Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 8 J x 18 H2 issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object § 22 49741*04 special wheels for passenger cars 8 J x 18 H2 Nummer der Genehmigung: 49741 Erweiterung Nr.: 04 Approval No. Extension No.: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: MAK S.p.A. IT-25013 Carpenedolo (BS) 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: entfällt not applicable 3. Typbezeichnung: Type: WF8080 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der Genehmigung: 49741 Erweiterung Nr.: 04 Approval No. Extension No.: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Felgengröße Size of the wheel Typ und die Ausführung Type and version Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) Genehmigungszeichen Approval identification § 22 49741*04 Einpresstiefe Inset/outset 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: an der Innen- bzw. Außenseite des Rades on the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: TÜV SÜD Auto Service GmbH DE-80686 München 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 11.07.2017 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 366-0017-14-MURD/N4 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Nummer der Genehmigung: 49741 Erweiterung Nr.: 04 Approval No. Extension No.: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung gemäß: The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is restricted to the application listed: Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 1 - 36 unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified conditions. § 22 49741*04 10. Bemerkungen: Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE. Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: siehe Prüfbericht see test report 12. Die Genehmigung wird erweitert Approval extended 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): weitere Ausführungen kommen hinzu further versions are added Erweiterung des Verwendungsbereiches Extension of application range Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Nummer der Genehmigung: 49741 Erweiterung Nr.: 04 Approval No. Extension No.: 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 27.07.2017 Date: 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: § 22 49741*04 17. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage erhältlich ist. Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request. - Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen Index to the information package - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Collateral clauses and instruction on right to appeal - Beschreibungsunterlagen Information package Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 14 Fahrzeughersteller : ALFA ROMEO S.p.A., CHRYSLER (USA), FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 110/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum WF8080/LG LG ohne 65,1 670 2254 01/14 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER (USA) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : B225L24517 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm § 22 49741*04 Verkaufsbezeichnung: JEEP RENEGADE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BU e3*2007/46*0300*.. 70 - 125 235/45R18 94 11A; 248 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 77E Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ALFA ROMEO S.p.A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : B450L28517 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: Giulia Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 952 e3*2007/46*0382*.. 100 - 206 225/40R18 91W Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76O Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 14 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 334; 940 Zubehör : B225L24517 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 194 Zubehör : B250L27517 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 939 Zubehör : B450L28517 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 194; 939; 940 120 Nm für Typ : 334 Verkaufsbezeichnung: ALFA GIULIETTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 940 e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 215/40R18 89W 51J Schrägheck 4-türig; 245/35R18 88W 11A; 22I; 246; 248 Frontantrieb; 77 - 177 225/40R18 92 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R18 90 11A; 22I; 248 12A; 51A; 71K; 723; 235/40R18 91 11A; 22I; 248 729; 73C; 74A; 77E 245/35R18 88Y 11A; 22I; 246; 248 § 22 49741*04 Verkaufsbezeichnung: Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W 11A; 24M Alfa 159 (Limousine); 235/40R18 91W 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R18 94 11A; 24M 12A; 51A; 573; 71K; 245/40R18 93 11A; 24D; 24J 723; 73C; 74A; 74H; 245/45R18 96 11A; 22I; 24D; 24J; 54A 76U; 77E; FGC 939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W 11A; 24M Alfa 159 Sportwagon 235/40R18 91W 11A; 24M (Kombi); 235/45R18 11A; 22M; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 76U; 77E; FGC Verkaufsbezeichnung: FIAT CROMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 194 e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 215/45R18 89W 5FM 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 147 215/45R18 93 12A; 51A; 71K; 723; 225/40R18 92W 73C; 74A; 74H; 77E 225/45R18 51G Verkaufsbezeichnung: FIAT 500X Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 334 e3*2007/46*0318*.. 100 - 125 215/45R18 89 11A; 248 Allradantrieb; 225/45R18 91 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 248 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 14 Verkaufsbezeichnung: FIAT 500X Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 334 e3*2007/46*0318*.. 70 - 103 215/45R18 89 Frontantrieb; 225/45R18 91 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 245; 248 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : B250L27517 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: ASTRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H e1*2001/116*0261*.., 55 - 92 215/40R18 85 5EG 10B; 11B; 11G; 11H; e1*2007/46*0344*.. 55 - 147 215/40R18 85W 5EG 12A; 51A; 71K; 723; 215/40R18 89 73C; 74A; 77E 225/40R18 11A; 22I; 24M; 51G § 22 49741*04 225/40R18 88 QFA; 11A; 22I; 24M Verkaufsbezeichnung: ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H e11*2001/116*0247*.. 55 - 92 215/40R18 85 5EG 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 147 215/40R18 85W 5EG 12A; 51A; 71K; 723; 215/40R18 89 73C; 74A; 77E 225/40R18 11A; 22I; 24M; 51G 225/40R18 88 QFA; 11A; 22I; 24M Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H/C e4*2001/116*0094*.. 177 225/40R18 11A; 22I; 24M; 51G Nur Astra OPC; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 77E A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 92 215/40R18 85 5EG Cabrio; Coupe; 55 - 110 225/40R18 88 QFA; 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 147 215/40R18 85W 5EG 12A; 51A; 71K; 723; 215/40R18 89 73C; 74A; 77E 225/40R18 11A; 22I; 24M; 51G 225/40R18 88W QFA; 11A; 22I; 24M Verkaufsbezeichnung: ASTRA STATION WAGON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H/SW e1*2001/116*0293*.., 55 - 92 215/40R18 85 5EG 10B; 11B; 11G; 11H; e1*2007/46*0341*.. 55 - 147 215/40R18 85W 5EG 12A; 51A; 71K; 723; 215/40R18 89 73C; 74A; 77E 225/40R18 11A; 22I; 24M; 51G 225/40R18 88W QFA; 11A; 22I; 24M Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 14 Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98 e1*97/27*0086*.., 60 - 147 225/35R18 87 11A; 21B; 22B; 22L; Limousine; Stufenheck; e1*98/14*0086*.. 24C; 24M Schrägheck; T98/NB e1*97/27*0101*.., 225/40R18 88 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0101*.. 24C; 24M; 54A 12A; 51A; 71K; 723; 62 - 108 225/35R18 83W 11A; 21B; 22B; 22L; 73C; 74A; 77E; 915 24C; 24M; 5DW 62 - 147 225/35R18 83Y 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 24M; 5DW T98/CNG e1*2001/116*0216*.. 60 - 147 225/35R18 87 11A; 21B; 22B; 24C; Kombi; T98/KOMBI e1*97/27*0087*.., 24M 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0087*.. 225/40R18 88 11A; 21B; 22B; 22L; 12A; 51A; 71K; 723; 24C; 24M; 54A 73C; 74A; 77E; 915 62 - 108 225/35R18 83W 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 5DW Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98C e1*98/14*0132*.. 74 - 108 225/35R18 83W 11A; 21B; 22B; 22L; Cabrio; Coupe; 24J; 24M; 5DW 10B; 11B; 11G; 11H; 74 - 147 215/40R18 85W 11A; 21B; 22B; 22L; 12A; 51A; 71K; 723; 24J; 24M; 5EG 73C; 74A; 77E 225/35R18 83Y 11A; 21B; 22B; 22L; § 22 49741*04 24J; 24M; 5DW 225/35R18 87 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D e1*2001/116*0379*.. 110 215/35R18 80W 11A; 248; 26P; 27H Adam-S; 215/40R18 85 11A; 248; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 225/35R18 83 11A; 244; 26B; 26N; 12A; 51A; 71K; 723; 27F 73C; 74A S-D e1*2001/116*0379*.. 141 215/35R18 84W 11A; 21P; 22H; 22M; nur Opel Corsa D OPC; 24J; 24M bis 215/40R18 85W 11A; 21B; 22F; 22L; e1*2001/116*0379*29; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/35R18 11A; 21B; 22F; 22L; 12A; 51A; 71K; 723; 24J; 24M; 51G 73C; 74A; 77E S-D e1*2001/116*0379*.. 110 - 152 205/40R18 82W 11A; 248; 26B; 26J; Corsa-E; ab 27H e1*2001/116*0379*32; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: OMEGA-B Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen OMEGA-B G684 74 - 100 225/40R18 88 11A; 21P; 57E; 68B nur bis V94 e1*96/79*0077*.., 74 - 155 225/40R18 88W 11A; 21P; 57E; 68B e1*98/14*0077*04; e1*98/14*0077*.. 235/40R18 91W 11A; 21B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 77E Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 14 Verkaufsbezeichnung: OMEGA-B Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen OMEGA-B- G685 85 - 100 235/40R18 91 11A; 21B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; CARAVAN 85 - 155 225/40R18-88 11A; 21P; 57E; 68B 12A; 51A; 71K; 723; 235/40R18 95 11A; 21B; 24M 73C; 74A; 77E V94 e1*98/14*0077*.. 74 - 106 235/40R18 91 11A; 21B ab e1*98/14*0077*05; 74 - 160 235/40R18 91W 11A; 21B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 77E V94/Kombi e1*96/79*0078*.., 74 - 106 235/40R18 91 11A; 21B; 24M; 5GG nur bis e1*98/14*0078*.. 74 - 155 225/40R18 88W 11A; 21P; 57E; 68B e1*98/14*0078*04; 235/40R18 95 11A; 21B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 77E V94/Kombi e1*98/14*0078*.. 74 - 106 235/40R18 91 11A; 21B; 5GG ab e1*98/14*0078*05; 74 - 160 235/40R18 91W 11A; 21B; 57E; 689 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 95 11A; 21B; 689 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 77E Verkaufsbezeichnung: SIGNUM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 129 225/40R18 88W 11A; 24M; 5FE nicht Fz schlechte R, VECTRA 74 - 155 225/40R18 92W 11A; 24M Strassen; § 22 49741*04 225/45R18 11A; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91W 11A; 21B; 24J; 24M; 12A; 51A; 52R; 71K; 367 723; 729; 73C; 74A; 77E Z-C/S e1*2001/116*0291*.. 74 - 129 225/40R18 88W 11A; 24M; 5FE nicht Fz schlechte 74 - 184 225/40R18 92W 11A; 24M Strassen; 225/45R18 11A; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91W 11A; 21B; 24J; 24M; 12A; 51A; 52R; 71K; 367 723; 729; 73C; 74A; 77E Verkaufsbezeichnung: VECTRA-B Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J96 e1*93/81*0030*.., 55 - 100 225/40R18 88 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*95/54*0030*.., 22F; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 723; e1*98/14*0030*.. 55 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J; 22B; 73C; 74A; 77E J96/Kombi e1*95/54*0044*.., 22F; 24D; 24J e1*98/14*0044*.. Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C, VECTRA-C-CC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/LIM e1*98/14*0187*.. 74 - 129 225/40R18 88W 11A; 22L; 5FE nicht Fz schlechte Z02 / e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 225/40R18 92 11A; 22L Strassen; e11*2001/116*0235*.. Z18XE 225/45R18 11A; 22L; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J; 12A; 51A; 52R; 71K; 24M; 367 723; 729; 73C; 74A; 77E Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 14 Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C, VECTRA-C-CC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z-C e1*2001/116*0290*.. 74 - 129 225/40R18 88W 11A; 22L; 5FE nicht Fz schlechte 74 - 184 225/40R18 92 11A; 22L Strassen; 235/40R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 367 12A; 51A; 52R; 71K; 74 - 206 225/40R18 92Y 11A; 22L 723; 729; 73C; 74A; 225/45R18 11A; 22L; 51G 77E 235/40R18 91Y 11A; 21B; 22L; 24J; 24M; 367 Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 129 225/40R18 88W 5FE nicht Fz schlechte 74 - 155 225/40R18 92W Strassen; 225/45R18 11A; 21B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91W 11A; 21B; 24J; 24M; 12A; 51A; 52R; 71K; 367 723; 729; 73C; 74A; 77E Z-C/SW e1*2001/116*0292*.. 74 - 129 225/40R18 88W 5FE nicht Fz schlechte 74 - 155 235/40R18 91W 11A; 21B; 24J; 24M; Strassen; 367 10B; 10S; 11B; 11G; 74 - 184 225/40R18 92W 11H; 12A; 51A; 52R; § 22 49741*04 74 - 206 225/40R18 92Y 71K; 723; 729; 73C; 225/45R18 11A; 21B; 51G 74A; 77E 235/40R18 11A; 21B; 24J; 24M; 367; 51G 235/40R18 91Y 11A; 21B; 24J; 24M; 367 Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A- e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 215/40R18 89W 5FM 10B; 11B; 11G; 11H; H/Monocab e1*2007/46*0497*.. 225/40R18 51G 12A; 51A; 52R; 71K; 225/40R18 92W QF1; 5GM 723; 73C; 74A; 77E A- e1*2001/116*0325*.., 177 225/40R18 51G Nur Zafira OPC; H/Monocab e1*2007/46*0497*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 52R; 71K; 723; 73C; 74A; 77E A- e1*2001/116*0378*.. 69 - 110 225/40R18 92 10B; 11B; 11G; 11H; H/Monocab- 12A; 51A; 52R; 71K; CNG 723; 73C; 74A; 77E Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A- e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 215/40R18 89W 5FM 10B; 11B; 11G; 11H; H/Monocab/V 225/40R18 51G 12A; 51A; 52R; 71K; 225/40R18 92W QF1; 5GM 723; 73C; 74A; 77E Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 14 Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98MONOC e1*98/14*0110*.. 63 - 147 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 22F; Nur Zafira A OPC und AB 22N; 24J; 24M Edition; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 77E Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : B250L27517 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3D e4*95/54*0012*.., 85 - 169 225/40R18-88 11A; 21B; 21J; 21M; ab e4*95/54*0012*04; e4*98/14*0012*.. 22B; 22L; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 367; 54A 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 77E § 22 49741*04 YS3F e4*2001/116*0065*.. 88 - 184 225/40R18 91W 11A; 22L; 362 Kombi; Limousine; YS3F???? e4*2001/116*0065*.. 88 - 206 225/45R18 11A; 22L; 51G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 77E Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 (CABRIO) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3F?7?? e4*2001/116*0077*.. 110 - 169 225/40R18 91W 11A; 22L; 362 Saab 9-3; Saab 9-3 110 - 184 225/40R18 91Y 11A; 22L; 362 Aero; 225/45R18 11A; 22L; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 77E Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3E e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 225/40R18 92W 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; Limousine; 24D; 24J; 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 22L; 11H; 12A; 51A; 71K; 24D; 24J; 51G 723; 73C; 74A; 77E YS3EXXXX e11*96/27*0073*.. 88 - 147 235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 22L; ab e11*96/27*0073*10; 24J; 24M Kombi; Limousine; 88 - 184 225/40R18 92Y 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 10S; 11B; 11G; 24J; 24M 11H; 12A; 51A; 71K; 235/40R18 91Y 11A; 21B; 22B; 22L; 723; 73C; 74A; 77E 24J; 24M Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 14 entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. § 22 49741*04 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 14 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens § 22 49741*04 (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 14 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der § 22 49741*04 Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 14 Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 974kg. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 § 22 49741*04 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 14 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig. QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche § 22 49741*04 Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder 225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben. QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße 225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben. Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: S-D Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*.. Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM Variante(n): Adam, Adam-S Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 400 VA 26P x = 230 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 400 25 VA § 22 49741*04 26N x = 280 y = 400 8 VA 27F x = 240 y = 240 25 HA 27H x = 240 y = 240 8 HA Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 14 Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: S-D Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*.. Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 30 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 300 25 HA § 22 49741*04 27H x = 300 y = 300 8 HA