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							            Gutachten 366-0136-16-WIRD
            zur Erteilung der ABE 50778
            ANLAGE: 3                                                             Radtyp: XM1021
            Hersteller: MAK S.p.A.                                                Stand: 16.06.2016
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            Fahrzeughersteller                          : BMW, BMW AG
            Raddaten:
            Radgröße nach Norm             : 10 J X 21 EH2+                Einpreßtiefe (mm)      : 40
            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
            Technische Daten, Kurzfassung
            Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                                    och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                                Kennzeichnung              Kennzeichnung            (mm)                     last     umf.     Fertig
                                Rad                        Zentrierring                                      (kg)     (mm)     datum
            120540741/IZX       XM1021/IZX PCD 120         ohne                          74,1                  1000     2400    02/16
            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
            Sonderräder funktionsfähig bleiben.
            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW, BMW AG
            Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
            Zubehör                                     : Kappe: C004; Radbefestigung: Serie
            Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm
            Verkaufsbezeichnung:     ActiveHybrid 5er, 7er, X6
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
            HY           e1*2007/46*0323*.. 300       285/35R21                  51G; 57E; 575              Nur ActiveHybrid X6;
§22 50778




                                                                                                            10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74D; 744;
                                                                                                            76A

            Verkaufsbezeichnung:     BMW X5 / X6
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
            X70          e1*2001/116*0420*.. 155 - 330 255/40R21 102             XFY; 57E                   Nur BMW X6 (Baureihe
                                                       265/35R21 101             XFZ; 57E                   E71);
                                                       285/35R21                 51G; 57E; 575              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       285/35R21 101             Ohne                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 Radhausverbreiter.         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                 Serie; 11A; 246; 57E;      76A
                                                                                 575
            X70             e1*2001/116*0420*..      155 - 330 285/35R21         nur mit Radabdeckung       Nur BMW X6 (Baureihe
                                                                                 Serie; 51G; 57E; 575       E71);
                                                             285/35R21           11A; 24O; 57E; 99G         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                             105W
                                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74D; 76A
            X70             e1*2001/116*0420*..      155 - 330 285/35R21         11A; 24N; 24O; 51G         Nur BMW X5 (Baureihe
                                                                                                            E70); nicht
                                                                                                            beschussgeschütztes
                                                                                                            Fz.;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74D




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
            Gutachten 366-0136-16-WIRD
            zur Erteilung der ABE 50778
            ANLAGE: 3                                                         Radtyp: XM1021
            Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.06.2016
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            Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen    Auflagen
            X5           e1*2007/46*0421*.. 155 - 330 285/35R21              nur mit Radabdeckung BMW X5 (F15);
                                                                             Serie; 12A; 51G       10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                   71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                   73C; 74D; 76A
            X5             e1*2007/46*0421*..   155 - 330 285/35R21          51G                   ab
                                                                                                   e1*2007/46*0421*10;
                                                                                                   BMW X5 (F15); nur mit
                                                                                                   Radabdeckung Serie;
                                                                                                   Allradantrieb;
                                                                                                   Heckantrieb; nicht
                                                                                                   beschussgeschütztes
                                                                                                   Fz.;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                   721; 725; 73C; 74D
            X5             e1*2007/46*0421*..   155 - 330 285/35R21          nur mit Radabdeckung ab
                                                                             Serie; GAJ; 11A; 245; e1*2007/46*0421*10;
                                                                             51G                   BMW X5 (F15);
                                                                                                   Allradantrieb;
                                                          285/35R21          11A; 24O; 99G         Heckantrieb; nicht
                                                          105W
                                                                                                      beschussgeschütztes
                                                                                                      Fz.;
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                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                      74D
            X5             e1*2007/46*0421*..   155 - 330 285/35R21          11A; 24N; 24O; 51G       Nur BMW X5 (Baureihe
                                                                                                      E70); bis
                                                                                                      e1*2007/46*0421*09;
                                                                                                      nicht
                                                                                                      beschussgeschütztes
                                                                                                      Fz.;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D
            X6             e1*2007/46*0412*..   155 - 330 255/40R21 102      XFY; 57E                 Nur BMW X6 (Baureihe
                                                          265/35R21 101      XFZ; 57E                 E71); bis
                                                          285/35R21          51G; 57E; 575            e1*2007/46*0412*07;
                                                          285/35R21 101      Ohne                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             Radhausverbreiter.       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                             Serie; 11A; 246; 57E;    721; 725; 73C; 74D;
                                                                             575
                                                                                                      76A




                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
            Gutachten 366-0136-16-WIRD
            zur Erteilung der ABE 50778
            ANLAGE: 3                                                         Radtyp: XM1021
            Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.06.2016
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            Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen        Auflagen
            X6           e1*2007/46*0412*.. 155 - 330 255/40R21 102 XFY; 57E                  ab
                                                                                              e1*2007/46*0412*08;
                                                          265/35R21 101 XFZ; 57E              BMW X6 (Baureihe
                                                                                              F16);
                                                          285/35R21     nur mit Radabdeckung 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        Serie; GAJ; 51G; 57E 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          285/35R21 101 Ohne                  721; 725; 73C; 74D;
                                                                        Radhausverbreiter.    76A
                                                                        Serie; GAJ; 11A; 245;
                                                                        57E
            X6             e1*2007/46*0412*..   155 - 330 285/35R21     nur mit Radabdeckung Nur BMW X6 (Baureihe
                                                                        Serie; 51G; 57E; 575  E71); bis
                                                          285/35R21     11A; 24O; 57E; 99G    e1*2007/46*0412*07;
                                                          105W
                                                                                              10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                              51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74D; 76A

            Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
            X-N1         e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 285/35R21              51G                      ab
                                                                                                      e1*2007/46*0454*11;
                                                                                                      BMW X5 (F15); nur mit
§22 50778




                                                                                                      Radabdeckung Serie;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb; nicht
                                                                                                      beschussgeschütztes
                                                                                                      Fz.;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D
            X-N1           e1*2007/46*0454*..   155 - 330 255/40R21 102      XFY; 57E                 Nur BMW X6 (Baureihe
                                                          265/35R21 101      XFZ; 57E                 E71); bis
                                                          285/35R21          51G; 57E; 575            e1*2007/46*0454*13;
                                                          285/35R21 101      Ohne                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             Radhausverbreiter.       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                             Serie; 11A; 246; 57E;    721; 725; 73C; 74D;
                                                                             575
                                                                                                   76A
            X-N1           e1*2007/46*0454*..   155 - 330 285/35R21          nur mit Radabdeckung ab
                                                                             Serie; GAJ; 11A; 245; e1*2007/46*0454*11;
                                                                             51G                   BMW X5 (F15);
                                                                                                   Allradantrieb;
                                                          285/35R21          11A; 24O; 99G         Heckantrieb; nicht
                                                          105W
                                                                                                      beschussgeschütztes
                                                                                                      Fz.;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                      74D




                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
            Gutachten 366-0136-16-WIRD
            zur Erteilung der ABE 50778
            ANLAGE: 3                                                         Radtyp: XM1021
            Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.06.2016
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            Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen        Auflagen
            X-N1         e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 255/40R21 102 XFY; 57E                  ab
                                                                                              e1*2007/46*0454*14;
                                                          265/35R21 101 XFZ; 57E              BMW X6 (Baureihe
                                                                                              F16);
                                                          285/35R21     nur mit Radabdeckung 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        Serie; GAJ; 51G; 57E 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          285/35R21 101 Ohne                  721; 725; 73C; 74D;
                                                                        Radhausverbreiter.    76A
                                                                        Serie; GAJ; 11A; 245;
                                                                        57E
            X-N1           e1*2007/46*0454*..   155 - 330 285/35R21     nur mit Radabdeckung Nur BMW X6 (Baureihe
                                                                        Serie; 51G; 57E; 575  E71); bis
                                                          285/35R21     11A; 24O; 57E; 99G    e1*2007/46*0454*13;
                                                          105W
                                                                                              10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                              51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74D; 76A
            X-N1           e1*2007/46*0454*..   155 - 330 285/35R21     11A; 24N; 24O; 51G    Nur BMW X5 (Baureihe
                                                                                              E70); bis
                                                                                              e1*2007/46*0454*10;
                                                                                              nicht
                                                                                              beschussgeschütztes
                                                                                              Fz.;
§22 50778




                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74D

            Verkaufsbezeichnung:     X5 M,X6 M
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
            M7X          e1*2007/46*0172*.. 423           285/35R21          51G                      BMW X6 M (Baureihe
                                                                                                      F16); ab
                                                                                                      e1*2007/46*0172*06;
                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74D; 76A
            M7X            e1*2007/46*0172*..   423       285/35R21          51G                      BMW X5 M (Baureihe
                                                                                                      F15); ab
                                                                                                      e1*2007/46*0172*06;
                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74D; 76A
            M7X            e1*2007/46*0172*..   408       285/35R21          51G; 57E; 575            bis
                                                                                                      e1*2007/46*0172*05;
                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74D; 76A

            Auflagen
            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                 Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                 entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.




                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
            Gutachten 366-0136-16-WIRD
            zur Erteilung der ABE 50778
            ANLAGE: 3                                                         Radtyp: XM1021
            Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.06.2016
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            11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                 oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                 einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                 FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                 lassen.
            11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                 Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                 ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                 den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                 bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                 dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                 der Fahrzeugpapiere enthält.
            11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                 sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                 Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                 gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                 ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§22 50778




            12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                 Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                 aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
            245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                 nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                 kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                 (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
            246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                 befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                 des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                 dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                 Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                 im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
            24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                 Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                 (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                 Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                 Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                 oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                 FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                 lassen.



                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
            Gutachten 366-0136-16-WIRD
            zur Erteilung der ABE 50778
            ANLAGE: 3                                                         Radtyp: XM1021
            Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.06.2016
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            24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                 Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                 (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                 Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                 Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                 oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                 FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                 lassen.
            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
            575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                 sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
§22 50778




                 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
            57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
            6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                 deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                 Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                 Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                 werden.
            71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                 Tiefbetts angebracht werden.
            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                 Ventilherstellers zu beachten.
            725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                 Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
            744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                 entnehmen.
            74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
            76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                 unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.




                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
            Gutachten 366-0136-16-WIRD
            zur Erteilung der ABE 50778
            ANLAGE: 3                                                         Radtyp: XM1021
            Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.06.2016
            __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 7
            99G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                Vorderachse:                          285/35R21
                                Hinterachse:                          325/30R21
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                  Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            GAJ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                 Reifengröße:
                 Vorderachse: 285/35R21
                 Hinterachse: 325/30R21
                 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                 sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
            XFY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                Vorderachse:                          255/40R21
                                Hinterachse:                          285/35R21
§22 50778




                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                  eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            XFZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                Vorderachse:                          265/35R21
                                Hinterachse:                          275/35R21
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                  eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg




                           ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


            nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
            Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


            Nummer der ABE:              50778



            Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                         10 J x 21 EH2+


            Typ:                         XM1021
§22 50778




             Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
             Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




            Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
            Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


            Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                   KBA 50778


            Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
            der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
            Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
            dürfen nicht angebracht werden.
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg




            Nummer der Genehmigung: 50778


            Die ABE-Nr. 50778 erstreckt sich auf die Räder 10 J x 21 EH2+, Typ XM1021, in den
            Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0136-16-WIRD vom 16.06.2016 beschrieben.


            Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

            1-3

            des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
            aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

            Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
            der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
            (FZV) nicht erforderlich.

            An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
            Stellen gut lesbar und dauerhaft,

            der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§22 50778




            die Felgengröße,
            der Typ und die Ausführung des Rades,
            das Herstelldatum (Monat und Jahr),
            das Typzeichen und
            die Einpresstiefe anzubringen.

            Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
            Außendurchmesser zu kennzeichnen.

            Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
            TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, vom 16.06.2016 festgehaltenen Angaben.

            Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
            in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

            Flensburg, 20.07.2016
            Im Auftrag
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                             DE-24932 Flensburg




                            Inhaltsverzeichnis zur Allgemeinen Betriebserlaubnis


            Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.: 50778



            Ausgabedatum:       20.07.2016                 letztes Änderungsdatum: --

            1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung


            2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                  XM1021                                                            21.03.2016

                                                           letztes Änderungsdatum: 21.03.2016


            3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                  366-0136-16-WIRD                                                  16.06.2016
§22 50778




            4.    Beschreibung der Änderungen:
                  entfällt
                  not applicable
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg




            Nummer der Genehmigung: 50778

            - Anlage -

            Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

            Nebenbestimmungen

            Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
            Vorschrift zu kennzeichnen.

            Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                   KBA 50778

            Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
            unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
            ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
            Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
            der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
            bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 50778




            Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
            können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

            Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
            genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
            ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
            geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
            die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
            Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
            herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
            Umweltschutzes nicht entspricht.

            Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
            Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
            sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
            Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
            seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

            Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
            Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

            Rechtsbehelfsbelehrung

            Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
            erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
            DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2
            Approval No.: 50778

            - Attachment -

            Collateral clauses and instruction on right to appeal

            Collateral clauses

            All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
            applied regulation.

            The approval identification is as follows: - see German version -

            The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
            documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
            the Kraftfahrt-Bundesamt.
            Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
            one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
            the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
            Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
            prosecuted.
§22 50778




            The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
            with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
            issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
            violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
            assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
            comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

            The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
            from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
            the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
            taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
            unhindered access to the production and storage facilities.

            The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
            mark rights of third parties are not affected with this approval.

            Instruction on right to appeal

            This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
            writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
            DE-24944 Flensburg.
            Gutachten 366-0137-16-WIRD
            zur Erteilung der ABE 50777
            ANLAGE: 2                                                             Radtyp: XM1521
            Hersteller: MAK S.p.A.                                                Stand: 14.06.2016
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                                                                                                                        Seite: 1 von 4

            Fahrzeughersteller                          : BMW, BMW AG
            Raddaten:
            Radgröße nach Norm             : 11 1/2 J X 21 EH2+            Einpreßtiefe (mm)      : 38
            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
            Technische Daten, Kurzfassung
            Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-zul.        zul.     gültig
                                                                                    och     werkstoff    Rad-        Abroll   ab
                                Kennzeichnung              Kennzeichnung            (mm)                 last        umf.     Fertig
                                Rad                        Zentrierring                                  (kg)        (mm)     datum
            120538726/IZX       XM1521/IZX PCD 120         Ø74.1-BM1-Ø72.6               72,6   Aluminium 1000         2400    02/16
            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
            Sonderräder funktionsfähig bleiben.
            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW, BMW AG
            Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
            Zubehör                                     : Kappe: C004; Kit: BM22
            Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm
            Verkaufsbezeichnung:     ActiveHybrid 5er, 7er, X6
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
            HY           e1*2007/46*0323*.. 300       325/30R21                  51G; 57F; 575              Nur ActiveHybrid X6;
§22 50777




                                                                                                            10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                            744; 76B

            Verkaufsbezeichnung:     BMW X5 / X6
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
            X70          e1*2001/116*0420*.. 155 - 330 325/30R21     51G; 57F; 575                          Nur BMW X6 (Baureihe
                                                       325/30R21 104 Ohne                                   E71);
                                                                     Radhausverbreiter.                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     Serie; 11A; 248; 57F;                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                     575
                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                      74P; 76B
            X70             e1*2001/116*0420*..      155 - 330 325/30R21         nur mit Radabdeckung Nur BMW X6 (Baureihe
                                                                                 Serie; 51G; 57F; 575 E71);
                                                             325/30R21           11A; 24O; 57F; 99G   10B; 11G; 11H; 12K;
                                                             108W
                                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                            76B




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
            Gutachten 366-0137-16-WIRD
            zur Erteilung der ABE 50777
            ANLAGE: 2                                                         Radtyp: XM1521
            Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.06.2016
            __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 4
            Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
            X6           e1*2007/46*0412*.. 155 - 330 325/30R21     51G; 57F; 575                     Nur BMW X6 (Baureihe
                                                      325/30R21 104 Ohne                              E71); bis
                                                                    Radhausverbreiter.                e1*2007/46*0412*07;
                                                                    Serie; 11A; 248; 57F;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    575
                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                  74P; 76B
            X6             e1*2007/46*0412*..   155 - 330 325/30R21          nur mit Radabdeckung Nur BMW X6 (Baureihe
                                                                             Serie; 51G; 57F; 575 E71); bis
                                                          325/30R21          11A; 24O; 57F; 99G   e1*2007/46*0412*07;
                                                          108W
                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                      76B

            Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
            X-N1         e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 325/30R21     51G; 57F; 575                     Nur BMW X6 (Baureihe
                                                      325/30R21 104 Ohne                              E71); bis
                                                                    Radhausverbreiter.                e1*2007/46*0454*13;
                                                                    Serie; 11A; 248; 57F;             10B; 11B; 11G; 11H;
§22 50777




                                                                    575
                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                  74P; 76B
            X-N1           e1*2007/46*0454*..   155 - 330 325/30R21          nur mit Radabdeckung Nur BMW X6 (Baureihe
                                                                             Serie; 51G; 57F; 575 E71); bis
                                                          325/30R21          11A; 24O; 57F; 99G   e1*2007/46*0454*13;
                                                          108W
                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                      76B

            Verkaufsbezeichnung:     X5 M,X6 M
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
            M7X          e1*2007/46*0172*.. 408           325/30R21          51G                      nur X6 M; bis
                                                                                                      e1*2007/46*0172*05;
                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                      76B

            Auflagen
            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                 Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                 entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
            11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                 oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                 einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von


                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
            Gutachten 366-0137-16-WIRD
            zur Erteilung der ABE 50777
            ANLAGE: 2                                                         Radtyp: XM1521
            Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.06.2016
            __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 4
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
            11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                 Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                 ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                 den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                 bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                 dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                 der Fahrzeugpapiere enthält.
            11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                 sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                 Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                 gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                 ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
            12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                 Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
§22 50777




                 aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
            248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                 Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                 kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                 (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
            24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                 Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                 (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                 Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                 Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                 oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                 FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                 lassen.
            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.


                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
            Gutachten 366-0137-16-WIRD
            zur Erteilung der ABE 50777
            ANLAGE: 2                                                         Radtyp: XM1521
            Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.06.2016
            __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 4
            575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                 sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
            57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
            71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                 werden.
            71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                 Tiefbetts angebracht werden.
            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                 Ventilherstellers zu beachten.
            725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                 Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
            744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                 entnehmen.
            74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
§22 50777




                 die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                 beachten.
            74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                 Zentrierringe verwendet werden.
            76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                 unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
            99G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                Vorderachse:                          285/35R21
                                Hinterachse:                          325/30R21
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                  Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg




                           ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


            nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
            Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


            Nummer der ABE:              50777



            Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                         11,5 J x 21 EH2+


            Typ:                         XM1521
§22 50777




             Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
             Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




            Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
            Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


            Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                   KBA 50777


            Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
            der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
            Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
            dürfen nicht angebracht werden.
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg




            Nummer der Genehmigung: 50777


            Die ABE-Nr. 50777 erstreckt sich auf die Räder 11,5 J x 21 EH2+, Typ XM1521, in den
            Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0137-16-WIRD vom 14.06.2016 beschrieben.


            Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

            1-3

            des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
            aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

            Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
            der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
            (FZV) nicht erforderlich.

            An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
            Stellen gut lesbar und dauerhaft,

            der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§22 50777




            die Felgengröße,
            der Typ und die Ausführung des Rades,
            das Herstelldatum (Monat und Jahr),
            das Typzeichen und
            die Einpresstiefe anzubringen.

            Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
            Außendurchmesser zu kennzeichnen.

            Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
            TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, vom 14.06.2016 festgehaltenen Angaben.

            Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
            in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

            Flensburg, 20.07.2016
            Im Auftrag
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                             DE-24932 Flensburg




                            Inhaltsverzeichnis zur Allgemeinen Betriebserlaubnis


            Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.: 50777



            Ausgabedatum:       20.07.2016                 letztes Änderungsdatum: --

            1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung


            2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                  XM1521                                                            21.03.2016

                                                           letztes Änderungsdatum: 21.03.2016


            3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                  366-0137-16-WIRD                                                  14.06.2016
§22 50777




            4.    Beschreibung der Änderungen:
                  entfällt
                  not applicable
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg




            Nummer der Genehmigung: 50777

            - Anlage -

            Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

            Nebenbestimmungen

            Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
            Vorschrift zu kennzeichnen.

            Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                   KBA 50777

            Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
            unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
            ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
            Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
            der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
            bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 50777




            Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
            können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

            Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
            genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
            ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
            geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
            die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
            Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
            herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
            Umweltschutzes nicht entspricht.

            Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
            Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
            sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
            Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
            seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

            Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
            Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

            Rechtsbehelfsbelehrung

            Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
            erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
            DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2
            Approval No.: 50777

            - Attachment -

            Collateral clauses and instruction on right to appeal

            Collateral clauses

            All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
            applied regulation.

            The approval identification is as follows: - see German version -

            The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
            documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
            the Kraftfahrt-Bundesamt.
            Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
            one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
            the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
            Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
            prosecuted.
§22 50777




            The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
            with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
            issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
            violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
            assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
            comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

            The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
            from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
            the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
            taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
            unhindered access to the production and storage facilities.

            The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
            mark rights of third parties are not affected with this approval.

            Instruction on right to appeal

            This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
            writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
            DE-24944 Flensburg.