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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52774 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55805320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ XN7060
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                     Seite 1 von 8

             Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                             Via C. Colombo, 14
                                             I-25013 Carpenedolo (BS)


             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          XLR
             Typ                             XN7060
             Radgröße                        7Jx16H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
             führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                              Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                              (mm)
             CC           XN7060/CC / Ø56,6-F-Ø72             4/100/56,6          40         570    2100

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      52774
             Herstellerzeichen               MAK
             Radtyp und Ausführung           XN7060 (s.o.)
             Radgröße                        7Jx16H2
§ 22 52774




             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
             Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
             Herstelldatum                   Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel
             S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   100                      27                 F1
             S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   140                      -                  F3
             S03   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                      27                 F1
             S04   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   100                      -                  F3

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                             Fiat
                                             Opel

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52774 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55805320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ XN7060
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                              Seite 2 von 8

             Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Chevrolet Aveo         53-74        195/45R16    K1a K2b                          A01 A12 A14
             KLAS                                                                              A18 Flh S04
             e4*2001/116*
             0063*18-..
             Dae./Chev. Kalos       53-74        195/45R16    K1a K1b K2b                      A01 A12 A14
             KLAS                                                                              A18 Flh Lim
             e4*98/14*0063*..,                                                                 S04
             e4*2001/116
             *0063*00-17
             Daewoo Lanos           55-78        195/45R16    K2b                              A01 A12 A14
             KLAT, SUPT             55-78        205/45R16    K2b                              A18 B02 K42
             e4*96/27,98/14,                                                                   K45 K56 S01
             2001/116*
             0002,0017*..
             Daewoo Nubira          66-98        205/45R16    K1b T83 T84                      A01 A12 A14
             KLAJ, UU6J, SUPJ                                                                  A18 B02 K42
             e4*96/27,97/27,                                                                   Snu
             98/14,2001/116*
             0004,0018,0025*..
§ 22 52774




             Fiat Punto             48-99        195/50R16    K1c K2b K42 K56 R37 T84          A01 A12 A14
             199                    48-99        195/55R16    K1c K2b K42 K56                  A18 Flh V16
             e3*2001/116*0217*..,   48-99        205/50R16    K1c K2b K42 K56                  S01
             e3*2001/116*0286*..,   48-99        215/45R16    K1c K2b K42 K56
             e3*2007/46*0009*..,    48-99        225/45R16    K1c K2b K42 K56
             e3*2007/46*0010*..
             - Grande / Evo
             Opel Adam              51-85        195/50R16                                     A12 A14 A18
             S-D                    51-85        195/55R16                                     A58 V16 Y84
             e1*2001/116*           51-85        205/50R16                                     S03
             0379*22-..             51-85        225/45R16
             Opel Adam Rocks        51-85        195/50R16    M+S                              A12 A14 A18
             S-D                    51-85        195/55R16    M+S                              A58 KMV Y84
             e1*2001/116*           51-85        205/50R16    M+S                              S03
             0379*22-..
             Opel Astra-H           55-92        195/55R16    A11 R37                          A14 A18 Flh
             A-H                    55-92        205/50R16    A12 R37                          V16 S03
             e1*2001/116*0261*..;   55-92        205/55R16    A12
             e1*2007/46*0344*..     55-92        215/50R16    A12
                                    55-92        225/45R16    A12
                                    55-92        225/50R16    A01 A12 K2b K44
             Opel Astra-H Caravan   55-92        195/55R16    A11 R37                          A14 A18 Car
             A-H/SW -/Van           55-92        205/50R16    A12 R37                          V16 S03
             e1*2001/116*0293*..;   55-92        205/55R16    A12
             e1*2007/46*0341*..;    55-92        215/50R16    A12
             e1*2007/46*0576*..     55-92        225/45R16    A12
                                    55-92        225/50R16    A01 A12 K2b K44




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52774 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55805320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ XN7060
             Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                                    Seite 3 von 8
             Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Opel Astra-H GTC        55-92        195/55R16     A11 R37                               A14 A18 Cpe
             A-H/C                   55-92        205/50R16     A12 R37                               V16 S03
             e4*2001/116*0094*..     55-92        205/55R16     A12
                                     55-92        215/50R16     A12
                                     55-92        225/45R16     A12
                                     55-92        225/50R16     A01 A12 K2b K44
             Opel Corsa-D            44-74        195/55R16                                           A12 A14 A18
             S-D, S-D/Van            44-74        205/50R16                                           Flh V16 S03
             e1*2001/116*            44-74        215/50R16     A01 K2b K44 K46 K56 Z17
             0379*00-29;             44-74        225/45R16     A01 K44 K46 K56
             e1*2007/46*
             0505*00-07;
             e50*2007/46*0055*..
             Opel Corsa-E            51-85        195/50R16                                           A12 A14 A18
             S-D, S-D/Van            51-85        195/55R16                                           Flh V16 S03
             e1*2001/116*            51-85        205/50R16
             0379*30-..;             51-85        225/45R16
             e1*2007/46*0505*08-..
             Opel Karl               54, 55       195/45R16     K1c K2b K8c                           A01 A12 A14
             D-A                     54, 55       205/40R16     K1c K2c K8i                           A18 A58 Flh
§ 22 52774




             e4*2007/46*0957*..      54, 55       205/45R16     K1c K2c K5b K8i                       KOV OK5
                                                                                                      S02
             Opel Karl Rocks         54, 55       195/45R16     K6w K8c                               A01 A12 A14
             D-A                     54, 55       205/40R16     K2b K6x K8i                           A18 A58 Flh
             e4*2007/46*0957*..      54, 55       205/45R16     K2b K5b K6x K8i                       KMV S02
             Opel Meriva-A           51-92        195/50R16     K2b T84 T88                           A01 A12 A14
             X01Monocab              51-92        205/50R16     K1a K1b K2b K46 K56                   A18 V16 S03
             e1*2001/116*0215*..     51-92        215/40R16     K2b K46 K56 T82 T86
                                     51-92        215/45R16     K2b K46 K56 T85 T86
                                     51-92        225/45R16     K1a K1b K2b K46 K56
             Opel Tigra-B            51,66,92     205/50R16     A01 K2b K42 K45                       A12 A14 A18
             X-C/Roadster            51,66,92     215/45R16                                           V16 S03
             e11*2001/116*0227*.     51,66,92     225/45R16     A01 K2b K42 K45 LK6

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55805320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ XN7060
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                   Seite 4 von 8
             Fortsetzung allgemeine Hinweise

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 52774




             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.


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             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55805320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ XN7060
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                     Seite 5 von 8
             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Coupé.

             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
§ 22 52774




             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55805320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ XN7060
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                               Seite 6 von 8
             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
§ 22 52774




             LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
             Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
             10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
             mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52774 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55805320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ XN7060
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                   Seite 7 von 8
             Snu     Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen vor Baujahr 1999 dürfen nur die
             mitgelieferten Befestigungsschrauben, S01, M12x1,5; ab Baujahr 1999 dürfen nur die mitgelieferten
             Befestigungsmuttern, S04, M12x1,5 (Fahrzeuge mit Stehbolzen); (siehe Tabelle Befestigungsmittel
             Seite 1) verwendet werden.

             T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
§ 22 52774




             berücksichtigen.

             T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1    185/50R16      205/45R16
             Nr. 2    195/40R16      215/35R16
             Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
             Nr. 4    195/50R16      215/45R16
             Nr. 5    205/45R16      225/40R16
             Nr. 6    205/50R16      225/45R16
             Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
             Nr. 8    205/60R16      225/55R16
             Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
             Nr. 10   215/55R16      235/50R16
             Nr. 11   225/40R16      245/35R16
             Nr. 12   225/50R16      245/45R16
             Nr. 13   225/55R16      245/50R16
             Nr. 14   225/60R16      245/55R16




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52774 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55805320 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ XN7060
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                         Seite 8 von 8
             Fortsetzung Auflage V16

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Y84    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
             Karosserieform Fließheck.

             Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 15. Juni 2020 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
§ 22 52774




             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2020.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 15. Juni 2020




             Schmidt                                                                00345174.DOC JR-CS




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim