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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 8 J x 18 H2

                      issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 49741*04




                                         special wheels for passenger cars 8 J x 18 H2


                Nummer der Genehmigung: 49741                    Erweiterung Nr.: 04
                Approval No.                                     Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      WF8080
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 49741                     Erweiterung Nr.: 04
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§ 22 49741*04




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV SÜD Auto Service GmbH
                      DE-80686 München

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      11.07.2017

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      366-0017-14-MURD/N4
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 49741                    Erweiterung Nr.: 04
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 - 36

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§ 22 49741*04




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      weitere Ausführungen kommen hinzu
                      further versions are added

                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 49741                      Erweiterung Nr.: 04
                Approval No.                                       Extension No.:

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        27.07.2017
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§ 22 49741*04




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                Fahrzeughersteller                      : FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 35
                Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 100/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
                WF8080/P 54,1       P                       Ø54.1-M-Ø72                 54,1    Kunststoff     610     2150     01/14
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FUJI HEAVY IND.(J)
                Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                 : M13
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 103 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     SUBARU TREZIA
§ 22 49741*04




                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
                D1(a)        e11*2007/46*0021*.. 66 - 73 205/40R18 82           11A; 241; 246; 248;        Schrägheck; 4-türig;
                                                                                26B; 26N; 27B; 27H         Frontantrieb;
                                                                215/35R18 84    11A; 241; 244; 246;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                26B; 26N; 27B; 27H         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                215/40R18 85    11A; 241; 244; 246;        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                26B; 26N; 27B; 27H         77E
                                                                225/35R18 83    11A; 24C; 244; 26B;
                                                                                26J; 27B; 27H
                                                                245/35R18 88    11A; 244; 247; 27B;
                                                                                27F; 57F; 570

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
                Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                 : M13
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 103 Nm für Typ : T25; XP12(a)
                                                          110 Nm für Typ : T23
                                                          135 Nm für Typ : A10(a) erhöhtes Anzugsmoment; XP11(a) erhöhtes
                                                          Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW5(EU,M)
                                                          erhöhtes Anzugsmoment; XW5P(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 2 von 12
                Verkaufsbezeichnung:     LEXUS CT200H
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                A10(a)       e11*2007/46*0150*.. 73   215/40R18 89              11A; 26B                 erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                              225/35R18 87  11A; 24J; 248; 26B;          135 Nm; Schrägheck;
                                                                            26N                          Frontantrieb;
                                                              225/40R18 92  11A; 24J; 248; 26B;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            26N                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                              235/35R18 86W 11A; 24J; 248; 26B;          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                            26N; 27I; 5EM                740; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                T25          e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 215/45R18 89         11A; 21P                 ab
                                                           225/40R18 88         11A; 21B; 22I; 24J;      e11*2001/116*0196*05;
                                                                                24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              235/40R18 91      11A; 21B; 22I; 24J;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                24M                      73C; 74A; 74P; 77E
                                                              245/35R18 88      11A; 22B; 24M; 57F;
                                                                                68T
                T25            e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 215/40R18 85W      11A; 21B; 5EG            nur bis
                                                              215/40R18 89      11A; 21B                 e11*2001/116*0196*04;
                                                              225/35R18 87W     11A; 21B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              225/40R18 88W     11A; 21B                 12A; 51A; 71K; 723;
§ 22 49741*04




                                                              245/35R18 88W     11A; 22B; 24M; 57F;      73C; 74A; 74P; 77E
                                                                                68T

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CELICA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                T23          e11*98/14*0122*.. 105 - 141 225/35R18-87           11A; 24J; 24M; 367       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                XW5(EU,      e11*2007/46*2971*.. 72   215/40R18 89              11A; 245; 248; 26P;      erhöhtes
                M)                                                              27H                      Anzugsmoment
                                                                                                         135 Nm;
                                                              225/40R18 88      11A; 24J; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                26N; 27F                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 740

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Prius PHV
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                XW5P(EU,     e11*2007/46*3704*.. 72    215/40R18 89             11A; 245; 248; 26P;      erhöhtes
                M)                                                              27H                      Anzugsmoment
                                                                                                         135 Nm;
                                                              225/40R18 88      11A; 24J; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                26N; 27F                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 3 von 12
                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
                XW3(a)       e11*2001/116*0264*.. 73    205/40R18 86   11A; 21B; 22B; 24J;               erhöhtes
                                                                       51J                               Anzugsmoment
                                                                                                         135 Nm; Frontantrieb;
                                                              215/40R18 85      11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                248; 5EG                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                                         77E

