Gutachten 366-0308-16-MURD zur Erteilung der ABE 51134 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: WF8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 24 Fahrzeughersteller : CHRYSLER (USA), CITROEN, HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR EUROPE, KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, MITSUBISHI, PEUGEOT Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum WF8020/F 67,1 F Ø67,1-O-Ø76 67,1 Kunststoff 760 2365 07/16 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER (USA) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : O4 oder O10 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 135 Nm Verkaufsbezeichnung: CALIBER,COMPASS,PATRIOT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PK e11*2001/116*0142*.. 100 - 125 245/35R20 91 11A; 24J; 24M Jeep Patriot; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P PK e11*2001/116*0142*.. 100 - 125 245/35R20 91 DC8; 11A; 24J; 24M Dodge Caliber; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P PK e11*2001/116*0142*.. 100 - 125 245/35R20 91 DC8; 11A; 24J Jeep Compass; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SEBRING, AVENGER, FLAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JS e11*2001/116*0143*.. 103 - 138 245/35R20 91 11A; 22B; 22L; 24J; Cabrio; Limousine; 24M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Gutachten 366-0308-16-MURD zur Erteilung der ABE 51134 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: WF8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 24 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : O4 oder O10 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 145 Nm Verkaufsbezeichnung: C-CROSSER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V***** e2*2001/116*0358*.. 115 - 125 245/40R20 95 11A; 22I; 24J; 24M; erhöhtes 5HR Anzugsmoment 145 Nm; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: C4 AIRCROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B e2*2007/46*0117*.. 84 - 110 245/35R20 91 11A; 26P; 27B erhöhtes Anzugsmoment 245/40R20 95 11A; 26P; 27B 145 Nm; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 740 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR EUROPE Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : O4 oder O10 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : TL; TLE; TLE-HME 107 Nm für Typ : DM; EN; MD; VF 110 Nm für Typ : CM; NF; TG Verkaufsbezeichnung: ELANTRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MD e4*2007/46*0254*.. 94 - 97 225/30R20 85 11A; 24C; 244; 247; Stufenheck; 26B; 26N; 27B; 27F; Frontantrieb; 5EG; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI GRANDEUR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TG e4*2001/116*0099*.. 110 - 173 245/35R20 95W 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Gutachten 366-0308-16-MURD zur Erteilung der ABE 51134 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: WF8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 24 Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SANTA FE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CM e11*2001/116*0270*.. 110 - 139 255/45R20 101 11A; 24M nur bis e11*2001/116*0270*07; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SANTA FE, GRAND SANTA FE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM e11*2007/46*0633*.. 110 - 199 235/45R20 100 11A; 245; 248 Santa Fe; Grand Santa 245/45R20 99 11A; 24J; 248; 26P Fe; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SONATA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NF e11*2001/116*0241*.. 100 - 184 245/30R20 90W 11A; 22B; 24J; 24M Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: IX 55, VERACRUZ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EN e9*2001/116*0071*.. 176 245/45R20 99 Allradantrieb; 245/50R20 102 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R20 101 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: i40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VF e4*2007/46*0263*.., 85 - 131 245/30R20 90 11A; 24J; 244; 247; Kombi; Limousine; e4*2007/46*0264*.. 26B; 26J; 27F Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: Tucson, ix35 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TLE-HME e13*2007/46*1612*.. 85 - 136 215/45R20 95 nur wenn 16" Bereifung 10B; 11B; 11G; 11H; serienmäßig; 11A; 245; 12A; 51A; 71K; 721; 248 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TUCSON, ix35 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TL e11*2007/46*2711*.. 85 - 136 215/45R20 95 nur wenn 16" Bereifung 10B; 11B; 11G; 11H; TLE e11*2007/46*2724*.. serienmäßig; 11A; 245; 12A; 51A; 71K; 721; 248 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Gutachten 366-0308-16-MURD zur Erteilung der ABE 51134 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: WF8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 24 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : O4 oder O10 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm für Typ : SL; SLS; XM FL 108 Nm für Typ : UM 110 Nm für Typ : JF 120 Nm für Typ : XM 130 Nm für Typ : QL erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: Optima Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JF e4*2007/46*1018*.. 104 - 126 225/35R20 90 11A; 24M; 241; 246; Limousine; 26B; 26N; 27H Frontantrieb; 235/35R20 92 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 26B; 26J; 27H 12A; 51A; 71K; 721; 245/30R20 90 11A; 24C; 24D; 26B; 73C; 74A; 74P 26J; 27H 245/35R20 91 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27H 104 - 180 225/35R20 90W 11A; 24M; 241; 246; 26B; 26N; 27H 235/35R20 92W 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27H 245/30R20 90W 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27H 245/35R20 91W 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27H Verkaufsbezeichnung: SORENTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UM e4*2007/46*0894*.. 136 - 199 235/45R20 100 11A; 26B; 27I Allradantrieb; 245/45R20 99 11A; 24J; 248; 26B; 27I Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P XM e11*2001/116*0358*.., 110 - 145 245/45R20 99 MPV; Allradantrieb; e11*2007/46*0141*.. 255/45R20 101 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P XM FL e11*2007/46*0634*.. 110 - 204 235/45R20 100 11A; 245; 248 Kombi; Allradantrieb; 245/45R20 99 11A; 245; 248; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R20 101 11A; 241; 246; 248; 27I 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: Sportage Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen QL e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 215/45R20 95 11A; 248 erhöhtes Anzugsmoment QLE e11*2007/46*3144*.. 130 Nm; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 Gutachten 366-0308-16-MURD zur Erteilung der ABE 51134 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: WF8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 24 Verkaufsbezeichnung: SPORTAGE,SL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SL e11*2007/46*0166*.. 85 - 135 245/35R20 95 11A; 22I; 245 Allradantrieb; 245/40R20 95 11A; 22I; 245 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SPORTAGE,SL,SLS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SLS e11*2007/46*0136*.. 85 - 135 245/35R20 95 11A; 22I; 245 Allradantrieb; 245/40R20 95 11A; 22I; 245 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : O4 oder O10 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : RP 130 Nm für Typ : QLE erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: Carens, Rondo Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RP e4*2007/46*0633*.. 85 - 130 225/35R20 90 11A; 24C; 244; 247; Kombi; Frontantrieb; 26P; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/30R20 90 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 71K; 721; 26N; 27F 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: Sportage Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen QL e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 215/45R20 95 11A; 248 erhöhtes Anzugsmoment QLE e11*2007/46*3144*.. 130 Nm; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : O4 oder O10 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : ER; ERE; GH; GHE; KE 120 Nm für Typ : BL; BLE; GH; GJ Gutachten 366-0308-16-MURD zur Erteilung der ABE 51134 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: WF8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 24 Verkaufsbezeichnung: Mazda CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KE e13*2007/46*1247*.. 110 - 141 245/40R20 95 11A; 24J; 248; 26P; 27I inkl. Mj.2015; nur CX- 5; Allradantrieb; 245/45R20 99 11A; 24J; 248; 26P; 27I Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R20 101 11A; 24J; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ER e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 245/45R20 99 11A; 22I; 24J; 24M Allradantrieb; ERE e13*2007/46*1109*.. 255/45R20 101 11A; 22I; 22M; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 225/30R20 85W 11A; 21B; 21J; 22B; bis Mj.2013; BLE e13*2007/46*1071*.. 22F; 24C; 244; 5EG Stufenheck; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GH e1*2001/116*0448*.. 83 - 125 225/35R20 90 11A; 21T; 22B; 24C; bis Mj.2012; Kombi; GHE e13*2007/46*1075*.. 24D Frontantrieb; nur 245/30R20 90 11A; 21P; 21T; 22B; Mazda 6; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 83 - 136 225/35R20 90W 11A; 21T; 22B; 24C; 12A; 51A; 71K; 721; 24D 729; 73C; 74A; 74P 245/30R20 90W 11A; 21P; 21T; 22B; 24C; 24D GH e1*2001/116*0448*.. 107 - 141 225/35R20 90W 11A; 26P; 27I ab Mj.2012; inkl. GJ e1*2007/46*1001*.. 235/35R20 88W 11A; 245; 26B; 27B; Mj.2015; Kombi; 5FE Stufenheck; 235/35R20 92 11A; 245; 26B; 27B Allradantrieb; 245/30R20 90W 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; nur 26N; 27B; 27H Mazda 6; 245/35R20 91 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27B; 27H 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Gutachten 366-0308-16-MURD zur Erteilung der ABE 51134 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: WF8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 24 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 108 225/35R20 90 11A; 21B; 22B; 22L; nur bis GHE e13*2007/46*1075*.. 