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							                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 08.10.2014
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
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                                                 Fahrzeughersteller          FUJI HEAVY IND.(J), ROVER, TOYOTA




                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                                                  Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm)                     last       umf.     Fertig
                                                  Rad                       Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
                             100535561/P          WF8090/P PCD 100          Ø56,1-I-Ø72                 56,1     Kunststoff      590     2144    09/14
                             100535561/P          WF8090/P PCD 100          Ø56,1-I-Ø72                 56,1     Kunststoff      610     2100    09/14
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§ 22 50052, Erweiterung 07




                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J)
                             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I4


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                                                          100 Nm für Typ : G3; G4
                                                                          120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; SJ; ZC
                             Verkaufsbezeichnung:      FORESTER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 225/40R19        93     11A; 22I; 24J; 24M        Kombi; Allradantrieb;
                             SHS          e1*2001/116*0485*..            235/40R19        92     11A; 22I; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         235/45R19        95     11A; 22I; 24J; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                         245/35R19        93     11A; 22B; 24C; 24M        721; 725; 73C; 74A;
                                                                         245/40R19        94     11A; 22B; 24C; 24M        74P
                             SJ           e13*2007/46*1305*.. 108 - 177 225/45R19         92     11A; 24J                  Kombi; Allradantrieb;
                                                                         235/40R19        92     11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         235/45R19        95     11A; 24J                  12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                           74A; 74P




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 2                                                           Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 08.10.2014
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                             Verkaufsbezeichnung:      IMPREZA, SUBARU XV
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 225/40R19 89             11A; 24J; 248; 26P; 27I Subaru XV;
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                             225/45R19 92      11A; 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                             235/40R19 92      11A; 24J; 24M; 26P;     71K; 721; 725; 729;
                                                                                               27B                     73C; 74A; 74P
                                                                             245/35R19 89      11A; 24J; 24M; 26B;
                                                                                               27B
                                                                             245/40R19 94      11A; 24J; 24M; 26B;
                                                                                               27B

                             Verkaufsbezeichnung:      LEGACY
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 225/40R19 89W 11A; 22I; 24J; 24M;               nur Outback;
                                          e1*2001/116*0256*..                          5FM                               Allradantrieb;
                             BL/BPS       e1*2001/116*0256*..            225/40R19 93  11A; 22I; 24J; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         245/35R19 89W 11A; 22B; 24J; 24M;               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                       5FM                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                         245/35R19 93  11A; 22B; 24J; 24M                74P
§ 22 50052, Erweiterung 07




                             BM/BR        e1*2007/46*0079*..   110 - 191 235/40R19 92  11A; 22I                          nur Outback; Kombi;
                             BM/BRS       e13*2007/46*1074*..            235/45R19 95  11A; 22I                          Allradantrieb;
                                                                         245/40R19 94  11A; 22I; 248                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         245/45R19 98  11A; 22I; 248                     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                         71K; 721; 725; 729;
                                                                                                                         73C; 74A; 74P; 75I

                             Verkaufsbezeichnung:      SUBARU FORESTER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             SG           e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 225/40R19 89          11A; 21B; 22B; 24C;       ab e13*98/14*0087*03;
                                            e13*98/14*0087*..                                  24M                       ab
                                                                             245/35R19 89      11A; 21B; 22B; 24C;       e1*2001/116*0209*07;
                                                                                               24D                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             245/40R19 94      11A; 21B; 22B; 24C;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               24D; 367                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                         74P
                             SG             e1*2001/116*0209*..,   92 - 155 225/40R19 89       11A; 21B; 22B; 24J;       nur bis
                                            e13*98/14*0087*..                                  24M                       e13*98/14*0087*02;
                                                                             245/35R19 89      11A; 21B; 22B; 24J;       nur bis
                                                                                               24M                       e1*2001/116*0209*06;
                                                                             245/40R19 94      11A; 21B; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               24M; 367                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                         74P




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 08.10.2014
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 3 von 10
                             Verkaufsbezeichnung:      SUBARU IMPREZA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             G3           e1*2001/116*0438*.. 79 - 110 215/35R19 85              11A; 22B; 24J; 24M;      Schrägheck;
                                                                                                 5EG                      Allradantrieb;
                                                                    79 - 169 225/35R19 88        11A; 21P; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 24M                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                              235/35R19 87       11A; 21B; 22B; 24C;      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                 24M                      74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:      SUBARU Z (BRZ)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
                             ZC           e13*2007/46*1281*.. 147    215/35R19 85  11A; 22M; 245; 26P                     Coupe; Heckantrieb;
                                                                     225/35R19 84W 11A; 22M; 24J; 248;                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   26P                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                     245/30R19 89  11A; 22L; 241; 246;                    721; 725; 729; 73C;
                                                                                   248; 26B; 26N; 27I; 678                74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                     Auflagen
                             GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  215/35R19 85   11A; 22M; 245; 26P                     Coupe; Heckantrieb;
                                                                    225/35R19 84W 11A; 22M; 24J; 248;                     10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 50052, Erweiterung 07




                                                                                   26P                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    245/30R19 89   11A; 22L; 241; 246;                    721; 725; 729; 73C;
                                                                                   248; 26B; 26N; 27I; 678                74A; 74P




                                              Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                              nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
                             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I5


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:      ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             J            e11*98/14*0111*..  85 - 140 225/35R19 88W         11A; 21B; 22B; 22L;           Kombi; Frontantrieb;
                             RJ           e11*98/14*0111*..                                 24C; 24D                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      235/35R19 91          11A; 21B; 22B; 22L;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            24C; 24D                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                              245/35R19 89W 11A; 21B; 21J; 22B;           74P
                                                                                            22F; 22L; 24C; 24D




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 08.10.2014
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 4 von 10




                                              Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                              nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
                             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I4


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:      TOYOTA Z (GT86)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
                             ZN           e13*2007/46*1287*.. 147    215/35R19 85  11A; 22M; 245; 26P                     Coupe; Heckantrieb;
§ 22 50052, Erweiterung 07




                                                                     225/35R19 84W 11A; 22M; 24J; 248;                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   26P                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                     245/30R19 89  11A; 22L; 241; 246;                    721; 725; 729; 73C;
                                                                                   248; 26B; 26N; 27I; 678                74A; 74P

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 2                                                           Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 08.10.2014
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 5 von 10
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
§ 22 50052, Erweiterung 07




                             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 2                                                           Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 08.10.2014
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                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
§ 22 50052, Erweiterung 07




                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nac h ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 2                                                           Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 08.10.2014
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 7 von 10
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1030kg.
                             5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1160kg.
                             678) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          215/35R19
                                                 Hinterachse:                          245/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 50052, Erweiterung 07




                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 2                                                           Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 08.10.2014
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                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
§ 22 50052, Erweiterung 07




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 2                                                           Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 08.10.2014
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:      FUJI HEAVY
                                     Fahrzeugtyp:     G4
                                     Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0597*..
                                     Handelsbez.:     IMPREZA, SUBARU XV

                                     Variante(n):     Allradantrieb, Subaru XV

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                               Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                                                   von [mm]            bis [mm]
                                           26B                      x = 290             y = 280                     VA
                                           26P                      x = 240             y = 230                     VA
                                           27B                      x = 290             y = 430                     HA
                                           27I                      x = 240             y = 380                     HA
§ 22 50052, Erweiterung 07




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                               Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                           26N                    x = 290       y = 280              5                 VA
                                           27H                    x = 290       y = 430              8                 HA




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 2                                                           Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 08.10.2014
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:      TOYOTA
                                     Fahrzeugtyp:     ZN
                                     Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1287*..
                                     Handelsbez.:     TOYOTA Z (GT86)

                                     Variante(n):     Coupe, Heckantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                               Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                                                   von [mm]            bis [mm]
                                           26B                      x = 320             y = 395                     VA
                                           26P                      x = 270             y = 345                     VA
                                           27B                      x = 360             y = 355                     HA
                                           27I                      x = 310             y = 305                     HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                               Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 50052, Erweiterung 07




                                                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                           26J                    x = 320       y = 395             10                 VA
                                           26N                    x = 320       y = 395              8                 VA
                                           27H                    x = 360       y = 355              3                 HA




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.