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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 8 J x 18 H2

                      issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 49741*04




                                         special wheels for passenger cars 8 J x 18 H2


                Nummer der Genehmigung: 49741                    Erweiterung Nr.: 04
                Approval No.                                     Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      WF8080
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 49741                     Erweiterung Nr.: 04
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§ 22 49741*04




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV SÜD Auto Service GmbH
                      DE-80686 München

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      11.07.2017

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      366-0017-14-MURD/N4
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 49741                    Erweiterung Nr.: 04
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 - 36

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§ 22 49741*04




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      weitere Ausführungen kommen hinzu
                      further versions are added

                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 49741                      Erweiterung Nr.: 04
                Approval No.                                       Extension No.:

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        27.07.2017
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§ 22 49741*04




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 1 von 14

                Fahrzeughersteller                       : ALFA ROMEO S.p.A., CHRYSLER (USA), FIAT, OPEL, OPEL /
                                                           VAUXHALL, SAAB
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 35
                Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 110/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                WF8080/LG           LG                      ohne                        65,1                    670     2254    01/14
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : CHRYSLER (USA)
                Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                  : B225L24517
                Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
§ 22 49741*04




                Verkaufsbezeichnung:     JEEP RENEGADE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
                BU           e3*2007/46*0300*.. 70 - 125 235/45R18 94           11A; 248                   Allradantrieb;
                                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                           73C; 74A; 77E

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : ALFA ROMEO S.p.A.
                Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                  : B450L28517
                Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     Giulia
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
                952          e3*2007/46*0382*..       100 - 206 225/40R18 91W                              Limousine;
                                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                           73C; 74A; 76O

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FIAT
                Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : 334; 940
                Zubehör                                 : B225L24517
                Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : 194
                Zubehör                                 : B250L27517
                Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : 939
                Zubehör                                 : B450L28517
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : 194; 939; 940
                                                          120 Nm für Typ : 334
                Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 215/40R18 89W          51J                      Schrägheck 4-türig;
                                                         245/35R18 88W          11A; 22I; 246; 248       Frontantrieb;
                                                77 - 177 225/40R18 92           11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         235/35R18 90           11A; 22I; 248            12A; 51A; 71K; 723;
                                                         235/40R18 91           11A; 22I; 248            729; 73C; 74A; 77E
                                                         245/35R18 88Y          11A; 22I; 246; 248
§ 22 49741*04




                Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
                939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W 11A; 24M                         Alfa 159 (Limousine);
                                                           235/40R18 91W 11A; 24M                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/45R18 94   11A; 24M                       12A; 51A; 573; 71K;
                                                           245/40R18 93   11A; 24D; 24J                  723; 73C; 74A; 74H;
                                                           245/45R18 96   11A; 22I; 24D; 24J; 54A        76U; 77E; FGC
                939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W 11A; 24M                         Alfa 159 Sportwagon
                                                           235/40R18 91W 11A; 24M                        (Kombi);
                                                           235/45R18      11A; 22M; 24M; 51G             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/40R18 93   11A; 24J; 24M                  12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                         723; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                         76U; 77E; FGC

                Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 215/45R18 89W 5FM                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 85 - 147 215/45R18 93                                   12A; 51A; 71K; 723;
                                                          225/40R18 92W                                  73C; 74A; 74H; 77E
                                                          225/45R18     51G

                Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                334          e3*2007/46*0318*.. 100 - 125 215/45R18 89          11A; 248                 Allradantrieb;
                                                          225/45R18 91          11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/40R18 91          11A; 248                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                334          e3*2007/46*0318*.. 70 - 103 215/45R18 89                                    Frontantrieb;
                                                         225/45R18 91           11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         235/40R18 91           11A; 245; 248            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL, OPEL / VAUXHALL
                Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                 : B250L27517
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 92  215/40R18 85         5EG                      10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*2007/46*0344*..   55 - 147 215/40R18 85W        5EG                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                           215/40R18 89                                  73C; 74A; 77E
                                                           225/40R18            11A; 22I; 24M; 51G
§ 22 49741*04




                                                           225/40R18 88         QFA; 11A; 22I; 24M

                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 92 215/40R18 85          5EG                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  55 - 147 215/40R18 85W        5EG                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                           215/40R18 89                                  73C; 74A; 77E
                                                           225/40R18            11A; 22I; 24M; 51G
                                                           225/40R18 88         QFA; 11A; 22I; 24M

                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
                A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177  225/40R18    11A; 22I; 24M; 51G                    Nur Astra OPC; Coupe;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 77E
                A-H/C          e4*2001/116*0094*..   55 - 92 215/40R18 85       5EG                      Cabrio; Coupe;
                                                     55 - 110 225/40R18 88      QFA; 11A; 22I; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     55 - 147 215/40R18 85W     5EG                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                              215/40R18 89                               73C; 74A; 77E
                                                              225/40R18         11A; 22I; 24M; 51G
                                                              225/40R18 88W     QFA; 11A; 22I; 24M

                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 92  215/40R18 85         5EG                      10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*2007/46*0341*..   55 - 147 215/40R18 85W        5EG                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                           215/40R18 89                                  73C; 74A; 77E
                                                           225/40R18            11A; 22I; 24M; 51G
                                                           225/40R18 88W        QFA; 11A; 22I; 24M
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen              Auflagen zu Reifen           Auflagen
                T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 147 225/35R18 87        11A; 21B; 22B; 22L;          Limousine; Stufenheck;
                               e1*98/14*0086*..                             24C; 24M                     Schrägheck;
                T98/NB         e1*97/27*0101*..,              225/40R18 88  11A; 21B; 22B; 22L;          10B; 11B; 11G; 11H;
                               e1*98/14*0101*..                             24C; 24M; 54A                12A; 51A; 71K; 723;
                                                     62 - 108 225/35R18 83W 11A; 21B; 22B; 22L;          73C; 74A; 77E; 915
                                                                            24C; 24M; 5DW
                                                     62 - 147 225/35R18 83Y 11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                            24C; 24M; 5DW
                T98/CNG        e1*2001/116*0216*..   60 - 147 225/35R18 87  11A; 21B; 22B; 24C;          Kombi;
                T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,                            24M                          10B; 11B; 11G; 11H;
                               e1*98/14*0087*..               225/40R18 88  11A; 21B; 22B; 22L;          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                            24C; 24M; 54A                73C; 74A; 77E; 915
                                                     62 - 108 225/35R18 83W 11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                            24M; 5DW

                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 225/35R18 83W 11A; 21B; 22B; 22L;                Cabrio; Coupe;
                                                                      24J; 24M; 5DW                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               74 - 147 215/40R18 85W 11A; 21B; 22B; 22L;                12A; 51A; 71K; 723;
                                                                      24J; 24M; 5EG                      73C; 74A; 77E
                                                        225/35R18 83Y 11A; 21B; 22B; 22L;
§ 22 49741*04




                                                                      24J; 24M; 5DW
                                                        225/35R18 87  11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                      24J; 24M

                Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
                S-D          e1*2001/116*0379*.. 110  215/35R18 80W          11A; 248; 26P; 27H          Adam-S;
                                                      215/40R18 85           11A; 248; 26P; 27H          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      225/35R18 83           11A; 244; 26B; 26N;         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                             27F                         73C; 74A
                S-D            e1*2001/116*0379*..   141       215/35R18 84W 11A; 21P; 22H; 22M;         nur Opel Corsa D OPC;
                                                                             24J; 24M                    bis
                                                               215/40R18 85W 11A; 21B; 22F; 22L;         e1*2001/116*0379*29;
                                                                             24J; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               225/35R18     11A; 21B; 22F; 22L;         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                             24J; 24M; 51G               73C; 74A; 77E
                S-D            e1*2001/116*0379*..   110 - 152 205/40R18 82W 11A; 248; 26B; 26J;         Corsa-E; ab
                                                                             27H                         e1*2001/116*0379*32;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A

                Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                OMEGA-B      G684              74 - 100 225/40R18 88            11A; 21P; 57E; 68B       nur bis
                V94          e1*96/79*0077*.., 74 - 155 225/40R18 88W           11A; 21P; 57E; 68B       e1*98/14*0077*04;
                             e1*98/14*0077*..           235/40R18 91W           11A; 21B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 77E
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                OMEGA-B- G685                 85 - 100 235/40R18 91             11A; 21B; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                CARAVAN                       85 - 155 225/40R18-88             11A; 21P; 57E; 68B       12A; 51A; 71K; 723;
                                                       235/40R18 95             11A; 21B; 24M            73C; 74A; 77E
                V94          e1*98/14*0077*.. 74 - 106 235/40R18 91             11A; 21B                 ab e1*98/14*0077*05;
                                              74 - 160 235/40R18 91W            11A; 21B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 77E
                V94/Kombi      e1*96/79*0078*..,      74 - 106 235/40R18 91  11A; 21B; 24M; 5GG          nur bis
                               e1*98/14*0078*..       74 - 155 225/40R18 88W 11A; 21P; 57E; 68B          e1*98/14*0078*04;
                                                               235/40R18 95  11A; 21B; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 77E
                V94/Kombi      e1*98/14*0078*..       74 - 106 235/40R18 91  11A; 21B; 5GG               ab e1*98/14*0078*05;
                                                      74 - 160 235/40R18 91W 11A; 21B; 57E; 689          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               235/40R18 95  11A; 21B; 689               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     SIGNUM
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                VECTRA/CA    e1*2001/116*0214*.. 74 - 129 225/40R18 88W         11A; 24M; 5FE            nicht Fz schlechte
                R, VECTRA
                                                 74 - 155 225/40R18 92W         11A; 24M                 Strassen;
§ 22 49741*04




                                                          225/45R18             11A; 24M; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/40R18 91W         11A; 21B; 24J; 24M;      12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                367                      723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                         77E
                Z-C/S          e1*2001/116*0291*..    74 - 129 225/40R18 88W    11A; 24M; 5FE            nicht Fz schlechte
                                                      74 - 184 225/40R18 92W    11A; 24M                 Strassen;
                                                               225/45R18        11A; 24M; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               235/40R18 91W    11A; 21B; 24J; 24M;      12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                367                      723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                         77E

                Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
                J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 225/40R18 88         11A; 21B; 21J; 22B;         10B; 11B; 11G; 11H;
                               e1*95/54*0030*..,                             22F; 24D; 24J               12A; 51A; 71K; 723;
                               e1*98/14*0030*..       55 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J; 22B;         73C; 74A; 77E
                J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,                             22F; 24D; 24J
                               e1*98/14*0044*..

                Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 129 225/40R18 88W 11A; 22L; 5FE                  nicht Fz schlechte
                Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 225/40R18 92  11A; 22L                       Strassen;
                               e11*2001/116*0235*..
                Z18XE                                         225/45R18     11A; 22L; 51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              235/40R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J;          12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                            24M; 367                     723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                         77E
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 6 von 14
                Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
                Z-C          e1*2001/116*0290*.. 74 - 129 225/40R18 88W     11A; 22L; 5FE                nicht Fz schlechte
                                                 74 - 184 225/40R18 92      11A; 22L                     Strassen;
                                                          235/40R18 91W     11A; 21B; 22L; 24J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            24M; 367                     12A; 51A; 52R; 71K;
                                                     74 - 206 225/40R18 92Y 11A; 22L                     723; 729; 73C; 74A;
                                                              225/45R18     11A; 22L; 51G                77E
                                                              235/40R18 91Y 11A; 21B; 22L; 24J;
                                                                            24M; 367

                Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 129 225/40R18 88W            5FE                      nicht Fz schlechte
                                              74 - 155 225/40R18 92W                                     Strassen;
                                                       225/45R18                11A; 21B; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       235/40R18 91W            11A; 21B; 24J; 24M;      12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                367                      723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                         77E
                Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..   74 - 129 225/40R18 88W 5FE                          nicht Fz schlechte
                                                     74 - 155 235/40R18 91W 11A; 21B; 24J; 24M;          Strassen;
                                                                            367                          10B; 10S; 11B; 11G;
                                                     74 - 184 225/40R18 92W                              11H; 12A; 51A; 52R;
§ 22 49741*04




                                                     74 - 206 225/40R18 92Y                              71K; 723; 729; 73C;
                                                              225/45R18     11A; 21B; 51G                74A; 77E
                                                              235/40R18     11A; 21B; 24J; 24M;
                                                                            367; 51G
                                                              235/40R18 91Y 11A; 21B; 24J; 24M;
                                                                            367

                Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                A-           e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 215/40R18 89W        5FM                      10B; 11B; 11G; 11H;
                H/Monocab e1*2007/46*0497*..               225/40R18            51G                      12A; 51A; 52R; 71K;
                                                           225/40R18 92W        QF1; 5GM                 723; 73C; 74A; 77E
                A-           e1*2001/116*0325*.., 177      225/40R18            51G                      Nur Zafira OPC;
                H/Monocab e1*2007/46*0497*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                                         723; 73C; 74A; 77E
                A-         e1*2001/116*0378*..       69 - 110 225/40R18 92                               10B; 11B; 11G; 11H;
                H/Monocab-                                                                               12A; 51A; 52R; 71K;
                CNG
                                                                                                         723; 73C; 74A; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA VAN
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                A-           e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 215/40R18 89W          5FM                      10B; 11B; 11G; 11H;
                H/Monocab/V                              225/40R18              51G                      12A; 51A; 52R; 71K;
                                                         225/40R18 92W          QF1; 5GM                 723; 73C; 74A; 77E
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                T98MONOC e1*98/14*0110*..      63 - 147 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 22F;                Nur Zafira A OPC und
                AB                                                    22N; 24J; 24M                      Edition;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 77E

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SAAB
                Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                 : B250L27517
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                YS3D         e4*95/54*0012*..,  85 - 169 225/40R18-88           11A; 21B; 21J; 21M;      ab e4*95/54*0012*04;
                               e4*98/14*0012*..                                 22B; 22L; 24C; 24D;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                367; 54A                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 77E
§ 22 49741*04




                YS3F           e4*2001/116*0065*..   88 - 184 225/40R18 91W 11A; 22L; 362                Kombi; Limousine;
                YS3F????       e4*2001/116*0065*..   88 - 206 225/45R18     11A; 22L; 51G                Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 169 225/40R18 91W        11A; 22L; 362            Saab 9-3; Saab 9-3
                                                 110 - 184 225/40R18 91Y        11A; 22L; 362            Aero;
                                                           225/45R18            11A; 22L; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 225/40R18 92W 11A; 21P; 22I; 22M;             Kombi; Limousine;
                                                                         24D; 24J; 51G                   10B; 10S; 11B; 11G;
                                                           235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 22L;             11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                         24D; 24J; 51G                   723; 73C; 74A; 77E
                YS3EXXXX e11*96/27*0073*..       88 - 147 235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 22L;              ab e11*96/27*0073*10;
                                                                         24J; 24M                        Kombi; Limousine;
                                                 88 - 184 225/40R18 92Y 11A; 21B; 22B; 22L;              10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                         24J; 24M                        11H; 12A; 51A; 71K;
                                                           235/40R18 91Y 11A; 21B; 22B; 22L;             723; 73C; 74A; 77E
                                                                         24J; 24M

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                      entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                      zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                      zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§ 22 49741*04




                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
§ 22 49741*04




                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
§ 22 49741*04




                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 974kg.
                5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1030kg.
                5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1120kg.
                5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1160kg.
                5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1230kg.
                5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1260kg.
                689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/40R18
                                    Hinterachse:                          265/35R18
§ 22 49741*04




                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/40R18
                                    Hinterachse:                          255/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
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                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
                     zulässig.
                FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
                     an der Vorderachse nicht zulässig.
                QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
§ 22 49741*04




                     Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
                     225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
                QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
                     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
                     225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
                     haben.
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:     OPEL
                       Fahrzeugtyp:    S-D
                       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0379*..
                       Handelsbez.:    CORSA, CORSA-E, ADAM

                       Variante(n):    Adam, Adam-S

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 280             y = 400                   VA
                             26P                      x = 230             y = 350                   VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26J                   x = 280       y = 400            25                 VA
§ 22 49741*04




                             26N                   x = 280       y = 400             8                 VA
                             27F                   x = 240       y = 240            25                 HA
                             27H                   x = 240       y = 240             8                 HA
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     OPEL
                       Fahrzeugtyp:    S-D
                       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0379*..
                       Handelsbez.:    CORSA, CORSA-E, ADAM

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300             y = 300                   VA
                             26P                      x = 250             y = 250                   VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26J                   x = 300       y = 300            30                 VA
                             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
                             27F                   x = 300       y = 300            25                 HA
§ 22 49741*04




                             27H                   x = 300       y = 300             8                 HA