Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 8 J x 18 H2 issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object § 22 49741*04 special wheels for passenger cars 8 J x 18 H2 Nummer der Genehmigung: 49741 Erweiterung Nr.: 04 Approval No. Extension No.: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: MAK S.p.A. IT-25013 Carpenedolo (BS) 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: entfällt not applicable 3. Typbezeichnung: Type: WF8080 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der Genehmigung: 49741 Erweiterung Nr.: 04 Approval No. Extension No.: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Felgengröße Size of the wheel Typ und die Ausführung Type and version Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) Genehmigungszeichen Approval identification § 22 49741*04 Einpresstiefe Inset/outset 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: an der Innen- bzw. Außenseite des Rades on the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: TÜV SÜD Auto Service GmbH DE-80686 München 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 11.07.2017 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 366-0017-14-MURD/N4 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Nummer der Genehmigung: 49741 Erweiterung Nr.: 04 Approval No. Extension No.: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung gemäß: The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is restricted to the application listed: Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 1 - 36 unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified conditions. § 22 49741*04 10. Bemerkungen: Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE. Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: siehe Prüfbericht see test report 12. Die Genehmigung wird erweitert Approval extended 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): weitere Ausführungen kommen hinzu further versions are added Erweiterung des Verwendungsbereiches Extension of application range Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Nummer der Genehmigung: 49741 Erweiterung Nr.: 04 Approval No. Extension No.: 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 27.07.2017 Date: 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: § 22 49741*04 17. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage erhältlich ist. Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request. - Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen Index to the information package - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Collateral clauses and instruction on right to appeal - Beschreibungsunterlagen Information package Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 33 Fahrzeughersteller : BMW AG, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A. Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 42 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum WF8080/VK 66,6 VK Ø66.6-SX-Ø76 66,6 Kunststoff 670 2254 01/14 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : SX13 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm § 22 49741*04 Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FMCA e1*2007/46*1679*.. 170 205/40R18 86W 11A; 242; 244; 245; JOHN COOPER 26Q; 27Q WORKS (F57); Cabrio; 215/35R18 84W 11A; 242; 244; 245; Frontantrieb; 26Q; 27Q 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R18 85W 11A; 242; 244; 245; 12A; 51A; 71K; 723; 26Q; 27Q 73C; 74D; 74P FMCA e1*2007/46*1679*.. 75 - 155 205/40R18 82 11A; 24C; 244; 26Q; COOPER (F57); ONE 27Q; 5DK (F57); Cabrio; 205/40R18 86 11A; 24C; 244; 26Q; Frontantrieb; 27Q 10B; 11B; 11G; 11H; 215/35R18 84W 11A; 24C; 244; 26Q; 12A; 51A; 71K; 723; 27Q 73C; 74D; 74P 215/40R18 85W 11A; 24C; 244; 26Q; 27Q FMK e1*2007/46*1683*.. 75 - 170 215/45R18 93 11A; 246; 248; 26N; CLUBMAN JOHN 26P COOPER WORKS (F54); MINI 225/40R18 88W 11A; 24J; 244; 26B; Clubman F54; 26N; 27I Allradantrieb; 170 215/45R18 M+S 11A; 246; 248; 26N; Frontantrieb; 26P; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P; 76O Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 33 Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FML2 e1*2007/46*1678*.. 170 205/40R18 86W 11A; 242; 244; 245; JOHN COOPER 26Q; 27Q WORKS (F56); 215/35R18 84W 11A; 242; 244; 245; Schräghecklimousine; 26Q; 27Q Frontantrieb; 215/40R18 85W 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H; 26Q; 27Q 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 215/45R18 93 11A; 245; 248 BMW Active Tourer F45; 225/40R18 92W 11A; 24J; 244; 26N BMW Gran Tourer F46; 225/45R18 91W 11A; 24J; 244; 26J; Allradantrieb; 27H; 27V Frontantrieb; 235/40R18 91W 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27U 12A; 51A; 71K; 723; 245/40R18 93 11A; 241; 244; 246; 73C; 74D; 74P; 75I; 247; 26J; 27H; 27V 76O UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 170 215/45R18 93 11A; 246; 248; 26N; MINI CLUBMAN; MINI 26P Clubman F54; § 22 49741*04 225/40R18 88W 11A; 24J; 244; 26B; Allradantrieb; 26N; 27I Frontantrieb; 170 215/45R18 M+S 11A; 246; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P; 52J 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P; 76O UKL-L e1*2007/46*0371*.. 170 205/40R18 86W 11A; 242; 244; 245; ab 26Q; 27Q e1*2007/46*0371*10; MINI F56/F57 John 215/35R18 84W 11A; 242; 244; 245; Cooper Works MJ 2014; 26Q; 27Q Cabrio; 215/40R18 85W 11A; 242; 244; 245; Schräghecklimousine; 26Q; 27Q Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P UKL-L e1*2007/46*0371*.. 85 - 170 225/50R18 95 11A; 244; 245; 26P; 27I BMW X1 (F48); Allradantrieb; 235/45R18 94 11A; 245; 248; 27I Frontantrieb; 245/45R18 96 11A; 244; 245; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P; 76O UKL-L e1*2007/46*0371*.. 55 - 155 205/40R18 82 11A; 24C; 244; 26Q; Mini F55/F56/F57; ab 27Q; 5DK e1*2007/46*0371*10; 205/40R18 86 11A; 24C; 244; 26Q; Cabrio; 27Q Schräghecklimousine; 215/35R18 84W 11A; 24C; 244; 26Q; 3-türig; Frontantrieb; 27Q 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R18 85W 11A; 24C; 244; 26Q; 12A; 51A; 71K; 723; 27Q 73C; 74D; 74P Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 33 Verkaufsbezeichnung: X Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F1X e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 225/50R18 95 11A; 244; 245; 26P; 27I BMW X1 (F48); Allradantrieb; 235/45R18 94 11A; 245; 248; 27I Frontantrieb; 245/45R18 96 11A; 244; 245; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P; 76O Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 215/45R18 93 11A; 245; 248 BMW Active Tourer F45; F2GT e1*2007/46*1677*.. 225/40R18 92W 11A; 24J; 244; 26N BMW Gran Tourer F46; 225/45R18 91W 11A; 24J; 244; 26J; Allradantrieb; 27H; 27V Frontantrieb; 235/40R18 91W 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27U 12A; 51A; 71K; 723; 245/40R18 93 11A; 241; 244; 246; 73C; 74D; 74P; 75I; 247; 26J; 27H; 27V 76O Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. § 22 49741*04 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 212 (Baureihe W213) Zubehör : SX4 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 245G AMG; R1EC; R1ES; 117; 204 K; 212; 176; 212K; 169; 204 X; 176 AMG; 245; 204; 215; 245G; 207; 246 Zubehör : SX4 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 117; 169; 176; 176 AMG; 204; 204 K; 207; 212; 212K; 245; 245G; 245G AMG; 246 150 Nm für Typ : R1EC; R1ES; 215 150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 265 - 280 215/40R18 M+S 11A; 248; 26B; 26J; CLA; Sportfahrwerk; 52J Kombilimousine; 225/40R18 M+S 11A; 248; 26B; 26J; Limousine; 52J Allradantrieb; 235/40R18 11A; 246; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27H; 51G 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 33 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 265 235/40R18 91Y 11A; 24J; 26N; 26P; A 45 AMG; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 215/35R18 84 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R18 85 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 71K; 723; 24M 73C; 74A; 74P; 77E 60 - 142 215/35R18 84W 11A; 22I; 24J; 24M 215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 24J; 24M 225/35R18 87 11A; 21P; 22B; 24C; 24D 176 e1*2007/46*0928*.. 265 235/40R18 91Y 11A; 24J; 26N; 26P; A 45 AMG; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E 176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 125 215/40R18 89W 11A; 248; 26P A-Klasse; § 22 49741*04 66 - 160 225/40R18 92 11A; 246; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 280 235/35R18 90Y 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 723; 26N; 27H 729; 73C; 74A; 74P; 235/40R18 91Y 11A; 24J; 248; 26B; 77E 26N; 27H 245/35R18 92Y 11A; 24J; 244; 26B; 26N; 27H 155 - 280 215/40R18 M+S 11A; 248; 26P; 52J Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE, A 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 176 AMG e1*2007/46*1163*.. 265 235/40R18 91Y 11A; 24J; 26N; 26P; A 45 AMG; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: B-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 215/40R18 89 11A; 26P B-Klasse ab Mj. 2011; 225/40R18 92 11A; 248; 26B; 26N nicht Natural Gas 235/35R18 90 11A; 24J; 248; 26B; Drive; nicht Electric 26N Drive; Kombi; 245/35R18 88 11A; 248; 27H; 5FE; Allradantrieb; 57F; 570 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 77E Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 33 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/40R18 89 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/35R18 87 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 225/40R18 88 11A; 22I; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 248; 26B; 26J; CLA; Sportfahrwerk; 570 CLA Limousine; CLA 225/40R18 92 GA2; 11A; 24J; 248; Shooting brake; 26B; 26J Kombilimousine; 235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 26B; Limousine; 26J; 27H Frontantrieb; 245/35R18 88 GA2; 11A; 244; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; 570 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E 245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 215/40R18 89Y 11A; 26B; 26J CLA; CLA Limousine; 225/40R18 92 11A; 26B; 26J CLA Shooting brake; 235/35R18 90 11A; 246; 26B; 26J; Kombilimousine; 27H Limousine; 245/35R18 88Y 11A; 248; 27H; 57F; Allradantrieb; 570; 575 10B; 11B; 11G; 11H; § 22 49741*04 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E 245G e1*2001/116*0470*.. 65 215/45R18 89 B-Klasse ab Mj. 2011; 225/40R18 91 electric drive; Kombi; 225/40R18 92 Frontantrieb; 225/45R18 91 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R18 94 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 245G e1*2001/116*0470*.. 265 - 280 215/40R18 M+S 11A; 248; 26B; 26J; CLA; Sportfahrwerk; 52J CLA Limousine; CLA 225/40R18 M+S 11A; 248; 26B; 26J; Shooting brake; 52J Kombilimousine; 235/40R18 11A; 246; 248; 26B; Limousine; 26J; 27H; 51G Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 215/40R18 89W 11A; 248; 26P A-Klasse; 66 - 160 225/40R18 92 11A; 246; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 280 235/35R18 90Y 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 723; 26N; 27H 729; 73C; 74A; 74P; 235/40R18 91Y 11A; 24J; 248; 26B; 77E 26N; 27H 245/35R18 92Y 11A; 24J; 244; 26B; 26N; 27H 155 - 280 215/40R18 M+S 11A; 248; 26P; 52J Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 33 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 265 235/40R18 91Y 11A; 24J; 26N; 26P; A 45 AMG; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 215/40R18 89 11A; 26P B-Klasse ab Mj. 2011; 225/40R18 92 11A; 248; 26B; 26N nicht Natural Gas 235/35R18 90 11A; 24J; 248; 26B; Drive; nicht Electric 26N Drive; Kombi; 245/35R18 88 11A; 248; 27H; 5FE; Allradantrieb; 57F; 570 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 77E 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 248; 26P; 570 CLA; nicht 225/40R18 92 GA2; 11A; 24J; 248; Sportfahrwerk; CLA 26B; 26N Limousine; CLA 235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 26B; Shooting brake; 26N Kombilimousine; 245/35R18 88Y GA2; 11A; 244; 27H; Limousine; 5FE; 57F; 570 Frontantrieb; § 22 49741*04 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/40R18 91Y Nur Baureihe 204; 235/40R18 95 11A; 24J; 24M Limousine; 245/35R18 92Y 11A; 24M; 57F; 68T Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 77E 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90 11A; 24J; 26P bis 115 - 225 225/40R18 92 11A; 26P e1*2001/116*0431*36; 235/35R18 90Y 11A; 24J; 26P Coupe; Heckantrieb; 235/40R18 91 11A; 24J; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 92 11A; 27I; 57F; 575 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 77E 204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/45R18 95Y 11A; 26P Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 235/40R18 95Y 11A; 26N; 26P neue C-Klasse; 235/45R18 94Y 11A; 26N; 26P; 5HI Kombilimousine; Limousine; Heckantrieb; nur Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 75I; 76O Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 33 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92 Nur Baureihe 204; Nur 235/40R18 91 11A; 24J; 24M 4-MATIC; Limousine; 245/35R18 11A; 24M; 51G; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; 575 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 77E 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R18 95Y 11A; 26P; 67O Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 235/40R18 95Y 11A; 26N; 26P; 6B2 neue C-Klasse; Cabrio; 235/45R18 94Y YAR; 11A; 26N; 26P; Kombilimousine; Coupe; 6B3 Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; nicht Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 75I; 76O; 77E 204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 92W Nur 4-MATIC; bis 235/40R18 91W 11A; 21P; 24J; 24M e1*2001/116*0457*24; 245/35R18 11A; 22I; 22M; 24M; Kombi; 51G; 57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; § 22 49741*04 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 77E 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 91Y bis 235/40R18 91Y 11A; 21P; 24J; 24M e1*2001/116*0457*24; 245/35R18 92Y 11A; 22I; 22M; 24M; Kombi; Heckantrieb; 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 75I; 77E Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 248; 26P; 570 CLA; nicht 225/40R18 92 GA2; 11A; 24J; 248; Sportfahrwerk; CLA 26B; 26N Limousine; CLA 235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 26B; Shooting brake; 26N Kombilimousine; 245/35R18 88Y GA2; 11A; 244; 27H; Limousine; 5FE; 57F; 570 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 33 Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 248; 26B; 26J; CLA; Sportfahrwerk; 570 CLA Limousine; CLA 225/40R18 92 GA2; 11A; 24J; 248; Shooting brake; 26B; 26J Kombilimousine; 235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 26B; Limousine; 26J; 27H Frontantrieb; 245/35R18 88 GA2; 11A; 244; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; 570 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 215 e1*98/14*0113*.. 368 245/45R18 10N; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 77E 215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/45R18 10N; 51G 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 77E § 22 49741*04 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 245 235/45R18 94W YAR; 12O Coupé; Allradantrieb; 245/45R18 96W GA9; 12I Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76O R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 245 235/45R18 97W YAR; 12O; 5IM Baureihe W213; nicht 235/45R18 98W YAR; 12O All Terrain; 245/45R18 100 GA9; 12I Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 73C; 74P; 75I; 76O 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 51J Baureihe W212; 100 - 245 235/40R18 91Y 57E; 689 Stufenheck; 245/40R18 97 11A; 21P Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 76T; 77E 212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 21P Baureihe W212; Stufenheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 76T; 77E Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 33 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 245 235/45R18 97 YAR; 12O Baureihe W213; 245/45R18 100 GA9; 12I Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 73C; 74P; 75I; 76O Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18 51G; 575 Cabrio; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 77E 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18 51G; 575 Coupe; Heckantrieb; 125 - 215 225/40R18 92Y 5GM; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen § 22 49741*04 212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 235/40R18 95 57E; 67B; 689 Kombi; Heckantrieb; 245/40R18 97Y 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 76T; 77E 212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/40R18 97 5BG Kombi; Allradantrieb; 245/40R18 97Y 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 76T; 77E Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/50R18 97 11A; 24J; 24M GLK; Allradantrieb; 235/55R18 100 11A; 24J; 24M Heckantrieb; 255/45R18 99 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 75I; 76O; 77E Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : SX4 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 33 Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H15 e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 26P; 27H Q30; Allradantrieb; 245/45R18 96 11A; 26P; 27H Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76O Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu § 22 49741*04 lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 33 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich § 22 49741*04 abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 33 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. § 22 49741*04 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 33 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den § 22 49741*04 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 33 5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 730kg. 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. 67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung § 22 49741*04 (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 33 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 § 22 49741*04 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 33 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/45R18 Hinterachse: 275/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße § 22 49741*04 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 33 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Allradantrieb, BMW X1 (F48), Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 260 VA 26P x = 250 y = 210 VA 27B x = 210 y = 270 HA 27I x = 160 y = 220 HA § 22 49741*04 Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 33 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: FMCA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1679*.. Handelsbez.: MINI Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26Q x = 300 y = 300 VA 27Q x = 350 y = 380 HA § 22 49741*04 Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 33 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 140 y = 220 HA 27V y = 140 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 280 23 HA § 22 49741*04 27H x = 270 y = 280 8 HA Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 33 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: FML2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1678*.. Handelsbez.: MINI Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26Q x = 300 y = 300 VA 27Q x = 350 y = 380 HA § 22 49741*04 Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 33 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 240 VA 26P x = 240 y = 190 VA 27B x = 250 y = 290 HA 27I x = 200 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J y = 250 y = 290 30 VA § 22 49741*04 26N x = 290 y = 240 8 VA Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 33 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Frontantrieb, Schräghecklimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26Q x = 300 y = 300 VA 27Q x = 350 y = 380 HA § 22 49741*04 Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 33 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA § 22 49741*04 27H x = 300 y = 320 8 HA Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 33 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 246 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*.. Handelsbez.: B-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA § 22 49741*04 27F x = 310 y = 295 13 HA Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 33 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA § 22 49741*04 27F x = 310 y = 295 13 HA Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 33 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA § 22 49741*04 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 33 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 176 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): --- Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 310 VA 26B x = 250 y = 350 VA 27I x = 240 y = 315 HA 27B x = 290 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 350 20 VA § 22 49741*04 26N x = 250 y = 350 8 VA 27F x = 290 y = 350 25 HA 27H x = 290 y = 350 8 HA Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 33 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 176 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 310 VA 26B x = 250 y = 350 VA 27I x = 240 y = 315 HA 27B x = 290 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA § 22 49741*04 26J x = 250 y = 350 20 VA 27H x = 290 y = 350 8 HA 27F x = 290 y = 350 22,5 HA Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 33 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA § 22 49741*04 27H x = 300 y = 320 8 HA Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 33 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 350 8 VA § 22 49741*04 26J x = 245 y = 350 17 VA 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 33 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 34 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA § 22 49741*04 27H x = 300 y = 320 8 HA Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 33 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA § 22 49741*04 27F x = 310 y = 295 13 HA Gutachten 366-0017-14-MURD/N4 zur Erteilung der ABE 49741 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: WF8080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.07.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 33 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Q30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 250 VA 26P x = 250 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 250 8 VA 26J x = 350 y = 250 30 VA 27H x = 230 y = 220 8 HA § 22 49741*04 27F x = 280 y = 270 30 HA