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							                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 8                                                            Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 14.12.2015
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 9


                                                 Fahrzeughersteller          CHRYSLER, FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB




                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                                                  Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm)                     last       umf.     Fertig
                                                  Rad                       Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
                             110540651/LG2        WF8090/LG2X PCD           ohne                        65,1                     725     2260    09/14
                             X                    110
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§ 22 50052, Erweiterung 07




                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CHRYSLER
                             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: B225L24517


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 135 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:      Compass
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             MX           e11*2007/46*4037*.., 88 - 125 225/45R19 92                                       Allradantrieb;
                                            e4*2007/46*1410*..                                                             Frontantrieb;
                                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74A




                                              Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                              nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
                             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                          für Typ : 940; 334



                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 8                                                            Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 14.12.2015
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                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: B225L24517


                             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                          für Typ : 939
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: B450L28517


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : 939; 940
                                                                          120 Nm für Typ : 334
                             Verkaufsbezeichnung:      ALFA GIULIETTA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                             940          e3*2007/46*0027*..  77 - 125 225/35R19 88W                                      Schrägheck 4-türig;
                                                              77 - 177 225/35R19 88Y                                      Frontantrieb;
                                                                       235/35R19 91  11A; 248                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                          74A; 77E; 83B

                             Verkaufsbezeichnung:      Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
§ 22 50052, Erweiterung 07




                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             939          e3*2001/116*0212*..  120 - 136 235/35R19 91W 5GG                                Alfa Brera (Coupe);
                                                               120 - 147 235/35R19 91Y 5GG                                Alfa Spider (Cabrio);
                                                                         235/40R19      51G                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                          74A; 74H; 76U; 83B;
                                                                                                                          FGC
                             939            e3*2001/116*0212*..     85 - 136 235/35R19 91W                                Alfa 159 (Limousine);
                                                                             235/40R19     51G                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                          74A; 74H; 76U; 83B;
                                                                                                                          FGC
                             939            e3*2001/116*0212*..     85 - 136 235/35R19 91W                                Alfa 159 Sportwagon
                                                                             235/40R19     51G                            (Kombi);
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                          74A; 74H; 76U; 83B;
                                                                                                                          FGC

                             Verkaufsbezeichnung:      FIAT 500X
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             334          e3*2007/46*0318*..  100 - 125 225/40R19 89             11A; 248                 Allradantrieb;
                                                                        235/35R19 91             11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          77E




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 8                                                            Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 14.12.2015
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 3 von 9
                             Verkaufsbezeichnung:      FIAT 500X
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             334          e3*2007/46*0318*..  70 - 103 225/40R19 89                                       Frontantrieb;
                                                                       235/35R19 91              11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          77E




                                              Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                              nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
                             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
§ 22 50052, Erweiterung 07




                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: B250L27517


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:      ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                      Auflagen
                             A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177   225/35R19 88W 11A; 22M; 24M                           Nur Astra OPC; Coupe;
                                                                    235/35R19     11A; 22I; 22L; 24M;                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  51G                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:      CORSA, CORSA-E, ADAM
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             S-D          e1*2001/116*0379*.. 110   215/35R19 85                 11A; 248; 26P; 27H       Adam-S;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          77E

                             Verkaufsbezeichnung:      SIGNUM
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             VECTRA/CA    e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 235/35R19                 11A; 24M; 51G            nicht Fz schlechte
                             R, VECTRA
                                                                                                                          Strassen;
                                                                                                                          10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                                          51A; 52R; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                          74A




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 8                                                           Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 14.12.2015
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 4 von 9
                             Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 155 235/35R19             11A; 22L; 51G             nicht Fz schlechte
                             Z02 /        e11*2001/116*0214*..,                                                          Strassen;
                                            e11*2001/116*0235*..
                             Z18XE                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                                                                         71K; 721; 725; 729;
                                                                                                                         73C; 74A
                             Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 206 235/35R19          11A; 22L; 51G             nicht Fz schlechte
                                                                                                                         Strassen;
                                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                                                                         71K; 721; 725; 729;
                                                                                                                         73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 235/35R19                  51G                       nicht Fz schlechte
                                                                                                                         Strassen;
                                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 52R; 71C;
§ 22 50052, Erweiterung 07




                                                                                                                         71K; 721; 725; 729;
                                                                                                                         73C; 74A
                             Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..    74 - 206 235/35R19          51G                       nicht Fz schlechte
                                                                                                                         Strassen;
                                                                                                                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                                         11H; 12A; 51A; 52R;
                                                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                                         729; 73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:      ZAFIRA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             A-           e1*2001/116*0325*.., 177           235/35R19         51G; 52A                  Nur Zafira OPC;
                             H/Monocab e1*2007/46*0497*..                                                                10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                         725; 73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA-A
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                             T98MONOC e1*98/14*0110*..       63 - 147 225/35R19 88W 11A; 21B; 22B; 22N;                  Nur Zafira A OPC und
                             AB                                                     24J; 24M                             Edition;
                                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                         721; 725; 73C; 74A




                                              Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                              nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 8                                                            Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 14.12.2015
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 5 von 9


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SAAB
                             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: B250L27517


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:      SAAB 9-3
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             YS3F         e4*2001/116*0065*.. 206             235/40R19          51G                      Nur TX-Version;
                                                                                                                          10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                          744

                             Verkaufsbezeichnung:      SAAB 9-5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                             YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 235/35R19 91W 11A; 21P; 22I; 22M;                 Kombi; Limousine;
                                                                                      24J; 24M; 51G                       10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                                          11H; 12A; 51A; 71C;
§ 22 50052, Erweiterung 07




                                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                          74A
                             YS3EXXXX       e11*96/27*0073*..       88 - 184 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 22L             ab e11*96/27*0073*10;
                                                                                                                          Kombi; Limousine;
                                                                                                                          10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                                          11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                          74A

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.


                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 8                                                           Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 14.12.2015
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 6 von 9
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
§ 22 50052, Erweiterung 07




                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 8                                                           Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 14.12.2015
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                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
§ 22 50052, Erweiterung 07




                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
                             52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1230kg.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.



                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 8                                                           Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 14.12.2015
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                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                                  entnehmen.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                                  Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                             76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             83B) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
                                  (Dicke 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
                             FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der
                                  Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 50052, Erweiterung 07




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 8                                                           Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 14.12.2015
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 9 von 9



                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:      OPEL
                                     Fahrzeugtyp:     S-D
                                     Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0379*..
                                     Handelsbez.:     CORSA, CORSA-E, ADAM

                                     Variante(n):     Adam, Adam-S

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                               Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                                                   von [mm]            bis [mm]
                                           26B                      x = 280             y = 400                     VA
                                           26P                      x = 230             y = 350                     VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 50052, Erweiterung 07




                                               Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                           26J                    x = 280       y = 400             25                 VA
                                           26N                    x = 280       y = 400              8                 VA
                                           27F                    x = 240       y = 240             25                 HA
                                           27H                    x = 240       y = 240              8                 HA




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.