Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 70 Fahrzeughersteller : AUDI, BMW AG, BMW/ALU, DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), DB, MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A., QUATTRO GmbH Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum WSX WSX ohne 66,6 1020 2460 01/19 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : B450L28517 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; F8; 4G; 4G1; 4H 140 Nm für Typ : FY; F2; 8R; 8R1; 8R2 160 Nm für Typ : GE Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 260 255/30R20 92Y YBD; YB9 A5 Coupé (B9) ab 265/30R20 94Y YB9 MJ2016; A5 Sportback (B9) ab MJ2016; S5 Sportback (B9) ab MJ2016; A5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 77E; 98A B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 245/30R20 90Y 11A; 21B; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015; 24J; 24M; 5GA; 51J Nicht A4 Allroad 100 - 200 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; Quattro; AUDI S4 bis 24C; 24D; 54F MJ2016; Kombi; 100 - 245 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; Allradantrieb; 24C; 24D; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 77E; 98A Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 70 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B81 e13*2007/46*1084*.. 90 - 200 225/35R20 90Y 11A; 26P; 27I; 5GA Nicht A4 Allroad 90 - 260 245/30R20 95Y 11A; 245; 248; 26B; Quattro; AUDI A4 (B9) 27B ab MJ2016; AUDI S4 260 225/35R20 M+S 11A; 26P; 27I; 5GA; (B9) ab MJ2016; Kombi; 52J Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 77E; 98A B81 e13*2007/46*1084*.. 245 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; AUDI S4 bis MJ2016; 24C; 24D; 54F Kombi; Allradantrieb; 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24D; 54F 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 77E; 98A B81 e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 245/30R20 90W 11A; 21B; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015; 24J; 24M; 5GA; 51J Kombi; Frontantrieb; 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24D; 54F 12A; 51A; 71K; 721; 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; 729; 73C; 74A; 77E; 24C; 24D; 54F 98A Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 260 255/30R20 92Y YBD; YB9 A5 Coupé (B9) ab 265/30R20 94Y YB9 MJ2016; A5 Sportback (B9) ab MJ2016; S5 Sportback (B9) ab MJ2016; A5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Coupé (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 77E; 98A B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 245/30R20 90Y 11A; 21B; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015; 24J; 24M; 5GA; 51J Nicht A4 Allroad 100 - 200 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; Quattro; AUDI S4 bis 24C; 24D; 54F MJ2016; Kombi; 100 - 245 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; Allradantrieb; 24C; 24D; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 77E; 98A B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 245/30R20 90W 11A; 21B; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015; 24J; 24M; 5GA; 51J Kombi; Frontantrieb; 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24D; 54F 12A; 51A; 71K; 721; 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; 729; 73C; 74A; 77E; 24C; 24D; 54F 98A Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 70 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; AUDI A4 bis MJ2015; 24C; 24D; 54F AUDI S4 bis MJ2016; 100 - 245 245/30R20 90Y 11A; 21B; 22B; 22H; Limousine; 24J; 24M; 5GA; 51J Allradantrieb; 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24D; 54F 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 77E; 98A B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 245/30R20 90 11A; 21B; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015; 24J; 24M; 5GA; 51J Limousine; 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; Frontantrieb; 24C; 24D; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 71K; 721; 24C; 24D; 54F 729; 73C; 74A; 77E; 98A B8 e1*2001/116*0430*.. 245 245/30R20 90Y 11A; 21B; 22B; 22H; AUDI S4 bis MJ2016; 24J; 24M; 5GA; 51J Limousine; 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; Allradantrieb; 24C; 24D; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 573; 71K; 24C; 24D; 54F 721; 729; 73C; 74A; 77E; 98A B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/35R20 90Y 11A; 26P; 27I; 5GA Nicht A4 Allroad 90 - 260 245/30R20 95Y 11A; 245; 248; 26B; Quattro; AUDI A4 (B9) 27B ab MJ2016; AUDI S4 260 225/35R20 M+S 11A; 26P; 27I; 5GA; (B9) ab MJ2016; Kombi; 52J Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 77E; 98A B8 e1*2001/116*0430*.. 245 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; AUDI S4 bis MJ2016; 24C; 24D; 54F Kombi; Allradantrieb; 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24D; 54F 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 77E; 98A Verkaufsbezeichnung: AUDI A8L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 245/40R20 99 52J kurzer Radstand; 265/40R20 11A; 21P; 51G langer Radstand; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; AFY Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 70 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O 12A; 51A; 573; 71K; 230 - 260 245/45R20 99Y 721; 73C; 74A; 838; PDB Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O 12A; 51A; 573; 71K; 230 - 260 245/45R20 99Y 721; 73C; 74A; 838; PDB Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O 12A; 51A; 573; 71K; 230 - 260 245/45R20 99Y 721; 73C; 74A; 838; PDB Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G1 e13*2007/46*1147*.. 309 - 331 255/35R20 97Y 11A; 26P; 530 Nur S7 Sportback; 265/35R20 95Y 11A; 26P; 270; 5HR; Coupe; 4-türig; 530 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 77E; AFY; DEÄ 4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 230 255/30R20 92 11A; 26P; 5GM A7 Sportback; S7 255/35R20 93 11A; 26P; 5HA Sportback; Coupe; 4- 140 - 245 245/35R20 95 türig; Allradantrieb; 140 - 331 255/35R20 97 11A; 26P Frontantrieb; 265/30R20 94Y 11A; 26P; 270; 5HI 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R20 95Y 11A; 26P; 270 12A; 51A; 573; 71K; 309 - 331 245/35R20 M+S 52J 721; 729; 73C; 74A; 77E; AFY; DEÄ 4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 245/40R20 99 11A; 27I; 51J Nur A6 allroad 255/35R20 97 11A; 27I quattro; 255/40R20 97 11A; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R20 99 11A; 245; 26P; 27B 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 77E; AFY; DEÄ 4G1 e13*2007/46*1147*.. 309 - 331 255/35R20 97Y 11A; 245; 248; 26P; Nur S6; Kombi; 270; 530 Stufenheck; 265/35R20 99Y 11A; 245; 248; 26B; Allradantrieb; 260; 271; 530 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 77E; AFY; DEÄ Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 70 Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 265/30R20 94 11A; 245; 248; 26B; A6; nicht A6 allroad 260; 271; 5HI; 67J quattro; S6; Kombi; 100 - 245 235/35R20 92Y 5GM; 57E; 67J; 67X Stufenheck; 245/35R20 95Y 11A; 26P; 270 Allradantrieb; 100 - 331 255/30R20 92Y nicht Kombi; 11A; 245; Frontantrieb; 248; 26P; 270; 5GM 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R20 97Y 11A; 245; 248; 26P; 12A; 51A; 573; 71K; 270 721; 73C; 74A; 77E; 265/35R20 95Y 11A; 245; 248; 26B; AFY; DEÄ 260; 271 275/30R20 97Y 11A; 248; 272; 57F; 67X; 68U 180 - 331 265/30R20 94Y nicht Kombi; 11A; 245; 248; 26B; 260; 271; 5HI; 67J 309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 26P; 270; 52J Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 309 - 331 255/35R20 97Y 11A; 26P; 530 Nur S7 Sportback; 265/35R20 95Y 11A; 26P; 270; 5HR; Coupe; 4-türig; 530 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 77E; AFY; DEÄ 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 265/30R20 94 11A; 245; 248; 26B; A6; nicht A6 allroad 260; 271; 5HI; 67J quattro; S6; Kombi; 100 - 245 235/35R20 92Y 5GM; 57E; 67J; 67X Stufenheck; 245/35R20 95Y 11A; 26P; 270 Allradantrieb; 100 - 331 255/30R20 92Y nicht Kombi; 11A; 245; Frontantrieb; 248; 26P; 270; 5GM 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R20 97Y 11A; 245; 248; 26P; 12A; 51A; 573; 71K; 270 721; 73C; 74A; 77E; 265/35R20 95Y 11A; 245; 248; 26B; AFY; DEÄ 260; 271 275/30R20 97Y 11A; 248; 272; 57F; 67X; 68U 180 - 331 265/30R20 94Y nicht Kombi; 11A; 245; 248; 26B; 260; 271; 5HI; 67J 309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 26P; 270; 52J 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/40R20 99 11A; 27I; 51J Nur A6 allroad 255/35R20 97 11A; 27I quattro; 255/40R20 97 11A; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R20 99 11A; 245; 26P; 27B 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 77E; AFY; DEÄ Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 70 Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 309 - 331 255/35R20 97Y 11A; 245; 248; 26P; Nur S6; Kombi; 270; 530 Stufenheck; 265/35R20 99Y 11A; 245; 248; 26B; Allradantrieb; 260; 271; 530 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74A; 77E; AFY; DEÄ 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 255/30R20 92 11A; 26P; 5GM A7 Sportback; S7 255/35R20 93 11A; 26P; 5HA Sportback; Coupe; 4- 140 - 245 245/35R20 95 türig; Allradantrieb; 140 - 331 255/35R20 97 11A; 26P Frontantrieb; 265/30R20 94Y 11A; 26P; 270; 5HI 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R20 95Y 11A; 26P; 270 12A; 51A; 573; 71K; 309 - 331 245/35R20 M+S 52J 721; 729; 73C; 74A; 77E; AFY; DEÄ Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 255/35R20 97 5IM A7 Sportback; 255/40R20 101 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 98A F2 e1*2007/46*1801*.. 170 - 257 235/45R20 100 A6 ALLROAD QUATTRO; 245/40R20 99 11A; 26P Allradantrieb; 245/45R20 99 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R20 101 11A; 248; 26P 12A; 51A; 71K; 721; 255/45R20 101 11A; 248; 26P 73C; 74A; 98A 265/35R20 99 11A; 245; 248; 26N; 26P; 27H 265/40R20 100 11A; 245; 248; 26N; 26P; 27H F2 e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 235/45R20 100 A6; Kombilimousine; 235/45R20 100 Limousine; 245/40R20 99 11A; 248; 26P; 5JK Allradantrieb; 255/35R20 97 11A; 245; 248; 26P; Frontantrieb; 5IM 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R20 101 11A; 245; 248; 26P 12A; 51A; 71K; 721; 265/35R20 99 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74A; 858; 98A 5JK 265/40R20 100 11A; 24J; 248; 26B 275/35R20 102 11A; 24J; 244; 26B; 27H Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 255/40R20 101 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R20 100 11A; 26P 12A; 51A; 71K; 721; 275/35R20 102 11A; 26P 73C; 74A 275/40R20 102 11A; 26P Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 70 Verkaufsbezeichnung: e-tron, e-tron Sportback, e-tron S, e-tron S Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GE e1*2007/46*1914*.. 158 255/50R20 109 124 e-tron; e-tron 265/45R20 108 12A Sportback 50/55; 265/50R20 107 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 275/45R20 106 12A 51A; 71K; 721; 73C; 285/45R20 112 12A 74A Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/45R20 99 11A; 248 Q5; SQ5; 255/40R20 97 11A; 245; 248; 26N Allradantrieb; 255/45R20 101 11A; 245; 248; 26N Frontantrieb; 265/40R20 100 11A; 24J; 248; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 265/45R20 104 11A; 24J; 248; 26N 12A; 51A; 71K; 721; 275/40R20 102 11A; 24J; 244; 26N 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5, SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R1 e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O 12A; 51A; 573; 71K; 230 - 260 245/45R20 99Y 721; 73C; 74A; 838; PDB Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 4G (Schraubenbund lose) Zubehör : B450L28517 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FY Zubehör : B450L28517 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 4G 140 Nm für Typ : FY Verkaufsbezeichnung: AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0544*.. 412 255/40R20 101 52J nur AUDI RS 6 AVANT; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; AFY; DEÄ Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 70 Verkaufsbezeichnung: Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 245/45R20 99 11A; 248 Q5; Allradantrieb; 255/40R20 97 11A; 245; 248; 26N Frontantrieb; 255/45R20 101 11A; 245; 248; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R20 100 11A; 24J; 248; 26N 12A; 51A; 71K; 721; 265/45R20 104 11A; 24J; 248; 26N 73C; 74A 275/40R20 102 11A; 24J; 244; 26N Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : G4X; G4X Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : UKL-L; G6X; G3X; F2AT; F2X; G5X; F2GT Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 225 225/40R20 94Y 11A; 24J; 244; 26B; BMW X2 (F39); 26N; 27H; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R20 92 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71K; 721; 26J; 27B; 27H 73C; 74D 245/35R20 95 11A; 24J; 244; 26B; 26J; 27B; 27H 255/30R20 92 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/35R20 93 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 265/30R20 94 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 265/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 195 245/45R20 103 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 185 245/45R20 99 57E; 6AO 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 245/45R20 103 M SERIE; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 70 Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 245/45R20 103 57E; 6AO M SERIE; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D G7X e1*2007/46*1952*.. 155 - 390 255/50R20 M+S 10B; 11B; 11G; 11H; 255/55R20 M+S 12A; 51A; 71K; 721; 265/50R20 M+S 73C; 74D; 75I 275/50R20 109 285/45R20 112 Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 195 245/45R20 99 Allradantrieb; 255/40R20 101 Heckantrieb; 255/45R20 101 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 195 245/45R20 99 Allradantrieb; 255/40R20 101 Heckantrieb; 255/45R20 101 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76A G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 245/45R20 99 6AO Allradantrieb; 255/40R20 101 6A0 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R20 101 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76A G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 245/45R20 99 6AO Allradantrieb; 255/40R20 101 6A0 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R20 101 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D G5X e1*2007/46*1918*.. 155 - 390 275/45R20 110 51G; 52J Inkl.Hybrid; M+S 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76Z G5X e1*2007/46*1918*.. 155 - 390 255/50R20 109 11A; 12A; 26P Kombilimousine; 275/45R20 M+S 12T Allradantrieb; 275/45R20 110 12T Inkl.Hybrid; 285/45R20 112 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 6B8; 71K; 721; 73C; 74D G6X e1*2007/46*2020*.. 155 - 250 275/45R20 110Y 12A; 57E; 6BV 10B; 11B; 11G; 11H; 155 - 390 275/45R20 M+S 124; 52J 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 768 Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 70 Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 245/30R20 95Y 11A; 24C; 24D; 26J; BMW Active Tourer F2GT e1*2007/46*1677*.. 27F; 27V F45; BMW Gran Tourer F46; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 842; 847; BBY; DE4 Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 245/30R20 95Y 11A; 24C; 24D; 26J; BMW Active Tourer 27F; 27V F45; BMW Gran Tourer F46; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 842; 847; BBY; DE4 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW/ALU Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 225 225/40R20 94Y 11A; 24J; 244; 26B; BMW X2 (F39); 26N; 27H; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R20 92 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71K; 721; 26J; 27B; 27H 73C; 74D 245/35R20 95 11A; 24J; 244; 26B; 26J; 27B; 27H 255/30R20 92 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/35R20 93 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 265/30R20 94 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 265/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 70 Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 195 245/45R20 103 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 185 245/45R20 99 57E; 6AO 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 245/45R20 103 M SERIE; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 245/45R20 103 57E; 6AO M SERIE; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D G7X e1*2007/46*1952*.. 155 - 390 255/50R20 M+S 10B; 11B; 11G; 11H; 255/55R20 M+S 12A; 51A; 71K; 721; 265/50R20 M+S 73C; 74D; 75I 275/50R20 109 285/45R20 112 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DB Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : B450L28517 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 245; Coupé; Cabrio; 26B; 26N; 27P Allradantrieb; 255/30R20 92Y ohne Heckantrieb; Radhausverbreiterung 10B; 11B; 11G; 11H; (Flap) Serie; 11A; 24J; 12A; 51A; 71K; 721; 248; 26B; 26J; 27H; 73C; 74A; 854 27P; 5GM 255/30R20 92Y mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; 11A; 24J; 26B; 26J; 27H; 27P; 5GM 275/30R20 93W GAB; YAT; 11A; 22Q; 244; 247; 27H; 57F Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 70 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 250 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 245; Baureihe W213; nicht 26B; 26N; 27P; 5HR All Terrain; nicht 255/30R20 92Y mit E300de; nicht E300e; Radhausverbreiterung Allradantrieb; (Flap) Serie; 11A; 24J; Heckantrieb; 26B; 26J; 27H; 27P; 10B; 11B; 11G; 11H; 5GM 255/30R20 92Y ohne 12A; 51A; 71K; 721; Radhausverbreiterung 73C; 74A; 854 (Flap) Serie; 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27H; 27P; 5GM 110 - 270 275/30R20 97Y GAB; YAT; 11A; 22Q; 244; 247; 27H; 5IM; 57F R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 250 245/40R20 99 11A; 26P; 6BN All Terrain; Kombi; 245/40R20 99 11A; 26P; 57E; 6BN Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 854 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 250 255/30R20 92Y ohne Baureihe W213; nicht Radhausverbreiterung E300de; Allradantrieb; (Flap) Serie; 11A; 24J; Heckantrieb; 248; 26B; 26J; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H; 27P; 5GM 255/30R20 92Y mit 12A; 51A; 71K; 721; Radhausverbreiterung 73C; 74A; 854 (Flap) Serie; 11A; 24J; 26B; 26J; 27H; 27P; 5GM 110 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 245; 26B; 26N; 27P; 5HR 275/30R20 97 GAB; YAT; 11A; 22Q; 244; 247; 27H; 57F 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 245/30R20 90Y 11A; 21B; 24J; 57E; Baureihe W212; nicht 68Z AMG-Paket; Stufenheck; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76A; 854 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 212 (Baureihe W212) Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 70 Zubehör : B450L28517 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 204 K; 204 K AMG; 222; 221; 204; R1ECLS; 230; 204 AMG Zubehör : B450L28517 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : F2CLA; F2B (Kugelbund) Zubehör : B450L28517 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 220; 204; 140 C; 215; R1EC; F2A; 245G AMG; 140; 204 X; 207; 639/4; 639/2; 221; 166; 639/5; F2B; 163; 245G; 212; 172 Zubehör : B450L28517 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : H1GLE (Kugelbund lose) Zubehör : B525L30517 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : H1GLE Zubehör : B525L30517 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2A; F2B; F2CLA; 172; 204; 204 AMG; 204 K; 204 K AMG; 207; 230; 245G; 245G AMG 130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212 140 Nm für Typ : F2A 150 Nm für Typ : H1GLE; R1EC; R1ECLS; 140; 140 C; 163; 166; 204 X; 215; 220; 221; 222 150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X 150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA; 26N; 27B; 27H nicht Offroad- 245/40R20 95 11A; 246; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik- 26N; 27B; 27F Paket; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 77E; PBK Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 70 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk; 245/40R20 95 11A; 24J; 248; 27I GLA; nicht Fahrdynamik Paket; Offroad-Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 77E; PBK 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 248; 26B; nicht Sportfahrwerk; 26N; 27B; 27H GLA; nicht 245/40R20 95 11A; 24J; 248; 26B; Fahrdynamik Paket; 26N; 27B; 27F nicht Offroad- Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 77E; PBK Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 225/35R20 90 11A; 241; 246; 248; Kombilimousine; 26B; 26J; 27B; 27H Allradantrieb; 245/30R20 90 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; DBW F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 225/35R20 90 11A; 24M; 241; 246; Limousine; 26B; 26J; 27B; 27F Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 83G Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA; 26N; 27B; 27H nicht Offroad- 245/40R20 95 11A; 246; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik- 26N; 27B; 27F Paket; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 77E; PBK 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk; 245/40R20 95 11A; 24J; 248; 27I GLA; nicht Fahrdynamik Paket; Offroad-Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 77E; PBK Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 70 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 248; 26B; nicht Sportfahrwerk; 26N; 27B; 27H GLA; nicht 245/40R20 95 11A; 24J; 248; 26B; Fahrdynamik Paket; 26N; 27B; 27F nicht Offroad- Fahrwerk; Komfortfahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 77E; PBK Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 235/45R20 96 11A; 24C; 244; 247; GLA-KLASSE; 26B Allradantrieb; 245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 26B 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R20 99 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721; 26B 73C; 74A 255/40R20 97 11A; 24C; 24D; 26B; 26N F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 235/45R20 96 11A; 24J; 24M; 26B GLB-KLASSE; 245/40R20 99 11A; 24C; 243; 248; Allradantrieb; 26B; 26N Frontantrieb; 245/45R20 99 11A; 24C; 243; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N 12A; 51A; 71K; 721; 255/40R20 97 11A; 24C; 24D; 26B; 73C; 74A 26N Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 245/30R20 95Y 11A; 24C; 26B; 26J; Nur Baureihe 205; 57E; 58E; 58F neue C-Klasse; Cabrio; Kombilimousine; Coupe; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76A; 854; FHC 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21L; 22B; Nur Baureihe 204; Nur 22F; 22L; 24C; 24D; 4-MATIC; Limousine; 5FE; 54A; 56G; 69M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 854; FHC Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 70 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 235/30R20 88Y 11A; 24C; 24M; 26B; bis 26J; 27B; 27H; 5FE; e1*2001/116*0431*36; 56G; 69M Coupe; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 854; FHC 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21L; 22B; Nur Baureihe 204; 22F; 22L; 24C; 24D; Limousine; 5FE; 54A; 56G; 69M Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 854; FHC 204 e1*2001/116*0431*.. 350 - 375 255/30R20 92 11A; 24J; 26N; 26P; C63 AMG; ab 204 AMG e1*2001/116*0464*.. 57E; 58K e1*2001/116*0457*25; 204 K e1*2001/116*0457*.. AMG C 63; 204 K e1*2001/116*0463*.. Kombilimousine; AMG Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76A; 854; 864; 97H; FHC Verkaufsbezeichnung: CLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2CLA e1*2007/46*1912*.. 85 - 165 255/30R20 92 11A; 24C; 24D; 26B; Kombi; Limousine; 26J; 27B; 27F Allradantrieb; 265/30R20 94 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/35R20 95Y 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 22L; 24J; 24M; 68U; 12A; 51A; 71K; 721; 68V 255/35R20 97W 11A; 21B; 21J; 21L; 729; 73C; 74A 22F; 22L; 24D; 24J; 367 Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 245/35R20 95 GAB; 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R20 97 57E; 68Q 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76A Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 70 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 245; Coupé; Cabrio; 26B; 26N; 27P Allradantrieb; 255/30R20 92Y ohne Heckantrieb; Radhausverbreiterung 10B; 11B; 11G; 11H; (Flap) Serie; 11A; 24J; 12A; 51A; 71K; 721; 248; 26B; 26J; 27H; 73C; 74A; 854 27P; 5GM 255/30R20 92Y mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; 11A; 24J; 26B; 26J; 27H; 27P; 5GM 275/30R20 93W GAB; YAT; 11A; 22Q; 244; 247; 27H; 57F R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 250 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 245; Baureihe W213; nicht 26B; 26N; 27P; 5HR All Terrain; nicht 255/30R20 92Y mit E300de; nicht E300e; Radhausverbreiterung Allradantrieb; (Flap) Serie; 11A; 24J; Heckantrieb; 26B; 26J; 27H; 27P; 10B; 11B; 11G; 11H; 5GM 255/30R20 92Y ohne 12A; 51A; 71K; 721; Radhausverbreiterung 73C; 74A; 854 (Flap) Serie; 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27H; 27P; 5GM 110 - 270 275/30R20 97Y GAB; YAT; 11A; 22Q; 244; 247; 27H; 5IM; 57F R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 250 245/40R20 99 11A; 26P; 6BN All Terrain; Kombi; 245/40R20 99 11A; 26P; 57E; 6BN Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 854 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 250 255/30R20 92Y ohne Baureihe W213; nicht Radhausverbreiterung E300de; Allradantrieb; (Flap) Serie; 11A; 24J; Heckantrieb; 248; 26B; 26J; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H; 27P; 5GM 255/30R20 92Y mit 12A; 51A; 71K; 721; Radhausverbreiterung 73C; 74A; 854 (Flap) Serie; 11A; 24J; 26B; 26J; 27H; 27P; 5GM 110 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 245; 26B; 26N; 27P; 5HR 275/30R20 97 GAB; YAT; 11A; 22Q; 244; 247; 27H; 57F Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 70 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 245/30R20 90Y 11A; 21B; 24J; 57E; Baureihe W212; nicht 68Z AMG-Paket; Stufenheck; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76A; 854 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21N; 22I; Coupe; Heckantrieb; 24J; 248; 5FE; 56G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 235/45R20 100 GLC-Klasse; 245/45R20 99 Kombilimousine; 255/40R20 101 Allradantrieb; 255/45R20 51G Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 854 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 255/40R20 101 GLC Coupé; 255/45R20 YBN; 51G Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 854 204 X e1*2001/116*0480*.. 270 255/45R20 M+S GLC Coupé; 255/45R20 101 YBN; 57E Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 854 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/45R20 100 11A; 24J; 24M GLK-Klasse; 245/40R20 95W 11A; 21P; 22I; 24J; Allradantrieb; 24M Heckantrieb; 255/35R20 97 11A; 21P; 22I; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 255/40R20 101 11A; 21P; 22I; 24C; 73C; 74A; 854 24D; 575 Verkaufsbezeichnung: GLE-Klasse, GLS-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H1GLE e1*2007/46*1885*.. 210 - 360 275/50R20 109 11A; 24J GLS-Klasse; 285/50R20 112 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 295/50R20 118 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 70 Verkaufsbezeichnung: GLE-Klasse, GLS-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H1GLE e1*2007/46*1885*.. 143 - 360 265/45R20 108 11A; 245; 26P GLE Coupe; auch GLE 275/50R20 109 11A; 24C; 248; 26B; Hybrid; GLE SUV; 26J 10B; 11B; 11G; 11H; 285/45R20 112 11A; 24J; 26B; 26N 12A; 51A; 71K; 721; 285/50R20 112 11A; 24C; 24M; 26B; 73C; 74A 26J Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer, Vito Mixto Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 176 245/40R20 99 11A; 22Q; 24C; 244; V-Klasse; Vito; Vito 247; 26B; 26J; 26V; Tourer; Vito Mixto; 27B; 27H; 5JK ab e1*2007/46*0459*06; ab e1*2007/46*0458*08; ab e1*2007/46*0457*09; Marco Polo; Allradantrieb; Frontantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: M-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 163 e1*96/79*0083*.. 110 - 173 265/45R20 104 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 275/40R20 102 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 184 - 215 275/40R20 11A; 24C; 24D 729; 73C; 74A; DEB; 102W 184 - 255 265/45R20 104 11A; 24D; 24J; 52J VFZ 255 275/40R20 102 11A; 24C; 24D; 52J Verkaufsbezeichnung: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 166 e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/45R20 105 11A; 24J; 244; 247 M-Klasse; nicht GLE 265/40R20 104 11A; 242; 244; 245; Coupé; GLE SUV; nicht 247 GL-Klasse; nicht GLS; 265/45R20 104 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb; 247 10B; 11B; 11G; 11H; 275/40R20 11A; 242; 244; 245; 12A; 51A; 573; 71K; 102W 247 721; 729; 73C; 74A; 275/45R20 106 11A; 242; 244; 245; DEL 247; 27I 166 e1*2007/46*0598*.. 190 - 430 265/45R20 104 52J GL-Klasse; nicht GLE; 265/45R20 nicht M-Klasse; GLS; 104W 265/50R20 107 Allradantrieb; 265/50R20 107 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 275/45R20 106 12A; 51A; 573; 71K; 275/50R20 109 721; 73C; 74A; DEL 285/50R20 112 11A; 26P Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 70 Verkaufsbezeichnung: S- / CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 140 e1*96/27*0056*.., 110 - 300 245/40R20 MB8; 11A; 21B; 21L; 10B; 11B; 11G; 11H; F690 22B; 22F; 22G; 54A 12A; 51A; 71K; 721; 140 C e1*96/27*0057*.., 255/35R20 MB9; 11A; 21B; 21L; 73C; 74A G165 22B; 22F; 22G Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 245/35R20 95Y 5HR; 51J bis Mj.2013 (Baureihe 245/40R20 95Y 5HR; 51J 221); Allradantrieb; 150 - 380 255/35R20 97Y 11A; 24J Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 530; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; DBS 221 e1*2001/116*0335*.. 430 255/40R20 12Q; 51G; 575 ab Mj.2014 (Baureihe 217); Coupe; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; DBS 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/40R20 51G; 57E; 575 ab Mj.2013 (Baureihe 222 e1*2007/46*0960*.. 255/35R20 11A; 24J; 51G; 57E; 222); nicht AMG Sport- 575 Paket; Limousine; 255/40R20 97Y XFS; 11A; 24J; 57E Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71K; 721; 73C; 74A; 76A; DBS Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/35R20 95Y 11A; 21B; 22B; 22L; Nicht für Fz. m. 24C; 24D; 367; 5HR; Länge 6158 mm; nicht 51J; 68U; 68V für gepanzerte Fz; 255/35R20 97W 11A; 21B; 21L; 22B; Heckantrieb; 22L; 24C; 24D; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A 220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 245/35R20 95Y 11A; 22B; 22L; 24J; Nicht für Fz. m. 5HR; 51J Länge 6158 mm; nicht 255/35R20 97Y 11A; 21B; 22B; 22L; für gepanzerte Fz; 24J; 24M Nur 4-MATIC; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 235/30R20 88 11A; 22M; 246; 26B; Cabrio; Heckantrieb; 260; 270; 54A; 56G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 70 Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 230 e1*98/14*0169*.. 350 - 368 245/30R20 90Y 11A; 57E; 68Z SL 55 AMG; SL 600; nur bis e1*98/14*0169*06; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 530; 71K; 721; 73C; 74A; 76A; 861 230 e1*98/14*0169*.. 170 - 285 245/30R20 90Y 11A; 57E; 68Z bis e1*98/14*0169*18; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 530; 71K; 721; 73C; 74A; 76A; 861 Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 176 245/40R20 99 11A; 22Q; 24C; 244; V-Klasse; Vito; Vito 639/5 e1*2007/46*0459*.. 247; 26B; 26J; 26V; Tourer; Vito Mixto; 27B; 27H; 5JK ab e1*2007/46*0459*06; ab e1*2007/46*0458*08; ab e1*2007/46*0457*09; Marco Polo; Allradantrieb; Frontantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : B450L28517 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H15 e11*2007/46*2977*.., 80 - 155 245/35R20 91 11A; 24J; 248; 26B; Q30; Allradantrieb; e5*2007/46*1030*.. 26J; 27F Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; PBK Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 70 Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H15 e11*2007/46*2977*.., 125 245/35R20 91 11A; 248; 26B; 26N; QX30; Allradantrieb; e5*2007/46*1030*.. 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; PBK Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 70 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 243) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 70 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 70 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26V) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 70 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 70 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 58E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 295/25R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 285/25R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R20 Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 70 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. 67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R20 Hinterachse: 265/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 70 68Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 285/25R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 69M) Dieses Rad ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 5 mm zwischen Reifen und Federteller des Federbeines an der Vorderachse, unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK, vorhanden ist. 6A0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R20 Hinterachse: 295/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 70 An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R20 Hinterachse: 275/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 275/45R20 Hinterachse: 305/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6BN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R20 Hinterachse: 275/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6BV) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 275/45R20 Hinterachse: 305/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 70 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 838) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320mm (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht zulässig. 83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig. 842) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 293mm an der Vorderachse nicht zulässig. 847) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 294mm an der Vorderachse nicht zulässig. 854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm an der Vorderachse nicht zulässig. 858) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser bis 350mm an der Vorderachse zulässig. 861) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 348mm an der Vorderachse nicht zulässig. 864) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsanlagen des Herstellers "Akebono" an der Vorderachse nicht zulässig. 97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 98A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 318x30mm an der Vorderachse nicht zulässig. Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 70 AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig. BBY) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht zulässig. DBS) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm (Dicke 30mm bzw. 32mm) an der Vorderachse nicht zulässig. DBW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm an der Vorderachse nicht zulässig. DE4) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm (Dicke 22mm) an der Vorderachse nicht zulässig. DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm an der Vorderachse nicht zulässig DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 390mm an der Vorderachse nicht zulässig. DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm an der Vorderachse nicht zulässig. FHC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig. GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. MB8) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Tragfähigkeit und die Montierbarkeit der Reifengröße auf der Radgröße am Fahrzeugtyp erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. MB9) rEs ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Tragfähigkeit und die Montierbarkeit der Reifengröße auf der Radgröße am Fahrzeugtyp erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. PBK) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm (Dicke 26mm / 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig. PDB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm (Dicke 36mm bzw. 38mm) an der Vorderachse nicht zulässig. VFZ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 346mm an der Vorderachse nicht zulässig. XFS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R20 Hinterachse: 285/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 70 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/30R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YB9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R20 Hinterachse: 265/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 255/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R20 Hinterachse: 285/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 70 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*.. Handelsbez.: Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 70 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 200 VA 26B x = 300 y = 250 VA 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 25 VA 27H x = 300 y = 350 8 HA 27F x = 300 y = 350 25 HA Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 70 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 200 22 VA 26N x = 400 y = 200 8 VA 27F x = 270 y = 400 30 HA 27H x = 270 y = 400 8 HA Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 70 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 30 VA 27H x = 200 y = 350 8 HA 27F x = 200 y = 350 30 HA Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 70 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F8 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*.. Handelsbez.: A8 L, A8, S8 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 70 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 250 VA 26P x = 180 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 230 y = 250 28 VA 26N x = 230 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 350 27 HA 27H x = 270 y = 350 8 HA Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 70 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Variante(n): Nur A6 allroad quattro Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 450 y = 270 VA 26P x = 400 y = 220 VA 27B x = 325 y = 390 HA 27I x = 275 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 450 y = 270 7 VA 27H x = 325 y = 390 8 HA 27F x = 325 y = 390 18 HA Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 70 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1918*.. Handelsbez.: BMW X-REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA 27I x = 250 y = 250 HA 27B x = 300 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 10 VA 27F x = 300 y = 300 10 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 42 von 70 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F2X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*.. Handelsbez.: BMW X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 25 HA Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 43 von 70 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 140 y = 220 HA 27V y = 140 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 280 23 HA 27H x = 270 y = 280 8 HA Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 44 von 70 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 AMG Genehm.Nr.: e1*2001/116*0464*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27B x = 270 y = 370 HA 27I x = 220 y = 320 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 15 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 270 y = 370 20 HA 27H x = 270 y = 370 8 HA Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 45 von 70 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 166 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0598*.. Handelsbez.: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS Variante(n): Allradantrieb, GLE SUV, M-Klasse Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 235 y = 270 VA 26P x = 185 y = 220 VA 27B x = 340 y = 235 HA 27I x = 290 y = 185 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 235 y = 270 4 VA 27H x = 340 y = 235 6 HA Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 46 von 70 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 K AMG Genehm.Nr.: e1*2001/116*0463*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27B x = 270 y = 370 HA 27I x = 220 y = 320 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 15 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 270 y = 370 20 HA 27H x = 270 y = 370 8 HA Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 47 von 70 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 11 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 20 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 48 von 70 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2CLA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*.. Handelsbez.: CLA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 310 VA 26P x = 260 y = 260 VA 27B x = 270 y = 290 HA 27I x = 220 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 310 30 VA 26N x = 310 y = 310 8 VA 27F x = 270 y = 290 30 HA 27H x = 270 y = 290 8 HA Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 49 von 70 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27B x = 270 y = 370 HA 27I x = 220 y = 320 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 15 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 270 y = 370 20 HA 27H x = 270 y = 370 8 HA Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 50 von 70 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 639/5 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0459*.. Handelsbez.: V-Klasse, Vito, Vito Tourer Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 440 VA 26P x = 270 y = 390 VA 26U x = 200 x = 180 VA 26V x = 200 x = 180 VA 27B x = 300 y = 430 HA 27I x = 250 y = 380 HA 27P x = 250 y = 380 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 440 9 VA 26N x = 320 y = 440 5 VA Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 51 von 70 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 52 von 70 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1EC Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 53 von 70 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2A Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 15 HA Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 54 von 70 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 K Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27B x = 270 y = 370 HA 27I x = 220 y = 320 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 15 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 270 y = 370 20 HA 27H x = 270 y = 370 8 HA Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 55 von 70 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 166 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0598*.. Handelsbez.: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS Variante(n): Allradantrieb, Nur GL-Klasse Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 190 y=0 VA 26B x = 240 y=0 VA 27I x = 245 y=0 HA 27B x = 295 y=0 HA Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 56 von 70 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 25 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 30 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 57 von 70 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 639/2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0457*.. Handelsbez.: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer, Vito Mixto Variante(n): ab e1*2007/46*0457*09, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 440 VA 26P x = 270 y = 390 VA 26U x = 200 x = 180 VA 26V x = 200 x = 180 VA 27B x = 300 y = 430 HA 27I x = 250 y = 380 HA 27P x = 250 y = 380 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 440 9 VA 26N x = 320 y = 440 5 VA Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 58 von 70 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 59 von 70 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 639/4 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0458*.. Handelsbez.: V-Klasse, Vito, Vito Tourer Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 440 VA 26P x = 270 y = 390 VA 26U x = 200 x = 180 VA 26V x = 200 x = 180 VA 27B x = 300 y = 430 HA 27I x = 250 y = 380 HA 27P x = 250 y = 380 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 440 9 VA 26N x = 320 y = 440 5 VA Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 60 von 70 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DB Fahrzeugtyp: F2B Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*.. Handelsbez.: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 400 VA 26B x = 300 y = 450 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 450 20 VA 26N x = 300 y = 450 8 VA Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 61 von 70 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DB Fahrzeugtyp: F2B Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*.. Handelsbez.: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 20 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 62 von 70 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK / SLC Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 18 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 30 HA Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 63 von 70 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R1ES Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27B x = 290 y = 390 HA 27I x = 240 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 20 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 290 y = 390 30 HA 27H x = 290 y = 390 8 HA Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 64 von 70 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R1ES Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 65 von 70 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: H1GLE Genehm.Nr.: e1*2007/46*1885*.. Handelsbez.: GLE-Klasse, GLS-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 270 VA 26P x = 320 y = 320 VA 27I x = 280 y = 330 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 320 8 VA 26N x = 320 y = 320 30 VA 27F x = 280 y = 330 8 HA 27H x = 280 y = 330 30 HA Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 66 von 70 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e5*2007/46*1030*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 250 VA 26P x = 250 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 250 8 VA 26J x = 350 y = 250 30 VA 27H x = 230 y = 220 8 HA 27F x = 280 y = 270 30 HA Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 67 von 70 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, QX30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 25 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 250 20 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 68 von 70 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Q30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 250 VA 26P x = 250 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 250 8 VA 26J x = 350 y = 250 30 VA 27H x = 230 y = 220 8 HA 27F x = 280 y = 270 30 HA Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 69 von 70 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e5*2007/46*1030*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 25 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 250 20 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA Gutachten 19-00358-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52642 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: XM9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 25.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 70 von 70 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*.. Handelsbez.: Q5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA