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							                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 12                                                Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                      Seite: 1 von 8

                             Fahrzeughersteller                      : CHRYSLER, CHRYSLER (USA), FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL,
                                                                       SAAB
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                  Einpreßtiefe (mm)      : 40
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 110/5                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                     Zentrierring                                     (kg)      (mm)     datum
                             WF8080/LG2X         LG2X                    ohne                         65,1                    670     2254    12/14
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : CHRYSLER, CHRYSLER (USA)
§ 22 49741, Erweiterung 06




                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : MX
                             Zubehör                                 : Serie, s. Aufl. 74D
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : BU
                             Zubehör                                 : Serie, s. Aufl. 74D
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : BU
                                                                       135 Nm für Typ : MX
                             Verkaufsbezeichnung:     Compass
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             MX           e11*2007/46*4037*.., 88 - 125 235/45R18 94                                     Allradantrieb;
                                            e4*2007/46*1410*..                                                           Frontantrieb;
                                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                         73C; 74D; 76O

                             Verkaufsbezeichnung:     JEEP RENEGADE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             BU           e3*2007/46*0300*.. 70 - 132 235/45R18 94                                       Allradantrieb;
                                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                         73C; 74D

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 8
                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FIAT
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 21 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : 334; 940
                             Zubehör                                 : Serie, s. Aufl. 74D
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : 194
                             Zubehör                                 : Serie, s. Aufl. 74D
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : 194; 940
                                                                       120 Nm für Typ : 334
                             Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 215/40R18 89W          51J                      Schrägheck 4-türig;
                                                             77 - 177 225/40R18 92                                    Frontantrieb;
                                                                      235/35R18 90           11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      235/40R18 91           11A; 248                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      729; 73C; 74D; 74H;
                                                                                                                      77E; AGD

                             Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
§ 22 49741, Erweiterung 06




                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 215/45R18 89W 5FM                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              85 - 147 215/45R18 93                                   12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74D; 74H; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             334          e3*2007/46*0318*.. 70 - 103 215/45R18 89                                    Frontantrieb;
                                                                       225/45R18 91                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       235/40R18 91          11A; 248                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                       235/45R18 94          11A; 248                 73C; 74D; 74H
                             334          e3*2007/46*0318*.. 100 - 125 215/45R18 89                                   Allradantrieb;
                                                                       225/45R18 91          11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       235/40R18 91          11A; 248                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                       235/45R18 94          11A; 248                 73C; 74D; 74H

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL, OPEL / VAUXHALL
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : Serie, s. Aufl. 74D
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 8
                             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen              Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 147 225/35R18 87        11A; 21B; 22B; 22L;          Limousine; Stufenheck;
                                            e1*98/14*0086*..                             24J; 24M                     Schrägheck;
                             T98/NB         e1*97/27*0101*..,     62 - 108 225/35R18 83W 11A; 21B; 22B; 22L;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                            e1*98/14*0101*..                             24J; 24M; 5DW                12A; 51A; 71K; 723;
                                                                  62 - 147 225/35R18 83Y 11A; 21B; 22B; 22L;          73C; 74D; 74H; 77E;
                                                                                         24J; 24M; 5DW                915
                             T98/CNG        e1*2001/116*0216*..   60 - 147 225/35R18 87  11A; 21B; 22I; 24J;          Kombi;
                             T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,                            24M                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                            e1*98/14*0087*..      62 - 108 225/35R18 83W 11A; 21B; 22I; 24J;          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         24M; 5DW                     73C; 74D; 74H; 77E;
                                                                                                                      915

                             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                             T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 225/35R18 83W 11A; 21B; 22B; 22L;                Cabrio; Coupe;
                                                                                   24J; 24M; 5DW                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            74 - 147 215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 22M;                12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                   5EG                                73C; 74D; 74H; 77E
                                                                     225/35R18 83Y 11A; 21B; 22B; 22L;
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                                                                   24J; 24M; 5DW
                                                                     225/35R18 87  11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                                   24J; 24M

                             Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                             S-D          e1*2001/116*0379*.. 110  215/35R18 80W 11A; 248; 26P; 27H                   Adam-S;
                                                                   215/40R18 85  11A; 248; 26P; 27H                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74D; 74H

                             Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 129 225/40R18 88W            11A; 367; 5FE            nicht Fz schlechte
                             R, VECTRA
                                                           74 - 155 225/40R18 92W            11A; 367                 Strassen;
                                                                    225/45R18                11A; 367; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                                                      723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                      74H; 77E
                             Z-C/S          e1*2001/116*0291*..   74 - 129 225/40R18 88W 11A; 367; 5FE                nicht Fz schlechte
                                                                  74 - 184 225/40R18 92W 11A; 367                     Strassen;
                                                                           225/45R18     11A; 367; 51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                                                      723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                      74H; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen              Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 225/40R18 88        11A; 21B; 22B; 24J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                            e1*95/54*0030*..,                            24M                          12A; 51A; 71K; 723;
                                            e1*98/14*0030*..      55 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 24J;          73C; 74D; 74H; 77E
                             J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,                            24M
                                            e1*98/14*0044*..
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 12                                                Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 8

                             Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                             VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 129 225/40R18 88W 11A; 22L; 367; 5FE             nicht Fz schlechte
                             Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 225/40R18 92  11A; 22L; 367                  Strassen;
                                            e11*2001/116*0235*..
                             Z18XE                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                                                      723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                      74H; 77E
                             Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 129 225/40R18 88W 11A; 22L; 367; 5FE          nicht Fz schlechte
                                                                   74 - 184 225/40R18 92  11A; 22L; 367               Strassen;
                                                                   74 - 206 225/40R18 92Y 11A; 22L; 367               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                                                      723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                      74H; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 129 225/40R18 88W             11A; 367; 5FE           nicht Fz schlechte
                                                           74 - 155 225/40R18 92W             11A; 367                Strassen;
                                                                    225/45R18                 11A; 367; 51G           10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                                                                                                      12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                                                      723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                      74H; 77E
                             Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..    74 - 129 225/40R18 88W 11A; 367; 5FE               nicht Fz schlechte
                                                                   74 - 184 225/40R18 92W 11A; 367                    Strassen;
                                                                   74 - 206 225/40R18 92Y 11A; 367                    10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                            225/45R18     11A; 367; 51G               11H; 12A; 51A; 52R;
                                                                                                                      71K; 723; 729; 73C;
                                                                                                                      74D; 74H; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                             T98MONOC e1*98/14*0110*..      63 - 147 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 22N;                Nur Zafira A OPC und
                             AB                                                    24J; 24M                           Edition;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74D; 74H; 77E

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : SAAB
                             Befestigungsteile                        : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                  : Serie, s. Aufl. 74D
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 8
                             Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 225/40R18 92W 11A; 21P; 22I; 22M;             Kombi; Limousine;
                                                                                      24J; 24M; 51G                   10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                        235/40R18 91W 11A; 21P; 22I; 22M;             11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                      24J; 24M; 51G                   723; 73C; 74D; 74H;
                                                                                                                      77E
                             YS3EXXXX       e11*96/27*0073*..    88 - 147 235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 22L            ab e11*96/27*0073*10;
                                                                 88 - 184 225/40R18 92Y 11A; 21B; 22B; 22L            Kombi; Limousine;
                                                                          235/40R18 91Y 11A; 21B; 22B; 22L            10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                                      11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                                                      723; 73C; 74D; 74H;
                                                                                                                      77E

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
§ 22 49741, Erweiterung 06




                             10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§ 22 49741, Erweiterung 06




                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 7 von 8
                                   Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                   Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
                             5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 974kg.
                             5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1030kg.
                             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1120kg.
                             5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1160kg.
§ 22 49741, Erweiterung 06




                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                                  Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                                  5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                                  Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
                                  zulässig.
                             AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der
                                  Vorderachse nicht zulässig.
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     OPEL
                                    Fahrzeugtyp:    S-D
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0379*..
                                    Handelsbez.:    CORSA, CORSA-E, ADAM

                                    Variante(n):    Adam, Adam-S

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 280             y = 400                   VA
                                          26P                      x = 230             y = 350                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 280       y = 400            25                 VA
                                          26N                   x = 280       y = 400             8                 VA
                                          27F                   x = 240       y = 240            25                 HA
                                          27H                   x = 240       y = 240             8                 HA