Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696 ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 29 Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 18 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 120518726 XM9090/NZX PCD120 Ø72,6-BM1-Ø74,1 72,6 Aluminium 1000 2260 07/17 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X1-N1; X1; X-N1; (Nur BMW X1) Zubehör : Nabenkappe: C004; Kit: BM22 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : Z89; 3C; 7/G; 390L; 3K; 3K-N1; ZR; 390X; 392C; 3L Zubehör : Nabenkappe: C004; Kit: BM22 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : M7X; X6; HY; X70; X-N1 Zubehör : Nabenkappe: C004; Kit: BM22 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X3; X-N1; (Nur BMW X3, BMWX4) Zubehör : Nabenkappe: C004; Kit: BM22 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012) Zubehör : Nabenkappe: C004; Kit: BM22 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3K; 3K-N1; (nur BMW 3er (F31) ab 2012) Zubehör : Nabenkappe: C004; Kit: BM22 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3C; 3-V; 701; 6C; 5L; GT; 7L; 5K; K-N1 Zubehör : Nabenkappe: C004; Kit: BM22 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 7/G 120 Nm für Typ : ZR; Z89; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C 120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1 140 Nm für Typ : GT; K-N1; M7X; X-N1; X6; X70; 3C; 3-V; 5K; 5L; 6C; 7L; 701 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696 ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 29 140 Nm ( Nur BMW X3, BMWX4 ) für Typ : X-N1; X3 140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 3K; 3K-N1; 3L Verkaufsbezeichnung: ActiveHybrid 5er, 7er, X6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen HY e1*2007/46*0323*.. 300 255/50R19 51G; 57F; 575 Nur ActiveHybrid X6; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 744; 76B Verkaufsbezeichnung: BMW X5 / X6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X70 e1*2001/116*0420*.. 155 - 330 255/50R19 51G BMW X6 (Baureihe E71); nur mit Radabdeckung Serie; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B X70 e1*2001/116*0420*.. 155 - 330 255/50R19 103 57F; 575 BMW X6 (Baureihe E71); 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 265 225/40R19 89Y GA4; 11A; 24C; 26B; BMW 3er (F31) ab 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 26N; 57E 2012; Ab 225/40R19 93Y 11A; 22L; 22Q; 24C; e24*2007/46*0022*03; 24D; 26B; 26N; 27B; Ab 27F e1*2007/46*0315*06; 235/35R19 91Y 11A; 22L; 22Q; 24C; Radschraube 24D; 26B; 26J; 27B; M14x1,25; 27F; 5GG Allradantrieb; Heckantrieb; 245/35R19 93 11A; 22L; 22Q; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D; 26B; 26J; 27B; 12A; 51A; 512; 6AA; 27F 255/35R19 92Y GA4; 11A; 22L; 22Q; 71C; 71K; 721; 725; 24D; 27B; 27F; 57F 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696 ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 29 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 265 225/40R19 93 GA4; 11A; 22L; 22Q; BMW 3er (F30) ab 24C; 244; 247; 26B; 2012; 26N; 27B; 27F Ab e1*2007/46*0314*05; inkl. 330e 235/35R19 91Y 11A; 22L; 22Q; 24C; iPerformance; 24D; 26B; 26J; 27B; Limousine; Stufenheck; 27F; 5GG Allradantrieb; 245/35R19 93 11A; 22L; 22Q; 24C; Heckantrieb; 24D; 26B; 26J; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 3-V e1*2007/46*0559*.. 100 - 265 225/40R19 93Y XFC; 11A; 241; 244; ab 246; 247; 26B; 26N; 27I e1*2007/46*0559*01; Allradantrieb; 235/40R19 96 XFD; 11A; 24C; 244; Heckantrieb; 247; 26B; 26J; 27I; 67H 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R19 99 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 573; 71C; 26B; 26J; 27I; 67K 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 24C; Nur bis 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 24D e1*2007/46*0315*05; 390L e1*2001/116*0308*.. 265/30R19 89Y 11A; 22B; 24D; 5FR; Facelift ab September 57F; 670; 68X 2008; Nur bis 265/30R19 93 11A; 22B; 24D; 57F; e24*2007/46*0022*02; 670; 68X Ab 275/30R19 92 11A; 22B; 24D; 57F; e1*2001/116*0308*09; 676 Touring; Heckantrieb; 85 - 225 235/35R19 87Y 11A; 21B; 24C; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H; 676; 68X 12A; 51A; 71C; 71K; 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 24C; 721; 725; 729; 73C; 24D 74A; 74P 255/30R19 11A; 22B; 24D; 51G; 57F; 673 265/30R19 93Y 11A; 22B; 24D; 57F; 670; 68X 275/30R19 92Y 11A; 22B; 24D; 57F; 676 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 225 235/35R19 87Y 11A; 21B; 24C; 57E; Nur bis 390L e1*2001/116*0308*.. 676; 68X e1*2007/46*0314*04; 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 24C; Facelift ab September 24D 2008; Ab 255/30R19 11A; 22B; 24D; 51G; e1*2001/116*0308*09; 57F; 673 Limousine; 265/30R19 89Y 11A; 22B; 24D; 57F; Heckantrieb; 670; 68X 10B; 11B; 11G; 11H; 275/30R19 92 11A; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K; 676 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696 ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 29 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 265/30R19 89W 11A; 22B; 22H; 24D; Nur bis 57F; 670; 68X e1*2001/116*0308*08; 85 - 225 235/35R19 87Y 11A; 21B; 24C; 57E; Limousine; 676; 68X Heckantrieb; 255/30R19 91 11A; 22B; 22H; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; 673 12A; 51A; 71C; 71K; 265/30R19 93 11A; 22B; 22H; 24D; 721; 725; 729; 73C; 57F; 670; 68X 74A; 74P 275/30R19 92 11A; 22B; 22H; 24D; 57F; 676 390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 120 265/30R19 89W 11A; 22B; 22H; 24D; Nur bis 57F; 670; 68X e1*2001/116*0308*08; 89 - 190 265/30R19 93 11A; 22B; 22H; 24D; Touring; Heckantrieb; 57F; 670; 68X 10B; 11B; 11G; 11H; 89 - 225 235/35R19 87Y 11A; 21B; 24C; 57E; 12A; 51A; 71C; 71K; 676; 68X 721; 725; 729; 73C; 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 24D; 74A; 74P 57F; 673 265/30R19 93Y 11A; 22B; 22H; 24D; 57F; 670; 68X 275/30R19 92Y 11A; 22B; 22H; 24D; 57F; 676 3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 240 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 241; Nur bis 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 244; 246; 260; 5FE e1*2007/46*0314*04; 3L e1*2007/46*0314*.. 255/30R19 91 11A; 22B; 244; 247; Nur bis 390X e1*2001/116*0344*.. 270; 5GG; 57F; 575 e1*2007/46*0315*05; 265/30R19 93 11A; 22B; 244; 247; Nur bis 270; 57F; 990 e24*2007/46*0022*02; Ab e1*2001/116*0344*06; Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 225 235/35R19 91 11A; 21B; 24C; 57E; bis 390X e1*2001/116*0344*.. 990 e1*2007/46*0316*07; 255/30R19 91Y AFQ; 11A; 22B; 22H; Coupe; Allradantrieb; 24D; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 265/30R19 93 11A; 22B; 22H; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K; 57F; 990 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696 ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 29 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 190 255/30R19 91 11A; 22B; 22H; 24D; Nur bis 57F; 575 e1*2001/116*0344*05; 265/30R19 93 11A; 22B; 22H; 24D; Touring; Limousine; 57F; 990 Allradantrieb; 155 - 225 235/35R19 91 11A; 21B; 24C; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H; 990 12A; 51A; 71C; 71K; 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 24D; 721; 725; 729; 73C; 57F; 575 74A; 74P 265/30R19 93Y 11A; 22B; 22H; 24D; 57F; 990 3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 225 235/35R19 87Y 11A; 21B; 24C; 5ET; bis 392C e1*2001/116*0346*.. 57E; 671; 676; 68X e1*2007/46*0316*07; 255/30R19 91 11A; 22B; 22H; 24D; Coupe; Heckantrieb; 57F; 575; 671; 673 10B; 11B; 11G; 11H; 265/30R19 93 11A; 22B; 22H; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K; 57F; 670; 68X 721; 725; 729; 73C; 275/30R19 92 11A; 22B; 22H; 24D; 74A; 74P 57F; 676 3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 160 265/30R19 93W 11A; 22B; 22H; 24D; bis 392C e1*2001/116*0346*.. 57F; 670; 68X e1*2007/46*0316*07; 105 - 225 235/35R19 87Y 11A; 21B; 24C; 5ET; Cabrio; Heckantrieb; 57E; 671; 676; 68X 10B; 11B; 11G; 11H; 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K; 57F; 575; 671; 673 721; 725; 729; 73C; 265/30R19 93Y 11A; 22B; 22H; 24D; 74A; 74P 57F; 670; 68X 275/30R19 92Y 11A; 22B; 22H; 24D; 57F; 676 Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/40R19 93 GA4; 11A; 24C; 244; ab 247; 26B; 26N; 27B; e1*2007/46*0316*08; 27F 4er Coupe (F32); 235/35R19 91 11A; 24C; 244; 247; Coupe; Allradantrieb; 26B; 26J; 27B; 27F; Heckantrieb; 68X 245/35R19 93 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27B; 27F; 68R 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/40R19 93W GA4; 11A; 24C; 244; 4er Gran Coupe (F36); 247; 26B; 26N; 27B; ab 27F e1*2007/46*0316*10; 235/35R19 91Y 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26B; 26J; 27B; 27F; Heckantrieb; 68X 245/35R19 93W 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27B; 27F; 68R 12A; 51A; 6AA; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696 ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 29 Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/40R19 93Y GA4; 11A; 24C; 244; ab 247; 26B; 26N; 27B; e1*2007/46*0316*09; 27F 4er Cabrio (F33); 235/35R19 91Y 11A; 24C; 244; 247; Cabrio; Allradantrieb; 26B; 26J; 27B; 27F; Heckantrieb; 5GG; 68X 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R19 93Y 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 6AA; 71C; 26J; 27B; 27F; 68R 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: BMW 7ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7/G e1*93/81*0007*.., 105 - 240 245/40R19 11A; 22B; 24J; 24M; Heckantrieb; e1*98/14*0007*.. 53S 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 96Y 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 275/35R19 96Y 11A; 22B; 22F; 24M; 721; 725; 729; 73C; 57F; 68S 74A; 74P 285/35R19 99 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 65S; 68G Verkaufsbezeichnung: X-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/40R19 89W GA4; 11A; 21B; 241; Nur BMW X1; 246; 57E Allradantrieb; 235/35R19 91W 11A; 21B; 22B; 241; Heckantrieb; 244; 246; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R19 93 11A; 21B; 22B; 241; 12A; 51A; 573; 71C; 244; 246 71K; 721; 725; 729; 255/35R19 92W GA4; 11A; 22B; 244; 73C; 74A; 74P; 744 247; 57F X6 e1*2007/46*0412*.. 155 - 330 255/50R19 51G BMW X6 (Baureihe E71); bis e1*2007/46*0412*07; nur mit Radabdeckung Serie; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B X6 e1*2007/46*0412*.. 155 - 330 255/50R19 103 57F; 575 BMW X6 (Baureihe E71); bis e1*2007/46*0412*07; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696 ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 29 Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X1 e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 225/40R19 89W GA4; 11A; 21B; 241; Nur BMW X1; 246; 57E Allradantrieb; 235/35R19 91W 11A; 21B; 22B; 241; Heckantrieb; 244; 246; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R19 93 11A; 21B; 22B; 241; 12A; 51A; 573; 71C; 244; 246 71K; 721; 725; 729; 255/35R19 92W GA4; 11A; 22B; 244; 73C; 74A; 74P; 744 247; 57F Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X-N1 e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 255/50R19 103 57F; 575 BMW X6 (Baureihe E71); bis e1*2007/46*0454*13; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B X-N1 e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 255/50R19 51G BMW X6 (Baureihe E71); bis e1*2007/46*0454*13; nur mit Radabdeckung Serie; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 265 245/45R19 98 GAE; 11A; 24C; 244; BMW X3; BMW X4; 247; 27I Allradantrieb; 255/40R19 96W 11A; 24C; 244; 247; Heckantrieb; 26P; 27B; 994 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 573; 71C; 26P; 27B; 994 71K; 721; 725; 73C; 275/40R19 101 GAE; 11A; 24D; 27B; 74A; 74P 270; 57F X-N1 e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 225/40R19 89W GA4; 11A; 21B; 241; Nur BMW X1; 246; 57E Allradantrieb; 235/35R19 91W 11A; 21B; 22B; 241; Heckantrieb; 244; 246; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R19 93 11A; 21B; 22B; 241; 12A; 51A; 573; 71C; 244; 246 71K; 721; 725; 729; 255/35R19 92W GA4; 11A; 22B; 244; 73C; 74A; 74P; 744 247; 57F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696 ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 29 Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3, X4) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X3 e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 245/45R19 98 GAE; 11A; 24C; 244; BMW X3; BMW X4; 247; 27I Allradantrieb; 255/40R19 96W 11A; 24C; 244; 247; Heckantrieb; 26P; 27B; 994 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 573; 71C; 26P; 27B; 994 71K; 721; 725; 73C; 275/40R19 101 GAE; 11A; 24D; 27B; 74A; 74P 270; 57F Verkaufsbezeichnung: X5 M,X6 M Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M7X e1*2007/46*0172*.. 408 255/50R19 51G; 52J BMW X6 (Baureihe E71); bis e1*2007/46*0172*05; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 76Z Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZR e1*2007/46*0373*.. 115 - 225 235/35R19 91 11A; 21J; 22B; 22H; Cabrio; Heckantrieb; Z89 e1*2001/116*0499*.. 24C; 244 10B; 11B; 11G; 11H; 115 - 250 225/35R19 88 11A; 21J; 24C; 57E; 12A; 51A; 71C; 71K; 670; 673 721; 725; 729; 73C; 235/35R19 87 11A; 21J; 24C; 57E; 74A; 74P; 97K 676; 68X 235/35R19 91 11A; 21J; 24C; 57E; 676; 68X 255/30R19 91 11A; 22B; 22F; 244; 247; 57F; 673 265/30R19 89 11A; 22B; 22F; 244; 247; 57F; 670; 68X Verkaufsbezeichnung: 5er Gran Turismo Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GT e1*2007/46*0215*.. 120 - 330 245/45R19 11A; 21P; 245; 248; Nur BMW 5er Gran 51G; 52J Turismo; 245/45R19 98 11A; 21P; 245; 57E; Kombilimousine; 575 Limousine; 255/40R19 100 11A; 21P; 24J; 244; Allradantrieb; 260 Heckantrieb; nicht 275/40R19 101 11A; 22M; 244; 247; Hinterachslenkung; 57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 744; 765 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696 ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 29 Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5K e1*2007/46*0455*.. 100 - 330 245/35R19 93 11A; 21B; 241; 246; Nur BMW 5er Touring; 260; 51J; 57E; 572; Heckantrieb; 67C 245/40R19 98 11A; 21B; 24M; 241; 10B; 11B; 11G; 11H; 246; 260; 271; 51J 12A; 51A; 71C; 71K; 255/35R19 96 11A; 21B; 241; 244; 721; 725; 729; 73C; 246; 247; 260; 271; 51J 74A; 74P; 765 255/40R19 96 11A; 21B; 241; 244; 246; 247; 260; 271; 51J 275/35R19 96 11A; 24D; 273; 57F; 68S 5K e1*2007/46*0455*.. 120 - 280 245/40R19 98 11A; 21B; 24M; 241; Nur BMW 5er Touring; 246; 260; 271; 51J Allradantrieb; 255/35R19 96Y 11A; 21B; 241; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 246; 247; 260; 271; 12A; 51A; 71C; 71K; 5IE; 51J 721; 725; 729; 73C; 275/35R19 100 11A; 24D; 273; 57F; 74A; 74P; 765 993 275/35R19 96Y 11A; 24D; 273; 5IE; 57F; 993 5L e1*2007/46*0363*.. 120 - 330 245/40R19 94Y GAA; 11A; 21B; 24M; Stufenheck; 241; 246; 260; 271 Allradantrieb; 255/35R19 96Y 11A; 21B; 241; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 246; 247; 260; 271 12A; 51A; 71C; 71K; 275/35R19 96Y GAA; 11A; 24D; 273; 721; 725; 729; 73C; 57F 74A; 74P; 765 5L e1*2007/46*0363*.. 100 - 330 245/35R19 93Y 11A; 21B; 24M; 241; Stufenheck; 246; 260; 271; 5HA; Heckantrieb; 51J 245/40R19 94Y GAA; 11A; 21B; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 241; 246; 260; 271; 12A; 51A; 71C; 71K; 5HI; 51J 721; 725; 729; 73C; 255/35R19 96Y 11A; 21B; 241; 244; 74A; 74P; 765 246; 247; 260; 271; 51J 255/40R19 96Y 11A; 21B; 241; 244; 246; 247; 260; 271; 51J 275/35R19 96Y GAA; 11A; 24D; 273; 57F Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K-N1 e1*2007/46*0508*.. 100 - 330 245/35R19 93 11A; 21B; 241; 246; Nur BMW 5er Touring; 260; 51J; 57E; 572; Heckantrieb; 67C 245/40R19 98 11A; 21B; 24M; 241; 10B; 11B; 11G; 11H; 246; 260; 271; 51J 12A; 51A; 71C; 71K; 255/35R19 96 11A; 21B; 241; 244; 721; 725; 729; 73C; 246; 247; 260; 271; 51J 74A; 74P; 765 255/40R19 96 11A; 21B; 241; 244; 246; 247; 260; 271; 51J 275/35R19 96 11A; 24D; 273; 57F; 68S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696 ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 29 Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 280 245/40R19 98 11A; 21B; 24M; 241; Nur BMW 5er Touring; 246; 260; 271; 51J Allradantrieb; 255/35R19 96Y 11A; 21B; 241; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 246; 247; 260; 271; 12A; 51A; 71C; 71K; 5IE; 51J 721; 725; 729; 73C; 275/35R19 100 11A; 24D; 273; 57F; 74A; 74P; 765 993 275/35R19 96Y 11A; 24D; 273; 5IE; 57F; 993 K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 330 245/45R19 11A; 21P; 245; 248; Nur BMW 5er Gran 51G; 52J Turismo; 245/45R19 98 11A; 21P; 245; 57E; Kombilimousine; 575 Limousine; 255/40R19 100 11A; 21P; 24J; 244; Allradantrieb; 260 Heckantrieb; nicht 275/40R19 101 11A; 22M; 244; 247; Hinterachslenkung; 57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 744; 765 Verkaufsbezeichnung: 6ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/40R19 92 11A; 24J; 26P; 57E; Lim (Gran Coupe 4- 67H türig); Allradantrieb; 245/35R19 93 11A; 24J; 26B; 26N; Heckantrieb; 57E; 572; 67U 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R19 94 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 573; 71C; 26B; 26N; 27B; 27H 71K; 721; 725; 729; 255/35R19 96 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 74P 26B; 26N; 27B; 27H 255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27B; 27H 265/35R19 94 11A; 244; 247; 27B; 27F; 57F; 67H 275/35R19 96 GAA; 11A; 24D; 27B; 27F; 57F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696 ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 29 Verkaufsbezeichnung: 6ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/40R19 92W 11A; 24J; 26N; 26P; Nicht Lim (Gran Coupe 5GM; 57E; 67H 4-türig); 235/40R19 92Y 11A; 24J; 26N; 26P; Allradantrieb; 57E; 67H Heckantrieb; Cabrio; 245/35R19 93W 11A; 24J; 26B; 26N; Coupe; 5HA; 57E; 572 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R19 93Y 11A; 24J; 26B; 26N; 12A; 51A; 573; 71C; 57E; 572 71K; 721; 725; 729; 245/40R19 94 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74A; 74P 26N; 27B; 27H; 5HI 255/35R19 96 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 265/35R19 94 11A; 244; 247; 27B; 27F; 5HI; 57F; 67H 275/35R19 96 GAA; 11A; 244; 247; 27B; 27F; 57F Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 300 245/45R19 98 11A; 22H; 22P; 245; Nicht 701 e1*2001/116*0490*.. 248 beschussgeschütztes 255/40R19 96Y 11A; 21P; 22H; 22P; Fz.; bis 245; 248 e1*2007/46*0276*09; nicht Hinterachslenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 744 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696 ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 29 dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696 ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 29 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696 ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 29 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696 ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 29 512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 285/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5FR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1180kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696 ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 29 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1420kg. 65S) Sofern Reifen der Größe 283/35 R 19 auf der Felge 9 J x 19 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 676) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696 ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 29 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 295/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R19 Hinterachse: 265/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696 ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 29 Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696 ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 29 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 990) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 993) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696 ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 29 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 994) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. AFQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/45R19 Hinterachse: 275/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696 ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 29 sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696 ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 29 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: 3-V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0559*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): ab e1*2007/46*0559*01 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 225 y = 320 23 VA 26N x = 225 y = 320 8 VA 27H x = 220 y = 310 8 HA 27F x = 220 y = 310 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696 ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 29 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3K Genehm.Nr.: e1*2007/46*0315*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 225 y = 320 8 VA 26J x = 225 y = 320 25 VA 27H x = 220 y = 310 8 HA 27F x = 220 y = 310 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696 ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 29 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 6C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0562*.. Handelsbez.: 6ER REIHE Variante(n): Allradantrieb, Heckantrieb, Lim (Gran Coupe 4-türig) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 500 VA 26P x = 290 y = 450 VA 27B x = 300 y = 330 HA 27I x = 250 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 500 10 VA 26N x = 300 y = 500 8 VA 27F x = 300 y = 330 28 HA 27H x = 300 y = 330 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696 ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 29 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0316*.. Handelsbez.: BMW 4ER REIHE Variante(n): ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10, Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 225 y = 320 VA 26P x = 175 y = 270 VA 27B x = 220 y = 310 HA 27I x = 170 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 225 y = 320 12 VA 26N x = 225 y = 320 8 VA 27F x = 220 y = 310 33 HA 27H x = 220 y = 310 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696 ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 29 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 6C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0562*.. Handelsbez.: 6ER REIHE Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 450 VA 26B x = 350 y = 500 VA 27I x = 250 y = 280 HA 27B x = 300 y = 330 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 500 8 VA 26J x = 350 y = 500 16 VA 27H x = 300 y = 330 8 HA 27F x = 300 y = 330 28 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696 ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 29 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: X-N1 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0454*.. Handelsbez.: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6) Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 370 VA 26P x = 300 y = 320 VA 27B x = 330 y = 460 HA 27I x = 280 y = 410 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696 ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 29 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0314*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 225 y = 320 23 VA 26N x = 225 y = 320 8 VA 27H x = 220 y = 310 8 HA 27F x = 220 y = 310 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0321-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51696 ANLAGE: 1 Radtyp: XM9090 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 21.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 29 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: X3 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0512*.. Handelsbez.: X-REIHE (X3, X4) Variante(n): BMW X3, BMW X4 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 370 VA 26P x = 300 y = 320 VA 27B x = 330 y = 460 HA 27I x = 280 y = 410 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.