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							                             Gutachten 366-0284-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52774
                             ANLAGE: 4                                                            Radtyp: XN7060
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 17.08.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 11


                                             Fahrzeughersteller              BMW AG, HONDA, KIA, NETHERLAND, ROVER




                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
                             410040561/CC        XN7060/CC                  Ø56,1-I-Ø72                 56,1                    570     2100     02/20
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 52774, Erweiterung 01




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
                             Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                           für Typ : MINI; R50
                             Zubehör                                     : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I6


                             Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                                           Typ : MINI-N; UKL-C; UKL-N1; UKL-K; UKL-L; MINI
                             Zubehör                                     : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I13


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 100 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : MINI; R50
                                                                           140 Nm für Typ : MINI-N; UKL-C; UKL-K; UKL-L; UKL-N1
                                                                           140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : MINI
                             Verkaufsbezeichnung:     MINI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW       Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             MINI         e1*2001/116*0231*..         55 - 125 195/50R16 84      11A; 22B; 24M             RS M12 x 1,5;
                             R50          e1*98/14*0168*..            55 - 160 195/55R16         11A; 22B; 24M; 51G        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               205/50R16 87      11A; 21B; 22B; 24D;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                 24J                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                               215/45R16 86      11A; 22B; 24J; 24M        74P
                             MINI           e1*2001/116*0231*..       55 - 125 195/50R16 84      11A; 22B; 24M             RS M14 x 1,25;
                                                                      55 - 160 195/55R16         11A; 22B; 24M; 51G        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               205/50R16 87      11A; 21B; 22B; 24D;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                 24J                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                              215/45R16 86       11A; 22B; 24J; 24M        74P




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0284-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52774
                             ANLAGE: 4                                                            Radtyp: XN7060
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 17.08.2020
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                             Verkaufsbezeichnung:     MINI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             MINI-N       e1*2001/116*0343*..       55 - 135 205/45R16 83        11A; 24D                 ab
                             UKL-L        e1*2007/46*0371*..        55 - 141 195/50R16 84        11A; 24D; 24J            e1*2001/116*0343*01;
                                                                             195/55R16 87        11A; 24D; 24J            Nicht Clubman; Nicht
                                                                             205/45R16 83W       11A; 24D                 Cabrio; bis
                                                                             205/50R16 87        11A; 24D; 24J            e1*2007/46*0371*09;
                                                                             215/45R16 86        11A; 24D; 24J            Frontantrieb;
                                                                             225/45R16 89        11A; 24D; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                          74A; 74P; 76U; 82Ä
                             MINI-N         e1*2001/116*0343*..     70 - 128 205/45R16 83        11A; 24M                 Nur Clubman; Kombi;
                             UKL-N1         e24*2007/46*0023*..     70 - 141 195/50R16 84        11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                                                             195/55R16 87        11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             205/45R16 83W       11A; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                             205/50R16 87        11A; 24D; 24J            721; 725; 729; 73C;
                                                                             215/45R16 86        11A; 24D; 24J            74A; 74P; 76U; 82Ä
                                                                             225/45R16 89        11A; 24D; 24J
                             MINI-N         e1*2001/116*0343*..     72 - 147 195/50R16 84        11A; 24J; 244            Roadster; Cabrio;
                             UKL-C          e1*2007/46*0369*..               195/55R16 87        11A; 24J; 244            Coupe; Frontantrieb;
§ 22 52774, Erweiterung 01




                                                                             205/45R16 83        11A; 244                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             205/50R16 87        11A; 24J; 244; 247       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                             215/45R16 86        11A; 24J; 244            721; 725; 729; 73C;
                                                                             225/45R16 89        11A; 24J; 244; 247       74A; 74P; 76U; 82Ä

                             Verkaufsbezeichnung:     MINI (CLUBMAN)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             UKL-K        e1*2007/46*0370*..  70 - 128 205/45R16 83              11A; 24M                 Nur Clubman; Kombi;
                                                              70 - 141 195/50R16 84              11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                                                       195/55R16 87              11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       205/45R16 83W             11A; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       205/50R16 87              11A; 24D; 24J            721; 725; 729; 73C;
                                                                       215/45R16 86              11A; 24D; 24J            74A; 74P; 76U; 82Ä
                                                                       225/45R16 89              11A; 24D; 24J




