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							                             Gutachten 366-0284-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52774
                             ANLAGE: 1                                                            Radtyp: XN7060
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 17.08.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 10


                                             Fahrzeughersteller              CITROEN, FIAT, FORD, PEUGEOT




                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 34
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 98/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
                             49834581/AX         XN7060/AX                  ohne                        58,1                    500     2100     02/20
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 52774, Erweiterung 01




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
                             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     CITROEN CITROEN NEMO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             A            e3*2007/46*0013*.. 50 - 55 195/50R16 84                11A; 24J; 24M             Pkw geschlossen; Lkw
                                                                     195/55R16 87                11A; 24J; 24M             geschl.Kasten (Serie);
                                                                     205/45R16 83                11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
                                                                     205/50R16 87                11A; 24C; 24D             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     225/45R16 89                11A; 24C; 24D             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                           744

                             Verkaufsbezeichnung:     CITROEN NEMO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             A            e3*2001/116*0273*.. 50 - 55 195/50R16 84               11A; 24J; 24M             Pkw geschlossen; Lkw
                             225L         N130                        195/55R16 87               11A; 24J; 24M             geschl.Kasten (Serie);
                                                                      205/45R16 83               11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
                                                                      205/50R16 87               11A; 24C; 24D             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      225/45R16 89               11A; 24C; 24D             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                           744




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0284-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52774
                             ANLAGE: 1                                                            Radtyp: XN7060
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 17.08.2020
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                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
                             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : ALFA ROMEO 167; ALFA ROMEO 930; LANCIA 835;
                                                                          LANCIA 836; 167; 182; 225; 225L; 843; 930
                                                                          100 Nm für Typ : 192; 312; 955
                             Verkaufsbezeichnung:     ALFA MITO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
§ 22 52774, Erweiterung 01




                             955          e3*2001/116*0278*.. 51 - 99         195/55R16 87       11A; 24M                 Schrägheck;
                                                                              205/50R16 87       11A; 24M                 Frontantrieb;
                                                                              205/55R16 91       11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              215/45R16 86       11A; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              225/45R16 89       11A; 24M; 685            721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                          76U; FH0
                             955            e3*2001/116*0278*..     51 - 125 195/55R16 87        11A; 24M                 Schrägheck;
                                                                             205/50R16 87        11A; 24M                 Frontantrieb;
                                                                             205/55R16 91        11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             215/45R16 86        11A; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                             225/45R16 89        11A; 24M; 685            721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                          76U; FH0

                             Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO 145/146
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             ALFA         G731              66 - 95 205/45R16-83                 11A; 22B; 22F; 24D;      3-türig; 5-türig;
                             ROMEO                                                               24J; 367                 10B; 11B; 11G; 11H;
                             930                                    215/40R16-82                 11A; 22B; 22F; 24D;      12A; 51A; 71C; 71K;
                             930          e3*96/27*0029*..                                       24J; 367                 721; 725; 73C; 74D;
                                                                    225/40R16-85                 11A; 22B; 22F; 24C;      FF0
                                                                                                 24D; 367; 66D
                             ALFA           G731                    103 - 114 195/50R16          11A; 22B; 22F; 24D;      3-türig; 5-türig;
                             ROMEO                                                               24J; 631                 10B; 11B; 11G; 11H;
                             930                                              195/50R16-84       11A; 22B; 22F; 24D;      12A; 51A; 71C; 71K;
                             930            e3*96/27*0029*..                                     24J                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                              205/45R16          11A; 22B; 22F; 24C;      FF9
                                                                                                 24D; 631
                                                                              215/40R16          11A; 22B; 22F; 24C;
                                                                                                 24D; 631




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0284-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52774
                             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: XN7060
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 17.08.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 3 von 10
                             Verkaufsbezeichnung:    ALFA ROMEO 155
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             ALFA         F737             77 - 95 205/45R16-83          11A; 21B; 22B; 24J;           10B; 11B; 11G; 11H;
                             ROMEO                                                       24M                           12A; 51A; 71C; 71K;
                             167                           106     205/45R16             11A; 21B; 22B; 24J;           721; 725; 73C; 74D;
                             167          F737                                           24M; 631                      FES
                                                           121     205/45R16             FFN; 11A; 21B; 22B;
                                                                                         24J; 24M
                                                                 121 - 140 225/40R16 85W 11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                                         24C; 24D; 5EG

                             Verkaufsbezeichnung:     FIAT BRAVA, BRAVO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             182          e3*96/27*0019*..,  108 - 113 205/45R16              11A; 21B; 22B; 631       nur FIAT BRAVO 2.0
                                          G983                         215/45R16-86           11A; 21B; 21J; 21L;      HGT;
                                                                                              22B; 24J; 24M; 367       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           225/40R16-85       11A; 21B; 21L; 22B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              24J; 24M; 367; 66D;      721; 725; 73C; 74D
                                                                                              68D
                             182            e3*96/27*0019*..,    55 - 83   205/45R16-83       11A; 21B; 21L; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                            G983                                              22G; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 52774, Erweiterung 01




                                                                           215/40R16-82       11A; 21B; 21J; 22B;      721; 725; 73C; 74D
                                                                                              22F; 24M
                                                                           225/40R16-85       11A; 21B; 21J; 21L;
                                                                                              22B; 22F; 22G; 24D;
                                                                                              24J; 66D; 68D

                             Verkaufsbezeichnung:     FIAT FIORINO, QUBO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             225          e3*2001/116*0271*.., 51 - 70 195/50R16 84           11A; 24J; 24M            Pkw geschlossen; Lkw
                                          e3*2007/46*0011*..           195/55R16 87           11A; 24J; 24M            geschl.Kasten (Serie);
                             225L         N157                         205/45R16 83           11A; 24J; 24M; 5DW       Frontantrieb;
                                                                       205/50R16 87           11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       225/45R16 89           11A; 24C; 24D            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                       744; 76Q

                             Verkaufsbezeichnung:     FIAT STILO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             192          e3*98/14*0089*..   59 - 125 205/55R16               11A; 22B; 22L; 24J;      Kombi; Limousine;
                                                                                              24M; 51G                 Schrägheck 2-türig;
                                                                                                                       Schrägheck 4-türig;
                                                                                                                       10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                                       11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                       74D; 75I




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0284-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52774
                             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: XN7060
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 17.08.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 4 von 10
                             Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                             312          e3*2007/46*0064*.. 99 - 139 195/45R16 80                                     500 Abarth; 2-türig;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                       76U; 77E; 82N
                             312            e3*2007/46*0064*..    44 - 77   195/45R16 80      11A; 24D                 Fiat 500; Fiat 500 C
                                                                                                                       (Cabrio); Nicht
                                                                                                                       LANCIA Ypsilon; 2-
                                                                                                                       türig; Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                       77E; 916; FE0

                             Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / 500 ABARTH
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             312          e3*2001/116*0261*.. 99 - 139 195/45R16 80                                    500 Abarth; 2-türig;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 52774, Erweiterung 01




                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                       76U; 77E; 82N
                             312            e3*2001/116*0261*..   44 - 77   195/45R16 80      11A; 24D                 Fiat 500; Fiat 500 C
                                                                                                                       (Cabrio); Nicht
                                                                                                                       LANCIA Ypsilon; 2-
                                                                                                                       türig; Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                       77E; 916; FE0

                             Verkaufsbezeichnung:    LANCIA DEDRA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             LANCIA       F303/1           57 - 83 205/45R16-83               11A; 21B; 22B; 22G;      10B; 11B; 11G; 11H;
                             835                                                              52A                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                   215/40R16-82               11A; 21B; 22B; 52A       721; 725; 73C; 74D;
                                                           119     205/45R16                  11A; 21B; 22B; 22G;      FES
                                                                                              52A; 631
                                                                            215/40R16         11A; 21B; 22B; 52A;
                                                                                              639
                                                                  124       205/45R16         11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                                              22G; 52A; 631
                                                                            215/40R16         11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                                              52A; 639




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0284-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52774
                             ANLAGE: 1                                                            Radtyp: XN7060
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 17.08.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 5 von 10
                             Verkaufsbezeichnung:    LANCIA DEDRA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                        Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             LANCIA       F303/2           55 - 83 205/45R16-83                  11A; 21B; 22B; 22G;      Pkw geschlossen; bis
                             835                                                                 52A                      Nachtrag 5;
                                                                   215/40R16-82                  11A; 21B; 22B; 52A       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           119     205/45R16                     11A; 21B; 22B; 22G;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                 52A; 631                 721; 725; 73C; 74D;
                                                                              215/40R16          11A; 21B; 22B; 52A;      FES
                                                                                                 639
                                                                    124       205/45R16          11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                                                 22G; 52A; 631
                                                                              215/40R16          11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                                                 52A; 639

                             Verkaufsbezeichnung:     LANCIA DELTA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             LANCIA       e3*96/27*0021*.., 51                205/45R16-83                                nur Ausf. mit Fz-
                             836          G489                                215/40R16-82       11A; 22B                 Breite 1759mm;
                                                            66 - 96           205/45R16          FFN                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            102               205/45R16-83                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              215/40R16          11A; 22B; 631            721; 725; 73C; 74D
§ 22 52774, Erweiterung 01




                             LANCIA         e3*96/27*0021*..,       51 - 83   215/40R16-82       Ottomotor; 11A; 21B;     nur Ausf. mit Fz-
                             836            G489                                                 22B; 22G; 24D; 24J       Breite 1703mm;
                                                                    51 - 102 205/45R16-83        Ottomotor; 11A; 21B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 22B; 22G; 24J; 24M;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                 5DK
                                                                    66        205/45R16          Dieselmotor; FFN; 11A; 721; 725; 73C; 74D
                                                                                                 21B; 22B; 22G; 24J;
                                                                                                 24M
                                                                    102       215/40R16          11A; 21B; 22B; 22G;
                                                                                                 24D; 24J; 631

                             Verkaufsbezeichnung:     LANCIA YPSILON
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             843          e3*2001/116*0149*.. 44 - 70 195/45R16 80                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              44 - 77 195/50R16 84               11A; 22P; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      205/45R16 83               11A; 24M                 721; 725; 73C; 74D




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : FORD
                             Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                     : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0284-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52774
                             ANLAGE: 1                                                            Radtyp: XN7060
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 17.08.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 6 von 10


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     KA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             RU8          e3*2001/116*0280*..       51 - 55   195/45R16 80       11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74D




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
                             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad
§ 22 52774, Erweiterung 01




                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT BIPPER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             A            e3*2007/46*0012*..  50 - 55 195/50R16 84               11A; 24J; 24M            Pkw geschlossen; Lkw
                             A*****       e3*2001/116*0272*..         195/55R16 87               11A; 24J; 24M            geschl.Kasten (Serie);
                             225L         N127                        205/45R16 83               11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                                                      205/50R16 87               11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      225/45R16 89               11A; 24C; 24D            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                          744

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0284-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52774
                             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: XN7060
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 17.08.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 7 von 10
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
§ 22 52774, Erweiterung 01




                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0284-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52774
                             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: XN7060
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 17.08.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 8 von 10
                                   des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                   genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
§ 22 52774, Erweiterung 01




                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
                             5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 950kg.
                             5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 974kg.
                             5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1030kg.
                             631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                                  Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                                  Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             639) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                                  erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             66D) Sofern Reifen der Größe 225/40 R 16 auf der Felge 7 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                                  Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
                                  mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        205/50R16
                                                 Hinterachse:                        225/45R16
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0284-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52774
                             ANLAGE: 1                                                          Radtyp: XN7060
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 17.08.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 9 von 10
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                    eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             68D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                        Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                          205/45R16
                                                  Hinterachse:                          225/40R16
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                    eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
§ 22 52774, Erweiterung 01




                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                                  entnehmen.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             82N) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305x28mm
                                  des Herstellers Brembo an der Vorderachse nicht zulässig.




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0284-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52774
                             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: XN7060
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 17.08.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
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                             916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
                                  bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
                                  zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
                                  auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
                                  werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
                                  (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
                             FE0) Die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an
                                  Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 165/65 R14 ausgerüstet sind.
                             FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem
                                  Anbau der Sonderräder entfernt werden.
                             FF0) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Vorderachse
                                  müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden.
                             FF9) Die serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben an der Vorderachse dürfen beim Anbau der
                                  Sonderräder nicht entfernt werden oder falls nicht vorhanden müssen die Stahl-Distanzscheiben des
                                  Fahrzeugherstellers angebaut werden.
                             FFN) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                                  erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
                                  der Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 52774, Erweiterung 01




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg




                                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                             National Type Approval

                                   ausgestellt von:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                            Sonderräder für Pkw 7 J x 16 H2

                                   issued by:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
§ 22 52774, Erweiterung 01




                                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                                   of the following approval object

                                                      special wheels for passenger cars 7 J x 16 H2


                             Genehmigungsnummer: 52774                        Erweiterung: 01
                             Approval number:                                 Extension:

                             1.    Genehmigungsinhaber:
                                   Holder of the approval:
                                   MAK S.p.A.
                                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

                             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                                   If applicable, name and address of representative:
                                   Entfällt
                                   Not applicable

                             3.    Typbezeichnung:
                                   Type:
                                   XN7060
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                         2

                             Genehmigungsnummer: 52774                         Erweiterung: 01
                             Approval number:                                  Extension:

                             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                                   Identification markings:
                                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                                   Felgengröße
                                   Size of the wheel

                                   Typ und die Ausführung
                                   Type and version

                                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                                   Date of manufacture (month and year)
§ 22 52774, Erweiterung 01




                                   Genehmigungszeichen
                                   Approval identification

                                   Einpresstiefe
                                   Inset/outset



                             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                                   Position of the identification markings:
                                   An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                                   On the inside/outside of the wheel

                             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                                   Responsible Technical Service:
                                   TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                                   AT-1230 Wien

                             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Date of test report issued by the Technical Service:
                                   17.08.2020

                             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Number of test report issued by that Technical Service:
                                   366-0284-20-WIRD
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                        3

                             Genehmigungsnummer: 52774                        Erweiterung: 01
                             Approval number:                                 Extension:

                             9.    Verwendungsbereich:
                                   Range of application:
                                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                                   gemäß:
                                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                                   restricted to the application listed:

                                   Anlage/n zum Prüfbericht
                                   Annex/es of the test report
                                   1-8                                                    1. Ausfertigung

                                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
§ 22 52774, Erweiterung 01




                                   conditions.

                             10.   Bemerkungen:
                                   Remarks:
                                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                                    The indications given in the above mentioned test report including its
                                    annexes shall apply.

                                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                                    essential systems - are met.

                             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                                   Siehe Prüfbericht
                                   See test report

                             12.   Die Genehmigung wird erweitert
                                   Approval is extended
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                       4

                             Genehmigungsnummer: 52774                       Erweiterung: 01
                             Approval number:                                Extension:

                             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                                   Aktualisierung des Verwendungsbereichs
                                   Update of the range of application

                                   Aktualisierung der Ausführungen
                                   Update of the variants

                                   Wechsel des Technischen-Dienstes
                                   Change of Technical-Service

                             14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                                   Place:
§ 22 52774, Erweiterung 01




                             15.   Datum:       03.09.2020
                                   Date:

                             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                                   Signature:




                                   Anlagen:
                                   Enclosures:
                                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                                   According to index
                                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                                 DE-24932 Flensburg



                                              Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                                        Index to the information package


                             Nummer der Genehmigung: 52774                     Erweiterung Nr.: 01
                             Approval No.                                      Extension No.:


                             Ausgabedatum:        02.07.2020                 letztes Änderungsdatum: 03.09.2020
                             Date of issue:                                  last date of amendment:


                                   Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                                   Collateral clauses and instruction on right to appeal

                                   Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                                   Test report(s) No.:                                               Date
                                   55805320 (1. Ausfertigung)                                        17.06.2020
                                   366-0284-20-WIRD                                                  17.08.2020
§ 22 52774, Erweiterung 01




                                   Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                                   Information document No.:                                         Date
                                   XN7060                                                            11.09.2019
                                   XN7060                                                            20.07.2020

                                   Liste der Änderungen:                                             Datum:
                                   List of modifications:                                            Date
                                   Siehe Seite 1 des Prüfberichtes
                                   See page 1 of the test report
                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg




                             Nummer der Genehmigung: 52774, Erweiterung 01

                             - Anlage -

                             Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                             Nebenbestimmungen

                             Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
                             Vorschrift zu kennzeichnen.

                             Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                                    KBA 52774

                             Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                             unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                             ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
                             Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
§ 22 52774, Erweiterung 01




                             der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
                             bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
                             Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                             können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                             Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
                             genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
                             ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
                             geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
                             die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
                             Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
                             herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
                             Umweltschutzes nicht entspricht.

                             Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                             Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                             sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                             Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                             seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                             Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                             Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                             Rechtsbehelfsbelehrung

                             Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                             erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                             DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                                 DE-24932 Flensburg


                                                                            2
                             Approval No.: 52774, Erweiterung 01

                             - Attachment -

                             Collateral clauses and instruction on right to appeal

                             Collateral clauses

                             All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                             applied regulation.

                             The approval identification is as follows: - see German version -

                             The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                             documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                             the Kraftfahrt-Bundesamt.
                             Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                             one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                             the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
                             Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
§ 22 52774, Erweiterung 01




                             prosecuted.

                             The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                             with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                             issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                             violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
                             assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
                             comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                             The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                             from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                             the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                             taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
                             unhindered access to the production and storage facilities.

                             The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                             mark rights of third parties are not affected with this approval.

                             Instruction on right to appeal

                             This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                             writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                             DE-24944 Flensburg.