Gutachten 366-0284-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52774 ANLAGE: 5 Radtyp: XN7060 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 17 Fahrzeughersteller DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., FIAT, GM DAEWOO (ROK), GM Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL / VAUXHALL Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 410040566/CC XN7060/CC Ø56,6-F-Ø72 56,6 570 2100 02/20 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. § 22 52774, Erweiterung 01 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK), GM Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK) Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : KLAJ; KLAS; CHIA; CHIV; KL1T Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: F3 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : UU6J; KLAJ; SUPJ; SUPT; KLAT Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: F1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : KLAJ; KLAT; SUPJ; SUPT; UU6J 120 Nm für Typ : CHIA; CHIV; KLAS; KL1T Verkaufsbezeichnung: DAEWOO LANOS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KLAT e4*96/27*0017*.., 55 - 78 195/45R16-80 11A; 21M; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; e4*97/27*0017*.., 12A; 51A; 71C; 71K; e4*98/14*0017*.. 721; 725; 73C; 74A; SUPT e4*96/27*0002*.., 74P e4*98/14*0002*.. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0284-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52774 ANLAGE: 5 Radtyp: XN7060 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 17 Verkaufsbezeichnung: DAEWOO NUBIRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KLAJ e4*2001/116*0018*.., 66 - 98 205/45R16-83 nicht Kombi; 11A; 21B; Ab MJ 2000 (Facelift); e4*98/14*0018*.. 22B; 24C; 367; 5DW Kombi; Stufenheck 4- 205/45R16-87 Kombi; 11A; 21B; 22B; türig; 24C; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; DF2 KLAJ e4*96/27*0018*.., 66 - 98 205/45R16-83 nicht Kombi; 11A; 22B; Bis MJ 1999; Kombi; e4*97/27*0018*.., 24J; 367; 5DW Stufenheck 4-türig; e4*98/14*0018*.. 205/45R16-87 Kombi; 11A; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; SUPJ e4*96/27*0025*.. 367 12A; 51A; 71C; 71K; UU6J e4*96/27*0004*.. 721; 725; 73C; 74A; 74P; DF1 Verkaufsbezeichnung: DAEWOO/CHEVROLET LANOS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KLAT e4*2001/116*0017*.. 55 - 78 195/45R16-80 11A; 21M; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P § 22 52774, Erweiterung 01 Verkaufsbezeichnung: KALOS, AVEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CHIA e50*2007/46*0046*.. 53 - 69 195/45R16 80 Aveo Variante SN./ KLAS e4*2001/116*0063*.. 205/40R16 79 11A; 24J Version 4..; ab 205/45R16 83 11A; 24J e4*2001/116*0063*12; 215/40R16 82 11A; 24J Stufenheck 4-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P CHIA e50*2007/46*0046*.. 55 - 74 195/40R16 80 11A; 21S; 24J; 24M Aveo Variante SH./ KLAS e4*2001/116*0063*.. 195/45R16 80 11A; 21T; 24J; 24M Version 5..; ab 205/40R16 79 11A; 21T; 22I; 24J; e4*2001/116*0063*18; 24M Schrägheck 4-türig; 205/45R16 83 11A; 21P; 21T; 24J; Frontantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P CHIV e50*2007/46*0087*.. 63 195/55R16 87 5ET Stufenheck; 195/60R16 89 Schrägheck; 205/50R16 87 5ET Frontantrieb; 205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R16 89 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0284-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52774 ANLAGE: 5 Radtyp: XN7060 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 17 Verkaufsbezeichnung: KALOS, AVEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KL1T e4*2007/46*0270*.. 51 - 74 195/55R16 87 5ET Stufenheck; 195/60R16 89 Schrägheck; 205/50R16 87 5ET Frontantrieb; 205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R16 89 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76U Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT § 22 52774, Erweiterung 01 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: F1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO, ABARTH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 199 e3*2001/116*0286*.., 48 - 99 195/50R16 84 11A; 24J; 24M Nur Fiat Punto; e3*2007/46*0009*.., 195/55R16 87 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; e3*2007/46*0010*.. 