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							            Gutachten 366-0136-16-WIRD
            zur Erteilung der ABE 50778
            ANLAGE: 2                                                            Radtyp: XM1021
            Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 16.06.2016
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            Fahrzeughersteller                          : JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB),
                                                          ROVER
            Raddaten:
            Radgröße nach Norm             : 10 J X 21 EH2+              Einpreßtiefe (mm)       : 40
            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
            Technische Daten, Kurzfassung
            Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-  zul.      zul.      gültig
                                                                                  och     werkstoff      Rad-      Abroll    ab
                                Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                   last      umf.      Fertig
                                Rad                        Zentrierring                                  (kg)      (mm)      datum
            120540726/IZX       XM1021/IZX PCD 120         Ø74.1-BM1-Ø72.6             72,6    Aluminium     995     2410     02/16
            120540726/IZX       XM1021/IZX PCD 120         Ø74.1-BM1-Ø72.6             72,6    Aluminium 1000        2400     02/16
            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
            Sonderräder funktionsfähig bleiben.
            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB),
                                                          ROVER
            Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
            Zubehör                                     : Kappe: C004; Radbefestigung: BM15
            Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 160 Nm für Typ : LG erhöhtes Anzugsmoment; LW erhöhtes
                                                          Anzugsmoment
§22 50778




                                                          170 Nm für Typ : LA erhöhtes Anzugsmoment; LM erhöhtes
                                                          Anzugsmoment; LS erhöhtes Anzugsmoment
            Verkaufsbezeichnung:     DISCOVERY 3,DISCOVERY 4
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
            LA           e11*2001/116*0233*.. 140 - 276 285/40R21 109 11A; 24C; 24M                       erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                                                             295/35R21 107 11A; 24C; 24D                  170 Nm; Discovery 3;
                                                                                                          Discovery 4;
                                                                                                          Allradantrieb; nicht
                                                                                                          für gepanzerte Fz;
                                                                                                          10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                          11H; 12A; 51A; 573;
                                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                          73C; 74A; 74D; 74P;
                                                                                                          740; 744

            Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
            LG           e11*2007/46*0649*.. 155 - 190 265/45R21 104 11A; 245; 26N; 26P                   erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                                                     155 - 375 275/45R21 110 11A; 245; 26J; 26P           160 Nm; Allradantrieb;
                                                               285/45R21 109 11A; 241; 246; 26J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             26P                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 740




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
            Gutachten 366-0136-16-WIRD
            zur Erteilung der ABE 50778
            ANLAGE: 2                                                         Radtyp: XM1021
            Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.06.2016
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            Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
            LM           e11*98/14*0185*.. 130 - 291 275/40R21 107 11A; 22I; 24C; 24M                 erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                          285/40R21 109 11A; 22B; 24C; 24D            170 Nm; nicht für
                                                          295/35R21 107 11A; 22B; 24C; 24D            gepanzerte Fz;
                                                          305/35R21 109 11A; 22B; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                      74D; 74P; 740; 744;
                                                                                                      75I; RC0

            Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Sport
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
            LW           e11*2007/46*0909*.. 155 - 375 265/45R21 104Y 11A; 24J; 26N; 26P;             erhöhtes
                                                                      5MA                             Anzugsmoment
                                                                                                      160 Nm; Allradantrieb;
                                                          275/45R21 110 11A; 24J; 248; 26J;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        26P                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          285/45R21 109 11A; 241; 246; 248;           721; 725; 73C; 74A;
                                                                        26J; 26P                      74P; 740; 769

            Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER SPORT
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
            LS           e11*2001/116*0243*.. 140 - 287 265/40R21            11A; 24J                 erhöhtes
§22 50778




                                                        105W                                          Anzugsmoment
                                                        275/35R21            11A; 24J; 24M            170 Nm;
                                                        103W
                                                        295/35R21 107        11A; 24C; 24D            10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                      11H; 12A; 51A; 573;
                                                                                                      71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                      73C; 74A; 74D; 74P;
                                                                                                      740; 744

            Auflagen
            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                 Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                 entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
            10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
            11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                 oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                 einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                 FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                 lassen.
            11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                 Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                 ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                 den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                 bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                 dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                 der Fahrzeugpapiere enthält.



                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
            Gutachten 366-0136-16-WIRD
            zur Erteilung der ABE 50778
            ANLAGE: 2                                                         Radtyp: XM1021
            Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.06.2016
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            11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                 sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                 Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                 gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                 ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
            12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                 Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                 aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
            22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                 Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
            22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                   Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
                   der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
                   herzustellen.
            241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§22 50778




                 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                 abgedeckt sein.
            245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                 nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                 kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                 (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
            246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                 befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                 des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                 dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                 Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                 im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
            248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                 Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                 kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                 (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
            24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                 des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                 genannten Bereich abgedeckt sein.
            24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung


                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
            Gutachten 366-0136-16-WIRD
            zur Erteilung der ABE 50778
            ANLAGE: 2                                                         Radtyp: XM1021
            Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.06.2016
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                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
            24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                 hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                 abgedeckt sein.
            24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                 hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                 abgedeckt sein.
            26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                 Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                 Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
            26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                 Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                 beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 50778




            26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                 der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                 beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
            573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                 Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                 Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                 Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                 Achslast von 1800kg.
            71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                 werden.
            71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                 Tiefbetts angebracht werden.
            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                 Ventilherstellers zu beachten.
            725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                 Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.




                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
            Gutachten 366-0136-16-WIRD
            zur Erteilung der ABE 50778
            ANLAGE: 2                                                         Radtyp: XM1021
            Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.06.2016
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            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
            740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                 wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                 Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                 zu überprüfen.
                 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                 nochmals zu überprüfen.
            744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                 entnehmen.
            74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                 die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                 beachten.
            74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
            74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                 Zentrierringe verwendet werden.
            75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                   Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
§22 50778




                   ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
            769) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen. die serienmäßig mit
                 mindestens 22-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
            RC0) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit 130kW
                 Dieselmotor bis einschließlich Fz-EG-Genehmigung e11*98/14*0185*02 .




                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
            Gutachten 366-0136-16-WIRD
            zur Erteilung der ABE 50778
            ANLAGE: 2                                                           Radtyp: XM1021
            Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 16.06.2016
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            Nacharbeitsprofile Fahrzeug
            Fahrzeug:

                   Hersteller:       LAND ROVER
                   Fahrzeugtyp:      LG
                   Genehm.Nr.:       e11*2007/46*0649*..
                   Handelsbez.:      RANGE ROVER

                   Variante(n):      Allradantrieb

            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                             Auflagen                     Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                         26P                          x = 260             y = 260                VA
                         26B                          x = 310             y = 310                VA

            Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                             Auflagen                Im Bereich                Aufweiten          Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                         26J                    x = 310       y = 420             30                VA
§22 50778




                         26N                    x = 310       y = 420             10                VA




                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
            Gutachten 366-0136-16-WIRD
            zur Erteilung der ABE 50778
            ANLAGE: 2                                                           Radtyp: XM1021
            Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 16.06.2016
            __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 7

            Fahrzeug:

                   Hersteller:       LAND ROVER
                   Fahrzeugtyp:      LW
                   Genehm.Nr.:       e11*2007/46*0909*..
                   Handelsbez.:      Range Rover Sport

                   Variante(n):      Allradantrieb

            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                             Auflagen                     Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                         26P                          x = 260             y = 260                VA
                         26B                          x = 310             y = 310                VA

            Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                             Auflagen                Im Bereich                Aufweiten          Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                         26J                    x = 310       y = 420             30                VA
                         26N                    x = 310       y = 420             10                VA
§22 50778




                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg




                           ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


            nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
            Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


            Nummer der ABE:              50778



            Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                         10 J x 21 EH2+


            Typ:                         XM1021
§22 50778




             Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
             Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




            Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
            Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


            Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                   KBA 50778


            Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
            der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
            Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
            dürfen nicht angebracht werden.
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg




            Nummer der Genehmigung: 50778


            Die ABE-Nr. 50778 erstreckt sich auf die Räder 10 J x 21 EH2+, Typ XM1021, in den
            Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0136-16-WIRD vom 16.06.2016 beschrieben.


            Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

            1-3

            des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
            aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

            Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
            der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
            (FZV) nicht erforderlich.

            An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
            Stellen gut lesbar und dauerhaft,

            der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§22 50778




            die Felgengröße,
            der Typ und die Ausführung des Rades,
            das Herstelldatum (Monat und Jahr),
            das Typzeichen und
            die Einpresstiefe anzubringen.

            Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
            Außendurchmesser zu kennzeichnen.

            Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
            TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, vom 16.06.2016 festgehaltenen Angaben.

            Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
            in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

            Flensburg, 20.07.2016
            Im Auftrag
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                             DE-24932 Flensburg




                            Inhaltsverzeichnis zur Allgemeinen Betriebserlaubnis


            Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.: 50778



            Ausgabedatum:       20.07.2016                 letztes Änderungsdatum: --

            1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung


            2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                  XM1021                                                            21.03.2016

                                                           letztes Änderungsdatum: 21.03.2016


            3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                  366-0136-16-WIRD                                                  16.06.2016
§22 50778




            4.    Beschreibung der Änderungen:
                  entfällt
                  not applicable
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg




            Nummer der Genehmigung: 50778

            - Anlage -

            Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

            Nebenbestimmungen

            Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
            Vorschrift zu kennzeichnen.

            Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                   KBA 50778

            Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
            unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
            ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
            Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
            der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
            bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 50778




            Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
            können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

            Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
            genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
            ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
            geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
            die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
            Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
            herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
            Umweltschutzes nicht entspricht.

            Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
            Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
            sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
            Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
            seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

            Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
            Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

            Rechtsbehelfsbelehrung

            Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
            erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
            DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2
            Approval No.: 50778

            - Attachment -

            Collateral clauses and instruction on right to appeal

            Collateral clauses

            All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
            applied regulation.

            The approval identification is as follows: - see German version -

            The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
            documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
            the Kraftfahrt-Bundesamt.
            Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
            one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
            the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
            Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
            prosecuted.
§22 50778




            The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
            with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
            issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
            violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
            assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
            comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

            The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
            from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
            the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
            taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
            unhindered access to the production and storage facilities.

            The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
            mark rights of third parties are not affected with this approval.

            Instruction on right to appeal

            This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
            writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
            DE-24944 Flensburg.