Gutachten 366-0284-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52774 ANLAGE: 8 Radtyp: XN7060 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 14 Fahrzeughersteller CITROEN, PEUGEOT, PSA Automobiles SA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 23 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 410823651/EEG XN7060/EEG ohne 65,1 550 2100 06/19 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. § 22 52774, Erweiterung 01 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: B225L24417 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : D*RFN*; D*RHS*; D*RHY*; D*RHZ*; D*RLZ*; D*XFX*; D*4HX*; D*6FZ*; F*HFX*; F*KFU*; F*KFV*; F*NFU*; F*8HX*; F*8HY*; F*8HZ*; F*9HX*; F*9HZ*; L*****; 2 135 Nm für Typ : N erhöhtes Anzugsmoment; N*5FL erhöhtes Anzugsmoment; R*RFJ* erhöhtes Anzugsmoment; R*RHL* erhöhtes Anzugsmoment; R*RHR* erhöhtes Anzugsmoment; R*XFU* erhöhtes Anzugsmoment; R*4HP* erhöhtes Anzugsmoment; R*4HR* erhöhtes Anzugsmoment; R*4HS* erhöhtes Anzugsmoment; R*4HT* erhöhtes Anzugsmoment; R*4HX* erhöhtes Anzugsmoment; R*6FY* erhöhtes Anzugsmoment; R*6FZ* erhöhtes Anzugsmoment; R*9HY* erhöhtes Anzugsmoment; R*9HZ* erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: CITROEN C3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F*HFX* e2*98/14*0256*.. 44 - 80 195/45R16 80 Citroen C3; Citroen F*KFU* e2*2001/116*0289*.. C3 X-TR; F*KFV* e2*98/14*0257*.. 10B; 11B; 11G; 11H; F*NFU* e2*98/14*0258*.. 12A; 51A; 71C; 71K; F*8HX* e2*98/14*0259*.. 721; 725; 73C; 74A F*8HY* e2*98/14*0261*.. F*8HZ* e2*2001/116*0317*.. F*9HX* e2*2001/116*0318*.. F*9HZ* e2*2001/116*0329*.. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0284-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52774 ANLAGE: 8 Radtyp: XN7060 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 14 Verkaufsbezeichnung: CITROEN C3 AIRCROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 2 e4*2007/46*1241*.. 60 - 96 195/55R16 87 Frontantrieb; 195/60R16 89 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76U; 77E Verkaufsbezeichnung: CITROEN C4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen L***** e2*2001/116*0302*.. 65 - 130 205/55R16 90 Coupe; Limousine; 2- 215/55R16 93 11A; 24M türig; 4-türig; 225/50R16 92 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A N e2*2007/46*0079*.. 68 - 115 205/50R16 91 11A; 22I erhöhtes Anzugsmoment N*5FL e24*2007/46*0027*.. 205/55R16 91 11A; 22I 135 Nm; C4; 215/55R16 93 11A; 22I; 245; 248 Schrägheck 4-türig; 225/45R16 89W 11A; 22I; 245; 248 Frontantrieb; 225/50R16 92 11A; 21P; 22B; 245; 10B; 11B; 11G; 11H; § 22 52774, Erweiterung 01 248; 270; 57T 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 75I; 76U Verkaufsbezeichnung: CITROEN C4, DS4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N e2*2007/46*0040*.. 68 - 115 205/50R16 91 11A; 22I erhöhtes Anzugsmoment 205/55R16 91 11A; 22I 135 Nm; C4; 215/55R16 93 11A; 22I; 245; 248 Schrägheck 4-türig; 225/45R16 89W 11A; 22I; 245; 248 Frontantrieb; 225/50R16 92 11A; 21P; 22B; 245; 10B; 11B; 11G; 11H; 248; 270; 57T 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 75I; 76U N e2*2007/46*0040*.. 68 - 120 215/60R16 95 11A; 248 erhöhtes Anzugsmoment 225/55R16 95 11A; 22P; 248 135 Nm; DS4; DS4 Crossback; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0284-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52774 ANLAGE: 8 Radtyp: XN7060 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 14 Verkaufsbezeichnung: CITROEN C5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D*RFN* e2*98/14*0216*.. 66 - 103 205/55R16 90 Kombi; Limousine; D*RHS* e2*98/14*0249*.. 79 - 152 215/55R16 51G 10B; 11A; 11B; 11G; D*RHY* e2*98/14*0219*.. 11H; 12A; 51A; 71C; D*RHZ* e2*98/14*0220*.. 71K; 721; 725; 729; D*RLZ* e2*98/14*0217*.. 73C; 74A; 75I; 80L; D*XFX* e2*98/14*0218*.. CC2 D*4HX* e2*98/14*0221*.. D*6FZ* e2*98/14*0215*.. R*RFJ* e2*2001/116*0304*.. 80 - 152 215/55R16 51G erhöhtes Anzugsmoment R*RHL* e2*2001/116*0315*.. 135 Nm; R*RHR* e2*2001/116*0306*.. 10B; 11B; 11G; 11H; R*XFU* e2*2001/116*0308*.. 