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							                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 1 von 14

                             Fahrzeughersteller                      : ALFA ROMEO S.p.A., CHRYSLER, CHRYSLER (USA), FIAT,
                                                                       OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 35
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 110/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             WF8080/LG           LG                      ohne                        65,1                    670     2254    01/14
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : CHRYSLER, CHRYSLER (USA)
§ 22 49741, Erweiterung 06




                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : B225L24517
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : BU
                                                                       135 Nm für Typ : MX
                             Verkaufsbezeichnung:     Compass
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             MX           e11*2007/46*4037*.., 88 - 125 235/45R18 94         11A; 245; 248              Allradantrieb;
                                            e4*2007/46*1410*..                                                          Frontantrieb;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                        73C; 74A; 76O; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     JEEP RENEGADE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             BU           e3*2007/46*0300*.. 70 - 132 235/45R18 94           11A; 248                   Allradantrieb;
                                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                        73C; 74A; 77E

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : ALFA ROMEO S.p.A.
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : B450L28517
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 2 von 14
                             Verkaufsbezeichnung:     Giulia
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             952          e3*2007/46*0382*..     100 - 206 225/40R18 91W                              Limousine;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 76O

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FIAT
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : 334; 940
                             Zubehör                                 : B225L24517
§ 22 49741, Erweiterung 06




                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : 194
                             Zubehör                                 : B250L27517
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : 939
                             Zubehör                                 : B450L28517
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : 194; 939; 940
                                                                       120 Nm für Typ : 334
                             Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 215/40R18 89W          51J                      Schrägheck 4-türig;
                                                                      245/35R18 88W          11A; 22I; 246; 248       Frontantrieb;
                                                             77 - 177 225/40R18 92           11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      235/35R18 90           11A; 22I; 248            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                      235/40R18 91           11A; 22I; 248            729; 73C; 74A; 77E
                                                                      245/35R18 88Y          11A; 22I; 246; 248

                             Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
                             939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W 11A; 24M                         Alfa 159 (Limousine);
                                                                        235/40R18 91W 11A; 24M                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        235/45R18 94   11A; 24M                       12A; 51A; 573; 71K;
                                                                        245/40R18 93   11A; 24D; 24J                  723; 73C; 74A; 74H;
                                                                        245/45R18 96   11A; 22I; 24D; 24J; 54A        76U; 77E; FGC
                             939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W 11A; 24M                         Alfa 159 Sportwagon
                                                                        235/40R18 91W 11A; 24M                        (Kombi);
                                                                        235/45R18      11A; 22M; 24M; 51G             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        245/40R18 93   11A; 24J; 24M                  12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      723; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                                      76U; 77E; FGC
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 3 von 14
                             Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 215/45R18 89W 5FM                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              85 - 147 215/45R18 93                                   12A; 51A; 71K; 723;
                                                                       225/40R18 92W                                  73C; 74A; 74H; 77E
                                                                       225/45R18     51G

                             Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             334          e3*2007/46*0318*.. 100 - 125 215/45R18 89          11A; 248                 Allradantrieb;
                                                                       225/45R18 91          11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       235/40R18 91          11A; 248                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A
                             334            e3*2007/46*0318*..   70 - 103 215/45R18 89                                Frontantrieb;
                                                                          225/45R18 91       11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          235/40R18 91       11A; 245; 248            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 49741, Erweiterung 06




                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL, OPEL / VAUXHALL
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : B250L27517
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 92  215/40R18 85         5EG                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          e1*2007/46*0344*..   55 - 147 215/40R18 85W        5EG                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                        215/40R18 89                                  73C; 74A; 77E
                                                                        225/40R18            11A; 22I; 24M; 51G
                                                                        225/40R18 88         QFA; 11A; 22I; 24M

                             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 92  215/40R18 85         5EG                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               55 - 147 215/40R18 85W        5EG                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                        215/40R18 89                                  73C; 74A; 77E
                                                                        225/40R18            11A; 22I; 24M; 51G
                                                                        225/40R18 88         QFA; 11A; 22I; 24M

                             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
                             A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177  225/40R18    11A; 22I; 24M; 51G                    Nur Astra OPC; Coupe;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 77E
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 4 von 14
                             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 92  215/40R18 85          5EG                      Cabrio; Coupe;
                                                              55 - 110 225/40R18 88          QFA; 11A; 22I; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              55 - 147 215/40R18 85W         5EG                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                       215/40R18 89                                   73C; 74A; 77E
                                                                       225/40R18             11A; 22I; 24M; 51G
                                                                       225/40R18 88W         QFA; 11A; 22I; 24M

                             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 92  215/40R18 85         5EG                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          e1*2007/46*0341*..   55 - 147 215/40R18 85W        5EG                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                        215/40R18 89                                  73C; 74A; 77E
                                                                        225/40R18            11A; 22I; 24M; 51G
                                                                        225/40R18 88W        QFA; 11A; 22I; 24M

                             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen              Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 147 225/35R18 87        11A; 21B; 22B; 22L;          Limousine; Stufenheck;
                                            e1*98/14*0086*..                             24C; 24M                     Schrägheck;
§ 22 49741, Erweiterung 06




                             T98/NB         e1*97/27*0101*..,              225/40R18 88  11A; 21B; 22B; 22L;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                            e1*98/14*0101*..                             24C; 24M; 54A                12A; 51A; 71K; 723;
                                                                  62 - 108 225/35R18 83W 11A; 21B; 22B; 22L;          73C; 74A; 77E; 915
                                                                                         24C; 24M; 5DW
                                                                  62 - 147 225/35R18 83Y 11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                                         24C; 24M; 5DW
                             T98/CNG        e1*2001/116*0216*..   60 - 147 225/35R18 87  11A; 21B; 22B; 24C;          Kombi;
                             T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,                            24M                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                            e1*98/14*0087*..               225/40R18 88  11A; 21B; 22B; 22L;          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         24C; 24M; 54A                73C; 74A; 77E; 915
                                                                  62 - 108 225/35R18 83W 11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                                         24M; 5DW

                             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                             T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 225/35R18 83W 11A; 21B; 22B; 22L;                Cabrio; Coupe;
                                                                                   24J; 24M; 5DW                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            74 - 147 215/40R18 85W 11A; 21B; 22B; 22L;                12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                   24J; 24M; 5EG                      73C; 74A; 77E
                                                                     225/35R18 83Y 11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                                   24J; 24M; 5DW
                                                                     225/35R18 87  11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                                   24J; 24M

                             Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             S-D          e1*2001/116*0379*.. 110  215/35R18 80W             11A; 248; 26P; 27H       Adam-S;
                                                                   215/40R18 85              11A; 248; 26P; 27H       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   225/35R18 83              11A; 244; 26B; 26N;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             27F                      73C; 74A
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 5 von 14
                             Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             S-D          e1*2001/116*0379*.. 141       215/35R18 84W 11A; 21P; 22H; 22M;             nur Opel Corsa D OPC;
                                                                                      24J; 24M                        bis
                                                                        215/40R18 85W 11A; 21B; 22F; 22L;             e1*2001/116*0379*29;
                                                                                      24J; 24M                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        225/35R18     11A; 21B; 22F; 22L;             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                      24J; 24M; 51G                   73C; 74A; 77E
                             S-D          e1*2001/116*0379*.. 110 - 152 205/40R18 82W 11A; 248; 26B; 26J;             Corsa-E; ab
                                                                                      27H                             e1*2001/116*0379*32;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             OMEGA-B      G684              74 - 100 225/40R18 88            11A; 21P; 57E; 68B       nur bis
                             V94          e1*96/79*0077*.., 74 - 155 225/40R18 88W           11A; 21P; 57E; 68B       e1*98/14*0077*04;
                                          e1*98/14*0077*..           235/40R18 91W           11A; 21B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 77E
§ 22 49741, Erweiterung 06




                             OMEGA-B-       G685                  85 - 100 235/40R18 91      11A; 21B; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                             CARAVAN                              85 - 155 225/40R18-88      11A; 21P; 57E; 68B       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                           235/40R18 95      11A; 21B; 24M            73C; 74A; 77E
                             V94            e1*98/14*0077*..      74 - 106 235/40R18 91      11A; 21B                 ab e1*98/14*0077*05;
                                                                  74 - 160 235/40R18 91W     11A; 21B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 77E
                             V94/Kombi      e1*96/79*0078*..,     74 - 106 235/40R18 91  11A; 21B; 24M; 5GG           nur bis
                                            e1*98/14*0078*..      74 - 155 225/40R18 88W 11A; 21P; 57E; 68B           e1*98/14*0078*04;
                                                                           235/40R18 95  11A; 21B; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 77E
                             V94/Kombi      e1*98/14*0078*..      74 - 106 235/40R18 91  11A; 21B; 5GG                ab e1*98/14*0078*05;
                                                                  74 - 160 235/40R18 91W 11A; 21B; 57E; 689           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           235/40R18 95  11A; 21B; 689                12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 129 225/40R18 88W            11A; 24M; 5FE            nicht Fz schlechte
                             R, VECTRA
                                                           74 - 155 225/40R18 92W            11A; 24M                 Strassen;
                                                                    225/45R18                11A; 24M; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    235/40R18 91W            11A; 21B; 24J; 24M;      12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                             367                      723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      77E
                             Z-C/S          e1*2001/116*0291*..   74 - 129 225/40R18 88W     11A; 24M; 5FE            nicht Fz schlechte
                                                                  74 - 184 225/40R18 92W     11A; 24M                 Strassen;
                                                                           225/45R18         11A; 24M; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           235/40R18 91W     11A; 21B; 24J; 24M;      12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                             367                      723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      77E
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 6 von 14
                             Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
                             J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 225/40R18 88         11A; 21B; 21J; 22B;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                            e1*95/54*0030*..,                             22F; 24D; 24J               12A; 51A; 71K; 723;
                                            e1*98/14*0030*..       55 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J; 22B;         73C; 74A; 77E
                             J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,                             22F; 24D; 24J
                                            e1*98/14*0044*..

                             Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                             VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 129 225/40R18 88W 11A; 22L; 5FE                  nicht Fz schlechte
                             Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 225/40R18 92  11A; 22L                       Strassen;
                                            e11*2001/116*0235*..
                             Z18XE                                         225/45R18     11A; 22L; 51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           235/40R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J;          12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                         24M; 367                     723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      77E
                             Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 129 225/40R18 88W 11A; 22L; 5FE               nicht Fz schlechte
                                                                   74 - 184 225/40R18 92  11A; 22L                    Strassen;
                                                                            235/40R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          24M; 367                    12A; 51A; 52R; 71K;
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                                                   74 - 206 225/40R18 92Y 11A; 22L                    723; 729; 73C; 74A;
                                                                            225/45R18     11A; 22L; 51G               77E
                                                                            235/40R18 91Y 11A; 21B; 22L; 24J;
                                                                                          24M; 367

                             Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 129 225/40R18 88W            5FE                      nicht Fz schlechte
                                                           74 - 155 225/40R18 92W                                     Strassen;
                                                                    225/45R18                11A; 21B; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    235/40R18 91W            11A; 21B; 24J; 24M;      12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                             367                      723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      77E
                             Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..    74 - 129 225/40R18 88W 5FE                         nicht Fz schlechte
                                                                   74 - 155 235/40R18 91W 11A; 21B; 24J; 24M;         Strassen;
                                                                                          367                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                   74 - 184 225/40R18 92W                             11H; 12A; 51A; 52R;
                                                                   74 - 206 225/40R18 92Y                             71K; 723; 729; 73C;
                                                                            225/45R18     11A; 21B; 51G               74A; 77E
                                                                            235/40R18     11A; 21B; 24J; 24M;
                                                                                          367; 51G
                                                                            235/40R18 91Y 11A; 21B; 24J; 24M;
                                                                                          367

                             Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             A-           e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 215/40R18 89W        5FM                      10B; 11B; 11G; 11H;
                             H/Monocab e1*2007/46*0497*..               225/40R18            51G                      12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                        225/40R18 92W        QF1; 5GM                 723; 73C; 74A; 77E
                             A-           e1*2001/116*0325*.., 177      225/40R18            51G                      Nur Zafira OPC;
                             H/Monocab e1*2007/46*0497*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                                                      723; 73C; 74A; 77E
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 7 von 14
                             Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             A-           e1*2001/116*0378*.. 69 - 110 225/40R18 92                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                             H/Monocab-                                                                               12A; 51A; 52R; 71K;
                             CNG
                                                                                                                      723; 73C; 74A; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA VAN
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             A-           e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 215/40R18 89W          5FM                      10B; 11B; 11G; 11H;
                             H/Monocab/V                              225/40R18              51G                      12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                      225/40R18 92W          QF1; 5GM                 723; 73C; 74A; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                             T98MONOC e1*98/14*0110*..      63 - 147 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 22F;                Nur Zafira A OPC und
                             AB                                                    22N; 24J; 24M                      Edition;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 77E
§ 22 49741, Erweiterung 06




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SAAB
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : B250L27517
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             YS3D         e4*95/54*0012*..,  85 - 169 225/40R18-88           11A; 21B; 21J; 21M;      ab e4*95/54*0012*04;
                                            e4*98/14*0012*..                                 22B; 22L; 24C; 24D;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             367; 54A                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 77E
                             YS3F           e4*2001/116*0065*..   88 - 184 225/40R18 91W 11A; 22L; 362                Kombi; Limousine;
                             YS3F????       e4*2001/116*0065*..   88 - 206 225/45R18     11A; 22L; 51G                Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 169 225/40R18 91W        11A; 22L; 362            Saab 9-3; Saab 9-3
                                                              110 - 184 225/40R18 91Y        11A; 22L; 362            Aero;
                                                                        225/45R18            11A; 22L; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 77E
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 8 von 14
                             Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 225/40R18 92W 11A; 21P; 22I; 22M;             Kombi; Limousine;
                                                                                      24D; 24J; 51G                   10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                        235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 22L;             11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                      24D; 24J; 51G                   723; 73C; 74A; 77E
                             YS3EXXXX e11*96/27*0073*..       88 - 147 235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 22L;              ab e11*96/27*0073*10;
                                                                                      24J; 24M                        Kombi; Limousine;
                                                              88 - 184 225/40R18 92Y 11A; 21B; 22B; 22L;              10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                      24J; 24M                        11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                        235/40R18 91Y 11A; 21B; 22B; 22L;             723; 73C; 74A; 77E
                                                                                      24J; 24M

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
§ 22 49741, Erweiterung 06




                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 9 von 14
                             21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
§ 22 49741, Erweiterung 06




                             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 11 von 14
                                   Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                   Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                  berücksichtigen.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 49741, Erweiterung 06




                             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                             5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 974kg.
                             5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1030kg.
                             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1120kg.
                             5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1160kg.
                             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1230kg.
                             5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1260kg.
                             689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                                 Hinterachse:                          265/35R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        225/40R18
                                                 Hinterachse:                        255/35R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                                  Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                                  5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                                  Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
                                  zulässig.
                             FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der
                                  Vorderachse nicht zulässig.
                             QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
                                  Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
                                  225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
                             QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
                                  (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
                                  225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
                                  haben.
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     OPEL
                                    Fahrzeugtyp:    S-D
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0379*..
                                    Handelsbez.:    CORSA, CORSA-E, ADAM

                                    Variante(n):    Adam, Adam-S

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 280             y = 400                   VA
                                          26P                      x = 230             y = 350                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 280       y = 400            25                 VA
                                          26N                   x = 280       y = 400             8                 VA
                                          27F                   x = 240       y = 240            25                 HA
                                          27H                   x = 240       y = 240             8                 HA
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 14 von 14

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     OPEL
                                    Fahrzeugtyp:    S-D
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0379*..
                                    Handelsbez.:    CORSA, CORSA-E, ADAM

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 300                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 250                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 300            30                 VA
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                          26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
                                          27F                   x = 300       y = 300            25                 HA
                                          27H                   x = 300       y = 300             8                 HA