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							Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.08.2016
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Fahrzeughersteller                      : FUJI HEAVY IND.(J), ROVER, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 100/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
WF8080/P 56,1       P                       Ø56.1-I-Ø72                 56,1    Kunststoff     610     2150    01/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : I3, I4
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                          100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS; G3; G4
                                          120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; SJ; ZC
Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 225/45R18 91        11A; 22I; 24J; 24M         Kombi; Allradantrieb;
SHS          e1*2001/116*0485*..            225/50R18 95        11A; 22B; 24C; 24M         10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/45R18 94        11A; 22I; 24J; 24M         12A; 51A; 71K; 723;
                                            235/50R18 97        11A; 22B; 24C; 24D         73C; 74A; 74P; 77E
                                            245/40R18 93        11A; 22B; 24C; 24M
                                            245/45R18 96        11A; 22B; 24C; 24M
SJ           e13*2007/46*1305*.. 108 - 177 235/45R18 94         11A; 24J                   Kombi; Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           77E

Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/45R18 89           11A; 27I; 52J           Subaru XV;
                                         225/45R18 91           11A; 24J; 248; 26P; 27I Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/50R18 95     11A; 24J; 24M; 26P;     12A; 51A; 573; 71K;
                                                                27B                     723; 729; 73C; 74A;
                                               235/45R18 94     11A; 24J; 24M; 26P;     74P; 77E
                                                                27B
                                               245/40R18 93     11A; 24J; 24M; 26B;
                                                                27B
                                               245/45R18 96     11A; 24J; 24M; 26B;
                                                                27B
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.08.2016
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Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 225/45R18 91        11A; 22I; 24J; 24M       nur Outback;
             e1*2001/116*0256*..            245/40R18 93        11A; 22B; 24J; 24M       Allradantrieb;
BL/BPS       e1*2001/116*0256*..            245/45R18 96        11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 77E
BM/BR          e1*2007/46*0079*..    110 - 191 215/55R18 95     11A; 22I; 56G            nur Outback; Kombi;
BM/BRS         e13*2007/46*1074*..             225/45R18 91     11A; 22I                 Allradantrieb;
                                               225/50R18 95     11A; 22I; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/55R18 98     11A; 22I; 248            12A; 51A; 573; 71K;
                                               235/45R18 94     11A; 22I                 723; 729; 73C; 74A;
                                               235/50R18 97     11A; 22B; 248            74P; 77E
                                               245/45R18 96     11A; 22I; 248
                                               245/50R18 100    11A; 22B; 24J; 248

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
SG           e1*2001/116*0209*.., 92 - 155 225/45R18 95         11A; 21B; 22B; 24J;      nur bis
               e13*98/14*0087*..                                24M                      e13*98/14*0087*02;
                                              235/45R18 94      11A; 21B; 22B; 24J;      nur bis
                                                                24M                      e1*2001/116*0209*06;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 77E
SG             e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 225/45R18 95      11A; 21B; 22B; 24C;      ab e13*98/14*0087*03;
               e13*98/14*0087*..                                24M                      ab
                                              235/45R18 94      11A; 21B; 22B; 24C;      e1*2001/116*0209*07;
                                                                24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
G3           e1*2001/116*0438*.. 79 - 110 215/40R18 85          11A; 22I; 24J; 24M;      Schrägheck;
                                                                5EG                      Allradantrieb;
                                     79 - 169 215/40R18 89      11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R18 89      11A; 21P; 22I; 24J;      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                24M                      723; 73C; 74A; 74P;
                                              225/40R18 88      11A; 21P; 22B; 24C;      77E
                                                                24M
                                              235/40R18 91      11A; 21P; 22B; 24C;
                                                                24M

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
BE/BH        e1*98/14*0108*.., 92 - 115 225/35R18 87            11A; 21B; 22B; 22F;      nicht Outback;
               e1*98/14*0149*..                                 24C; 24D                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 77E
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.08.2016
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Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
ZC           e13*2007/46*1281*.. 147   215/35R18 84W            11A; 22M; 245; 26P        Coupe; Heckantrieb;
                                       215/40R18 85             11A; 22M; 245; 26P        10B; 11B; 11G; 11H;
                                       225/35R18 83W            11A; 22M; 24J; 248;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                26P                       729; 73C; 74A; 74P;
                                               225/40R18 88     11A; 22M; 24J; 248;       77E
                                                                26P
                                               235/35R18 90     11A; 22M; 24J; 248;
                                                                26P; 27I
                                               245/35R18 88     11A; 22L; 241; 246;
                                                                248; 26B; 26N; 27I; 570

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                  Auflagen
GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  215/35R18 84W 11A; 22M; 245; 26P                   Coupe; Heckantrieb;
                                       215/40R18 85   11A; 22M; 245; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                       225/35R18 83W 11A; 22M; 24J; 248;                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                      26P                                 729; 73C; 74A; 74P;
                                       225/40R18 88   11A; 22M; 24J; 248;                 77E
                                                      26P
                                       235/35R18 90   11A; 22M; 24J; 248;
                                                      26P; 27I
                                       245/35R18 88   11A; 22L; 241; 246;
                                                      248; 26B; 26N; 27I; 570

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : ROVER
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : I5
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
J            e11*98/14*0111*.. 85 - 140 225/40R18 88W 11A; 22B; 24C; 24D                  Kombi; Limousine;
RJ           e11*98/14*0111*..          225/45R18     11A; 21B; 22B; 24C;                 Frontantrieb;
                                                      24D; 51G                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                        235/40R18 91  11A; 21B; 22B; 22G;                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                      24C; 24D                            73C; 74A; 74P; 77E

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : TOYOTA
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : I3, I4
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.08.2016
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
ZN           e13*2007/46*1287*.. 147   215/35R18 84W            11A; 22M; 245; 26P        Coupe; Heckantrieb;
                                       215/40R18 85             11A; 22M; 245; 26P        10B; 11B; 11G; 11H;
                                       225/35R18 83W            11A; 22M; 24J; 248;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                26P                       729; 73C; 74A; 74P;
                                              225/40R18 88      11A; 22M; 24J; 248;       77E
                                                                26P
                                              235/35R18 90      11A; 22M; 24J; 248;
                                                                26P; 27I
                                              245/35R18 88      11A; 22L; 241; 246;
                                                                248; 26B; 26N; 27I; 570

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.08.2016
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22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.08.2016
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       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        215/40R18
                     Hinterachse:                        245/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.08.2016
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573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.08.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FUJI HEAVY
       Fahrzeugtyp:    G4
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0597*..
       Handelsbez.:    IMPREZA, SUBARU XV

       Variante(n):    Allradantrieb, Subaru XV

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 280                   VA
             26P                      x = 240             y = 230                   VA
             27B                      x = 290             y = 430                   HA
             27I                      x = 240             y = 380                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 290       y = 280             5                 VA
             27H                   x = 290       y = 430             8                 HA
Gutachten 366-0017-14-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.08.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    ZN
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1287*..
       Handelsbez.:    TOYOTA Z (GT86)

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320             y = 395                   VA
             26P                      x = 270             y = 345                   VA
             27B                      x = 360             y = 355                   HA
             27I                      x = 310             y = 305                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 320       y = 395            10                 VA
             26N                   x = 320       y = 395             8                 VA
             27H                   x = 360       y = 355             3                 HA