Gutachten 366-0284-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52774
ANLAGE: 5 Radtyp: XN7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020
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Fahrzeughersteller DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR
CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., FIAT, GM
DAEWOO (ROK), GM Korea, GM Daewoo, GM KOREA
(ROK), OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
410040566/CC XN7060/CC Ø56,6-F-Ø72 56,6 570 2100 02/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 52774, Erweiterung 01
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO.
LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK), GM
Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : KLAJ; KLAS; CHIA; CHIV; KL1T
Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: F3
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : UU6J; KLAJ; SUPJ; SUPT; KLAT
Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: F1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : KLAJ; KLAT; SUPJ; SUPT; UU6J
120 Nm für Typ : CHIA; CHIV; KLAS; KL1T
Verkaufsbezeichnung: DAEWOO LANOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAT e4*96/27*0017*.., 55 - 78 195/45R16-80 11A; 21M; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
e4*97/27*0017*.., 12A; 51A; 71C; 71K;
e4*98/14*0017*.. 721; 725; 73C; 74A;
SUPT e4*96/27*0002*.., 74P
e4*98/14*0002*..
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0284-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52774
ANLAGE: 5 Radtyp: XN7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: DAEWOO NUBIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAJ e4*2001/116*0018*.., 66 - 98 205/45R16-83 nicht Kombi; 11A; 21B; Ab MJ 2000 (Facelift);
e4*98/14*0018*.. 22B; 24C; 367; 5DW Kombi; Stufenheck 4-
205/45R16-87 Kombi; 11A; 21B; 22B; türig;
24C; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; DF2
KLAJ e4*96/27*0018*.., 66 - 98 205/45R16-83 nicht Kombi; 11A; 22B; Bis MJ 1999; Kombi;
e4*97/27*0018*.., 24J; 367; 5DW Stufenheck 4-türig;
e4*98/14*0018*.. 205/45R16-87 Kombi; 11A; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
SUPJ e4*96/27*0025*.. 367 12A; 51A; 71C; 71K;
UU6J e4*96/27*0004*.. 721; 725; 73C; 74A;
74P; DF1
Verkaufsbezeichnung: DAEWOO/CHEVROLET LANOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAT e4*2001/116*0017*.. 55 - 78 195/45R16-80 11A; 21M; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
§ 22 52774, Erweiterung 01
Verkaufsbezeichnung: KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CHIA e50*2007/46*0046*.. 53 - 69 195/45R16 80 Aveo Variante SN./
KLAS e4*2001/116*0063*.. 205/40R16 79 11A; 24J Version 4..; ab
205/45R16 83 11A; 24J e4*2001/116*0063*12;
215/40R16 82 11A; 24J Stufenheck 4-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
CHIA e50*2007/46*0046*.. 55 - 74 195/40R16 80 11A; 21S; 24J; 24M Aveo Variante SH./
KLAS e4*2001/116*0063*.. 195/45R16 80 11A; 21T; 24J; 24M Version 5..; ab
205/40R16 79 11A; 21T; 22I; 24J; e4*2001/116*0063*18;
24M Schrägheck 4-türig;
205/45R16 83 11A; 21P; 21T; 24J; Frontantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
CHIV e50*2007/46*0087*.. 63 195/55R16 87 5ET Stufenheck;
195/60R16 89 Schrägheck;
205/50R16 87 5ET Frontantrieb;
205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R16 89 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0284-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52774
ANLAGE: 5 Radtyp: XN7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KL1T e4*2007/46*0270*.. 51 - 74 195/55R16 87 5ET Stufenheck;
195/60R16 89 Schrägheck;
205/50R16 87 5ET Frontantrieb;
205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R16 89 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76U
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT
§ 22 52774, Erweiterung 01
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: F1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO, ABARTH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
199 e3*2001/116*0286*.., 48 - 99 195/50R16 84 11A; 24J; 24M Nur Fiat Punto;
e3*2007/46*0009*.., 195/55R16 87 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e3*2007/46*0010*.. 205/50R16 87 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R16 86 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
225/45R16 89 11A; 22I; 24C; 24D 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO, PUNTO ABARTH, FIAT 500L
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
199 e3*2001/116*0217*.. 48 - 99 195/50R16 84 11A; 24J; 24M Nur Fiat Punto;
195/55R16 87 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R16 87 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R16 86 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
225/45R16 89 11A; 22I; 24C; 24D 74P; 76U
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0284-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52774
ANLAGE: 5 Radtyp: XN7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020
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Seite: 4 von 17
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : D-A
Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: F3
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : VECTRA-A-X; S-D/V; A-H/SW; T98; T98/KOMBI;
VECTRA-A; J96/Kombi; KADETT-E; S-D/VAN; T92; X-C/ROADSTER;
X01Monocab; A-H/C; T98/NB; CORSA-B; KADETT-E-CABRIO; S-D;
T98C; T98V; CORSA-C-VAN; S93; S93 Coupe; VECTRA-A-CC; A-H;
CORSA-C
Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: F1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : A-H; A-H/C; A-H/SW; CORSA-B; CORSA-C;
CORSA-C-VAN; J96/Kombi; KADETT-E; KADETT-E-CABRIO; S-D;
S-D/V; S-D/VAN; S93; S93 Coupe; T92; T98; T98C; T98/KOMBI;
T98/NB; T98V; VECTRA-A; VECTRA-A-CC; VECTRA-A-X;
§ 22 52774, Erweiterung 01
X-C/ROADSTER; X01Monocab
140 Nm für Typ : D-A
Verkaufsbezeichnung: ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e1*2001/116*0261*.., 55 - 85 205/55R16 90 QFA 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0344*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e11*2001/116*0247*.. 55 - 85 205/55R16 90 QFA 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 85 205/55R16 90 QFA Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/SW e1*2001/116*0293*.., 55 - 85 205/55R16 90 QFA 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0341*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0284-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52774
ANLAGE: 5 Radtyp: XN7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020
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Seite: 5 von 17
Verkaufsbezeichnung: ASTRA-F
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T92 e1*96/79*0074*.., 40 - 110 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22F; Schrägheck;
e1*98/14*0074*.. 24J; 33J; 364 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
33J; 364 721; 725; 73C; 74A;
215/45R16-85 11A; 21B; 22B; 24C; 74P
33J; 364; 54A
225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 24C;
33J; 364; 66D
Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98 e1*97/27*0086*.., 48 - 85 205/45R16-83 11A; 22L; 24J; 5DW Limousine; Stufenheck;
e1*98/14*0086*.. 48 - 92 205/45R16 83W 11A; 22L; 24J; 5DW Schrägheck;
T98/NB e1*97/27*0101*.., 205/50R16-87 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0101*.. 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
T98V e1*97/27*0092*.. 225/45R16-89 11A; 22B; 22L; 24M; 721; 725; 73C; 74A;
57F; 685 74P; 915; QEV
T98/KOMBI e1*97/27*0087*.., 48 - 92 195/50R16 84 5EA Kombi;
e1*98/14*0087*.. 205/45R16-83 11A; 24J; 5DW 10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 52774, Erweiterung 01
T98V e1*97/27*0092*.. 205/50R16-87 11A; 21B; 22B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R16 86 11A; 21B; 22B; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
24M 74P; 915
225/45R16-89 11A; 22B; 24M; 57F;
685
Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98C e1*98/14*0132*.. 74 - 92 205/50R16 87 11A; 21B; 22B; 22L Cabrio; Coupe;
215/45R16 86 11A; 21B; 22B; 22L 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 85 205/45R16 83 11A; 26P Corsa-E; Corsa-E Van;
ab
e1*2001/116*0379*30;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 85 195/50R16 84 124 Adam; nicht Adam
195/55R16 87 12A Rocks;
205/45R16 83 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R16 87 12A 51A; 71C; 71K; 721;
205/55R16 91 12A 725; 73C; 74A; 74P;
215/45R16 86 12A 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0284-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52774
ANLAGE: 5 Radtyp: XN7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020
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Seite: 6 von 17
Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 85 195/50R16 84 124 nur Adam Rocks;
195/55R16 87 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 83 12A 51A; 71C; 71K; 721;
205/50R16 87 12A 725; 73C; 74A; 74P;
205/55R16 91 12A 76U
215/45R16 86 12A
Verkaufsbezeichnung: CORSA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D/V e50*2007/46*0055*.. 51 - 85 205/45R16 83 11A; 26P Corsa-E; Corsa-E Van;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: CORSA VAN, CORSA, CORSA-E VAN, CORSA-E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D/VAN e1*2007/46*0505*.. 51 - 85 205/45R16 83 11A; 26P Corsa-E; Corsa-E Van;
10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 52774, Erweiterung 01
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: CORSA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-B G290 33 - 66 195/45R16-78 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D; 33J 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 725; 73C; 74A;
24C; 24D; 33J 74P
CORSA-B G290 78 - 80 195/45R16-78 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 725; 73C; 74A;
24C; 24D 74P
S93 e1*96/27*0053*.., 33 - 78 195/45R16-80 11A; 22B; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0053*.. 33J; 364; 367; 54F 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-C e1*98/14*0148*.. 43 - 92 195/45R16 80 11A; 21B; 22B; 24M 2-türig; 4-türig;
205/40R16 83 11A; 21B; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 915; FFJ
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0284-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52774
ANLAGE: 5 Radtyp: XN7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-C- L659 43 - 92 195/45R16 80 11A; 21B; 22B; 24M 2-türig; 4-türig;
VAN 205/40R16 83 11A; 21B; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 915; FFJ
Verkaufsbezeichnung: Karl / Viva / Karl Rocks / Viva Rocks
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D-A e4*2007/46*0957*.. 54 - 55 195/40R16 76 11A; 24J; 24M; 26P; nicht Karl/Viva Rocks;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
195/45R16 80 11A; 24J; 24M; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K;
26P; 27H 721; 725; 73C; 74A;
205/40R16 79 11A; 24M; 241; 246; 74P
26B; 26N; 27H
205/45R16 83 11A; 24M; 241; 246;
26B; 26N; 27F
D-A e4*2007/46*0957*.. 54 - 55 195/45R16 80 11A; 21N; 21P; 22H KARL ROCKS; VIVA
205/40R16 79 11A; 21B; 21N; 22H ROCKS;
205/45R16 83 11A; 21B; 21N; 22F 10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 52774, Erweiterung 01
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92 195/50R16 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 87 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R16 11A; 21M; 22L; 22Q; 721; 725; 73C; 74A;
24J; 24M; 51G 74P; 76U; FFJ
215/45R16 86 11A; 22Q; 24M
64 - 92 195/50R16 84 11A; 24M; 5EA
Verkaufsbezeichnung: OPEL KADETT-E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KADETT-E E023 40 - 85 195/45R16-80 QDQ; 11A; 22B; 22F; 10B; 11A; 11G; 11H;
24J 12A; 51A; 71C; 71K;
205/45R16-83 QDQ; QE4; 11A; 21B; 721; 725; 73C; 74A;
22B; 22F; 24C 74P
215/40R16-82 QDQ; 11A; 21B; 22B;
22F; 24C
KADETT-E E023/1 40 - 95 195/45R16-80 QDQ; 11A; 22B; 22F; 10B; 11A; 11G; 11H;
24J 12A; 51A; 71C; 71K;
205/45R16-83 QDQ; QE4; 11A; 21B; 721; 725; 73C; 74A;
22B; 22F; 24C 74P
215/40R16-82 QDQ; 11A; 21B; 22B;
22F; 24C
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0284-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52774
ANLAGE: 5 Radtyp: XN7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: OPEL KADETT-E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KADETT-E E023/2 40 - 95 195/45R16-80 QDQ; 11A; 22B; 22F; 10B; 11A; 11G; 11H;
24J 12A; 51A; 71C; 71K;
205/45R16-83 QDQ; QE4; 11A; 21B; 721; 725; 73C; 74A;
22B; 22F; 24C 74P
215/40R16-82 QDQ; 11A; 21B; 22B;
22F; 24C
KADETT- E388 55 - 85 195/45R16-80 QDQ; 11A; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
E-CABRIO 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
205/45R16-83 QDQ; QE4; 11A; 21B; 721; 725; 73C; 74A;
22B; 22F; 24C 74P
215/40R16-82 QDQ; 11A; 21B; 22B;
22F; 24C
KADETT- E388/1 55 - 85 195/45R16-80 QDQ; 11A; 22B; 22F; 10B; 11G; 11H; 12A;
E-CABRIO 24J 51A; 71C; 71K; 721;
205/45R16-83 QDQ; QE4; 11A; 21B; 725; 73C; 74A; 74P
22B; 22F; 24C
215/40R16-82 QDQ; 11A; 21B; 22B;
22F; 24C
§ 22 52774, Erweiterung 01
Verkaufsbezeichnung: TIGRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X- e11*2001/116*0227*.. 51 - 92 195/45R16 80 10B; 11B; 11G; 11H;
C/ROADSTE 205/45R16 83 12A; 51A; 71C; 71K;
R
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: TIGRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S93 e1*93/81*0014*.., 66 - 78 195/45R16 80 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
Coupe e1*95/54*0014*.., 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
e1*98/14*0014*.. 205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 725; 73C; 74A;
22L; 24J; 24M; 367 74P
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA-A E947 42 - 95 195/50R16-83 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 12A;
205/45R16-83 54F 33J; 51A; 71C; 71K;
205/50R16-86 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
215/45R16-85 11A; 22B; 24J; 24M 74P; DEQ
225/40R16-85 11A; 22B; 24J; 24M;
66D
225/45R16-89 11A; 22B; 24J; 24M;
685
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0284-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52774
ANLAGE: 5 Radtyp: XN7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: VECTRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA-A E947/1 42 - 110 195/50R16-83 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 12A;
205/45R16-83 54F 33J; 51A; 71C; 71K;
205/50R16-86 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
215/45R16-85 11A; 22B; 24J; 24M 74P; DEQ
225/40R16-85 11A; 22B; 24J; 24M;
66D
225/45R16-89 11A; 22B; 24J; 24M;
685
VECTRA- E948 42 - 95 195/50R16-83 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 12A;
A-CC 205/45R16-83 54F 33J; 51A; 71C; 71K;
205/50R16-86 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
215/45R16-85 11A; 22B; 24J; 24M 74P; DEQ
225/40R16-85 11A; 22B; 24J; 24M;
66D
225/45R16-89 11A; 22B; 24J; 24M;
685
VECTRA- E948/1 42 - 110 195/50R16-83 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 12A;
A-CC 205/45R16-83 54F 33J; 51A; 71C; 71K;
205/50R16-86 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
§ 22 52774, Erweiterung 01
215/45R16-85 11A; 22B; 24J; 24M 74P; DEQ
225/40R16-85 11A; 22B; 24J; 24M;
66D
225/45R16-89 11A; 22B; 24J; 24M;
685
VECTRA- E951 65 - 110 195/50R16-83 11A; 22B; 24J; 24M Allradantrieb;
A-X 205/45R16-83 54F Frontantrieb;
205/50R16-86 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 12A;
215/45R16-85 11A; 22B; 24J; 24M 33J; 51A; 71C; 71K;
225/40R16-85 11A; 22B; 24J; 24M; 721; 725; 73C; 74A;
66D 74P; DEQ
225/45R16-89 Allradantrieb; 11A; 22B;
24J; 24M
225/45R16-89 nicht Allradantrieb; 11A;
22B; 24J; 24M; 685
VECTRA- E951/1 85 - 110 195/50R16-83 11A; 22B; 24J; 24M Allradantrieb;
A-X 205/45R16-83 54F Frontantrieb;
205/50R16-86 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 12A;
215/45R16-85 11A; 22B; 24J; 24M 33J; 51A; 71C; 71K;
225/40R16-85 11A; 22B; 24J; 24M; 721; 725; 73C; 74A;
66D 74P; DEQ
225/45R16-89 Allradantrieb; 11A; 22B;
24J; 24M
225/45R16-89 nicht Allradantrieb; 11A;
22B; 24J; 24M; 685
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0284-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52774
ANLAGE: 5 Radtyp: XN7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020
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Verkaufsbezeichnung: VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J96/Kombi e1*95/54*0044*.. 55 - 85 205/50R16-86 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16-88 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R16-89 11A; 22B; 24J; 24M; 721; 725; 73C; 74A;
685 74P
225/50R16-92 11A; 22B; 24C; 24D;
57T
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
§ 22 52774, Erweiterung 01
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0284-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52774
ANLAGE: 5 Radtyp: XN7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020
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21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§ 22 52774, Erweiterung 01
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0284-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52774
ANLAGE: 5 Radtyp: XN7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
§ 22 52774, Erweiterung 01
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
berücksichtigen.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0284-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52774
ANLAGE: 5 Radtyp: XN7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020
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EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
§ 22 52774, Erweiterung 01
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
66D) Sofern Reifen der Größe 225/40 R 16 auf der Felge 7 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/50R16
Hinterachse: 225/45R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0284-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52774
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Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
§ 22 52774, Erweiterung 01
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
DEQ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 256 mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
DF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen bis Modelljahr 1999.
Radbefestigung mit Radschrauben. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/1?? für Stufenheck und
JW?/3?? für Kombi.
DF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000.
Radbefestigung mit Radmuttern. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/4?? für Stufenheck und
JW?/6?? für Kombi.
FFJ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 260 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
QDQ) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit GSI-Fahrwerk oder mit einem für
diese Reifengröße genehmigten Sportfahrwerk.
QE4) Werden andere Reifenfabrikate verwendet, die nicht vom Fahrzeughersteller auf diesem Fahrzeug
freigegeben sind bzw. die nicht von uns geprüft worden sind, können sich die Eigenschaften des
Fahrzeuges bezüglich des Fahrverhaltens nachteilig verändern.
QEV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Opel Astra
ECO, die serienmäßig mit der Reifengröße 175/80 R14 ausgerüstet sind.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
(unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0284-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52774
ANLAGE: 5 Radtyp: XN7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020
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haben.
§ 22 52774, Erweiterung 01
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0284-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52774
ANLAGE: 5 Radtyp: XN7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: D-A
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0957*..
Handelsbez.: Karl / Viva / Karl Rocks / Viva Rocks
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 52774, Erweiterung 01
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 300 y = 300 30 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0284-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52774
ANLAGE: 5 Radtyp: XN7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: S-D
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*..
Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 52774, Erweiterung 01
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 30 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 300 25 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.