Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
							                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 1 von 15

                             Fahrzeughersteller                      : FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA,
                                                                       TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 35
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 100/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                                                 Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
                             WF8080/P 54,1       P                       Ø54.1-M-Ø72                 54,1    Kunststoff     610     2150     01/14
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FUJI HEAVY IND.(J)
§ 22 49741, Erweiterung 06




                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : M13
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 103 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU TREZIA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             D1(a)        e11*2007/46*0021*.. 66 - 73 205/40R18 82           11A; 241; 246; 248;        Schrägheck; 4-türig;
                                                                                             26B; 26N; 27B; 27H         Frontantrieb;
                                                                             215/35R18 84    11A; 241; 244; 246;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             26B; 26N; 27B; 27H         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                             215/40R18 85    11A; 241; 244; 246;        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             26B; 26N; 27B; 27H         77E
                                                                             225/35R18 83    11A; 24C; 244; 26B;
                                                                                             26J; 27B; 27H
                                                                             245/35R18 88    11A; 244; 247; 27B;
                                                                                             27F; 57F; 570

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
                                                                       EUROPE NV/SA
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : M13
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 103 Nm für Typ : T25; XP12(a)
                                                                       110 Nm für Typ : T23
                                                                       135 Nm für Typ : A10(a) erhöhtes Anzugsmoment; XP11(a) erhöhtes
                                                                       Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW5(EU,M)
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 2 von 15
                                                                      erhöhtes Anzugsmoment; XW5(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment;
                                                                      XW5P(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment
                             Verkaufsbezeichnung:     LEXUS CT200H
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             A10(a)       e11*2007/46*0150*.., 73  215/40R18 89              11A; 26B                 erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                            e6*2007/46*0334*..             225/35R18 87  11A; 24J; 248; 26B;          135 Nm; Schrägheck;
                                                                                         26N                          Frontantrieb;
                                                                           225/40R18 92  11A; 24J; 248; 26B;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         26N                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                           235/35R18 86W 11A; 24J; 248; 26B;          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         26N; 27I; 5EM                740; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             T25          e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 215/45R18 89         11A; 21P                 ab
                                                                        225/40R18 88         11A; 21B; 22I; 24J;      e11*2001/116*0196*05;
                                                                                             24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           235/40R18 91      11A; 21B; 22I; 24J;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             24M                      73C; 74A; 74P; 77E
                                                                           245/35R18 88      11A; 22B; 24M; 57F;
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                                                                             68T
                             T25            e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 215/40R18 85W      11A; 21B; 5EG            nur bis
                                                                           215/40R18 89      11A; 21B                 e11*2001/116*0196*04;
                                                                           225/35R18 87W     11A; 21B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           225/40R18 88W     11A; 21B                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                           245/35R18 88W     11A; 22B; 24M; 57F;      73C; 74A; 74P; 77E
                                                                                             68T

                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CELICA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             T23          e11*98/14*0122*.. 105 - 141 225/35R18-87           11A; 24J; 24M; 367       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             XW5(EU,      e11*2007/46*2971*.., 72  215/40R18 89              11A; 245; 248; 26P;      erhöhtes
                             M)           e6*2007/46*0339*..                                 27H                      Anzugsmoment
                                                                                                                      135 Nm;
                             XW5(EU,        e13*2007/46*1931*..            225/40R18 88      11A; 24J; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                             M)-TMG                                                          26N; 27F                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 740

                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS PHV
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             XW5P(EU,     e11*2007/46*3704*.. 72    215/40R18 89             11A; 245; 248; 26P;      erhöhtes
                             M)                                                              27H                      Anzugsmoment
                                                                                                                      135 Nm;
                                                                           225/40R18 88      11A; 24J; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             26N; 27F                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 740
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 3 von 15
                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS PLUS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             XW5P(EU,     e6*2007/46*0340*.. 72     215/40R18 89             11A; 245; 248; 26P;      erhöhtes
                             M)                                                              27H                      Anzugsmoment
                                                                                                                      135 Nm;
                                                                           225/40R18 88      11A; 24J; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             26N; 27F                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 740

                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             XW3(a)       e11*2001/116*0264*.. 73    205/40R18 86   11A; 21B; 22B; 24J;               erhöhtes
                                                                                    51J                               Anzugsmoment
                                                                                                                      135 Nm; Frontantrieb;
                                                                           215/40R18 85      11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             248; 5EG                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                                                      77E

                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO-S
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
§ 22 49741, Erweiterung 06




                             XP12(a)      e11*2007/46*0020*.. 66 - 73 205/40R18 82           11A; 241; 246; 248;      Schrägheck; 4-türig;
                                                                                             26B; 26N; 27B; 27H       Frontantrieb;
                                                                           215/35R18 84      11A; 241; 244; 246;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             26B; 26N; 27B; 27H       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                           215/40R18 85      11A; 241; 244; 246;      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             26B; 26N; 27B; 27H       77E
                                                                           225/35R18 83      11A; 24C; 244; 26B;
                                                                                             26J; 27B; 27H
                                                                           245/35R18 88      11A; 244; 247; 27B;
                                                                                             27F; 57F; 570

                             Verkaufsbezeichnung:     URBAN CRUISER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             XP11(a)      e11*2001/116*0263*.. 66 - 74 205/40R18 82          11A; 22I                 erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                           215/40R18 85      11A; 22I                 135 Nm; Frontantrieb;
                                                                           225/40R18 88      11A; 22B; 22H; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             248                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                      740; 77E
                             XP11(a)        e11*2001/116*0263*.. 66        205/40R18 82      11A; 22I                 erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                           215/40R18 85      11A; 22I                 135 Nm; Allradantrieb;
                                                                           225/40R18 88      11A; 22B; 22H            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                      740; 77E

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 4 von 15
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 5 von 15
                                   Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                   Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                   abgedeckt sein.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 49741, Erweiterung 06




                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 6 von 15
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                      Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                        215/40R18
                                                  Hinterachse:                        245/35R18
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                             5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1030kg.
                             5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1060kg.
                             68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 7 von 15
                                                 Vorderachse:                          225/40R18
                                                 Hinterachse:                          245/35R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
§ 22 49741, Erweiterung 06




                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  zu überprüfen.
                                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  nochmals zu überprüfen.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 8 von 15


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     FUJI HEAVY
                                    Fahrzeugtyp:    D1(a)
                                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0021*..
                                    Handelsbez.:    SUBARU TREZIA

                                    Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27B                      x = 250             y = 220                   HA
                                          27I                      x = 200             y = 170                   HA
                                          26B                      x = 230             y = 380                   VA
                                          26P                      x = 180             y = 330                   VA
§ 22 49741, Erweiterung 06




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27H                   x = 250       y = 220             8                 HA
                                          27F                   x = 250       y = 220            21                 HA
                                          26N                   x = 230       y = 380             8                 VA
                                          26J                   x = 230       y = 380            20                 VA
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 9 von 15

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     TOYOTA
                                    Fahrzeugtyp:    XW5P(EU,M)
                                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3704*..
                                    Handelsbez.:    TOYOTA PRIUS PHV

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27F                   x = 250       y = 350            20                 HA
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                          27H                   x = 250       y = 350             8                 HA
                                          26J                   x = 300       y = 250            15                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 10 von 15

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     TOYOTA
                                    Fahrzeugtyp:    XW5(EU,M)-TMG
                                    Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1931*..
                                    Handelsbez.:    TOYOTA PRIUS

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27F                   x = 250       y = 350            20                 HA
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                          27H                   x = 250       y = 350             8                 HA
                                          26J                   x = 300       y = 250            15                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 11 von 15

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     TOYOTA
                                    Fahrzeugtyp:    A10(a)
                                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0150*..
                                    Handelsbez.:    LEXUS CT200H

                                    Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27I                      x = 380             y = 290                   HA
                                          27B                      x = 430             y = 340                   HA
                                          26P                      x = 300             y = 400                   VA
                                          26B                      x = 350             y = 450                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27H                   x = 430       y = 340             8                 HA
                                          26N                   x = 350       y = 450             8                 VA
                                          26J                   x = 350       y = 450            21                 VA
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 12 von 15

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     TOYOTA
                                    Fahrzeugtyp:    XW5(EU,M)
                                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2971*..
                                    Handelsbez.:    TOYOTA PRIUS

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 250            15                 VA
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                                          27F                   x = 250       y = 350            20                 HA
                                          27H                   x = 250       y = 350             8                 HA
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 13 von 15

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     TOYOTA
                                    Fahrzeugtyp:    XW5P(EU,M)
                                    Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0340*..
                                    Handelsbez.:    TOYOTA PRIUS PLUS

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 250            15                 VA
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                                          27F                   x = 250       y = 350            20                 HA
                                          27H                   x = 250       y = 350             8                 HA
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 14 von 15

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     TOYOTA
                                    Fahrzeugtyp:    XP12(a)
                                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0020*..
                                    Handelsbez.:    TOYOTA VERSO-S

                                    Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 230             y = 380                   VA
                                          26P                      x = 180             y = 330                   VA
                                          27B                      x = 250             y = 220                   HA
                                          27I                      x = 200             y = 170                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 230       y = 380             8                 VA
                                          26J                   x = 230       y = 380            20                 VA
                                          27H                   x = 250       y = 220             8                 HA
                                          27F                   x = 250       y = 220            21                 HA
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 15 von 15

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     TOYOTA
                                    Fahrzeugtyp:    A10(a)
                                    Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0334*..
                                    Handelsbez.:    LEXUS CT200H

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 300             y = 400                   VA
                                          26B                      x = 350             y = 450                   VA
                                          27I                      x = 380             y = 290                   HA
                                          27B                      x = 430             y = 340                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 350       y = 450             8                 VA
                                          26J                   x = 350       y = 450            21                 VA
                                          27H                   x = 430       y = 340             8                 HA