205/50R16 87 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 215/45R16 86 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 225/45R16 89 11A; 22I; 24C; 24D 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO, PUNTO ABARTH, FIAT 500L Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 199 e3*2001/116*0217*.. 48 - 99 195/50R16 84 11A; 24J; 24M Nur Fiat Punto; 195/55R16 87 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 215/45R16 86 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 225/45R16 89 11A; 22I; 24C; 24D 74P; 76U Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0284-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52774 ANLAGE: 5 Radtyp: XN7060 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 17 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : D-A Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: F3 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : VECTRA-A-X; S-D/V; A-H/SW; T98; T98/KOMBI; VECTRA-A; J96/Kombi; KADETT-E; S-D/VAN; T92; X-C/ROADSTER; X01Monocab; A-H/C; T98/NB; CORSA-B; KADETT-E-CABRIO; S-D; T98C; T98V; CORSA-C-VAN; S93; S93 Coupe; VECTRA-A-CC; A-H; CORSA-C Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: F1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : A-H; A-H/C; A-H/SW; CORSA-B; CORSA-C; CORSA-C-VAN; J96/Kombi; KADETT-E; KADETT-E-CABRIO; S-D; S-D/V; S-D/VAN; S93; S93 Coupe; T92; T98; T98C; T98/KOMBI; T98/NB; T98V; VECTRA-A; VECTRA-A-CC; VECTRA-A-X; § 22 52774, Erweiterung 01 X-C/ROADSTER; X01Monocab 140 Nm für Typ : D-A Verkaufsbezeichnung: ASTRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H e1*2001/116*0261*.., 55 - 85 205/55R16 90 QFA 10B; 11B; 11G; 11H; e1*2007/46*0344*.. 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H e11*2001/116*0247*.. 55 - 85 205/55R16 90 QFA 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 85 205/55R16 90 QFA Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: ASTRA STATION WAGON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H/SW e1*2001/116*0293*.., 55 - 85 205/55R16 90 QFA 10B; 11B; 11G; 11H; e1*2007/46*0341*.. 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0284-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52774 ANLAGE: 5 Radtyp: XN7060 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 17 Verkaufsbezeichnung: ASTRA-F Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T92 e1*96/79*0074*.., 40 - 110 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22F; Schrägheck; e1*98/14*0074*.. 24J; 33J; 364 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K; 33J; 364 721; 725; 73C; 74A; 215/45R16-85 11A; 21B; 22B; 24C; 74P 33J; 364; 54A 225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 24C; 33J; 364; 66D Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98 e1*97/27*0086*.., 48 - 85 205/45R16-83 11A; 22L; 24J; 5DW Limousine; Stufenheck; e1*98/14*0086*.. 48 - 92 205/45R16 83W 11A; 22L; 24J; 5DW Schrägheck; T98/NB e1*97/27*0101*.., 205/50R16-87 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0101*.. 24J 12A; 51A; 71C; 71K; T98V e1*97/27*0092*.. 225/45R16-89 11A; 22B; 22L; 24M; 721; 725; 73C; 74A; 57F; 685 74P; 915; QEV T98/KOMBI e1*97/27*0087*.., 48 - 92 195/50R16 84 5EA Kombi; e1*98/14*0087*.. 205/45R16-83 11A; 24J; 5DW 10B; 11B; 11G; 11H; § 22 52774, Erweiterung 01 T98V e1*97/27*0092*.. 205/50R16-87 11A; 21B; 22B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 215/45R16 86 11A; 21B; 22B; 24J; 721; 725; 73C; 74A; 24M 74P; 915 225/45R16-89 11A; 22B; 24M; 57F; 685 Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98C e1*98/14*0132*.. 