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							                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 33                                                           Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 27.05.2020
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                                                 Fahrzeughersteller          FUJI HEAVY IND.(J)




                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 48
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                                            Kennzeichnung       Kennzeichnung                      (mm)                     last       umf.     Fertig
                                            Rad                 Zentrierring                                                (kg)       (mm)     datum
                             100548561/P4IX WF8090/P4IX PCD 100 ohne                                    56,1                     725     2260    09/14
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 50052, Erweiterung 07




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J)
                             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : GD/GG; GD/GGS; G3; G4; G5
                                                                          120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; G5; SJ
                             Verkaufsbezeichnung:      FORESTER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             SJ           e13*2007/46*1305*.. 108 - 177 225/45R19         92                               Kombi; Allradantrieb;
                                                                        235/40R19         92                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        235/45R19         95                               12A; 51A; 573; 71C;
                                                                        245/40R19         94                               71K; 721; 725; 73C;
                                                                        245/45R19         98                               74D

                             Verkaufsbezeichnung:      IMPREZA, SUBARU XV
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 225/40R19           89                               Subaru XV;
                                                                      225/45R19           92                               Allradantrieb;
                                                                      235/40R19           92                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      245/35R19           89     11A; 27I                  12A; 51A; 573; 71C;
                                                                      245/40R19           94     11A; 27I                  71K; 721; 725; 729;
                                                                                                                           73C; 74D




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 33                                                          Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 27.05.2020
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                             Verkaufsbezeichnung:      LEGACY
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             BM/BR        e1*2007/46*0079*..  110 - 191 235/40R19        92                              nur Outback; Kombi;
                             BM/BRS       e13*2007/46*1074*..           235/45R19        95                              Allradantrieb;
                                                                        245/40R19        94                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        245/45R19        98                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                         71K; 721; 725; 729;
                                                                                                                         73C; 74D

                             Verkaufsbezeichnung:      SUBARU G, IMPREZA, XV
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             G5           e13*2007/46*1648*.. 84 - 115 225/35R19 88            11A; 26N; 26P; 27I      IMPREZA;
                                                                       235/35R19 87            11A; 24J; 26B; 26N; 27I Allradantrieb;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                             245/30R19 89      11A; 24J; 26B; 26J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               27B                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D
                             G5             e13*2007/46*1648*..    115       235/45R19 95      11A; 24J                XV;
                                                                             245/45R19 98      11A; 24J; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             255/45R19 100     11A; 24J; 248; 26P      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D
§ 22 50052, Erweiterung 07




                             Verkaufsbezeichnung:      SUBARU IMPREZA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                             GD/GG        e1*98/14*0145*..  160 - 195 225/35R19 88W 11A; 22B                             nur Limousine
                             GD/GGS       e1*98/14*0163*..                                                               Allradantrieb;
                                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                         836
                             G3             e1*2001/116*0438*..    79 - 110 215/35R19 85       5EG                       Schrägheck;
                                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                         74D

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt


                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 33                                                          Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 27.05.2020
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 3 von 7
                                   ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                   den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                   bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                   dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                   der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
§ 22 50052, Erweiterung 07




                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 33                                                          Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 27.05.2020
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 4 von 7
                             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1030kg.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
§ 22 50052, Erweiterung 07




                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             836) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 326mm
                                  (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 33                                                          Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 27.05.2020
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:      FUJI HEAVY
                                     Fahrzeugtyp:     G5
                                     Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1648*..
                                     Handelsbez.:     SUBARU G, IMPREZA, XV

                                     Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                               Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                                                   von [mm]            bis [mm]
                                           27B                      x = 250             y = 300                     HA
                                           26P                      x = 150             y = 200                     VA
                                           26B                      x = 200             y = 250                     VA
                                           27I                      x = 200             y = 250                     HA
§ 22 50052, Erweiterung 07




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                               Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                           27H                    x = 250       y = 300              8                 HA
                                           27F                    x = 250       y = 300             15                 HA
                                           26N                    x = 200       y = 250              8                 VA
                                           26J                    x = 200       y = 250             30                 VA




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 33                                                          Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 27.05.2020
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 6 von 7


                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:      FUJI HEAVY
                                     Fahrzeugtyp:     G5
                                     Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1648*..
                                     Handelsbez.:     SUBARU G, IMPREZA, XV

                                     Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                               Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                                                   von [mm]            bis [mm]
                                           27I                      x = 200             y = 200                     HA
                                           27B                      x = 250             y = 250                     HA
                                           26P                      x = 150             y = 200                     VA
                                           26B                      x = 200             y = 250                     VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                               Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 50052, Erweiterung 07




                                                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                           27H                    x = 250       y = 250              8                 HA
                                           27F                    x = 250       y = 250             15                 HA
                                           26N                    x = 200       y = 250              8                 VA
                                           26J                    x = 200       y = 250             20                 VA




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 33                                                          Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 27.05.2020
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 7 von 7


                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:      FUJI HEAVY
                                     Fahrzeugtyp:     G4
                                     Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0597*..
                                     Handelsbez.:     IMPREZA, SUBARU XV

                                     Variante(n):     Allradantrieb, Subaru XV

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                               Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                                                   von [mm]            bis [mm]
                                           27B                      x = 290             y = 430                     HA
                                           27I                      x = 240             y = 380                     HA
                                           26B                      x = 290             y = 280                     VA
                                           26P                      x = 240             y = 230                     VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                               Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 50052, Erweiterung 07




                                                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                           26N                    x = 290       y = 280              5                 VA
                                           27H                    x = 290       y = 430              8                 HA




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.