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO-S
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                XP12(a)      e11*2007/46*0020*.. 66 - 73 205/40R18 82           11A; 241; 246; 248;      Schrägheck; 4-türig;
                                                                                26B; 26N; 27B; 27H       Frontantrieb;
                                                              215/35R18 84      11A; 241; 244; 246;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                26B; 26N; 27B; 27H       12A; 51A; 71K; 723;
                                                              215/40R18 85      11A; 241; 244; 246;      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                26B; 26N; 27B; 27H       77E
                                                              225/35R18 83      11A; 24C; 244; 26B;
                                                                                26J; 27B; 27H
                                                              245/35R18 88      11A; 244; 247; 27B;
                                                                                27F; 57F; 570

                Verkaufsbezeichnung:     URBAN CRUISER
§ 22 49741*04




                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                XP11(a)      e11*2001/116*0263*.. 66 - 74 205/40R18 82          11A; 22I                 erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                              215/40R18 85      11A; 22I                 135 Nm; Frontantrieb;
                                                              225/40R18 88      11A; 22B; 22H; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                248                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         740; 77E
                XP11(a)        e11*2001/116*0263*.. 66        205/40R18 82      11A; 22I                 erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                              215/40R18 85      11A; 22I                 135 Nm; Allradantrieb;
                                                              225/40R18 88      11A; 22B; 22H            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                         723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         740; 77E

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                       ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                       den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                       bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                       der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
§ 22 49741*04




                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
§ 22 49741*04




                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
§ 22 49741*04




                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                     Vorderachse:                        215/40R18
                                     Hinterachse:                        245/35R18
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1030kg.
                5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1060kg.
                68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                     Vorderachse:                        225/40R18
                                     Hinterachse:                        245/35R18
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
§ 22 49741*04




                     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     zu überprüfen.
                     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     nochmals zu überprüfen.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:     FUJI HEAVY
                       Fahrzeugtyp:    D1(a)
                       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0021*..
                       Handelsbez.:    SUBARU TREZIA

                       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 230             y = 380                   VA
                             26P                      x = 180             y = 330                   VA
                             27B                      x = 250             y = 220                   HA
                             27I                      x = 200             y = 170                   HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49741*04




                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26N                   x = 230       y = 380             8                 VA
                             26J                   x = 230       y = 380            20                 VA
                             27H                   x = 250       y = 220             8                 HA
                             27F                   x = 250       y = 220            21                 HA
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     TOYOTA
                       Fahrzeugtyp:    XP12(a)
                       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0020*..
                       Handelsbez.:    TOYOTA VERSO-S

                       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 230             y = 380                   VA
                             26P                      x = 180             y = 330                   VA
                             27B                      x = 250             y = 220                   HA
                             27I                      x = 200             y = 170                   HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26N                   x = 230       y = 380             8                 VA
§ 22 49741*04




                             26J                   x = 230       y = 380            20                 VA
                             27H                   x = 250       y = 220             8                 HA
                             27F                   x = 250       y = 220            21                 HA
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     TOYOTA
                       Fahrzeugtyp:    XW5(EU,M)
                       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2971*..
                       Handelsbez.:    TOYOTA PRIUS

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300             y = 250                   VA
                             26P                      x = 250             y = 200                   VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26J                   x = 300       y = 250            15                 VA
                             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                             27F                   x = 250       y = 350            20                 HA
§ 22 49741*04




                             27H                   x = 250       y = 350             8                 HA
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 11 von 12

                Fahrzeug:

                       Hersteller:     TOYOTA
                       Fahrzeugtyp:    XW5P(EU,M)
                       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3704*..
                       Handelsbez.:    TOYOTA Prius PHV

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300             y = 250                   VA
                             26P                      x = 250             y = 200                   VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26J                   x = 300       y = 250            15                 VA
                             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                             27F                   x = 250       y = 350            20                 HA
§ 22 49741*04




                             27H                   x = 250       y = 350             8                 HA
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     TOYOTA
                       Fahrzeugtyp:    A10(a)
                       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0150*..
                       Handelsbez.:    LEXUS CT200H

                       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 300             y = 400                   VA
                             26B                      x = 350             y = 450                   VA
                             27I                      x = 380             y = 290                   HA
                             27B                      x = 430             y = 340                   HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26N                   x = 350       y = 450             8                 VA
§ 22 49741*04




                             26J                   x = 350       y = 450            21                 VA
                             27H                   x = 430       y = 340             8                 HA