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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              49741*02



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             8 J x 18 H2


Typ:                         WF8080



Inhaber der ABE              MAK S.p.A.
und Hersteller:              IT-25013 Carpenedolo (BS)




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 49741*02

Die ABE-Nr. 49741 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8 J x 18 H2 , Typ WF8080,
in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0017-14-MURD/N2 vom
27.10.2015 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 - 31, 39 - 41 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.


Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.


Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV SÜD Auto Service
GmbH, München, vom 27.10.2015 festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 26.11.2015
Im Auftrag




Nina Haderup


Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0017-14-MURD/N2, zur Genehmigung vorgelegt am:
27.10.2015
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49741*02


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Gutachten 366-0017-14-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 31                                               Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 27.10.2015
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Fahrzeughersteller                      : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL /
                                          VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 115/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
WF8080/UHN          UHN                     ohne                        70,2                    670     2254    01/14
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : N250519-C1
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CHEVROLET CRUZE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
KL1J         e4*2001/116*0140*.. 81 - 120 225/40R18 92          11A; 22P                   Kombi; Stufenheck;
                                          225/45R18 91          11A; 22P                   Schrägheck;
                                          235/40R18 91          11A; 22I; 22P              Frontantrieb;
                                          235/45R18 94          11A; 22I; 22P              10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/40R18 93          11A; 21P; 22I; 22Q;        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                24J; 248                   729; 73C; 74A; 77E

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO C100/ C140,CAPTIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
KLAC         e4*2001/116*0113*.. 93 - 190 235/55R18             51G                        Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 75I; 77E

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO C105,CAPTIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
KLAD         e4*2001/116*0117*.. 93 - 190 235/55R18             51G                        Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 75I; 77E
Gutachten 366-0017-14-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 31                                               Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 27.10.2015
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Verkaufsbezeichnung:     J309, ORLANDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
CHIO         e50*2007/46*0050*.. 96 - 120 225/40R18 92                                   Frontantrieb;
KL1Y         e4*2007/46*0224*..           225/45R18 91                                   10B; 11B; 11G; 11H;
KL1YN        e4*2007/46*0295*..           235/40R18 91                                   12A; 51A; 71K; 723;
                                          235/45R18 94                                   729; 73C; 74A; 77E
                                          245/40R18 93          11A; 22I
                                          245/45R18 96          11A; 22I

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : N250519-C1
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/V
                                          140 Nm für Typ : L-A; P-J/SW; P-J/SW/V
Verkaufsbezeichnung:     ANTARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
L-A          e4*2001/116*0118*.. 93 - 190 235/55R18             51G                      Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 75I; 77E

Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 147 225/50R18 95           51J                      ASTRA GTC;
                                                                                         CASCADA;
                                              235/45R18 94                               Frontantrieb;
                                              235/50R18 97                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R18 96                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 76O; 77E
P-J/SW         e4*2007/46*0204*..   81 - 143 245/40R18 93  11A; 245; 5HA                 Nur ZAFIRA TOURER;
                                    81 - 147 225/45R18 95                                Frontantrieb;
                                             235/40R18 95                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/45R18 94                                12A; 51A; 71K; 723;
                                             245/40R18 93W 11A; 245; 5HA                 73C; 74A; 76O; 77E
P-J/SW         e4*2007/46*0204*..   74 - 143 225/40R18 92  51J                           Nur ASTRA SPORTS
                                             225/45R18 91                                TOURER; Kombi;
                                             235/40R18 91                                Frontantrieb;
                                             235/45R18 94                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76O;
                                                                                         77E
Gutachten 366-0017-14-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 31                                               Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 27.10.2015
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
P-J          e1*2007/46*0141*.. 81 - 143 225/40R18 92           51J                      Stufenheck;
                                         225/45R18              51G                      Schrägheck;
                                         235/40R18 91                                    Frontantrieb;
                                         235/45R18              51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76O;
                                                                                         77E

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 81 - 143 245/40R18 93  11A; 245; 5HA                     Nur ZAFIRA TOURER;
                                81 - 147 225/45R18 95                                    Frontantrieb;
                                         235/40R18 95                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         235/45R18 94                                    12A; 51A; 71K; 723;
                                         245/40R18 93W 11A; 245; 5HA                     73C; 74A; 76O; 77E
P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 74 - 143 225/40R18 92  51J                               Nur ASTRA SPORTS
                                         225/45R18 91                                    TOURER; Kombi;
                                         235/40R18 91                                    Frontantrieb;
                                         235/45R18 94                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76O;
                                                                                         77E

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 81 - 143 225/40R18 92           51J                      Stufenheck;
                                         225/45R18              51G                      Schrägheck;
                                         235/40R18 91                                    Frontantrieb;
                                         235/45R18              51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76O;
                                                                                         77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten 366-0017-14-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 31                                               Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 27.10.2015
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                                                                                                      Seite: 4 von 5
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Gutachten 366-0017-14-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 31                                               Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 27.10.2015
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.