74 - 92 205/50R16 87 11A; 21B; 22B; 22L Cabrio; Coupe; 215/45R16 86 11A; 21B; 22B; 22L 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 85 205/45R16 83 11A; 26P Corsa-E; Corsa-E Van; ab e1*2001/116*0379*30; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 85 195/50R16 84 124 Adam; nicht Adam 195/55R16 87 12A Rocks; 205/45R16 83 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 12A 51A; 71C; 71K; 721; 205/55R16 91 12A 725; 73C; 74A; 74P; 215/45R16 86 12A 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0284-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52774 ANLAGE: 5 Radtyp: XN7060 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 17 Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 85 195/50R16 84 124 nur Adam Rocks; 195/55R16 87 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 12A 51A; 71C; 71K; 721; 205/50R16 87 12A 725; 73C; 74A; 74P; 205/55R16 91 12A 76U 215/45R16 86 12A Verkaufsbezeichnung: CORSA VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D/V e50*2007/46*0055*.. 51 - 85 205/45R16 83 11A; 26P Corsa-E; Corsa-E Van; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: CORSA VAN, CORSA, CORSA-E VAN, CORSA-E Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D/VAN e1*2007/46*0505*.. 51 - 85 205/45R16 83 11A; 26P Corsa-E; Corsa-E Van; 10B; 11B; 11G; 11H; § 22 52774, Erweiterung 01 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: CORSA-B Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CORSA-B G290 33 - 66 195/45R16-78 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24D; 33J 12A; 51A; 71C; 71K; 215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 725; 73C; 74A; 24C; 24D; 33J 74P CORSA-B G290 78 - 80 195/45R16-78 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 725; 73C; 74A; 24C; 24D 74P S93 e1*96/27*0053*.., 33 - 78 195/45R16-80 11A; 22B; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0053*.. 33J; 364; 367; 54F 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: CORSA-C Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CORSA-C e1*98/14*0148*.. 43 - 92 195/45R16 80 11A; 21B; 22B; 24M 2-türig; 4-türig; 205/40R16 83 11A; 21B; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 915; FFJ Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0284-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52774 ANLAGE: 5 Radtyp: XN7060 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 17 Verkaufsbezeichnung: CORSA-C-VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CORSA-C- L659 43 - 92 195/45R16 80 11A; 21B; 22B; 24M 2-türig; 4-türig; VAN 205/40R16 83 11A; 21B; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 915; FFJ Verkaufsbezeichnung: Karl / Viva / Karl Rocks / Viva Rocks Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D-A e4*2007/46*0957*.. 54 - 55 195/40R16 76 11A; 24J; 24M; 26P; nicht Karl/Viva Rocks; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 195/45R16 80 11A; 24J; 24M; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K; 26P; 27H 721; 725; 73C; 74A; 205/40R16 79 11A; 24M; 241; 246; 74P 26B; 26N; 27H 205/45R16 83 11A; 24M; 241; 246; 26B; 26N; 27F D-A e4*2007/46*0957*.. 54 - 55 195/45R16 80 11A; 21N; 21P; 22H KARL ROCKS; VIVA 205/40R16 79 11A; 21B; 21N; 22H ROCKS; 205/45R16 83 11A; 21B; 21N; 22F 10B; 11B; 11G; 11H; § 22 52774, Erweiterung 01 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92 195/50R16 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 87 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 205/50R16 11A; 21M; 22L; 22Q; 721; 725; 73C; 74A; 24J; 24M; 51G 74P; 76U; FFJ 215/45R16 86 11A; 22Q; 24M 64 - 92 195/50R16 84 11A; 24M; 5EA Verkaufsbezeichnung: OPEL KADETT-E Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KADETT-E E023 40 - 85 195/45R16-80 QDQ; 11A; 22B; 22F; 10B; 11A; 11G; 11H; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 205/45R16-83 QDQ; QE4; 11A; 21B; 721; 725; 73C; 74A; 22B; 22F; 24C 74P 215/40R16-82 QDQ; 11A; 21B; 22B; 22F; 24C KADETT-E E023/1 40 - 95 195/45R16-80 QDQ; 11A; 22B; 22F; 10B; 11A; 11G; 11H; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 205/45R16-83 QDQ; QE4; 11A; 21B; 721; 725; 73C; 74A; 22B; 22F; 24C 74P 215/40R16-82 QDQ; 11A; 21B; 22B; 22F; 24C Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0284-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52774 ANLAGE: 5 Radtyp: XN7060 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 17 Verkaufsbezeichnung: OPEL KADETT-E Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KADETT-E E023/2 40 - 95 195/45R16-80 QDQ; 11A; 22B; 22F; 10B; 11A; 11G; 11H; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 205/45R16-83 QDQ; QE4; 11A; 21B; 721; 725; 73C; 74A; 22B; 22F; 24C 74P 215/40R16-82 QDQ; 11A; 21B; 22B; 22F; 24C KADETT- E388 55 - 85 195/45R16-80 QDQ; 11A; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; E-CABRIO 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 205/45R16-83 QDQ; QE4; 11A; 21B; 721; 725; 73C; 74A; 22B; 22F; 24C 74P 215/40R16-82 QDQ; 11A; 21B; 22B; 22F; 24C KADETT- E388/1 55 - 85 195/45R16-80 QDQ; 11A; 22B; 22F; 10B; 11G; 11H; 12A; E-CABRIO 24J 51A; 71C; 71K; 721; 205/45R16-83 QDQ; QE4; 11A; 21B; 725; 73C; 74A; 74P 22B; 22F; 24C 215/40R16-82 QDQ; 11A; 21B; 22B; 22F; 24C § 22 52774, Erweiterung 01 Verkaufsbezeichnung: TIGRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X- e11*2001/116*0227*.. 51 - 92 195/45R16 80 10B; 11B; 11G; 11H; C/ROADSTE 205/45R16 83 12A; 51A; 71C; 71K; R 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TIGRA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S93 e1*93/81*0014*.., 66 - 78 195/45R16 80 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; Coupe e1*95/54*0014*.., 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; e1*98/14*0014*.. 205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 725; 73C; 74A; 22L; 24J; 24M; 367 74P Verkaufsbezeichnung: VECTRA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA-A E947 42 - 95 195/50R16-83 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 12A; 205/45R16-83 54F 33J; 51A; 71C; 71K; 205/50R16-86 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 215/45R16-85 11A; 22B; 24J; 24M 74P; DEQ 225/40R16-85 11A; 22B; 24J; 24M; 66D 225/45R16-89 11A; 22B; 24J; 24M; 685 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0284-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52774 ANLAGE: 5 Radtyp: XN7060 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 17 Verkaufsbezeichnung: VECTRA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA-A E947/1 42 - 110 195/50R16-83 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 12A; 205/45R16-83 54F 33J; 51A; 71C; 71K; 205/50R16-86 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 215/45R16-85 11A; 22B; 24J; 24M 74P; DEQ 225/40R16-85 11A; 22B; 24J; 24M; 66D 225/45R16-89 11A; 22B; 24J; 24M; 685 VECTRA- E948 42 - 95 195/50R16-83 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 12A; A-CC 205/45R16-83 54F 33J; 51A; 71C; 71K; 205/50R16-86 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 215/45R16-85 11A; 22B; 24J; 24M 74P; DEQ 225/40R16-85 11A; 22B; 24J; 24M; 66D 225/45R16-89 11A; 22B; 24J; 24M; 685 VECTRA- E948/1 42 - 110 195/50R16-83 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 12A; A-CC 205/45R16-83 54F 33J; 51A; 71C; 71K; 205/50R16-86 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; § 22 52774, Erweiterung 01 215/45R16-85 11A; 22B; 24J; 24M 74P; DEQ 225/40R16-85 11A; 22B; 24J; 24M; 66D 225/45R16-89 11A; 22B; 24J; 24M; 685 VECTRA- E951 65 - 110 195/50R16-83 11A; 22B; 24J; 24M Allradantrieb; A-X 205/45R16-83 54F Frontantrieb; 205/50R16-86 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 12A; 215/45R16-85 11A; 22B; 24J; 24M 33J; 51A; 71C; 71K; 225/40R16-85 11A; 22B; 24J; 24M; 721; 725; 73C; 74A; 66D 74P; DEQ 225/45R16-89 Allradantrieb; 11A; 22B; 24J; 24M 225/45R16-89 nicht Allradantrieb; 11A; 22B; 24J; 24M; 685 VECTRA- E951/1 85 - 110 195/50R16-83 11A; 22B; 24J; 24M Allradantrieb; A-X 205/45R16-83 54F Frontantrieb; 205/50R16-86 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 12A; 215/45R16-85 11A; 22B; 24J; 24M 33J; 51A; 71C; 71K; 225/40R16-85 11A; 22B; 24J; 24M; 721; 725; 73C; 74A; 66D 74P; DEQ 225/45R16-89 Allradantrieb; 11A; 22B; 24J; 24M 225/45R16-89 nicht Allradantrieb; 11A; 22B; 24J; 24M; 685 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0284-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52774 ANLAGE: 5 Radtyp: XN7060 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 17 Verkaufsbezeichnung: VECTRA-B Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J96/Kombi e1*95/54*0044*.. 55 - 85 205/50R16-86 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16-88 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R16-89 11A; 22B; 24J; 24M; 721; 725; 73C; 74A; 685 74P 225/50R16-92 11A; 22B; 24C; 24D; 57T Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem § 22 52774, Erweiterung 01 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0284-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52774 ANLAGE: 5 Radtyp: XN7060 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 17 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. § 22 52774, Erweiterung 01 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0284-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52774 ANLAGE: 5 Radtyp: XN7060 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 17 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit § 22 52774, Erweiterung 01 der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. 364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0284-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52774 ANLAGE: 5 Radtyp: XN7060 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 17 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: § 22 52774, Erweiterung 01 Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 974kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 66D) Sofern Reifen der Größe 225/40 R 16 auf der Felge 7 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/50R16 Hinterachse: 225/45R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0284-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52774 ANLAGE: 5 Radtyp: XN7060 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 17 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen § 22 52774, Erweiterung 01 Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. DEQ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 256 mm an der Vorderachse nicht zulässig. DF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen bis Modelljahr 1999. Radbefestigung mit Radschrauben. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/1?? für Stufenheck und JW?/3?? für Kombi. DF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000. Radbefestigung mit Radmuttern. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/4?? für Stufenheck und JW?/6?? für Kombi. FFJ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 260 mm an der Vorderachse nicht zulässig. QDQ) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit GSI-Fahrwerk oder mit einem für diese Reifengröße genehmigten Sportfahrwerk. QE4) Werden andere Reifenfabrikate verwendet, die nicht vom Fahrzeughersteller auf diesem Fahrzeug freigegeben sind bzw. die nicht von uns geprüft worden sind, können sich die Eigenschaften des Fahrzeuges bezüglich des Fahrverhaltens nachteilig verändern. QEV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Opel Astra ECO, die serienmäßig mit der Reifengröße 175/80 R14 ausgerüstet sind. QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße 225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0284-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52774 ANLAGE: 5 Radtyp: XN7060 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 17 haben. § 22 52774, Erweiterung 01 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0284-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52774 ANLAGE: 5 Radtyp: XN7060 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: D-A Genehm.Nr.: e4*2007/46*0957*.. Handelsbez.: Karl / Viva / Karl Rocks / Viva Rocks Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: § 22 52774, Erweiterung 01 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 300 y = 300 30 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0284-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52774 ANLAGE: 5 Radtyp: XN7060 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: S-D Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*.. Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 52774, Erweiterung 01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 30 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 300 25 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.