Gutachten 366-0312-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052 ANLAGE: 2 Radtyp: WF8090 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.10.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 8 Fahrzeughersteller : FUJI HEAVY IND.(J), ROVER, TOYOTA Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 100535561/P WF8090/P PCD 100 Ø56,1-I-Ø72 56,1 Kunststoff 610 2100 09/14 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FUJI HEAVY IND.(J) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I3, I4 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS 100 Nm für Typ : G3; G4 120 Nm für Typ : GC/GF; SJ; ZC Verkaufsbezeichnung: FORESTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SH e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 225/40R19 93 11A; 22I; 24J; 24M Kombi; Allradantrieb; SHS e1*2001/116*0485*.. 235/40R19 92 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R19 95 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 245/35R19 93 11A; 22B; 24C; 24M 721; 725; 73C; 74A; 245/40R19 94 11A; 22B; 24C; 24M 74P SJ e13*2007/46*1305*.. 108 - 177 225/45R19 92 11A; 24J Kombi; Allradantrieb; 235/40R19 92 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R19 95 11A; 24J 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: IMPREZA, SUBARU XV Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G4 e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 225/40R19 89 11A; 24J; 248; 26P; 27I Subaru XV; Allradantrieb; 225/45R19 92 11A; 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 235/40R19 92 11A; 24J; 24M; 26P; 71K; 721; 725; 729; 27B 73C; 74A; 74P 245/35R19 89 11A; 24J; 24M; 26B; 27B 245/40R19 94 11A; 24J; 24M; 26B; 27B Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0312-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052 ANLAGE: 2 Radtyp: WF8090 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.10.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 Verkaufsbezeichnung: LEGACY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BL/BP e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 225/40R19 89W 11A; 22I; 24J; 24M; nur Outback; e1*2001/116*0256*.. 5FM Allradantrieb; BL/BPS e1*2001/116*0256*.. 225/40R19 93 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R19 89W 11A; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K; 5FM 721; 725; 73C; 74A; 245/35R19 93 11A; 22B; 24J; 24M 74P Verkaufsbezeichnung: SUBARU FORESTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SG e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 225/40R19 89 11A; 21B; 22B; 24C; ab e13*98/14*0087*03; e13*98/14*0087*.. 24M ab 245/35R19 89 11A; 21B; 22B; 24C; e1*2001/116*0209*07; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R19 94 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K; 24D; 367 721; 725; 73C; 74A; 74P SG e1*2001/116*0209*.., 92 - 155 225/40R19 89 11A; 21B; 22B; 24J; nur bis e13*98/14*0087*.. 24M e13*98/14*0087*02; 245/35R19 89 11A; 21B; 22B; 24J; nur bis 24M e1*2001/116*0209*06; 245/40R19 94 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 367 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUBARU IMPREZA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3 e1*2001/116*0438*.. 79 - 110 215/35R19 85 11A; 22B; 24J; 24M; Schrägheck; 5EG Allradantrieb; 79 - 169 225/35R19 88 11A; 21P; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 573; 71C; 235/35R19 87 11A; 21B; 22B; 24C; 71K; 721; 725; 73C; 24M 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUBARU Z (BRZ) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZC e13*2007/46*1281*.. 147 215/35R19 85 11A; 22M; 245; 26P Coupe; Heckantrieb; 225/35R19 84W 11A; 22M; 24J; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 245/30R19 89 11A; 22L; 241; 246; 721; 725; 729; 73C; 248; 26B; 26N; 27I; 678 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GC/GF e13*2001/116*0026*.. 147 215/35R19 85 11A; 22M; 245; 26P Coupe; Heckantrieb; 225/35R19 84W 11A; 22M; 24J; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 245/30R19 89 11A; 22L; 241; 246; 721; 725; 729; 73C; 248; 26B; 26N; 27I; 678 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0312-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052 ANLAGE: 2 Radtyp: WF8090 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.10.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ROVER Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I5 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J e11*98/14*0111*.. 85 - 140 225/35R19 88W 11A; 21B; 22B; 22L; Kombi; Frontantrieb; RJ e11*98/14*0111*.. 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A; 245/35R19 89W 11A; 21B; 21J; 22B; 74P 22F; 22L; 24C; 24D Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I3, I4 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: TOYOTA Z (GT86) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZN e13*2007/46*1287*.. 147 215/35R19 85 11A; 22M; 245; 26P Coupe; Heckantrieb; 225/35R19 84W 11A; 22M; 24J; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 245/30R19 89 11A; 22L; 241; 246; 721; 725; 729; 73C; 248; 26B; 26N; 27I; 678 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0312-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052 ANLAGE: 2 Radtyp: WF8090 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.10.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0312-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052 ANLAGE: 2 Radtyp: WF8090 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.10.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0312-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052 ANLAGE: 2 Radtyp: WF8090 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.10.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 678) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/35R19 Hinterachse: 245/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0312-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052 ANLAGE: 2 Radtyp: WF8090 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.10.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FUJI HEAVY Fahrzeugtyp: G4 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0597*.. Handelsbez.: IMPREZA, SUBARU XV Variante(n): Allradantrieb, Subaru XV Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 290 y = 430 HA 27I x = 240 y = 380 HA 26B x = 290 y = 280 VA 26P x = 240 y = 230 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 290 y = 280 5 VA 27H x = 290 y = 430 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0312-14-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052 ANLAGE: 2 Radtyp: WF8090 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.10.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: ZN Genehm.Nr.: e13*2007/46*1287*.. Handelsbez.: TOYOTA Z (GT86) Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 395 VA 26P x = 270 y = 345 VA 27B x = 360 y = 355 HA 27I x = 310 y = 305 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 395 10 VA 26N x = 320 y = 395 8 VA 27H x = 360 y = 355 3 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.