21B; 22B; 24D; Cabrio; 24J; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE MJ 1997-2010 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9C e1*2001/116*0106*.., 55 - 125 225/40R18-88 11A; 21B; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*97/27*0106*.., 24J; 367 12A; 51A; 71K; 723; e1*98/14*0106*.. 73C; 74A; 74P; 77E Gutachten 14-00074-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 22 Verkaufsbezeichnung: Polo Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AW e1*2007/46*1783*.. 48 - 147 205/40R18 82 11A; 24J; 248; 26B; Polo GTI; Polo; 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 215/35R18 84 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723; 26B; 26N; 27F 73C; 74A; 74P; 77E 215/40R18 85 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27F 225/35R18 83 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 225/40R18 88 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6R e1*2001/116*0510*.. 51 - 81 215/35R18 84 11A; 21B; 21J; 22H; 22I Nur CrossPolo; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 77E § 22 49741, Erweiterung 06 6R e1*2001/116*0510*.., 44 - 162 215/35R18 84 11A; 21B; 21J; 22H; Nicht Cross Polo; e1*2007/46*0486*.. 24J; 244 Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: T-CROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen C1 e13*2007/46*1985*.. 70 - 85 215/45R18 89 11A; 245; 248; 26P Kombilimousine; 225/40R18 88 11A; 24J; 248; 26P Frontantrieb; 225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: VW POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9N e1*2001/116*0174*.. 40 - 77 215/35R18 84 11A; 24M Polo-Fun; Polo-Cross; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 77E; 915; SC4 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. Gutachten 14-00074-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 22 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. § 22 49741, Erweiterung 06 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Gutachten 14-00074-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 22 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft § 22 49741, Erweiterung 06 befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Gutachten 14-00074-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 22 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. § 22 49741, Erweiterung 06 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 32J) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Gutachten 14-00074-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 22 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 900kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des § 22 49741, Erweiterung 06 Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO 3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z. B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen. Gutachten 14-00074-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: GB Genehm.Nr.: e1*2007/46*1892*.. Handelsbez.: A1 Sportback Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 275 VA 26P x = 250 y = 225 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: § 22 49741, Erweiterung 06 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 275 8 VA 26N x = 300 y = 275 25 VA 27F x = 275 y = 260 8 HA 27H x275 y = 260 20 HA Gutachten 14-00074-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 22 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8X Genehm.Nr.: e1*2007/46*0414*.. Handelsbez.: AUDI A1, S1 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 300 VA 26P x = 200 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 300 20 VA § 22 49741, Erweiterung 06 26N x = 250 y = 300 8 VA 27F x = 200 y = 300 20 HA 27H x = 200 y = 300 8 HA Gutachten 14-00074-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 22 Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: KJ Genehm.Nr.: e9*2007/46*3134*.. Handelsbez.: IBIZA, ARONA Variante(n): Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 150 y = 200 30 VA 26N x = 150 y = 200 8 VA 27H x = 200 y = 200 8 HA 27F x = 200 y = 200 30 HA § 22 49741, Erweiterung 06 Gutachten 14-00074-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 22 Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: KJ Genehm.Nr.: e9*2007/46*3134*.. Handelsbez.: IBIZA, ARONA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 150 y = 250 VA 26B x = 200 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 200 y = 300 8 VA § 22 49741, Erweiterung 06 26J x = 200 y = 300 15 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 20 HA Gutachten 14-00074-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 22 Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: NH Genehm.Nr.: e11*2007/46*0251*.. Handelsbez.: TOLEDO Variante(n): Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 385 y = 400 VA 26P x = 335 y = 370 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 290 y = 285 8 HA § 22 49741, Erweiterung 06 27F x = 290 y = 285 30 HA 26N x = 385 y = 400 8 VA 26J x = 385 y = 400 30 VA Gutachten 14-00074-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 22 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 5J Genehm.Nr.: e8*2007/46*0319*.. Handelsbez.: FABIA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 270 VA 26P x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 270 19 VA § 22 49741, Erweiterung 06 26N x = 320 y = 270 8 VA 27F x = 290 y = 310 29 HA 27H x = 240 y = 260 8 HA Gutachten 14-00074-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 22 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: NW Genehm.Nr.: e8*2007/46*0349*.. Handelsbez.: SCALA, KAMIQ Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 320 VA 26P x = 180 y = 270 VA 27B x = 285 y = 325 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] § 22 49741, Erweiterung 06 26J x = 230 y = 320 25 VA 26N x = 230 y = 320 8 VA 27F x = 285 y = 325 25 HA 27H x = 285 y = 325 8 HA Gutachten 14-00074-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 22 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 5J Genehm.Nr.: e11*2007/46*0013*.. Handelsbez.: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 270 VA 26P x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 270 19 VA § 22 49741, Erweiterung 06 26N x = 320 y = 270 8 VA 27F x = 290 y = 310 29 HA 27H x = 240 y = 260 8 HA Gutachten 14-00074-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 22 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 5J Genehm.Nr.: e11*2001/116*0291*.. Handelsbez.: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK Variante(n): Frontantrieb, Kombilimousine, nur Fabia, Schräghecklimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 270 VA 26P x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 270 19 VA § 22 49741, Erweiterung 06 26N x = 320 y = 270 8 VA 27F x = 290 y = 310 29 HA 27H x = 240 y = 260 8 HA Gutachten 14-00074-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 22 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: C1 Genehm.Nr.: e13*2007/46*1985*.. Handelsbez.: T-CROSS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 265 y = 290 VA 26P x = 215 y = 240 VA 27B x = 290 y = 290 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] § 22 49741, Erweiterung 06 26J x = 265 y = 290 20 VA 26N x = 265 y = 290 8 VA 27F x = 290 y = 290 23 HA 27H x = 290 y = 290 8 HA Gutachten 14-00074-CC-GBM-06 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 22 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: AW Genehm.Nr.: e1*2007/46*1783*.. Handelsbez.: Polo Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 200 VA 26P x = 200 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 200 25 VA § 22 49741, Erweiterung 06 26N x = 250 y = 200 8 VA 27F x = 250 y = 300 30 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA