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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52774 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55805320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ XN7060
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                       Seite 1 von 8

             Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                             Via C. Colombo, 14
                                             I-25013 Carpenedolo (BS)


             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          XLR
             Typ                             XN7060
             Radgröße                        7Jx16H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             CC           XN7060/CC / Ø56,1-I-Ø72               4/100/56,1          40         570    2100

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      52774
             Herstellerzeichen               MAK
             Radtyp und Ausführung           XN7060 (s.o.)
             Radgröße                        7Jx16H2
§ 22 52774




             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
             Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
             Herstelldatum                   Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der                  Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel
             S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°     110                      -                  I2
             S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°     110                      -                  I15
             S03   Schraube M14x1,25        Kegel 60°     130                      27                 I13
             S04   Schraube M12x1,5         Kegel 60°     110                      27                 I6
             S05   Schraube M14x1,25        Kegel 60°     140                      27                 I13

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Honda
                                             MG Rover
                                             Mini/BMW
                                             Mitsubishi

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52774 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55805320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ XN7060
             Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                              Seite 2 von 8

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Honda Civic (VII)       66-81        195/50R16   A30 R37                          A14 A18 Flh
             EP1, -2, -4             66-81        205/50R16   A12                              S01
             e11*98/14*
             0173,0174,0188*..
             Honda Civic (VII)       66-81        195/50R16   A30 R37                          A14 A18 Flh
             EU5,-6,-7,-8,-9         66-81        205/50R16   A12                              S01
             e11*98/14*
             0158-0161,0189*..
             Honda Civic (VII)       88-92        195/50R16   A30 R37                          A14 A18 Cpe
             Coupé                   88-92        205/50R16   A12                              S01
             EM2
             e6*98/14*0080*..
             Honda Jazz (I)          57,61        195/45R16   A01 K1c                          A12 A14 A18
             GD1,GD5,GE2,GE3         57,61        205/45R16   A01 K1c K2b K42 K56 LK6          V16 X51 S01
             e6*98/14*0088,87*..,    57,61        215/40R16   A01 K1c K2b K42 K56 LK6
             e6*2001/116*0101*..,
             e6*2001/116*0102*..
             Honda Jazz (II)         66, 73       195/50R16   K1c K2b K3b K5b K6b              A01 A12 A14
             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73       205/45R16   K1c K2b K3b K5a K6a              A18 S01
§ 22 52774




             e6*2007/46*             66, 73       215/45R16   K1c K2b K3b K5b K6b
             0010, 0011, 0013,
             0014, 0015,0016*..
             - ab MJ 2011
             Honda Jazz (II)         66, 73       195/50R16   K1c K2b K3b K5b K6b              A01 A12 A14
             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73       205/45R16   K1c K2b K3b K5a K6a              A18 S01
             e6*2001/116*            66, 73       215/45R16   K1c K2b K3b K5b K6b
             0125, 0126, 0127,
             0128, 0131, 0132*..
             Honda Jazz (III)        75, 96       195/50R16   K1c                              A01 A12 A14
             GK                      75, 96       215/45R16   K1c K3a K3c K5b                  A18 Flh KOV
             e6*2007/46*0162*..                                                                S01
             - incl. Facelift 2018
             Rover 2..,-25,MG ZR     55-107       195/45R16   T80 T84                          A12 A14 A18
             RF, F                   55-107       205/45R16   A01 K1a K2b K42 K56              B03 Npf V16
             H224,                   55-107       215/40R16   A01 K1a K2b K42 K56              S01
             e11*93/81,              55-118       205/50R16   A01 K1a K2b K42 K56 R09
             2001/116*0016*..
             Rover 4..,-45, MG ZS    55-110       195/45R16   R37 T80 T84                      A12 A14 A18
             RT, T                   55-110       195/50R16   A01 K42 R37                      B03 S01
             H093,                   55-110       205/45R16   A01 K42
             e11*93/81*0014*..,      74-130       205/50R16   A01 K42 R09
             e11*2001/116*0014*.
             Mini One, Cooper, -S    65-160       195/55R16   K1a K1b                          A01 A12 A14
             Mini                    65-160       205/50R16   K1c K2c K32                      A18 Cbo Flh
             e1*2001/116*            65-160       215/45R16   K1a K1b K2b                      V16 S03
             0231*08-..              65-160       225/45R16   K1c K2c K32 K56
             - ab MJ 2007            65-85        195/50R16   K1a K1b R37
                                     65-85        205/45R16   K1a K2b




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52774 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55805320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ XN7060
             Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                                    Seite 3 von 8
             Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Mini One, Cooper, -S    55-147       195/55R16     K2b                                   A01 A12 A14
             Mini-N, UKL-            55-147       205/50R16     K1a K1b K2b K42                       A18 Car Cbo
             C,/K,/L,/B-L, -N1       55-147       215/45R16     K1a K2b                               Cpe Flh V16
             e1*2001/116*0343*..;    55-147       225/45R16     K1a K1b K2b K42                       S05
             e1*2007/46*             55-90        195/50R16     K2b
             0369, 0370, 0593*..     55-90        205/45R16     K2b
             e1*2007/46*0371*00-
             09,
             e24*2007/46*0023*..
             - Mini/Clubman/Cabrio
             - Coupè/Roadster
             Mini One, Cooper, -S    55-160       195/55R16     K1a K1b                               A01 A12 A14
             R50, Mini               55-160       205/50R16     K1c K2c K32                           A18 Cbo Flh
             e1*98/14*0168*..,       55-160       215/45R16     K1a K1b K2b                           V16 S04
             e1*2001/116*            55-160       225/45R16     K1c K2c K32 K56
             0231*00-07              55-85        195/50R16     K1a K1b R37
             - bis MJ 2006           55-85        205/45R16     K1a K2b
             Mitsubishi Carisma      66           195/45R16     K42 T80 T84                           A01 A12 A14
             DAO                     66           205/45R16     K2b K42 K44 K56 K90                   A18 B02 V16
             e4*93/81*0005*..,       66           215/40R16     K2b K42 K44 K56 K90                   S02
§ 22 52774




             e4*98/14*0005*..

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                     V      W        Y
             210 km/h                100% 100% 100%
             220 km/h                97%    100% 100%
             230 km/h                94%    100% 100%
             240 km/h                91%    100% 100%
             250 km/h                -      95%      100%
             260 km/h                -      90%      100%
             270 km/h                -      85%      100%
             280 km/h                -      -        95%
             290 km/h                -      -        90%
             300 km/h                -      -        85%


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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52774 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55805320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ XN7060
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                   Seite 4 von 8
             Fortsetzung allgemeine Hinweise

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
§ 22 52774




             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Cabrio-Limousine, Roadster.




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             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55805320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ XN7060
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                 Seite 5 von 8
             Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Coupé.

             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 52774




             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K32     Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit
             dieser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen

             K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
             Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
             vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
             zu befestigen.

             K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
             Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
             oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
             Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
             nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
             befestigen.

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



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             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55805320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ XN7060
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                     Seite 6 von 8
             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
             bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
§ 22 52774




             LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
             Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
             usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.




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             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55805320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ XN7060
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 7 von 8
             T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1    185/50R16      205/45R16
             Nr. 2    195/40R16      215/35R16
             Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
             Nr. 4    195/50R16      215/45R16
             Nr. 5    205/45R16      225/40R16
             Nr. 6    205/50R16      225/45R16
             Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
             Nr. 8    205/60R16      225/55R16
§ 22 52774




             Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
             Nr. 10   215/55R16      235/50R16
             Nr. 11   225/40R16      245/35R16
             Nr. 12   225/50R16      245/45R16
             Nr. 13   225/55R16      245/50R16
             Nr. 14   225/60R16      245/55R16

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             X51     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
             zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser bis 240 mm (belüftet) an Achse1.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 10. Juni 2020 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2020.




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             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55805320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ XN7060
             Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                                    Seite 8 von 8
             Fortsetzung Prüfergebnis

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 10. Juni 2020




             Schmidt                                                           00345015.DOC JR-CS
§ 22 52774




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim