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							                             Gutachten 366-0284-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52774
                             ANLAGE: 8                                                            Radtyp: XN7060
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 17.08.2020
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                                                                                                                                        Seite: 1 von 14


                                             Fahrzeughersteller              CITROEN, PEUGEOT, PSA Automobiles SA




                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 23
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                           Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                                           Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
                             410823651/EEG XN7060/EEG                       ohne                        65,1                    550     2100     06/19
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 52774, Erweiterung 01




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
                             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: B225L24417


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : D*RFN*; D*RHS*; D*RHY*; D*RHZ*; D*RLZ*;
                                                                          D*XFX*; D*4HX*; D*6FZ*; F*HFX*; F*KFU*; F*KFV*; F*NFU*; F*8HX*;
                                                                          F*8HY*; F*8HZ*; F*9HX*; F*9HZ*; L*****; 2
                                                                          135 Nm für Typ : N erhöhtes Anzugsmoment; N*5FL erhöhtes
                                                                          Anzugsmoment; R*RFJ* erhöhtes Anzugsmoment; R*RHL* erhöhtes
                                                                          Anzugsmoment; R*RHR* erhöhtes Anzugsmoment; R*XFU* erhöhtes
                                                                          Anzugsmoment; R*4HP* erhöhtes Anzugsmoment; R*4HR* erhöhtes
                                                                          Anzugsmoment; R*4HS* erhöhtes Anzugsmoment; R*4HT* erhöhtes
                                                                          Anzugsmoment; R*4HX* erhöhtes Anzugsmoment; R*6FY* erhöhtes
                                                                          Anzugsmoment; R*6FZ* erhöhtes Anzugsmoment; R*9HY* erhöhtes
                                                                          Anzugsmoment; R*9HZ* erhöhtes Anzugsmoment
                             Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C3
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             F*HFX*       e2*98/14*0256*..    44 - 80         195/45R16 80                                 Citroen C3; Citroen
                             F*KFU*       e2*2001/116*0289*..                                                              C3 X-TR;
                             F*KFV*       e2*98/14*0257*..                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                             F*NFU*       e2*98/14*0258*..                                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                             F*8HX*       e2*98/14*0259*..                                                                 721; 725; 73C; 74A
                             F*8HY*       e2*98/14*0261*..
                             F*8HZ*       e2*2001/116*0317*..
                             F*9HX*       e2*2001/116*0318*..
                             F*9HZ*       e2*2001/116*0329*..




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0284-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52774
                             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: XN7060
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 17.08.2020
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                             Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C3 AIRCROSS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             2            e4*2007/46*1241*.. 60 - 96 195/55R16 87                                      Frontantrieb;
                                                                     195/60R16 89                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       76U; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             L*****       e2*2001/116*0302*.. 65 - 130 205/55R16 90                                    Coupe; Limousine; 2-
                                                                       215/55R16 93           11A; 24M                 türig; 4-türig;
                                                                       225/50R16 92           11A; 22I; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A
                             N              e2*2007/46*0079*..    68 - 115 205/50R16 91       11A; 22I                 erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                             N*5FL          e24*2007/46*0027*..            205/55R16 91       11A; 22I                 135 Nm; C4;
                                                                           215/55R16 93       11A; 22I; 245; 248       Schrägheck 4-türig;
                                                                           225/45R16 89W      11A; 22I; 245; 248       Frontantrieb;
                                                                           225/50R16 92       11A; 21P; 22B; 245;      10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 52774, Erweiterung 01




                                                                                              248; 270; 57T            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74A; 740; 75I; 76U

                             Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C4, DS4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             N            e2*2007/46*0040*.. 68 - 115 205/50R16 91            11A; 22I                 erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                           205/55R16 91       11A; 22I                 135 Nm; C4;
                                                                           215/55R16 93       11A; 22I; 245; 248       Schrägheck 4-türig;
                                                                           225/45R16 89W      11A; 22I; 245; 248       Frontantrieb;
                                                                           225/50R16 92       11A; 21P; 22B; 245;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              248; 270; 57T            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74A; 740; 75I; 76U
                             N              e2*2007/46*0040*..    68 - 120 215/60R16 95       11A; 248                 erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                           225/55R16 95       11A; 22P; 248            135 Nm; DS4; DS4
                                                                                                                       Crossback;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       740; 76U




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0284-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52774
                             ANLAGE: 8                                                            Radtyp: XN7060
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 17.08.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 3 von 14
                             Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             D*RFN*       e2*98/14*0216*..    66 - 103        205/55R16 90                                Kombi; Limousine;
                             D*RHS*       e2*98/14*0249*..    79 - 152        215/55R16          51G                      10B; 11A; 11B; 11G;
                             D*RHY*       e2*98/14*0219*..                                                                11H; 12A; 51A; 71C;
                             D*RHZ*       e2*98/14*0220*..                                                                71K; 721; 725; 729;
                             D*RLZ*       e2*98/14*0217*..                                                                73C; 74A; 75I; 80L;
                             D*XFX*       e2*98/14*0218*..                                                                CC2
                             D*4HX*       e2*98/14*0221*..
                             D*6FZ*       e2*98/14*0215*..
                             R*RFJ*       e2*2001/116*0304*.. 80 - 152        215/55R16          51G                      erhöhtes
                                                                                                                          Anzugsmoment
                             R*RHL*         e2*2001/116*0315*..                                                           135 Nm;
                             R*RHR*         e2*2001/116*0306*..                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                             R*XFU*         e2*2001/116*0308*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                             R*4HP*         e2*2001/116*0348*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
                             R*4HR*         e2*2001/116*0354*..                                                           740; 75I; CC2
                             R*4HS*         e2*2001/116*0353*..
                             R*4HT*         e2*2001/116*0347*..
                             R*4HX*         e2*2001/116*0307*..
                             R*6FY*         e2*2001/116*0334*..
                             R*6FZ*         e2*2001/116*0303*..
§ 22 52774, Erweiterung 01




                             R*9HY*         e2*2001/116*0335*..
                             R*9HZ*         e2*2001/116*0305*..




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
                             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: B225L24417


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : K*****; 2; 2*****; 2*HFX; 2*HFY; 2*HFZ; 2*KFU*;
                                                                          2*KFW*; 2*KFX; 2*NFU*; 2*NFZ*; 2*RFN*; 2*RFR; 2*RHY; 2*WJY;
                                                                          2*WJZ; 2*8HX*; 2*8HZ*; 2*9HY*; 2*9HZ*; 3*KFU*; 3*KFW*; 3*NFU*;
                                                                          3*RFJ*; 3*RFK*; 3*RFN*; 3*RHR*; 3*RHS*; 3*RHY*; 3*8HZ*; 3*9HV*;
                                                                          3*9HX*; 3*9HY*; 3*9HZ*
                                                                          135 Nm für Typ : W***** erhöhtes Anzugsmoment; 4***** erhöhtes
                                                                          Anzugsmoment; 4 erhöhtes Anzugsmoment




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0284-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52774
                             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: XN7060
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 17.08.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 1007
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             K*****       e2*2001/116*0300*.. 50 - 80 195/45R16 80                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       744

                             Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 206
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             2*HFX        e2*98/14*0212*..  40 - 66        195/45R16 80       11A; 22B; 24J            Pkw geschlossen;
                             2*HFY        e2*93/81*0169*..                                                             nicht Kombi;
                             2*HFZ        e2*93/81*0168*..,                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                            e2*98/14*0168*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                             2*KFU*         e2*2001/116*0291*..                                                        721; 725; 73C; 74A
                             2*KFW*         e2*98/14*0237*..
                             2*KFX          e2*93/81*0170*..
                             2*NFZ*         e2*93/81*0171*..,
                                            e2*98/14*0171*..
                             2*RHY          e2*93/81*0174*..,
                                            e2*98/14*0174*..
                             2*WJY          e2*93/81*0085*..,
                                            e2*98/14*0085*..
§ 22 52774, Erweiterung 01




                             2*WJZ          e2*93/81*0173*..,
                                            e2*98/14*0173*..
                             2*8HX*         e2*98/14*0250*..
                             2*8HZ*         e2*2001/116*0311*..
                             2*HFX          e2*98/14*0212*..      44 - 100 195/45R16 80                                Kombi;
                             2*KFU*         e2*2001/116*0291*..            205/45R16          11A; 24J; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                             2*KFW*         e2*98/14*0237*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                             2*NFU*         e2*98/14*0238*..                                                           721; 725; 73C; 74A
                             2*RFN*         e2*98/14*0239*..
                             2*RHY          e2*98/14*0174*..
                             2*8HX*         e2*98/14*0250*..
                             2*8HZ*         e2*2001/116*0311*..
                             2*9HY*         e2*2001/116*0343*..
                             2*9HZ*         e2*2001/116*0310*..
                             2*NFU*         e2*98/14*0238*..      80 - 100 195/45R16 80       11A; 24J                 Pkw geschlossen;
                             2*RFN*         e2*98/14*0239*..               205/45R16          11A; 24J; 24M; 51G       Cabrio; nicht Kombi;
                             2*RFR          e2*93/81*0172*..                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                             2*9HY*         e2*2001/116*0343*..                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                             2*9HZ*         e2*2001/116*0310*..                                                        721; 725; 73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 206+
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             2*****       e2*2001/116*0374*.. 44 - 55 195/45R16 80                                     Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0284-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52774
                             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: XN7060
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 17.08.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 5 von 14
                             Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 207
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             W*****       e2*2001/116*0340*.. 54 - 128 195/55R16              51G                      erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                                                                       135 Nm; nicht
                                                                                                                       Escapade (Ausf.
                                                                                                                       WU****); Kombi;
                                                                                                                       Frontantrieb; nicht
                                                                                                                       m.erhöhter
                                                                                                                       Bodenfreiheit;
                                                                                                                       10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                       740; 76U
                             W*****         e2*2001/116*0340*..   54 - 128 195/55R16          51G                      erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                                                                       135 Nm; nicht
                                                                                                                       Escapade (Ausf.
                                                                                                                       WU****); Kombi;
                                                                                                                       Frontantrieb; nicht
                                                                                                                       m.erhöhter
                                                                                                                       Bodenfreiheit;
§ 22 52774, Erweiterung 01




                                                                                                                       10B; 11A; 11B; 11G;
                                                                                                                       11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                                       73C; 74A; 740; 76U
                             W*****         e2*2001/116*0340*..   50 - 128 195/55R16          51G                      erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                                                                       135 Nm; Cabrio;
                                                                                                                       Schrägheck;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11A; 11B; 11G;
                                                                                                                       11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                                       73C; 74A; 740; 76U
                             W*****         e2*2001/116*0340*..   50 - 128 195/55R16          51G                      erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                                                                       135 Nm; Cabrio;
                                                                                                                       Schrägheck;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                       740; 76U

                             Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 307
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             3*NFU*       e2*2001/116*0243*.., 80 - 130 205/55R16             51G                      Peugeot 307 CC;
                                          e2*98/14*0243*..              215/55R16 93                                   Cabrio;
                             3*RFJ*       e2*2001/116*0313*..           225/50R16 92          11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                             3*RFK*       e2*2001/116*0290*..                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                             3*RFN*       e2*98/14*0244*..                                                             721; 725; 73C; 74A;
                             3*RHR*       e2*2001/116*0235*..                                                          76U




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0284-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52774
                             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: XN7060
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 17.08.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 6 von 14
                             Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 307
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             3*KFU*       e2*2001/116*0288*..  50 - 130 205/55R16 91                                   Limousine;
                             3*KFW*       e2*98/14*0242*..              225/50R16 92          11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                             3*NFU*       e2*2001/116*0243*..,                                367                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                            e2*98/14*0243*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
                             3*RFJ*         e2*2001/116*0313*..                                                        76U
                             3*RFK*         e2*2001/116*0290*..
                             3*RFN*         e2*98/14*0244*..
                             3*RHR*         e2*2001/116*0235*..
                             3*RHS*         e2*98/14*0252*..
                             3*RHY*         e2*98/14*0245*..
                             3*8HZ*         e2*98/14*0251*..
                             3*9HV*         e2*2001/116*0333*..
                             3*9HX*         e2*2001/116*0301*..
                             3*9HY*         e2*2001/116*0299*..
                             3*9HZ*         e2*2001/116*0287*..
                             3*KFU*         e2*2001/116*0288*..    50 - 103 205/55R16 90                               Peugeot 307 SW;
                                                                                                                       Kombi;
                             3*KFW*         e2*98/14*0242*..               225/50R16 92       11A; 24J; 24M; 367       10B; 11B; 11G; 11H;
                             3*NFU*         e2*2001/116*0243*..,                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                            e2*98/14*0243*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
§ 22 52774, Erweiterung 01




                             3*RFJ*         e2*2001/116*0313*..                                                        75I; 76U
                             3*RFN*         e2*98/14*0244*..
                             3*RHR*         e2*2001/116*0235*..
                             3*RHS*         e2*98/14*0252*..
                             3*RHY*         e2*98/14*0245*..
                             3*8HZ*         e2*98/14*0251*..
                             3*9HV*         e2*2001/116*0333*..
                             3*9HX*         e2*2001/116*0301*..
                             3*9HY*         e2*2001/116*0299*..
                             3*9HZ*         e2*2001/116*0287*..

                             Verkaufsbezeichnung:     308
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW       Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             4*****       e2*2001/116*0362*..      66 - 110 205/55R16 91      51J                      erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                   66 - 120 215/55R16 93      PCI                      135 Nm; Kombi;
                                                                            225/50R16 92      PCI; 11A; 22I; 24M       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       740; 75I; 76U
                             4*****         e2*2001/116*0362*..    66 - 110 205/55R16         51G                      erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                   66 - 115 215/55R16 93      PCI; 11A; 22I; 22M;      135 Nm; Schrägheck;
                                                                                              24M                      Frontantrieb;
                                                                           225/50R16 92       PCI; 11A; 22I; 22M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       740; 75I; 76U




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0284-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52774
                             ANLAGE: 8                                                            Radtyp: XN7060
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 17.08.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 7 von 14
                             Verkaufsbezeichnung:     308
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             4*****       e2*2001/116*0362*..       82 - 88   205/55R16          51G                      erhöhtes
                                                                                                                          Anzugsmoment
                                                                    82 - 120 215/55R16 93        PCI                      135 Nm; nur 308CC;
                                                                                                                          Cabrio; Frontantrieb;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                          74A; 740; 75I; 76U




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 52774, Erweiterung 01




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PSA Automobiles SA
                             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: B225L24417


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     DS3 CROSSBACK
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             U            e2*2007/46*0639*.. 74 - 114 205/65R16 95               11A; 246; 248; 26P; 27I erhöhtes
                                                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                                                         130 Nm; DS3
                                                                                                                         CROSSBACK;
                                                                              205/70R16 97       11A; 246; 248; 26P; 27I Frontantrieb;
                                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              215/60R16 86       11A; 246; 248; 26N;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                 26P; 27B; 27H           721; 725; 73C; 74A;
                                                                              215/65R16 98       11A; 246; 248; 26N;     740; 76U; 77E
                                                                                                 26P; 27B; 27H
                                                                              225/60R16 98       11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                                 26N; 27B; 27H
                                                                              225/65R16 100      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                                 26N; 27B; 27H
                                                                              235/60R16 100      11A; 242; 244; 245;
                                                                                                 26B; 26J; 27B; 27F




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0284-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52774
                             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: XN7060
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 17.08.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 8 von 14
                             Verkaufsbezeichnung:     OPEL CORSA-F ab MJ 2019
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             U            e2*2007/46*0639*.. 55 - 96 195/50R16 84             11A; 24J; 244; 26B;      erhöhtes
                                                                                              26J; 27I                 Anzugsmoment
                                                                                                                       130 Nm; CORSA-F;
                                                                           195/55R16 87       11A; 24J; 244; 26B;      inkl. Corsa-e;
                                                                                              26J; 27I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           205/50R16 87       11A; 24J; 244; 26B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              26J; 27H; 27I            721; 725; 73C; 74A;
                                                                           215/50R16 90       11A; 241; 244; 246;      740; 76U; 77E
                                                                                              26B; 26J; 27B; 27H
                                                                           225/45R16 89       11A; 24J; 244; 26B;
                                                                                              26J; 27H; 27I

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
§ 22 52774, Erweiterung 01




                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0284-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52774
                             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: XN7060
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 17.08.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 9 von 14
                                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
§ 22 52774, Erweiterung 01




                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0284-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52774
                             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: XN7060
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 17.08.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
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                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§ 22 52774, Erweiterung 01




                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0284-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52774
                             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: XN7060
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 17.08.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 11 von 14
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        205/55R16
                                                 Hinterachse:                        225/50R16
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
§ 22 52774, Erweiterung 01




                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  zu überprüfen.
                                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  nochmals zu überprüfen.
                             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                                  entnehmen.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0284-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52774
                             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: XN7060
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 17.08.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 12 von 14
                                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                    beachten.
                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             80L) Durch Verlegen von Bremskomponenten an der Vorderachse (Handbremsseile, Steuerleitungen für
                                  ABV-Sensoren, Bremsschläuche, Halterungen usw.) ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifenkombination herzustellen.
                             CC2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
                                  282/283 mm und 288 mm an der Vorderachse zulässig.
                             PCI) Die Verwendung dieser Rad-/Reifenkombination ist an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                                  "Michelin Energy Saver S1" Reifen ausgerüstet sind, nicht zulässig.
§ 22 52774, Erweiterung 01




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0284-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52774
                             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: XN7060
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 17.08.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 13 von 14


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       PSA
                                    Fahrzeugtyp:      U
                                    Genehm.Nr.:       e2*2007/46*0639*..
                                    Handelsbez.:      DS3 CROSSBACK

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          26B                      x = 250            y = 250                     VA
                                          26P                      x = 210            y = 210                     VA
                                          27B                      x = 200            y = 300                     HA
                                          27I                      x = 150            y = 250                     HA
§ 22 52774, Erweiterung 01




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 250             25                VA
                                          26N                   x = 250       y = 250              8                VA
                                          27F                   x = 200       y = 300             25                HA
                                          27H                   x = 200       y = 300              8                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0284-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52774
                             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: XN7060
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 17.08.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 14 von 14


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       PSA
                                    Fahrzeugtyp:      U
                                    Genehm.Nr.:       e2*2007/46*0639*..
                                    Handelsbez.:      OPEL CORSA-F ab MJ 2019

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          26B                      x = 200            y = 200                     VA
                                          26P                      x = 200            y = 200                     VA
                                          27B                      x = 200            y = 250                     HA
                                          27I                      x = 200            y = 200                     HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 52774, Erweiterung 01




                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                   x = 200       y = 200             25                VA
                                          26N                   x = 200       y = 200              8                VA
                                          27F                   x = 200       y = 250             10                HA
                                          27H                   x = 200       y = 250              8                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg




                                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                             National Type Approval

                                   ausgestellt von:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                            Sonderräder für Pkw 7 J x 16 H2

                                   issued by:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
§ 22 52774, Erweiterung 01




                                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                                   of the following approval object

                                                      special wheels for passenger cars 7 J x 16 H2


                             Genehmigungsnummer: 52774                        Erweiterung: 01
                             Approval number:                                 Extension:

                             1.    Genehmigungsinhaber:
                                   Holder of the approval:
                                   MAK S.p.A.
                                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

                             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                                   If applicable, name and address of representative:
                                   Entfällt
                                   Not applicable

                             3.    Typbezeichnung:
                                   Type:
                                   XN7060
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                         2

                             Genehmigungsnummer: 52774                         Erweiterung: 01
                             Approval number:                                  Extension:

                             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                                   Identification markings:
                                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                                   Felgengröße
                                   Size of the wheel

                                   Typ und die Ausführung
                                   Type and version

                                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                                   Date of manufacture (month and year)
§ 22 52774, Erweiterung 01




                                   Genehmigungszeichen
                                   Approval identification

                                   Einpresstiefe
                                   Inset/outset



                             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                                   Position of the identification markings:
                                   An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                                   On the inside/outside of the wheel

                             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                                   Responsible Technical Service:
                                   TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                                   AT-1230 Wien

                             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Date of test report issued by the Technical Service:
                                   17.08.2020

                             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Number of test report issued by that Technical Service:
                                   366-0284-20-WIRD
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                        3

                             Genehmigungsnummer: 52774                        Erweiterung: 01
                             Approval number:                                 Extension:

                             9.    Verwendungsbereich:
                                   Range of application:
                                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                                   gemäß:
                                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                                   restricted to the application listed:

                                   Anlage/n zum Prüfbericht
                                   Annex/es of the test report
                                   1-8                                                    1. Ausfertigung

                                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
§ 22 52774, Erweiterung 01




                                   conditions.

                             10.   Bemerkungen:
                                   Remarks:
                                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                                    The indications given in the above mentioned test report including its
                                    annexes shall apply.

                                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                                    essential systems - are met.

                             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                                   Siehe Prüfbericht
                                   See test report

                             12.   Die Genehmigung wird erweitert
                                   Approval is extended
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                       4

                             Genehmigungsnummer: 52774                       Erweiterung: 01
                             Approval number:                                Extension:

                             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                                   Aktualisierung des Verwendungsbereichs
                                   Update of the range of application

                                   Aktualisierung der Ausführungen
                                   Update of the variants

                                   Wechsel des Technischen-Dienstes
                                   Change of Technical-Service

                             14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                                   Place:
§ 22 52774, Erweiterung 01




                             15.   Datum:       03.09.2020
                                   Date:

                             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                                   Signature:




                                   Anlagen:
                                   Enclosures:
                                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                                   According to index
                                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                                 DE-24932 Flensburg



                                              Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                                        Index to the information package


                             Nummer der Genehmigung: 52774                     Erweiterung Nr.: 01
                             Approval No.                                      Extension No.:


                             Ausgabedatum:        02.07.2020                 letztes Änderungsdatum: 03.09.2020
                             Date of issue:                                  last date of amendment:


                                   Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                                   Collateral clauses and instruction on right to appeal

                                   Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                                   Test report(s) No.:                                               Date
                                   55805320 (1. Ausfertigung)                                        17.06.2020
                                   366-0284-20-WIRD                                                  17.08.2020
§ 22 52774, Erweiterung 01




                                   Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                                   Information document No.:                                         Date
                                   XN7060                                                            11.09.2019
                                   XN7060                                                            20.07.2020

                                   Liste der Änderungen:                                             Datum:
                                   List of modifications:                                            Date
                                   Siehe Seite 1 des Prüfberichtes
                                   See page 1 of the test report
                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg




                             Nummer der Genehmigung: 52774, Erweiterung 01

                             - Anlage -

                             Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                             Nebenbestimmungen

                             Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
                             Vorschrift zu kennzeichnen.

                             Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                                    KBA 52774

                             Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                             unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                             ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
                             Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
§ 22 52774, Erweiterung 01




                             der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
                             bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
                             Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                             können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                             Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
                             genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
                             ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
                             geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
                             die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
                             Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
                             herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
                             Umweltschutzes nicht entspricht.

                             Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                             Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                             sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                             Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                             seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                             Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                             Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                             Rechtsbehelfsbelehrung

                             Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                             erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                             DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                                 DE-24932 Flensburg


                                                                            2
                             Approval No.: 52774, Erweiterung 01

                             - Attachment -

                             Collateral clauses and instruction on right to appeal

                             Collateral clauses

                             All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                             applied regulation.

                             The approval identification is as follows: - see German version -

                             The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                             documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                             the Kraftfahrt-Bundesamt.
                             Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                             one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                             the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
                             Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
§ 22 52774, Erweiterung 01




                             prosecuted.

                             The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                             with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                             issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                             violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
                             assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
                             comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                             The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                             from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                             the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                             taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
                             unhindered access to the production and storage facilities.

                             The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                             mark rights of third parties are not affected with this approval.

                             Instruction on right to appeal

                             This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                             writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                             DE-24944 Flensburg.