Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696
ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019
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Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 18
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
120518726 XM9090/NZX PCD120 Ø72,6-BM1-Ø74,1 72,6 Aluminium 1000 2260 07/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : X1-N1; X1; X-N1; (Nur BMW X1)
Zubehör : Nabenkappe: C004; Kit: BM22
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : Z89; 3C; 7/G; 390L; 3K; 3K-N1; ZR; 390X; 392C; 3L
Zubehör : Nabenkappe: C004; Kit: BM22
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : M7X; X6; HY; X70; X-N1
Zubehör : Nabenkappe: C004; Kit: BM22
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : X3; X-N1; (Nur BMW X3, BMWX4)
Zubehör : Nabenkappe: C004; Kit: BM22
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Zubehör : Nabenkappe: C004; Kit: BM22
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3K; 3K-N1; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Zubehör : Nabenkappe: C004; Kit: BM22
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 3C; 3-V; 701; 6C; 5L; GT; 7L; 5K; K-N1
Zubehör : Nabenkappe: C004; Kit: BM22
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 7/G
120 Nm für Typ : ZR; Z89; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C
120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
140 Nm für Typ : GT; K-N1; M7X; X-N1; X6; X70; 3C; 3-V; 5K; 5L; 6C;
7L; 701
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696
ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019
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140 Nm ( Nur BMW X3, BMWX4 ) für Typ : X-N1; X3
140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 3K; 3K-N1; 3L
Verkaufsbezeichnung: ActiveHybrid 5er, 7er, X6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
HY e1*2007/46*0323*.. 300 255/50R19 51G; 57F; 575 Nur ActiveHybrid X6;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
744; 76B
Verkaufsbezeichnung: BMW X5 / X6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X70 e1*2001/116*0420*.. 155 - 330 255/50R19 51G BMW X6 (Baureihe
E71);
nur mit Radabdeckung
Serie;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76B
X70 e1*2001/116*0420*.. 155 - 330 255/50R19 103 57F; 575 BMW X6 (Baureihe
E71);
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 265 225/40R19 89Y GA4; 11A; 24C; 26B; BMW 3er (F31) ab
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 26N; 57E 2012;
Ab
225/40R19 93Y 11A; 22L; 22Q; 24C; e24*2007/46*0022*03;
24D; 26B; 26N; 27B; Ab
27F e1*2007/46*0315*06;
235/35R19 91Y 11A; 22L; 22Q; 24C; Radschraube
24D; 26B; 26J; 27B; M14x1,25;
27F; 5GG Allradantrieb;
Heckantrieb;
245/35R19 93 11A; 22L; 22Q; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 26B; 26J; 27B; 12A; 51A; 512; 6AA;
27F
255/35R19 92Y GA4; 11A; 22L; 22Q; 71C; 71K; 721; 725;
24D; 27B; 27F; 57F 73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 265 225/40R19 93 GA4; 11A; 22L; 22Q; BMW 3er (F30) ab
24C; 244; 247; 26B; 2012;
26N; 27B; 27F Ab
e1*2007/46*0314*05;
inkl. 330e
235/35R19 91Y 11A; 22L; 22Q; 24C; iPerformance;
24D; 26B; 26J; 27B; Limousine; Stufenheck;
27F; 5GG Allradantrieb;
245/35R19 93 11A; 22L; 22Q; 24C; Heckantrieb;
24D; 26B; 26J; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
3-V e1*2007/46*0559*.. 100 - 265 225/40R19 93Y XFC; 11A; 241; 244; ab
246; 247; 26B; 26N; 27I e1*2007/46*0559*01;
Allradantrieb;
235/40R19 96 XFD; 11A; 24C; 244; Heckantrieb;
247; 26B; 26J; 27I; 67H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R19 99 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 573; 71C;
26B; 26J; 27I; 67K 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 24C; Nur bis
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 24D e1*2007/46*0315*05;
390L e1*2001/116*0308*.. 265/30R19 89Y 11A; 22B; 24D; 5FR; Facelift ab September
57F; 670; 68X 2008; Nur bis
265/30R19 93 11A; 22B; 24D; 57F; e24*2007/46*0022*02;
670; 68X Ab
275/30R19 92 11A; 22B; 24D; 57F; e1*2001/116*0308*09;
676 Touring; Heckantrieb;
85 - 225 235/35R19 87Y 11A; 21B; 24C; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H;
676; 68X 12A; 51A; 71C; 71K;
235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 24C; 721; 725; 729; 73C;
24D 74A; 74P
255/30R19 11A; 22B; 24D; 51G;
57F; 673
265/30R19 93Y 11A; 22B; 24D; 57F;
670; 68X
275/30R19 92Y 11A; 22B; 24D; 57F;
676
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 225 235/35R19 87Y 11A; 21B; 24C; 57E; Nur bis
390L e1*2001/116*0308*.. 676; 68X e1*2007/46*0314*04;
235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 24C; Facelift ab September
24D 2008; Ab
255/30R19 11A; 22B; 24D; 51G; e1*2001/116*0308*09;
57F; 673 Limousine;
265/30R19 89Y 11A; 22B; 24D; 57F; Heckantrieb;
670; 68X 10B; 11B; 11G; 11H;
275/30R19 92 11A; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K;
676 721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1
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ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 265/30R19 89W 11A; 22B; 22H; 24D; Nur bis
57F; 670; 68X e1*2001/116*0308*08;
85 - 225 235/35R19 87Y 11A; 21B; 24C; 57E; Limousine;
676; 68X Heckantrieb;
255/30R19 91 11A; 22B; 22H; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 673 12A; 51A; 71C; 71K;
265/30R19 93 11A; 22B; 22H; 24D; 721; 725; 729; 73C;
57F; 670; 68X 74A; 74P
275/30R19 92 11A; 22B; 22H; 24D;
57F; 676
390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 120 265/30R19 89W 11A; 22B; 22H; 24D; Nur bis
57F; 670; 68X e1*2001/116*0308*08;
89 - 190 265/30R19 93 11A; 22B; 22H; 24D; Touring; Heckantrieb;
57F; 670; 68X 10B; 11B; 11G; 11H;
89 - 225 235/35R19 87Y 11A; 21B; 24C; 57E; 12A; 51A; 71C; 71K;
676; 68X 721; 725; 729; 73C;
255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 24D; 74A; 74P
57F; 673
265/30R19 93Y 11A; 22B; 22H; 24D;
57F; 670; 68X
275/30R19 92Y 11A; 22B; 22H; 24D;
57F; 676
3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 240 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 241; Nur bis
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 244; 246; 260; 5FE e1*2007/46*0314*04;
3L e1*2007/46*0314*.. 255/30R19 91 11A; 22B; 244; 247; Nur bis
390X e1*2001/116*0344*.. 270; 5GG; 57F; 575 e1*2007/46*0315*05;
265/30R19 93 11A; 22B; 244; 247; Nur bis
270; 57F; 990 e24*2007/46*0022*02;
Ab
e1*2001/116*0344*06;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 225 235/35R19 91 11A; 21B; 24C; 57E; bis
390X e1*2001/116*0344*.. 990 e1*2007/46*0316*07;
255/30R19 91Y AFQ; 11A; 22B; 22H; Coupe; Allradantrieb;
24D; 57F 10B; 11B; 11G; 11H;
265/30R19 93 11A; 22B; 22H; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K;
57F; 990 721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696
ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 190 255/30R19 91 11A; 22B; 22H; 24D; Nur bis
57F; 575 e1*2001/116*0344*05;
265/30R19 93 11A; 22B; 22H; 24D; Touring; Limousine;
57F; 990 Allradantrieb;
155 - 225 235/35R19 91 11A; 21B; 24C; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H;
990 12A; 51A; 71C; 71K;
255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 24D; 721; 725; 729; 73C;
57F; 575 74A; 74P
265/30R19 93Y 11A; 22B; 22H; 24D;
57F; 990
3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 225 235/35R19 87Y 11A; 21B; 24C; 5ET; bis
392C e1*2001/116*0346*.. 57E; 671; 676; 68X e1*2007/46*0316*07;
255/30R19 91 11A; 22B; 22H; 24D; Coupe; Heckantrieb;
57F; 575; 671; 673 10B; 11B; 11G; 11H;
265/30R19 93 11A; 22B; 22H; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K;
57F; 670; 68X 721; 725; 729; 73C;
275/30R19 92 11A; 22B; 22H; 24D; 74A; 74P
57F; 676
3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 160 265/30R19 93W 11A; 22B; 22H; 24D; bis
392C e1*2001/116*0346*.. 57F; 670; 68X e1*2007/46*0316*07;
105 - 225 235/35R19 87Y 11A; 21B; 24C; 5ET; Cabrio; Heckantrieb;
57E; 671; 676; 68X 10B; 11B; 11G; 11H;
255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K;
57F; 575; 671; 673 721; 725; 729; 73C;
265/30R19 93Y 11A; 22B; 22H; 24D; 74A; 74P
57F; 670; 68X
275/30R19 92Y 11A; 22B; 22H; 24D;
57F; 676
Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/40R19 93 GA4; 11A; 24C; 244; ab
247; 26B; 26N; 27B; e1*2007/46*0316*08;
27F 4er Coupe (F32);
235/35R19 91 11A; 24C; 244; 247; Coupe; Allradantrieb;
26B; 26J; 27B; 27F; Heckantrieb;
68X
245/35R19 93 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27B; 27F; 68R 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/40R19 93W GA4; 11A; 24C; 244; 4er Gran Coupe (F36);
247; 26B; 26N; 27B; ab
27F e1*2007/46*0316*10;
235/35R19 91Y 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 26J; 27B; 27F; Heckantrieb;
68X
245/35R19 93W 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27B; 27F; 68R 12A; 51A; 6AA; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696
ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/40R19 93Y GA4; 11A; 24C; 244; ab
247; 26B; 26N; 27B; e1*2007/46*0316*09;
27F 4er Cabrio (F33);
235/35R19 91Y 11A; 24C; 244; 247; Cabrio; Allradantrieb;
26B; 26J; 27B; 27F; Heckantrieb;
5GG; 68X 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R19 93Y 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 6AA; 71C;
26J; 27B; 27F; 68R 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: BMW 7ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7/G e1*93/81*0007*.., 105 - 240 245/40R19 11A; 22B; 24J; 24M; Heckantrieb;
e1*98/14*0007*.. 53S 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R19 96Y 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
275/35R19 96Y 11A; 22B; 22F; 24M; 721; 725; 729; 73C;
57F; 68S 74A; 74P
285/35R19 99 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 65S; 68G
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/40R19 89W GA4; 11A; 21B; 241; Nur BMW X1;
246; 57E Allradantrieb;
235/35R19 91W 11A; 21B; 22B; 241; Heckantrieb;
244; 246; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R19 93 11A; 21B; 22B; 241; 12A; 51A; 573; 71C;
244; 246 71K; 721; 725; 729;
255/35R19 92W GA4; 11A; 22B; 244; 73C; 74A; 74P; 744
247; 57F
X6 e1*2007/46*0412*.. 155 - 330 255/50R19 51G BMW X6 (Baureihe
E71);
bis
e1*2007/46*0412*07;
nur mit Radabdeckung
Serie;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76B
X6 e1*2007/46*0412*.. 155 - 330 255/50R19 103 57F; 575 BMW X6 (Baureihe
E71);
bis
e1*2007/46*0412*07;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696
ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1 e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 225/40R19 89W GA4; 11A; 21B; 241; Nur BMW X1;
246; 57E Allradantrieb;
235/35R19 91W 11A; 21B; 22B; 241; Heckantrieb;
244; 246; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R19 93 11A; 21B; 22B; 241; 12A; 51A; 573; 71C;
244; 246 71K; 721; 725; 729;
255/35R19 92W GA4; 11A; 22B; 244; 73C; 74A; 74P; 744
247; 57F
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 255/50R19 103 57F; 575 BMW X6 (Baureihe
E71);
bis
e1*2007/46*0454*13;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76B
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 255/50R19 51G BMW X6 (Baureihe
E71);
bis
e1*2007/46*0454*13;
nur mit Radabdeckung
Serie;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76B
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 265 245/45R19 98 GAE; 11A; 24C; 244; BMW X3; BMW X4;
247; 27I Allradantrieb;
255/40R19 96W 11A; 24C; 244; 247; Heckantrieb;
26P; 27B; 994 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 573; 71C;
26P; 27B; 994 71K; 721; 725; 73C;
275/40R19 101 GAE; 11A; 24D; 27B; 74A; 74P
270; 57F
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 225/40R19 89W GA4; 11A; 21B; 241; Nur BMW X1;
246; 57E Allradantrieb;
235/35R19 91W 11A; 21B; 22B; 241; Heckantrieb;
244; 246; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R19 93 11A; 21B; 22B; 241; 12A; 51A; 573; 71C;
244; 246 71K; 721; 725; 729;
255/35R19 92W GA4; 11A; 22B; 244; 73C; 74A; 74P; 744
247; 57F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696
ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3, X4)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X3 e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 245/45R19 98 GAE; 11A; 24C; 244; BMW X3; BMW X4;
247; 27I Allradantrieb;
255/40R19 96W 11A; 24C; 244; 247; Heckantrieb;
26P; 27B; 994 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 573; 71C;
26P; 27B; 994 71K; 721; 725; 73C;
275/40R19 101 GAE; 11A; 24D; 27B; 74A; 74P
270; 57F
Verkaufsbezeichnung: X5 M,X6 M
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M7X e1*2007/46*0172*.. 408 255/50R19 51G; 52J BMW X6 (Baureihe
E71);
bis
e1*2007/46*0172*05;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76B; 76Z
Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZR e1*2007/46*0373*.. 115 - 225 235/35R19 91 11A; 21J; 22B; 22H; Cabrio; Heckantrieb;
Z89 e1*2001/116*0499*.. 24C; 244 10B; 11B; 11G; 11H;
115 - 250 225/35R19 88 11A; 21J; 24C; 57E; 12A; 51A; 71C; 71K;
670; 673 721; 725; 729; 73C;
235/35R19 87 11A; 21J; 24C; 57E; 74A; 74P; 97K
676; 68X
235/35R19 91 11A; 21J; 24C; 57E;
676; 68X
255/30R19 91 11A; 22B; 22F; 244;
247; 57F; 673
265/30R19 89 11A; 22B; 22F; 244;
247; 57F; 670; 68X
Verkaufsbezeichnung: 5er Gran Turismo Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GT e1*2007/46*0215*.. 120 - 330 245/45R19 11A; 21P; 245; 248; Nur BMW 5er Gran
51G; 52J Turismo;
245/45R19 98 11A; 21P; 245; 57E; Kombilimousine;
575 Limousine;
255/40R19 100 11A; 21P; 24J; 244; Allradantrieb;
260 Heckantrieb; nicht
275/40R19 101 11A; 22M; 244; 247; Hinterachslenkung;
57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 744; 765
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696
ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5K e1*2007/46*0455*.. 100 - 330 245/35R19 93 11A; 21B; 241; 246; Nur BMW 5er Touring;
260; 51J; 57E; 572; Heckantrieb;
67C
245/40R19 98 11A; 21B; 24M; 241; 10B; 11B; 11G; 11H;
246; 260; 271; 51J 12A; 51A; 71C; 71K;
255/35R19 96 11A; 21B; 241; 244; 721; 725; 729; 73C;
246; 247; 260; 271; 51J 74A; 74P; 765
255/40R19 96 11A; 21B; 241; 244;
246; 247; 260; 271; 51J
275/35R19 96 11A; 24D; 273; 57F;
68S
5K e1*2007/46*0455*.. 120 - 280 245/40R19 98 11A; 21B; 24M; 241; Nur BMW 5er Touring;
246; 260; 271; 51J Allradantrieb;
255/35R19 96Y 11A; 21B; 241; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
246; 247; 260; 271; 12A; 51A; 71C; 71K;
5IE; 51J 721; 725; 729; 73C;
275/35R19 100 11A; 24D; 273; 57F; 74A; 74P; 765
993
275/35R19 96Y 11A; 24D; 273; 5IE;
57F; 993
5L e1*2007/46*0363*.. 120 - 330 245/40R19 94Y GAA; 11A; 21B; 24M; Stufenheck;
241; 246; 260; 271 Allradantrieb;
255/35R19 96Y 11A; 21B; 241; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
246; 247; 260; 271 12A; 51A; 71C; 71K;
275/35R19 96Y GAA; 11A; 24D; 273; 721; 725; 729; 73C;
57F 74A; 74P; 765
5L e1*2007/46*0363*.. 100 - 330 245/35R19 93Y 11A; 21B; 24M; 241; Stufenheck;
246; 260; 271; 5HA; Heckantrieb;
51J
245/40R19 94Y GAA; 11A; 21B; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
241; 246; 260; 271; 12A; 51A; 71C; 71K;
5HI; 51J 721; 725; 729; 73C;
255/35R19 96Y 11A; 21B; 241; 244; 74A; 74P; 765
246; 247; 260; 271; 51J
255/40R19 96Y 11A; 21B; 241; 244;
246; 247; 260; 271; 51J
275/35R19 96Y GAA; 11A; 24D; 273;
57F
Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 100 - 330 245/35R19 93 11A; 21B; 241; 246; Nur BMW 5er Touring;
260; 51J; 57E; 572; Heckantrieb;
67C
245/40R19 98 11A; 21B; 24M; 241; 10B; 11B; 11G; 11H;
246; 260; 271; 51J 12A; 51A; 71C; 71K;
255/35R19 96 11A; 21B; 241; 244; 721; 725; 729; 73C;
246; 247; 260; 271; 51J 74A; 74P; 765
255/40R19 96 11A; 21B; 241; 244;
246; 247; 260; 271; 51J
275/35R19 96 11A; 24D; 273; 57F;
68S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696
ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 280 245/40R19 98 11A; 21B; 24M; 241; Nur BMW 5er Touring;
246; 260; 271; 51J Allradantrieb;
255/35R19 96Y 11A; 21B; 241; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
246; 247; 260; 271; 12A; 51A; 71C; 71K;
5IE; 51J 721; 725; 729; 73C;
275/35R19 100 11A; 24D; 273; 57F; 74A; 74P; 765
993
275/35R19 96Y 11A; 24D; 273; 5IE;
57F; 993
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 330 245/45R19 11A; 21P; 245; 248; Nur BMW 5er Gran
51G; 52J Turismo;
245/45R19 98 11A; 21P; 245; 57E; Kombilimousine;
575 Limousine;
255/40R19 100 11A; 21P; 24J; 244; Allradantrieb;
260 Heckantrieb; nicht
275/40R19 101 11A; 22M; 244; 247; Hinterachslenkung;
57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 744; 765
Verkaufsbezeichnung: 6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/40R19 92 11A; 24J; 26P; 57E; Lim (Gran Coupe 4-
67H türig); Allradantrieb;
245/35R19 93 11A; 24J; 26B; 26N; Heckantrieb;
57E; 572; 67U 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R19 94 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 573; 71C;
26B; 26N; 27B; 27H 71K; 721; 725; 729;
255/35R19 96 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 74P
26B; 26N; 27B; 27H
255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27H
265/35R19 94 11A; 244; 247; 27B;
27F; 57F; 67H
275/35R19 96 GAA; 11A; 24D; 27B;
27F; 57F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696
ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: 6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/40R19 92W 11A; 24J; 26N; 26P; Nicht Lim (Gran Coupe
5GM; 57E; 67H 4-türig);
235/40R19 92Y 11A; 24J; 26N; 26P; Allradantrieb;
57E; 67H Heckantrieb; Cabrio;
245/35R19 93W 11A; 24J; 26B; 26N; Coupe;
5HA; 57E; 572 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R19 93Y 11A; 24J; 26B; 26N; 12A; 51A; 573; 71C;
57E; 572 71K; 721; 725; 729;
245/40R19 94 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74A; 74P
26N; 27B; 27H; 5HI
255/35R19 96 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
265/35R19 94 11A; 244; 247; 27B;
27F; 5HI; 57F; 67H
275/35R19 96 GAA; 11A; 244; 247;
27B; 27F; 57F
Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 300 245/45R19 98 11A; 22H; 22P; 245; Nicht
701 e1*2001/116*0490*.. 248 beschussgeschütztes
255/40R19 96Y 11A; 21P; 22H; 22P; Fz.; bis
245; 248 e1*2007/46*0276*09;
nicht
Hinterachslenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 744
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696
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dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1
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241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 285/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5FR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1180kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
65S) Sofern Reifen der Größe 283/35 R 19 auf der Felge 9 J x 19 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
676) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 295/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R19
Hinterachse: 265/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696
ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019
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Vorderachse: 255/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
990) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
993) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
994) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
AFQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R19
Hinterachse: 275/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: 3-V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0559*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n): ab e1*2007/46*0559*01
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 225 y = 320 23 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3K
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0315*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 225 y = 320 8 VA
26J x = 225 y = 320 25 VA
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 6C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0562*..
Handelsbez.: 6ER REIHE
Variante(n): Allradantrieb, Heckantrieb, Lim (Gran Coupe 4-türig)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 500 VA
26P x = 290 y = 450 VA
27B x = 300 y = 330 HA
27I x = 250 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 500 10 VA
26N x = 300 y = 500 8 VA
27F x = 300 y = 330 28 HA
27H x = 300 y = 330 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0316*..
Handelsbez.: BMW 4ER REIHE
Variante(n): ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 225 y = 320 VA
26P x = 175 y = 270 VA
27B x = 220 y = 310 HA
27I x = 170 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 225 y = 320 12 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
27F x = 220 y = 310 33 HA
27H x = 220 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696
ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 6C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0562*..
Handelsbez.: 6ER REIHE
Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 300 y = 450 VA
26B x = 350 y = 500 VA
27I x = 250 y = 280 HA
27B x = 300 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 500 8 VA
26J x = 350 y = 500 16 VA
27H x = 300 y = 330 8 HA
27F x = 300 y = 330 28 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696
ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: X-N1
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0454*..
Handelsbez.: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 370 VA
26P x = 300 y = 320 VA
27B x = 330 y = 460 HA
27I x = 280 y = 410 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696
ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019
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Seite: 28 von 29
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0314*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n): Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 225 y = 320 23 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696
ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: X3
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0512*..
Handelsbez.: X-REIHE (X3, X4)
Variante(n): BMW X3, BMW X4
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 370 VA
26P x = 300 y = 320 VA
27B x = 330 y = 460 HA
27I x = 280 y = 410 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.