Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 15
Fahrzeughersteller : FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA,
TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
WF8080/P 54,1 P Ø54.1-M-Ø72 54,1 Kunststoff 610 2150 01/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : M13
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm
Verkaufsbezeichnung: SUBARU TREZIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D1(a) e11*2007/46*0021*.. 66 - 73 205/40R18 82 11A; 241; 246; 248; Schrägheck; 4-türig;
26B; 26N; 27B; 27H Frontantrieb;
215/35R18 84 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26N; 27B; 27H 12A; 51A; 71K; 723;
215/40R18 85 11A; 241; 244; 246; 729; 73C; 74A; 74P;
26B; 26N; 27B; 27H 77E
225/35R18 83 11A; 24C; 244; 26B;
26J; 27B; 27H
245/35R18 88 11A; 244; 247; 27B;
27F; 57F; 570
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
EUROPE NV/SA
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : M13
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : T25; XP12(a)
110 Nm für Typ : T23
135 Nm für Typ : A10(a) erhöhtes Anzugsmoment; XP11(a) erhöhtes
Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW5(EU,M)
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 15
erhöhtes Anzugsmoment; XW5(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment;
XW5P(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: LEXUS CT200H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A10(a) e11*2007/46*0150*.., 73 215/40R18 89 11A; 26B erhöhtes
Anzugsmoment
e6*2007/46*0334*.. 225/35R18 87 11A; 24J; 248; 26B; 135 Nm; Schrägheck;
26N Frontantrieb;
225/40R18 92 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N 12A; 51A; 71K; 723;
235/35R18 86W 11A; 24J; 248; 26B; 729; 73C; 74A; 74P;
26N; 27I; 5EM 740; 77E
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T25 e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 215/45R18 89 11A; 21P ab
225/40R18 88 11A; 21B; 22I; 24J; e11*2001/116*0196*05;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 21B; 22I; 24J; 12A; 51A; 71K; 723;
24M 73C; 74A; 74P; 77E
245/35R18 88 11A; 22B; 24M; 57F;
68T
T25 e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 215/40R18 85W 11A; 21B; 5EG nur bis
215/40R18 89 11A; 21B e11*2001/116*0196*04;
225/35R18 87W 11A; 21B 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 88W 11A; 21B 12A; 51A; 71K; 723;
245/35R18 88W 11A; 22B; 24M; 57F; 73C; 74A; 74P; 77E
68T
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CELICA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T23 e11*98/14*0122*.. 105 - 141 225/35R18-87 11A; 24J; 24M; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PRIUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XW5(EU, e11*2007/46*2971*.., 72 215/40R18 89 11A; 245; 248; 26P; erhöhtes
M) e6*2007/46*0339*.. 27H Anzugsmoment
135 Nm;
XW5(EU, e13*2007/46*1931*.. 225/40R18 88 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
M)-TMG 26N; 27F 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 740
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PRIUS PHV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XW5P(EU, e11*2007/46*3704*.. 72 215/40R18 89 11A; 245; 248; 26P; erhöhtes
M) 27H Anzugsmoment
135 Nm;
225/40R18 88 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27F 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 740
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 15
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PRIUS PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XW5P(EU, e6*2007/46*0340*.. 72 215/40R18 89 11A; 245; 248; 26P; erhöhtes
M) 27H Anzugsmoment
135 Nm;
225/40R18 88 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27F 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 740
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XW3(a) e11*2001/116*0264*.. 73 205/40R18 86 11A; 21B; 22B; 24J; erhöhtes
51J Anzugsmoment
135 Nm; Frontantrieb;
215/40R18 85 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
248; 5EG 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 740;
77E
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA VERSO-S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XP12(a) e11*2007/46*0020*.. 66 - 73 205/40R18 82 11A; 241; 246; 248; Schrägheck; 4-türig;
26B; 26N; 27B; 27H Frontantrieb;
215/35R18 84 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26N; 27B; 27H 12A; 51A; 71K; 723;
215/40R18 85 11A; 241; 244; 246; 729; 73C; 74A; 74P;
26B; 26N; 27B; 27H 77E
225/35R18 83 11A; 24C; 244; 26B;
26J; 27B; 27H
245/35R18 88 11A; 244; 247; 27B;
27F; 57F; 570
Verkaufsbezeichnung: URBAN CRUISER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XP11(a) e11*2001/116*0263*.. 66 - 74 205/40R18 82 11A; 22I erhöhtes
Anzugsmoment
215/40R18 85 11A; 22I 135 Nm; Frontantrieb;
225/40R18 88 11A; 22B; 22H; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
248 12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
740; 77E
XP11(a) e11*2001/116*0263*.. 66 205/40R18 82 11A; 22I erhöhtes
Anzugsmoment
215/40R18 85 11A; 22I 135 Nm; Allradantrieb;
225/40R18 88 11A; 22B; 22H 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74A; 74P;
740; 77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 15
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 15
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 15
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 15
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 15
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FUJI HEAVY
Fahrzeugtyp: D1(a)
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0021*..
Handelsbez.: SUBARU TREZIA
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 250 y = 220 HA
27I x = 200 y = 170 HA
26B x = 230 y = 380 VA
26P x = 180 y = 330 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 220 8 HA
27F x = 250 y = 220 21 HA
26N x = 230 y = 380 8 VA
26J x = 230 y = 380 20 VA
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 15
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XW5P(EU,M)
Genehm.Nr.: e11*2007/46*3704*..
Handelsbez.: TOYOTA PRIUS PHV
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 250 y = 350 20 HA
27H x = 250 y = 350 8 HA
26J x = 300 y = 250 15 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 15
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XW5(EU,M)-TMG
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1931*..
Handelsbez.: TOYOTA PRIUS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 250 y = 350 20 HA
27H x = 250 y = 350 8 HA
26J x = 300 y = 250 15 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 15
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: A10(a)
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0150*..
Handelsbez.: LEXUS CT200H
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 380 y = 290 HA
27B x = 430 y = 340 HA
26P x = 300 y = 400 VA
26B x = 350 y = 450 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 430 y = 340 8 HA
26N x = 350 y = 450 8 VA
26J x = 350 y = 450 21 VA
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 15
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XW5(EU,M)
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2971*..
Handelsbez.: TOYOTA PRIUS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 15 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 350 20 HA
27H x = 250 y = 350 8 HA
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 13 von 15
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XW5P(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0340*..
Handelsbez.: TOYOTA PRIUS PLUS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 15 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 350 20 HA
27H x = 250 y = 350 8 HA
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 14 von 15
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XP12(a)
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0020*..
Handelsbez.: TOYOTA VERSO-S
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 230 y = 380 VA
26P x = 180 y = 330 VA
27B x = 250 y = 220 HA
27I x = 200 y = 170 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 230 y = 380 8 VA
26J x = 230 y = 380 20 VA
27H x = 250 y = 220 8 HA
27F x = 250 y = 220 21 HA
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 15 von 15
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: A10(a)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0334*..
Handelsbez.: LEXUS CT200H
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 300 y = 400 VA
26B x = 350 y = 450 VA
27I x = 380 y = 290 HA
27B x = 430 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 450 8 VA
26J x = 350 y = 450 21 VA
27H x = 430 y = 340 8 HA