12A; 51A; 71C; 71K; R*4HP* e2*2001/116*0348*.. 721; 725; 73C; 74A; R*4HR* e2*2001/116*0354*.. 740; 75I; CC2 R*4HS* e2*2001/116*0353*.. R*4HT* e2*2001/116*0347*.. R*4HX* e2*2001/116*0307*.. R*6FY* e2*2001/116*0334*.. R*6FZ* e2*2001/116*0303*.. § 22 52774, Erweiterung 01 R*9HY* e2*2001/116*0335*.. R*9HZ* e2*2001/116*0305*.. Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: B225L24417 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : K*****; 2; 2*****; 2*HFX; 2*HFY; 2*HFZ; 2*KFU*; 2*KFW*; 2*KFX; 2*NFU*; 2*NFZ*; 2*RFN*; 2*RFR; 2*RHY; 2*WJY; 2*WJZ; 2*8HX*; 2*8HZ*; 2*9HY*; 2*9HZ*; 3*KFU*; 3*KFW*; 3*NFU*; 3*RFJ*; 3*RFK*; 3*RFN*; 3*RHR*; 3*RHS*; 3*RHY*; 3*8HZ*; 3*9HV*; 3*9HX*; 3*9HY*; 3*9HZ* 135 Nm für Typ : W***** erhöhtes Anzugsmoment; 4***** erhöhtes Anzugsmoment; 4 erhöhtes Anzugsmoment Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0284-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52774 ANLAGE: 8 Radtyp: XN7060 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 14 Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 1007 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K***** e2*2001/116*0300*.. 50 - 80 195/45R16 80 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 744 Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 206 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 2*HFX e2*98/14*0212*.. 40 - 66 195/45R16 80 11A; 22B; 24J Pkw geschlossen; 2*HFY e2*93/81*0169*.. nicht Kombi; 2*HFZ e2*93/81*0168*.., 10B; 11B; 11G; 11H; e2*98/14*0168*.. 12A; 51A; 71C; 71K; 2*KFU* e2*2001/116*0291*.. 721; 725; 73C; 74A 2*KFW* e2*98/14*0237*.. 2*KFX e2*93/81*0170*.. 2*NFZ* e2*93/81*0171*.., e2*98/14*0171*.. 2*RHY e2*93/81*0174*.., e2*98/14*0174*.. 2*WJY e2*93/81*0085*.., e2*98/14*0085*.. § 22 52774, Erweiterung 01 2*WJZ e2*93/81*0173*.., e2*98/14*0173*.. 2*8HX* e2*98/14*0250*.. 2*8HZ* e2*2001/116*0311*.. 2*HFX e2*98/14*0212*.. 44 - 100 195/45R16 80 Kombi; 2*KFU* e2*2001/116*0291*.. 205/45R16 11A; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 2*KFW* e2*98/14*0237*.. 12A; 51A; 71C; 71K; 2*NFU* e2*98/14*0238*.. 721; 725; 73C; 74A 2*RFN* e2*98/14*0239*.. 2*RHY e2*98/14*0174*.. 2*8HX* e2*98/14*0250*.. 2*8HZ* e2*2001/116*0311*.. 2*9HY* e2*2001/116*0343*.. 2*9HZ* e2*2001/116*0310*.. 2*NFU* e2*98/14*0238*.. 80 - 100 195/45R16 80 11A; 24J Pkw geschlossen; 2*RFN* e2*98/14*0239*.. 205/45R16 11A; 24J; 24M; 51G Cabrio; nicht Kombi; 2*RFR e2*93/81*0172*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 2*9HY* e2*2001/116*0343*.. 12A; 51A; 71C; 71K; 2*9HZ* e2*2001/116*0310*.. 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 206+ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 2***** e2*2001/116*0374*.. 44 - 55 195/45R16 80 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0284-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52774 ANLAGE: 8 Radtyp: XN7060 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 14 Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 207 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen W***** e2*2001/116*0340*.. 54 - 128 195/55R16 51G erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm; nicht Escapade (Ausf. WU****); Kombi; Frontantrieb; nicht m.erhöhter Bodenfreiheit; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 76U W***** e2*2001/116*0340*.. 54 - 128 195/55R16 51G erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm; nicht Escapade (Ausf. WU****); Kombi; Frontantrieb; nicht m.erhöhter Bodenfreiheit; § 22 52774, Erweiterung 01 10B; 11A; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 76U W***** e2*2001/116*0340*.. 50 - 128 195/55R16 51G erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm; Cabrio; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11A; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 76U W***** e2*2001/116*0340*.. 50 - 128 195/55R16 51G erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm; Cabrio; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 76U Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 307 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3*NFU* e2*2001/116*0243*.., 80 - 130 205/55R16 51G Peugeot 307 CC; e2*98/14*0243*.. 