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							                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg




                                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                              National Type Approval

                                   ausgestellt von:

                                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                            Sonderräder für Pkw 9,5 J x 21 H2

                                   issued by:

                                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
§ 22 52643, Erweiterung 01




                                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                                   of the following approval object

                                                      special wheels for passenger cars 9,5 J x 21 H2


                             Genehmigungsnummer: 52643                         Erweiterung: 01
                             Approval number:                                  Extension:

                             1.    Genehmigungsinhaber:
                                   Holder of the approval:
                                   MAK S.p.A.
                                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

                             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                                   If applicable, name and address of representative:
                                   Entfällt
                                   Not applicable

                             3.    Typbezeichnung:
                                   Type:
                                   XM9521
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                         2

                             Genehmigungsnummer: 52643                         Erweiterung: 01
                             Approval number:                                  Extension:

                             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                                   Identification markings:
                                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                                   Felgengröße
                                   Size of the wheel

                                   Typ und die Ausführung
                                   Type and version

                                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                                   Date of manufacture (month and year)
§ 22 52643, Erweiterung 01




                                   Genehmigungszeichen
                                   Approval identification

                                   Einpresstiefe
                                   Inset/outset



                             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                                   Position of the identification markings:
                                   An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                                   On the inside/outside of the wheel

                             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                                   Responsible Technical Service:
                                   TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                                   AT-1230 Wien

                             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Date of test report issued by the Technical Service:
                                   16.12.2019

                             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Number of test report issued by that Technical Service:
                                   366-0485-19-WIRD
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                        3

                             Genehmigungsnummer: 52643                        Erweiterung: 01
                             Approval number:                                 Extension:

                             9.    Verwendungsbereich:
                                   Range of application:
                                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                                   gemäß:
                                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                                   restricted to the application listed:

                                   Anlage/n zum Prüfbericht
                                   Annex/es of the test report
                                   1

                                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
§ 22 52643, Erweiterung 01




                                   conditions.

                             10.   Bemerkungen:
                                   Remarks:
                                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                                    The indications given in the above mentioned test report including its
                                    annexes shall apply.

                                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                                    essential systems - are met.

                             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                                   Siehe Prüfbericht
                                   See test report

                             12.   Die Genehmigung wird erweitert
                                   Approval is extended
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                       4

                             Genehmigungsnummer: 52643                       Erweiterung: 01
                             Approval number:                                Extension:

                             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                                   Aktualisierung des Verwendungsbereichs
                                   Update of the range of application

                                   Wechsel des Technischen-Dienstes
                                   Change of Technical-Service

                             14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                                   Place:

                             15.   Datum:       14.01.2020
                                   Date:
§ 22 52643, Erweiterung 01




                             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                                   Signature:




                                   Anlagen:
                                   Enclosures:
                                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                                   According to index
                             Gutachten 366-0485-19-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52643
                             ANLAGE: 1                                                            Radtyp: XM9521
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 16.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 17


                                             Fahrzeughersteller                          : AUDI, BMW AG, BMW/ALU, DAIMLER (D),
                                             QUATTRO GmbH



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J X 21 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 37
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.       gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-     Abroll     ab
                                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.       Fertig
                                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)       datum
                             WS1X                XM9521/WS1X                ohne                        66,6                  1020     2460      02/19
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§ 22 52643, Erweiterung 01




                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
                             Befestigungsteile                           : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                     : Nabenkappe: CAP C050; Kit: B450L28517


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : F2; F8; 4G; 4G1
                                                                           140 Nm für Typ : FY; F2
                                                                           160 Nm für Typ : GE
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen    Auflagen
                             4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 255/30R21 93Y            11A; 26P; 5HA         A7 Sportback; S7
                             4G1          e13*2007/46*1147*.. 140 - 331 265/30R21 96Y            11A; 26B; 270         Sportback; Coupe; 4-
                                                                        275/30R21 98             11A; 26N; 27F         türig; Allradantrieb;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                                       73C; 74A; AFY; DEÄ;
                                                                                                                       PDI
                             4G             e1*2007/46*0436*..        100 - 331 255/30R21 93Y nicht Kombi              A6; nicht A6 allroad
                             4G1            e13*2007/46*1147*..                               Allradantrieb; 11A; 245; quattro; S6; Kombi;
                                                                                              248; 26P; 271; 5HA       Stufenheck;
                                                                                265/30R21 96Y 11A; 245; 248; 26B;      Allradantrieb;
                                                                                              260; 271                 Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                       74A; AFY; DEÄ; PDI



                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0485-19-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52643
                             ANLAGE: 1                                                            Radtyp: XM9521
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 16.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 2 von 17

                             Verkaufsbezeichnung:     Audi e-tron
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                             GE           e1*2007/46*1914*..  158             275/45R21 110                                e-tron;
                                                                              285/40R21 109                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim./Avant, A6 allroad quattro
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
                             F2           e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 245/35R21 96  11A; 248; 26P; 5IE                    A6; Kombilimousine;
                                                                       255/35R21 98  11A; 245; 248; 26P                    Limousine;
                                                                       265/30R21 96  11A; 24J; 248; 26B; 5IE               Allradantrieb;
                                                                                                                           Frontantrieb;
                                                                              265/35R21 101 11A; 24J; 248; 26B             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              275/30R21 98  11A; 24J; 244; 26B;            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            27H                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                           858
                             F2             e1*2007/46*1801*..      170 - 257 245/40R21 100 11A; 26P                       A6 ALLROAD
                                                                                                                           QUATTRO;
                                                                              255/40R21 102 11A; 248; 26P                  Allradantrieb;
§ 22 52643, Erweiterung 01




                                                                              265/35R21 101 11A; 245; 248; 26N;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            26P; 27H                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     A8 L, A8
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                             F8           e1*2007/46*1751*..  210 - 250 255/35R21 98                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        265/35R21 101 11A; 26P                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/40R21 100             11A; 245; 248             Q5; SQ5;
                                                                       255/40R21 102             11A; 245; 248; 26N        Allradantrieb;
                                                                       265/40R21 105             11A; 24J; 248; 26N        Frontantrieb;
                                                                       275/35R21 99              11A; 241; 244; 246; 26J   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74A




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad



                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0485-19-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52643
                             ANLAGE: 1                                                            Radtyp: XM9521
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 16.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 3 von 17
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C050; Kit: B450L28517


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     Q5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             FY           e1*2007/46*1685*..        100 - 260 245/40R21 100      11A; 245; 248             Q5; Allradantrieb;
                                                                              255/40R21 102      11A; 245; 248; 26N        Frontantrieb;
                                                                              265/40R21 105      11A; 24J; 248; 26N        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              275/35R21 99       11A; 241; 244; 246; 26J   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74A




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 52643, Erweiterung 01




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW AG
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C050; Radbefestigung: Serie


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             F2X          e1*2007/46*1824*..  85 - 170 255/30R21 93              11A; 21J; 22B; 22F;       BMW X2 (F39);
                                                                                                 24C; 244; 247             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74D

                             Verkaufsbezeichnung:     X REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
                             G5X          e1*2007/46*1918*.. 155 - 294 275/40R21 107 YC5; 57E                              Kombilimousine;
                                                                                                                           Allradantrieb; nicht
                                                                                                                           Hybrid;
                                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                           76A
                             G7X            e1*2007/46*1952*..      155 - 250 275/45R21 110 57E; 6CH                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                           76A




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0485-19-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52643
                             ANLAGE: 1                                                            Radtyp: XM9521
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 16.12.2019
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                             Verkaufsbezeichnung:     X REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                             G7X          e1*2007/46*1952*.. 155 - 250 275/45R21 110                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             155 - 294 285/40R21 109                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       285/45R21 109                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                          75I

                             Verkaufsbezeichnung:     X-Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                             G3X          e1*2007/46*1797*..  240 - 265 245/40R21 100 YBP                                 Allradantrieb;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74D
                             G3X            e1*2007/46*1797*..      100 - 195 245/40R21 100                               Allradantrieb;
                                                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74D
§ 22 52643, Erweiterung 01




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW/ALU
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C050; Radbefestigung: Serie


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     X REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                             G5X          e1*2007/46*1918*.. 155 - 294 275/40R21 107 YC5; 57E                             Kombilimousine;
                                                                                                                          Allradantrieb; nicht
                                                                                                                          Hybrid;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                          76A
                             G7X            e1*2007/46*1952*..      155 - 250 275/45R21 110 57E; 6CH                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                          76A
                             G7X            e1*2007/46*1952*..      155 - 250 275/45R21 110                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    155 - 294 285/40R21 109                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              285/45R21 109                               721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                          75I


                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0485-19-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52643
                             ANLAGE: 1                                                            Radtyp: XM9521
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 16.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 5 von 17




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D)
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C050; Kit: B450L28517


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                             166          e1*2007/46*0598*.. 190       265/40R21                                          GL-Klasse; nicht GLE;
§ 22 52643, Erweiterung 01




                                                                       105W
                                                                       265/45R21                                          nicht M-Klasse; GLS;
                                                                       104W
                                                             190 - 320 265/40R21 105 52J                                  Allradantrieb;
                                                                       265/45R21 104 52J                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       275/40R21 107                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                          74A
                             166            e1*2007/46*0598*..      150 - 300 265/40R21 105 11A; 242; 244; 245;           M-Klasse; nicht GLE
                                                                                            247                           Coupé; GLE SUV; nicht
                                                                              275/35R21 103 11A; 242; 244; 245;           GL-Klasse; nicht GLS;
                                                                                            247; 27I                      Allradantrieb;
                                                                              275/40R21 107 11A; 242; 244; 245;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            247; 26P; 27I                 12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                                                          73C; 74A; DEL

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.



                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0485-19-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52643
                             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: XM9521
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 6 von 17
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
§ 22 52643, Erweiterung 01




                             21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0485-19-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52643
                             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: XM9521
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 7 von 17
                             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
§ 22 52643, Erweiterung 01




                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0485-19-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52643
                             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: XM9521
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
§ 22 52643, Erweiterung 01




                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                             5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1300kg.
                             5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1420kg.
                             6CH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                         275/45R21
                                                  Hinterachse:                         315/40R21
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                                    Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                                    Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                                    Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0485-19-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52643
                             ANLAGE: 1                                                          Radtyp: XM9521
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 16.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 9 von 17
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
§ 22 52643, Erweiterung 01




                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
                             858) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser bis 350mm
                                  an der Vorderachse zulässig.
                             AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
                                  (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
                             DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
                                  390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
                             DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
                                  an der Vorderachse nicht zulässig.
                             PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
                                  der Vorderachse nicht zulässig.
                             YBP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                        Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                          245/40R21
                                                  Hinterachse:                          275/35R21
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YC5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                      Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                        275/40R21
                                                  Hinterachse:                        305/35R21
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.


                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0485-19-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52643
                             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: XM9521
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.12.2019
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                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                                   Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                                   tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                                   Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 52643, Erweiterung 01




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0485-19-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52643
                             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: XM9521
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.12.2019
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       AUDI
                                    Fahrzeugtyp:      FY
                                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1550*..
                                    Handelsbez.:      Q5, SQ5

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 250             y = 250                    VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                    VA
                                          27B                      x = 250             y = 300                    HA
                                          27I                      x = 250             y = 250                    HA
§ 22 52643, Erweiterung 01




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 250             10                 VA
                                          26N                   x = 250       y = 250             10                 VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0485-19-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52643
                             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: XM9521
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       AUDI
                                    Fahrzeugtyp:      F8
                                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1751*..
                                    Handelsbez.:      A8 L, A8

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 250             y = 250                    VA
                                          27I                      x = 200             y = 200                    HA
                                          27B                      x = 250             y = 250                    HA
                                          26P                      x = 200             y = 200                    VA
§ 22 52643, Erweiterung 01




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0485-19-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52643
                             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: XM9521
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 13 von 17

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       AUDI
                                    Fahrzeugtyp:      F2
                                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1801*..
                                    Handelsbez.:      A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim./Avant, A6 allroad quattro

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 200             y = 300                    VA
                                          26B                      x = 250             y = 350                    VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                    x = 250       y = 350             8                VA
§ 22 52643, Erweiterung 01




                                          26J                    x = 250       y = 350            30                VA
                                          27H                    x = 200       y = 350             8                HA
                                          27F                    x = 200       y = 350            30                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0485-19-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52643
                             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: XM9521
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 14 von 17

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       AUDI
                                    Fahrzeugtyp:      4G
                                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0436*..
                                    Handelsbez.:      AUDI A6, S6, A7, S7

                                    Variante(n):      Allradantrieb, Coupe, Nur A7

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 230             y = 250                    VA
                                          26P                      x = 180             y = 200                    VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                    x = 230       y = 250            28                VA
§ 22 52643, Erweiterung 01




                                          26N                    x = 230       y = 250             8                VA
                                          27F                    x = 270       y = 350            27                HA
                                          27H                    x = 270       y = 350             8                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0485-19-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52643
                             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: XM9521
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       AUDI
                                    Fahrzeugtyp:      4G
                                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0436*..
                                    Handelsbez.:      AUDI A6, S6, A7, S7

                                    Variante(n):      Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 400             y = 200                    VA
                                          26P                      x = 350             y = 150                    VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                    x = 400       y = 200            22                VA
§ 22 52643, Erweiterung 01




                                          26N                    x = 400       y = 200             8                VA
                                          27F                    x = 270       y = 400            30                HA
                                          27H                    x = 270       y = 400             8                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0485-19-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52643
                             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: XM9521
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:      166
                                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0598*..
                                    Handelsbez.:      M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS

                                    Variante(n):      Allradantrieb, GLE SUV, M-Klasse

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 235             y = 270                    VA
                                          26P                      x = 185             y = 220                    VA
                                          27B                      x = 340             y = 235                    HA
                                          27I                      x = 290             y = 185                    HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 52643, Erweiterung 01




                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26N                   x = 235       y = 270              4                VA
                                          27H                   x = 340       y = 235              6                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0485-19-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52643
                             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: XM9521
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 17 von 17

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       QUATTRO
                                    Fahrzeugtyp:      FY
                                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1685*..
                                    Handelsbez.:      Q5

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 250             y = 250                    VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                    VA
                                          27B                      x = 250             y = 300                    HA
                                          27I                      x = 250             y = 250                    HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 52643, Erweiterung 01




                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 250             10                 VA
                                          26N                   x = 250       y = 250             10                 VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                                DE-24932 Flensburg




                                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                               National Type Approval

                                   ausgestellt von:

                                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                            Sonderräder für Pkw 10,5 J x 21 H2

                                   issued by:

                                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
§ 22 52641, Erweiterung 01




                                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                                   of the following approval object

                                                      special wheels for passenger cars 10,5 J x 21 H2


                             Genehmigungsnummer: 52641                         Erweiterung: 01
                             Approval number:                                  Extension:

                             1.    Genehmigungsinhaber:
                                   Holder of the approval:
                                   MAK S.p.A.
                                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

                             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                                   If applicable, name and address of representative:
                                   Entfällt
                                   Not applicable

                             3.    Typbezeichnung:
                                   Type:
                                   XM0521
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                         2

                             Genehmigungsnummer: 52641                         Erweiterung: 01
                             Approval number:                                  Extension:

                             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                                   Identification markings:
                                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                                   Felgengröße
                                   Size of the wheel

                                   Typ und die Ausführung
                                   Type and version

                                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                                   Date of manufacture (month and year)
§ 22 52641, Erweiterung 01




                                   Genehmigungszeichen
                                   Approval identification

                                   Einpresstiefe
                                   Inset/outset



                             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                                   Position of the identification markings:
                                   An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                                   On the inside/outside of the wheel

                             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                                   Responsible Technical Service:
                                   TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                                   AT-1230 Wien

                             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Date of test report issued by the Technical Service:
                                   16.12.2019

                             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Number of test report issued by that Technical Service:
                                   366-0484-19-WIRD
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                        3

                             Genehmigungsnummer: 52641                        Erweiterung: 01
                             Approval number:                                 Extension:

                             9.    Verwendungsbereich:
                                   Range of application:
                                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                                   gemäß:
                                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                                   restricted to the application listed:

                                   Anlage/n zum Prüfbericht
                                   Annex/es of the test report
                                   1

                                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
§ 22 52641, Erweiterung 01




                                   conditions.

                             10.   Bemerkungen:
                                   Remarks:
                                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                                    The indications given in the above mentioned test report including its
                                    annexes shall apply.

                                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                                    essential systems - are met.

                             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                                   Siehe Prüfbericht
                                   See test report

                             12.   Die Genehmigung wird erweitert
                                   Approval is extended
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                       4

                             Genehmigungsnummer: 52641                       Erweiterung: 01
                             Approval number:                                Extension:

                             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                                   Aktualisierung des Verwendungsbereichs
                                   Update of the range of application

                                   Wechsel des Technischen-Dienstes
                                   Change of Technical-Service

                             14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                                   Place:

                             15.   Datum:       14.01.2020
                                   Date:
§ 22 52641, Erweiterung 01




                             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                                   Signature:




                                   Anlagen:
                                   Enclosures:
                                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                                   According to index
                             Gutachten 366-0484-19-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52641
                             ANLAGE: 1                                                            Radtyp: XM0521
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 16.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 5


                                             Fahrzeughersteller                          : BMW AG, BMW/ALU



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 10 1/2 JX21 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 43
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.     Fertig
                                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
                             WS3X                XM0521/WS3X                ohne                        66,6                  1020     2460    02/19
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 52641, Erweiterung 01




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
                             Befestigungsteile                           : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                     : Nabenkappe: CAP C050; Radbefestigung: Serie


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     X REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
                             G5X          e1*2007/46*1918*.. 155 - 294 315/35R21 111 GBA; 57F                              Kombilimousine;
                                                                                                                           Allradantrieb; nicht
                                                                                                                           Hybrid;
                                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                           76B
                             G7X            e1*2007/46*1952*..        155 - 294 315/40R21 111 57F; 6CH                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                           75I; 76B

                             Verkaufsbezeichnung:     X-Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             G3X          e1*2007/46*1797*..  100 - 195 275/35R21 99         YBP; 11A; 248; 27I;           Allradantrieb;
                                                                                             57F                           Heckantrieb;
                                                                               285/35R21 101 YBQ; 11A; 248; 27I;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             57F                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                           76B




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0484-19-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52641
                             ANLAGE: 1                                                            Radtyp: XM0521
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 16.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 2 von 5
                             Verkaufsbezeichnung:     X-Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             G3X          e1*2007/46*1797*..  240 - 265 275/35R21 99        YBP; 11A; 248; 27I;           Allradantrieb;
                                                                                            57F                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              285/35R21 101 YBQ; 11A; 248; 27I;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            57F                           721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                          76B




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW/ALU
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
§ 22 52641, Erweiterung 01




                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C050; Radbefestigung: Serie


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     X REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                             G5X          e1*2007/46*1918*.. 155 - 294 315/35R21 111 GBA; 57F                             Kombilimousine;
                                                                                                                          Allradantrieb; nicht
                                                                                                                          Hybrid;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                          76B
                             G7X            e1*2007/46*1952*..      155 - 294 315/40R21 111 57F; 6CH                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                          75I; 76B

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.


                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0484-19-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52641
                             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: XM0521
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 5
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
§ 22 52641, Erweiterung 01




                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                             6CH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                         275/45R21
                                                  Hinterachse:                         315/40R21
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                                    Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                                    Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                                    Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0484-19-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52641
                             ANLAGE: 1                                                          Radtyp: XM0521
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 16.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 5
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
                             GBA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Reifengröße:
§ 22 52641, Erweiterung 01




                                  Vorderachse: 275/40R21
                                  Hinterachse: 315/35R21
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             YBP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                        Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                          245/40R21
                                                  Hinterachse:                          275/35R21
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YBQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                        Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                          255/40R21
                                                  Hinterachse:                          285/35R21
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0484-19-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52641
                             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: XM0521
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 5


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:      G3X
                                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1797*..
                                    Handelsbez.:      X-Reihe

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 250             y = 250                    VA
                                          27I                      x = 200             y = 250                    HA
                                          27B                      x = 250             y = 300                    HA
                                          26P                      x = 200             y = 200                    VA
§ 22 52641, Erweiterung 01




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.