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I2




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0284-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52774
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: XN7060
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 17.08.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 3 von 11
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3; GG5;
                                                                          GG6; GK
                                                                          110 Nm für Typ : EJ9; EK1; EK3; EK4; EM1; EM2; EP1; EP2; EP4;
                                                                          EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; GR
                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW               Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             EJ9          e6*93/81*0006*..  55 - 66          205/45R16-83     11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             215/40R16-82     11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74H; 74P
                             EK1            e6*93/81*0008*..       84        205/45R16-83     11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             215/40R16-82     11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74H; 74P
                             EK3            e6*93/81*0007*..       84        205/45R16-83     11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             215/40R16-82     11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74H; 74P
                             EK4            e6*93/81*0009*..       118       205/45R16-83     11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                             EM1            e6*93/81*0060*..                 215/40R16-82     11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
§ 22 52774, Erweiterung 01




                                                                                                                       74H; 74P
                             EM2            e6*98/14*0080*..       88 - 92   195/50R16 84                              10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                             205/50R16        11A; 24M; 51G            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                             215/45R16 86                              725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                                       74P
                             EP1            e11*98/14*0173*..      66 - 81   205/50R16        51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                             EP2            e11*98/14*0174*..                215/45R16 86                              12A; 51A; 71C; 71K;
                             EP4            e11*98/14*0188*..                                                          721; 725; 73C; 74A;
                             EU5            e11*98/14*0158*..                                                          74H; 74P
                             EU6            e11*98/14*0159*..
                             EU7            e11*98/14*0160*..
                             EU8            e11*98/14*0161*..
                             EU9            e11*98/14*0189*..

                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA JAZZ
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             GD1          e6*98/14*0088*..     57 - 61       195/45R16 80                              10B; 11B; 11G; 11H;
                             GD5          e6*98/14*0087*..                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                             GE2          e6*2001/116*0101*..                                                          721; 725; 73C; 74A;
                             GE3          e6*2001/116*0102*..                                                          74H; 74P
                             GE6          e6*2001/116*0126*.., 66 - 73       195/50R16 84     11A; 21P; 22I; 24C;      Steilheck; 5-türig;
                                            e6*2007/46*0011*..                                24M                      Frontantrieb;
                             GG1            e6*2001/116*0125*..,             205/45R16 83     11A; 21P; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                            e6*2007/46*0010*..               205/50R16 87     11A; 21B; 22I; 24C;      12A; 51A; 71C; 71K;
                             GG2            e6*2001/116*0127*..,                              24D                      721; 725; 73C; 74A;
                                            e6*2007/46*0015*..               215/45R16 86     11A; 21P; 22I; 24C;      74H; 74P
                             GG3            e6*2001/116*0128*..,                              24D
                                            e6*2007/46*0016*..               225/45R16 89     11A; 21B; 22I; 24C;
                             GG5            e6*2001/116*0131*..,                              24D
                                            e6*2007/46*0013*..
                             GG6            e6*2001/116*0132*..,
                                            e6*2007/46*0014*..



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0284-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52774
                             ANLAGE: 4                                                            Radtyp: XN7060
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 17.08.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 4 von 11

                             Verkaufsbezeichnung:     JAZZ
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW           Reifen          Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             GK           e6*2007/46*0162*..        75 - 96      195/50R16 84    11A; 24J; 26B; 26J; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 205/45R16 83    11A; 24J; 26B; 26J      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                         74H; 74P; 77E
                             GR             e6*2007/46*0415*..      72           195/50R16 84    11A; 24J; 248; 26B;     nicht Crosstar;
                                                                                                 26J                     Frontantrieb; Hybrid;
                                                                                 205/45R16 83    11A; 24J; 248; 26J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 26P                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 205/50R16 87    11A; 24C; 248; 26B;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                 26J                     74H; 74P; 77E




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§ 22 52774, Erweiterung 01




                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : KIA
                             Befestigungsteile                           : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                     : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I2


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     KIA SHUMA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                  Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             FB           e4*96/27*0024*..,  65 - 85             205/45R16-83    11A; 21B; 22B; 367       10B; 11B; 11G; 11H;
                                            e4*98/14*0024*..                                                              12A; 33J; 51A; 71C;
                                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                          74A; 74H; 74P




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : NETHERLAND
                             Befestigungsteile                           : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                     : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I2



                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0284-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52774
                             ANLAGE: 4                                                            Radtyp: XN7060
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 17.08.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 5 von 11


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI CARISMA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             DA0          e4*93/81*0005*..  66      205/45R16-83                 11A; 22B                 Stufenheck;
                                                                    215/40R16-82                 11A; 22B                 Schrägheck;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          74H; 74P




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 52774, Erweiterung 01




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I2


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
                             F            e11*93/81*0016*..  62 - 86 195/50R16 84  51J                                    nur Rover Streetwise;
                             RF           e11*93/81*0016*..           195/55R16 87 11A; 51J; 54A                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      205/50R16 87 11A; 24M                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      215/45R16 86 11A; 24M                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                      225/45R16 89 11A; 24M                               74H; 74P
                             F            e11*93/81*0016*..  44 - 107 205/45R16-83 11A; 22B; 22G; 24J;                    Rover 200 u. 25;
                             RF           e11*93/81*0016*..,                       24M; 367                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                            H224                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          74H; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     ROVER 400 SERIE, ROVER 45
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             RT           e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/45R16                   11A; 21B; 22B; 24J;      Rover 45;
                                                                                                 24M; 51G                 10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                          725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                                          74P




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0284-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52774
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: XN7060
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 17.08.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 6 von 11
                             Verkaufsbezeichnung:     ROVER 45
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             T            e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/45R16                11A; 21B; 22B; 24J;      Rover 45;
                                                                                              24M; 51G                 10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                                       74P

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
§ 22 52774, Erweiterung 01




                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0284-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52774
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: XN7060
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 17.08.2020
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                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 52774, Erweiterung 01




                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0284-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52774
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: XN7060
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 17.08.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
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                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
                                  eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
                                  berücksichtigen.
                             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§ 22 52774, Erweiterung 01




                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                  berücksichtigen.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0284-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52774
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: XN7060
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 17.08.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
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                                   Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                   Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                                  Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             82Ä) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 316mm an der
                                  Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 52774, Erweiterung 01




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0284-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52774
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: XN7060
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 17.08.2020
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       HONDA
                                    Fahrzeugtyp:      GK
                                    Genehm.Nr.:       e6*2007/46*0162*..
                                    Handelsbez.:      JAZZ

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          26P                      x = 150            y = 250                     VA
                                          26B                      x = 200            y = 300                     VA
                                          27I                      x = 200            y = 300                     HA
                                          27B                      x = 250            y = 350                     HA
§ 22 52774, Erweiterung 01




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26N                   x = 200       y = 300              8                VA
                                          26J                   x = 200       y = 300             30                VA
                                          27H                   x = 250       y = 350              8                HA
                                          27F                   x = 250       y = 350             15                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0284-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52774
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: XN7060
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 17.08.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       HONDA
                                    Fahrzeugtyp:      GR
                                    Genehm.Nr.:       e6*2007/46*0415*..
                                    Handelsbez.:      JAZZ

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          26P                      x = 240            y = 225                     VA
                                          26B                      x = 290            y = 275                     VA
                                          27I                      x = 195            y = 265                     HA
                                          27B                      x = 245            y = 315                     HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 52774, Erweiterung 01




                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26N                   x = 290       y = 275              8                VA
                                          27H                   x = 245       y = 315              8                HA
                                          26J                   x = 290       y = 275             30                VA
                                          27F                   x = 245       y = 315             10                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg




                                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                             National Type Approval

                                   ausgestellt von:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                            Sonderräder für Pkw 7 J x 16 H2

                                   issued by:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
§ 22 52774, Erweiterung 01




                                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                                   of the following approval object

                                                      special wheels for passenger cars 7 J x 16 H2


                             Genehmigungsnummer: 52774                        Erweiterung: 01
                             Approval number:                                 Extension:

                             1.    Genehmigungsinhaber:
                                   Holder of the approval:
                                   MAK S.p.A.
                                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

                             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                                   If applicable, name and address of representative:
                                   Entfällt
                                   Not applicable

                             3.    Typbezeichnung:
                                   Type:
                                   XN7060
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                         2

                             Genehmigungsnummer: 52774                         Erweiterung: 01
                             Approval number:                                  Extension:

                             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                                   Identification markings:
                                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                                   Felgengröße
                                   Size of the wheel

                                   Typ und die Ausführung
                                   Type and version

                                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                                   Date of manufacture (month and year)
§ 22 52774, Erweiterung 01




                                   Genehmigungszeichen
                                   Approval identification

                                   Einpresstiefe
                                   Inset/outset



                             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                                   Position of the identification markings:
                                   An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                                   On the inside/outside of the wheel

                             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                                   Responsible Technical Service:
                                   TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                                   AT-1230 Wien

                             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Date of test report issued by the Technical Service:
                                   17.08.2020

                             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Number of test report issued by that Technical Service:
                                   366-0284-20-WIRD
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                        3

                             Genehmigungsnummer: 52774                        Erweiterung: 01
                             Approval number:                                 Extension:

                             9.    Verwendungsbereich:
                                   Range of application:
                                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                                   gemäß:
                                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                                   restricted to the application listed:

                                   Anlage/n zum Prüfbericht
                                   Annex/es of the test report
                                   1-8                                                    1. Ausfertigung

                                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
§ 22 52774, Erweiterung 01




                                   conditions.

                             10.   Bemerkungen:
                                   Remarks:
                                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                                    The indications given in the above mentioned test report including its
                                    annexes shall apply.

                                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                                    essential systems - are met.

                             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                                   Siehe Prüfbericht
                                   See test report

                             12.   Die Genehmigung wird erweitert
                                   Approval is extended
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                       4

                             Genehmigungsnummer: 52774                       Erweiterung: 01
                             Approval number:                                Extension:

                             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                                   Aktualisierung des Verwendungsbereichs
                                   Update of the range of application

                                   Aktualisierung der Ausführungen
                                   Update of the variants

                                   Wechsel des Technischen-Dienstes
                                   Change of Technical-Service

                             14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                                   Place:
§ 22 52774, Erweiterung 01




                             15.   Datum:       03.09.2020
                                   Date:

                             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                                   Signature:




                                   Anlagen:
                                   Enclosures:
                                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                                   According to index
                                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                                 DE-24932 Flensburg



                                              Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                                        Index to the information package


                             Nummer der Genehmigung: 52774                     Erweiterung Nr.: 01
                             Approval No.                                      Extension No.:


                             Ausgabedatum:        02.07.2020                 letztes Änderungsdatum: 03.09.2020
                             Date of issue:                                  last date of amendment:


                                   Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                                   Collateral clauses and instruction on right to appeal

                                   Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                                   Test report(s) No.:                                               Date
                                   55805320 (1. Ausfertigung)                                        17.06.2020
                                   366-0284-20-WIRD                                                  17.08.2020
§ 22 52774, Erweiterung 01




                                   Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                                   Information document No.:                                         Date
                                   XN7060                                                            11.09.2019
                                   XN7060                                                            20.07.2020

                                   Liste der Änderungen:                                             Datum:
                                   List of modifications:                                            Date
                                   Siehe Seite 1 des Prüfberichtes
                                   See page 1 of the test report
                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg




                             Nummer der Genehmigung: 52774, Erweiterung 01

                             - Anlage -

                             Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                             Nebenbestimmungen

                             Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
                             Vorschrift zu kennzeichnen.

                             Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                                    KBA 52774

                             Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                             unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                             ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
                             Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
§ 22 52774, Erweiterung 01




                             der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
                             bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
                             Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                             können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                             Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
                             genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
                             ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
                             geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
                             die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
                             Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
                             herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
                             Umweltschutzes nicht entspricht.

                             Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                             Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                             sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                             Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                             seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                             Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                             Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                             Rechtsbehelfsbelehrung

                             Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                             erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                             DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                                 DE-24932 Flensburg


                                                                            2
                             Approval No.: 52774, Erweiterung 01

                             - Attachment -

                             Collateral clauses and instruction on right to appeal

                             Collateral clauses

                             All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                             applied regulation.

                             The approval identification is as follows: - see German version -

                             The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                             documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                             the Kraftfahrt-Bundesamt.
                             Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                             one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                             the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
                             Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
§ 22 52774, Erweiterung 01




                             prosecuted.

                             The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                             with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                             issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                             violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
                             assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
                             comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                             The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                             from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                             the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                             taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
                             unhindered access to the production and storage facilities.

                             The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                             mark rights of third parties are not affected with this approval.

                             Instruction on right to appeal

                             This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                             writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                             DE-24944 Flensburg.