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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52774 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55805320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ XN7060
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                     Seite 1 von 7

             Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                             Via C. Colombo, 14
                                             I-25013 Carpenedolo (BS)


             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          XLR
             Typ                             XN7060
             Radgröße                        7Jx16H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
             führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                              Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                              (mm)
             AX           XN7060/AX / ohne Ring               4/98/58,1           34         500    2100

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      52774
             Herstellerzeichen               MAK
             Radtyp und Ausführung           XN7060 (s.o.)
             Radgröße                        7Jx16H2
§ 22 52774




             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
             Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
             Herstelldatum                   Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel
             S01   Serienschraube           Kegel 60°   100                      22                 O.E
                   M12x1,25
             S02   Serienschraube           Kegel 60°   110                      22                 O.E
                   M12x1,25
             S03   Serienschraube           Kegel 60°   90                       22                 O.E
                   M12x1,25

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Alfa Romeo
                                             Citroen
                                             Fiat
                                             Ford
                                             Lancia
                                             Peugeot

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52774 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55805320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ XN7060
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                Seite 2 von 7

             Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                           Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Alfa Mito              51-125       195/55R16    100                                A12 A14 A18
             955                    51-125       205/50R16    100                                B02 Flh V16
             e3*2001/116*0278*..    51-125       215/45R16    100                                S03
                                    51-125       215/50R16    A01 K2b K3s K6c 100
                                    51-125       225/45R16    100
             Citroen Nemo           50,54,55     195/50R16    K1c K2b                            A01 A12 A14
             A, 225L                50,54,55     195/55R16    K1c K2b                            A18 B02 S01
             e3*2001/116*0273*..;   50,54,55     215/45R16    K1c K2a K2b
             e3*2007/46*0013*..;
             N130
             Fiat 500 /-C           44-77        195/45R16                                       A12 A14 A18
             312                    44-77        205/40R16                                       B02 Cbo Flh
             e3*2001/116*0261*..;   44-77        205/45R16                                       R52 S03
             e3*2007/46*0064*..;
             e3*2007/46*0071*..
             Fiat 500 Abarth /-C    99-121       195/45R16                                       A12 A14 A18
             312                    99-121       205/40R16                                       B01 B02 Cbo
             e3*2001/116*0261*..;   99-121       205/45R16                                       Flh S03
             e3*2007/46*0064*..
§ 22 52774




             Fiat Bravo (II)        66-121       195/55R16    A90 R37 100                        A14 A18 B02
             198                    66-121       205/55R16    A12 100                            Flh S03
             e3*2001/116*0248*..,   66-121       215/50R16    A12 100
             e3*2001/116*0288*..,
             e3*2007/46*0022*..
             Fiat Fiorino/Qubo      51-70        195/50R16    K1c K2b                            A01 A12 A14
             225, 225L              51-70        195/55R16    K1c K2b                            A18 B02 S01
             e3*2001/116*0271*..;   51-70        215/45R16    K1c K2a K2b
             e3*2007/46*0011*..;
             N157
             Fiat Idea              51-88        205/50R16    100                                A12 A14 A18
             350                    51-88        215/45R16    100                                B02 V16 S03
             e3*2001/116*0153*..    51-88        225/45R16    A01 K56 100
             Fiat Stilo, - Kombi    59-125       205/55R16    K1a K2b K41 K42 K44 K45 K56 100    A01 A12 A14
             192                    59-125       215/50R16    K1a K2b K41 K42 K44 K45 K56 100    A18 B02 B03
             e3*98/14*0089*..       59-125       225/50R16    K1c K2b K41 K42 K44 K45 K56 100    Car Flh V16
                                                                                                 S03
             Ford KA II             51,55        195/40R16    T80                                A12 A14 A18
             RU8                    51,55        195/45R16                                       B02 Flh V16
             e3*2001/116*0280*..    51,55        205/40R16    A01 K2b                            S02
                                    51,55        205/45R16    A01 K2b
                                    51,55        215/35R16    A01 K2b R03
                                    51,55        215/40R16    A01 K2b R03
             Lancia Musa            51-88        205/50R16    100                                A12 A14 A18
             350                    51-88        215/45R16    100                                B02 V16 S03
             e3*2001/116*0153*..    51-88        225/45R16    A01 K56 100
             Lancia Ypsilon         44-77        195/45R16                                       A12 A14 A18
             843                    44-77        205/45R16                                       B02 V16 S03
             e3*2001/116*0149*..    44-77        215/40R16    A01 K46




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52774 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55805320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ XN7060
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                    Seite 3 von 7
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Peugeot Bipper         50,54,55      195/50R16     K1c K2b                               A01 A12 A14
             A, 225L                50,54,55      195/55R16     K1c K2b                               A18 B02 S01
             e3*2001/116*0272*..;   50,54,55      215/45R16     K1c K2a K2b
             e3*2007/46*0012*..;
             N127

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
§ 22 52774




             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.



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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52774 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55805320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ XN7060
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 4 von 7
             Spezielle Auflagen und Hinweise

             100      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
§ 22 52774




             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             B01     Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Festsattelbremse an Achse 1.

             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Cabrio-Limousine, Roadster.

             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.




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             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55805320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ XN7060
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 5 von 7
             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
             dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

             K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
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             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             R52    Diese Rad-Reifen-Kombination ist nur zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Servolenkung.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.


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             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55805320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ XN7060
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                    Seite 6 von 7
             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1    185/50R16      205/45R16
             Nr. 2    195/40R16      215/35R16
             Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
             Nr. 4    195/50R16      215/45R16
             Nr. 5    205/45R16      225/40R16
             Nr. 6    205/50R16      225/45R16
             Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
             Nr. 8    205/60R16      225/55R16
             Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
             Nr. 10   215/55R16      235/50R16
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             Nr. 11   225/40R16      245/35R16
             Nr. 12   225/50R16      245/45R16
             Nr. 13   225/55R16      245/50R16
             Nr. 14   225/60R16      245/55R16

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 10. Juni 2020 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2020.




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             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55805320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ XN7060
             Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                                  Seite 7 von 7
             Fortsetzung Prüfergebnis

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 10. Juni 2020




             Schmidt                                                                  00345019.DOC JR-CS
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