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							                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 27                                                 Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                      Seite: 1 von 9

                             Fahrzeughersteller                      : SUZUKI, TOYOTA
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                   Einpreßtiefe (mm)      : 47
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                                                  och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                                            Kennzeichnung                Kennzeichnung            (mm)                    last      umf.     Fertig
                                            Rad                          Zentrierring                                     (kg)      (mm)     datum
                             WF8080/F3 60,1 F3                           Ø60,1-P-Ø76                   60,1    Kunststoff     670     2254    12/14
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SUZUKI
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                                                       für Typ : FR; GY
                             Zubehör                                 : P12
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : JY; (Kegelbund)
                             Zubehör                                 : P14
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                                       Typ : JY
                             Zubehör                                 : P14
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 85 Nm für Typ : GY; JY
                                                                       100 Nm für Typ : JY
                                                                       140 Nm für Typ : FR
                             Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             FR           e4*2007/46*0142*.. 131             235/45R18         51G                        Allradantrieb;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                          723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                          74P; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             GY           e4*2001/116*0124*.. 79 - 88        215/40R18 85      11A; 24J                   Stufenheck;
                                                                             225/35R18 83      11A; 24J; 24M              Frontantrieb;
                                                                             225/40R18 88      11A; 24J; 24M              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                          73C; 74A; 74P; 77E
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 27                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             JY           e4*2007/46*0779*.. 88      215/40R18 89            11A; 26N                 bis
                                                                     215/45R18 89            11A; 26N                 e4*2007/46*0779*03;
                                                                                                                      Schräghecklimousine;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 77E
                             JY             e4*2007/46*0779*..   82 - 103 215/45R18 89                                ab
                                                                                                                      e4*2007/46*0779*04;
                                                                                                                      Schräghecklimousine;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 49741, Erweiterung 06




                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : TOYOTA
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : P8
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 103 Nm für Typ : XZ1L(EU,M)
                                                                       115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
                                                                       erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment
                                                                       140 Nm für Typ : AX1T(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment;
                                                                       AX1T(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment
                             Verkaufsbezeichnung:     AURIS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                             E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/40R18 88W                                erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                             E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..                                                          115 Nm; bis
                             E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                                           e11*2001/116*0305*13;
                             1
                                                                                                                      2-türig; 4-türig;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                                                      77E

                             Verkaufsbezeichnung:     LEXUS ES300H
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             XZ1L(EU,     e6*2007/46*0250*.. 131   225/45R18 91                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                             M)                                    235/45R18 94                                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                   245/40R18 93                                       73C; 74A; 74P; 76O
                                                                   245/45R18 96
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 27                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 9
                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA C-HR
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             AX1T(EU,     e11*2007/46*3641*.., 72 - 85     225/50R18 95      11A; 26N; 26P; 27I       erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                             M)             e6*2007/46*0338*..             235/45R18 94      11A; 26P                 140 Nm; Allradantrieb;
                             AX1T(EU,       e13*2007/46*1765*..            235/50R18 97      11A; 24J; 248; 26B;      Frontantrieb;
                             M)-TMG                                                          26N; 27I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           245/45R18 96      11A; 26N; 26P; 27I       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                           255/45R18 99      11A; 24J; 248; 26B;      73C; 74A; 74P; 740
                                                                                             26N; 27I

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 27                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 9
                                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                    abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 27                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 9
                                   Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                   Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  zu überprüfen.
                                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  nochmals zu überprüfen.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
§ 22 49741, Erweiterung 06




                             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 27                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     SUZUKI
                                    Fahrzeugtyp:    JY
                                    Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0779*..
                                    Handelsbez.:    SX4, SUZUKI SX4

                                    Variante(n):    Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine


                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 300            26                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
                                          27F                   x = 300       y = 300            24                 HA
                                          27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
§ 22 49741, Erweiterung 06
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 27                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     TOYOTA
                                    Fahrzeugtyp:    AX1T(EU,M)-TMG
                                    Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1765*..
                                    Handelsbez.:    TOYOTA C-HR

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                                          27B                      x = 300             y = 300                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 250                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                                          27F                   x = 300       y = 250            30                 HA
                                          27H                   x = 300       y = 250             8                 HA
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 27                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     TOYOTA
                                    Fahrzeugtyp:    AX1T(EU,M)
                                    Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0338*..
                                    Handelsbez.:    TOYOTA C-HR

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                                          27B                      x = 300             y = 300                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 250                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                                          27F                   x = 300       y = 250            30                 HA
                                          27H                   x = 300       y = 250             8                 HA
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 27                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 9 von 9

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     TOYOTA
                                    Fahrzeugtyp:    AX1T(EU,M)
                                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3641*..
                                    Handelsbez.:    TOYOTA C-HR

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                                          27B                      x = 300             y = 300                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 250                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                                          27F                   x = 300       y = 250            30                 HA
                                          27H                   x = 300       y = 250             8                 HA