24C; 24D e13*2007/46*1075*01; 245/30R20 90 11A; 21B; 22B; 22L; nur bis 24C; 24D e1*2001/116*0448*05; 88 - 136 225/35R20 90W 11A; 21B; 22B; 22L; Schrägheck; 24C; 24D Frontantrieb; nur 245/30R20 90W 11A; 21B; 22B; 22L; Mazda 6; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P GH e1*2001/116*0448*.. 110 - 141 245/40R20 95 11A; 24J; 248; 26P; 27I inkl. Mj.2015; nur CX- 5; Allradantrieb; 245/45R20 99 11A; 24J; 248; 26P; 27I Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R20 101 11A; 24J; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 132 225/35R20 90W 11A; 21B; 21J; 22B; ab GHE e13*2007/46*1075*.. 22H; 22L; 24C; 244; e13*2007/46*1075*02; 247 245/30R20 90W 11A; 21B; 21J; 22B; ab 22F; 22L; 24C; 244; e1*2001/116*0448*06; 247 bis Mj.2012; Stufenheck; Schrägheck; Frontantrieb; nur Mazda 6; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P GJ e1*2007/46*1001*.. 107 - 141 225/35R20 90 11A; 26P; 27I Kombi; Stufenheck; 235/35R20 88W 11A; 245; 26B; 27B; Frontantrieb; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R20 92 11A; 245; 26B; 27B 12A; 51A; 71K; 721; 245/30R20 90 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74A; 74P 26N; 27B; 27H 245/35R20 91 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27H Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MITSUBISHI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : O4 oder O10 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 145 Nm Gutachten 366-0308-16-MURD zur Erteilung der ABE 51134 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: WF8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 24 Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI ASX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GA0 e1*2007/46*0368*.. 84 - 110 245/35R20 95 11A; 22B; 24C; 244; erhöhtes 247 Anzugsmoment 145 Nm; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI OUTLANDER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CWB e1*2001/116*0482*.. 103 - 130 245/40R20 95 11A; 22I; 24J; 24M; erhöhtes CW0 e1*2001/116*0406*.. 5HR Anzugsmoment 145 Nm; GF0 e1*2007/46*1218*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : O4 oder O10 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 145 Nm Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 4007 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V***** e2*2001/116*0357*.. 115 - 125 245/40R20 95 11A; 22I; 24J; 24M; erhöhtes 5HR Anzugsmoment 145 Nm; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: 4008 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B e2*2007/46*0115*.. 84 - 110 245/35R20 91 11A; 26P; 27B erhöhtes Anzugsmoment 245/40R20 95 11A; 26P; 27B 145 Nm; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 740 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Gutachten 366-0308-16-MURD zur Erteilung der ABE 51134 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: WF8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 24 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Gutachten 366-0308-16-MURD zur Erteilung der ABE 51134 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: WF8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 24 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad Gutachten 366-0308-16-MURD zur Erteilung der ABE 51134 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: WF8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 24 hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird Gutachten 366-0308-16-MURD zur Erteilung der ABE 51134 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: WF8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 24 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. DC8) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist auch zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die serienmäßig nur die Reifengröße 215/60R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben, wenn durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK hergestellt ist. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Gutachten 366-0308-16-MURD zur Erteilung der ABE 51134 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: WF8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: CITROEN Fahrzeugtyp: B Genehm.Nr.: e2*2007/46*0117*.. Handelsbez.: C4 AIRCROSS Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 500 VA 26P x = 270 y = 450 VA 27B x = 320 y = 430 HA 27I x = 270 y = 380 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 500 14 VA 26N x = 320 y = 500 8 VA 27F x = 320 y = 430 12 HA 27H x = 320 y = 430 8 HA Gutachten 366-0308-16-MURD zur Erteilung der ABE 51134 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: WF8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 24 Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: VF Genehm.Nr.: e4*2007/46*0263*.. Handelsbez.: i40 Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 350 VA 26P x = 260 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 310 y = 350 8 VA 26J x = 310 y = 350 23 VA 27H x = 270 y = 440 8 HA 27F x = 270 y = 440 30 HA Gutachten 366-0308-16-MURD zur Erteilung der ABE 51134 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: WF8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 24 Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: DM Genehm.Nr.: e11*2007/46*0633*.. Handelsbez.: HYUNDAI SANTA FE, GRAND SANTA FE Variante(n): Allradantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 315 y = 310 VA 26P x = 270 y = 260 VA 27B x = 260 y = 350 HA 27I x = 210 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 315 y = 310 10 VA 26N x = 315 y = 310 8 VA 27F x = 260 y = 350 10 HA 27H x = 260 y = 350 8 HA Gutachten 366-0308-16-MURD zur Erteilung der ABE 51134 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: WF8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 24 Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: MD Genehm.Nr.: e4*2007/46*0254*.. Handelsbez.: ELANTRA Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 260 y = 315 VA 26P x = 210 y = 265 VA 27B x = 295 y = 360 HA 27I x = 245 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 260 y = 315 8 VA 26J x = 260 y = 315 21 VA 27H x = 295 y = 360 8 HA 27F x = 295 y = 360 24 HA Gutachten 366-0308-16-MURD zur Erteilung der ABE 51134 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: WF8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 24 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: JF Genehm.Nr.: e4*2007/46*1018*.. Handelsbez.: Optima Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 300 25 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA 27H x = 350 y = 350 28 HA Gutachten 366-0308-16-MURD zur Erteilung der ABE 51134 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: WF8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 24 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: UM Genehm.Nr.: e4*2007/46*0894*.. Handelsbez.: SORENTO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA 27B x = 300 y = 325 HA 27I x = 250 y = 275 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 8 VA 26N x = 300 y = 300 5 VA Gutachten 366-0308-16-MURD zur Erteilung der ABE 51134 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: WF8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 24 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: XM FL Genehm.Nr.: e11*2007/46*0634*.. Handelsbez.: SORENTO Variante(n): Allradantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 165 y = 180 VA 26B x = 215 y = 230 VA 27I x = 315 y = 325 HA 27B x = 365 y = 375 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 365 y = 375 6 HA Gutachten 366-0308-16-MURD zur Erteilung der ABE 51134 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: WF8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 24 Fahrzeug: Hersteller: KIA MOTORS Fahrzeugtyp: RP Genehm.Nr.: e4*2007/46*0633*.. Handelsbez.: Carens, Rondo Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 325 VA 26P x = 260 y = 275 VA 27B x = 260 y = 300 HA 27I x = 210 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 325 30 VA 26N x = 310 y = 325 30 VA 27F x = 260 y = 300 30 HA 27H x = 260 y = 300 30 HA Gutachten 366-0308-16-MURD zur Erteilung der ABE 51134 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: WF8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 24 Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: GH Genehm.Nr.: e1*2001/116*0448*.. Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, nur CX-5 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 345 y = 400 VA 27I x = 290 y = 360 HA 27B x = 340 y = 410 HA 26P x = 295 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 345 y = 400 6 VA 27H x = 340 y = 410 7 HA Gutachten 366-0308-16-MURD zur Erteilung der ABE 51134 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: WF8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 24 Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: KE Genehm.Nr.: e13*2007/46*1247*.. Handelsbez.: Mazda CX-5 Variante(n): Allradantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 345 y = 400 VA 27I x = 290 y = 360 HA 27B x = 340 y = 410 HA 26P x = 295 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 345 y = 400 6 VA 27H x = 340 y = 410 7 HA Gutachten 366-0308-16-MURD zur Erteilung der ABE 51134 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: WF8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 24 Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: GJ Genehm.Nr.: e1*2007/46*1001*.. Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 385 y = 400 VA 26B x = 400 y = 400 VA 27I x = 215 y = 350 HA 27B x = 265 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 24 VA 27H x = 265 y = 400 8 HA 27F x = 265 y = 400 24 HA Gutachten 366-0308-16-MURD zur Erteilung der ABE 51134 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: WF8020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 12.10.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 24 Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: GH Genehm.Nr.: e1*2001/116*0448*.. Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Variante(n): ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 385 y = 400 VA 26B x = 400 y = 400 VA 27I x = 215 y = 350 HA 27B x = 265 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 24 VA 27H x = 265 y = 400 8 HA 27F x = 265 y = 400 24 HA