215/55R16 93 Cabrio; 3*RFJ* e2*2001/116*0313*.. 225/50R16 92 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 3*RFK* e2*2001/116*0290*.. 12A; 51A; 71C; 71K; 3*RFN* e2*98/14*0244*.. 721; 725; 73C; 74A; 3*RHR* e2*2001/116*0235*.. 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0284-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52774 ANLAGE: 8 Radtyp: XN7060 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 14 Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 307 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3*KFU* e2*2001/116*0288*.. 50 - 130 205/55R16 91 Limousine; 3*KFW* e2*98/14*0242*.. 225/50R16 92 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 3*NFU* e2*2001/116*0243*.., 367 12A; 51A; 71C; 71K; e2*98/14*0243*.. 721; 725; 73C; 74A; 3*RFJ* e2*2001/116*0313*.. 76U 3*RFK* e2*2001/116*0290*.. 3*RFN* e2*98/14*0244*.. 3*RHR* e2*2001/116*0235*.. 3*RHS* e2*98/14*0252*.. 3*RHY* e2*98/14*0245*.. 3*8HZ* e2*98/14*0251*.. 3*9HV* e2*2001/116*0333*.. 3*9HX* e2*2001/116*0301*.. 3*9HY* e2*2001/116*0299*.. 3*9HZ* e2*2001/116*0287*.. 3*KFU* e2*2001/116*0288*.. 50 - 103 205/55R16 90 Peugeot 307 SW; Kombi; 3*KFW* e2*98/14*0242*.. 225/50R16 92 11A; 24J; 24M; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 3*NFU* e2*2001/116*0243*.., 12A; 51A; 71C; 71K; e2*98/14*0243*.. 721; 725; 73C; 74A; § 22 52774, Erweiterung 01 3*RFJ* e2*2001/116*0313*.. 75I; 76U 3*RFN* e2*98/14*0244*.. 3*RHR* e2*2001/116*0235*.. 3*RHS* e2*98/14*0252*.. 3*RHY* e2*98/14*0245*.. 3*8HZ* e2*98/14*0251*.. 3*9HV* e2*2001/116*0333*.. 3*9HX* e2*2001/116*0301*.. 3*9HY* e2*2001/116*0299*.. 3*9HZ* e2*2001/116*0287*.. Verkaufsbezeichnung: 308 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4***** e2*2001/116*0362*.. 66 - 110 205/55R16 91 51J erhöhtes Anzugsmoment 66 - 120 215/55R16 93 PCI 135 Nm; Kombi; 225/50R16 92 PCI; 11A; 22I; 24M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 75I; 76U 4***** e2*2001/116*0362*.. 66 - 110 205/55R16 51G erhöhtes Anzugsmoment 66 - 115 215/55R16 93 PCI; 11A; 22I; 22M; 135 Nm; Schrägheck; 24M Frontantrieb; 225/50R16 92 PCI; 11A; 22I; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 75I; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0284-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52774 ANLAGE: 8 Radtyp: XN7060 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 14 Verkaufsbezeichnung: 308 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4***** e2*2001/116*0362*.. 82 - 88 205/55R16 51G erhöhtes Anzugsmoment 82 - 120 215/55R16 93 PCI 135 Nm; nur 308CC; Cabrio; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 75I; 76U Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. § 22 52774, Erweiterung 01 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PSA Automobiles SA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: B225L24417 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: DS3 CROSSBACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen U e2*2007/46*0639*.. 74 - 114 205/65R16 95 11A; 246; 248; 26P; 27I erhöhtes Anzugsmoment 130 Nm; DS3 CROSSBACK; 205/70R16 97 11A; 246; 248; 26P; 27I Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R16 86 11A; 246; 248; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K; 26P; 27B; 27H 721; 725; 73C; 74A; 215/65R16 98 11A; 246; 248; 26N; 740; 76U; 77E 26P; 27B; 27H 225/60R16 98 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27H 225/65R16 100 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27H 235/60R16 100 11A; 242; 244; 245; 26B; 26J; 27B; 27F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0284-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52774 ANLAGE: 8 Radtyp: XN7060 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 14 Verkaufsbezeichnung: OPEL CORSA-F ab MJ 2019 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen U e2*2007/46*0639*.. 55 - 96 195/50R16 84 11A; 24J; 244; 26B; erhöhtes 26J; 27I Anzugsmoment 130 Nm; CORSA-F; 195/55R16 87 11A; 24J; 244; 26B; inkl. Corsa-e; 26J; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26J; 27H; 27I 721; 725; 73C; 74A; 215/50R16 90 11A; 241; 244; 246; 740; 76U; 77E 26B; 26J; 27B; 27H 225/45R16 89 11A; 24J; 244; 26B; 26J; 27H; 27I Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. § 22 52774, Erweiterung 01 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0284-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52774 ANLAGE: 8 Radtyp: XN7060 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 14 unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die § 22 52774, Erweiterung 01 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0284-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52774 ANLAGE: 8 Radtyp: XN7060 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 14 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. § 22 52774, Erweiterung 01 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0284-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52774 ANLAGE: 8 Radtyp: XN7060 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 14 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht § 22 52774, Erweiterung 01 werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0284-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52774 ANLAGE: 8 Radtyp: XN7060 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 14 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 80L) Durch Verlegen von Bremskomponenten an der Vorderachse (Handbremsseile, Steuerleitungen für ABV-Sensoren, Bremsschläuche, Halterungen usw.) ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination herzustellen. CC2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 282/283 mm und 288 mm an der Vorderachse zulässig. PCI) Die Verwendung dieser Rad-/Reifenkombination ist an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit "Michelin Energy Saver S1" Reifen ausgerüstet sind, nicht zulässig. § 22 52774, Erweiterung 01 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0284-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52774 ANLAGE: 8 Radtyp: XN7060 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: PSA Fahrzeugtyp: U Genehm.Nr.: e2*2007/46*0639*.. Handelsbez.: DS3 CROSSBACK Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 210 y = 210 VA 27B x = 200 y = 300 HA 27I x = 150 y = 250 HA § 22 52774, Erweiterung 01 Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 25 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 200 y = 300 25 HA 27H x = 200 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0284-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52774 ANLAGE: 8 Radtyp: XN7060 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: PSA Fahrzeugtyp: U Genehm.Nr.: e2*2007/46*0639*.. Handelsbez.: OPEL CORSA-F ab MJ 2019 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 200 VA 26P x = 200 y = 200 VA 27B x = 200 y = 250 HA 27I x = 200 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: § 22 52774, Erweiterung 01 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 200 y = 200 25 VA 26N x = 200 y = 200 8 VA 27F x = 200 y = 250 10 HA 27H x = 200 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 7 J x 16 H2 issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) § 22 52774, Erweiterung 01 according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object special wheels for passenger cars 7 J x 16 H2 Genehmigungsnummer: 52774 Erweiterung: 01 Approval number: Extension: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: MAK S.p.A. IT-25013 Carpenedolo (BS) 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: Entfällt Not applicable 3. Typbezeichnung: Type: XN7060 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Genehmigungsnummer: 52774 Erweiterung: 01 Approval number: Extension: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Felgengröße Size of the wheel Typ und die Ausführung Type and version Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) § 22 52774, Erweiterung 01 Genehmigungszeichen Approval identification Einpresstiefe Inset/outset 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: An der Innen- bzw. Außenseite des Rades On the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH AT-1230 Wien 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 17.08.2020 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 366-0284-20-WIRD Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Genehmigungsnummer: 52774 Erweiterung: 01 Approval number: Extension: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung gemäß: The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is restricted to the application listed: Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 1-8 1. Ausfertigung unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified § 22 52774, Erweiterung 01 conditions. 10. Bemerkungen: Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE. Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie 2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt. The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive 2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which are capable of posing a significant risk to the correct functioning of essential systems - are met. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: Siehe Prüfbericht See test report 12. Die Genehmigung wird erweitert Approval is extended Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Genehmigungsnummer: 52774 Erweiterung: 01 Approval number: Extension: 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): Aktualisierung des Verwendungsbereichs Update of the range of application Aktualisierung der Ausführungen Update of the variants Wechsel des Technischen-Dienstes Change of Technical-Service 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: § 22 52774, Erweiterung 01 15. Datum: 03.09.2020 Date: 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: Anlagen: Enclosures: Gemäß Inhaltsverzeichnis According to index Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen Index to the information package Nummer der Genehmigung: 52774 Erweiterung Nr.: 01 Approval No. Extension No.: Ausgabedatum: 02.07.2020 letztes Änderungsdatum: 03.09.2020 Date of issue: last date of amendment: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Collateral clauses and instruction on right to appeal Prüfbericht(e) Nr.: Datum: Test report(s) No.: Date 55805320 (1. Ausfertigung) 17.06.2020 366-0284-20-WIRD 17.08.2020 § 22 52774, Erweiterung 01 Beschreibungsbogen Nr.: Datum: Information document No.: Date XN7060 11.09.2019 XN7060 20.07.2020 Liste der Änderungen: Datum: List of modifications: Date Siehe Seite 1 des Prüfberichtes See page 1 of the test report Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der Genehmigung: 52774, Erweiterung 01 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vorschrift zu kennzeichnen. Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt: KBA 52774 Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs- unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei § 22 52774, Erweiterung 01 der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Approval No.: 52774, Erweiterung 01 - Attachment - Collateral clauses and instruction on right to appeal Collateral clauses All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the applied regulation. The approval identification is as follows: - see German version - The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of the Kraftfahrt-Bundesamt. Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt. Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally § 22 52774, Erweiterung 01 prosecuted. The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not comply with the requirements of traffic safety or environmental protection. The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhindered access to the production and storage facilities. The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade mark rights of third parties are not affected with this approval. Instruction on right to appeal This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg.