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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52423 nach §22 StVZO

             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55810618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ XN7070
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                     Seite 1 von 8

             Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                             Via C. Colombo
                                             I-25013 Carpenedolo (BS)


             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          XLR
             Typ                             XN7070
             Radgröße                        7Jx17H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
             führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                              Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                              (mm)
             AX           XN7070 AX / ohne Ring               4/98/58,1           35         570    2100

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      52423
             Herstellerzeichen               MAK
             Radtyp und Ausführung           XN7070...(s.o)
             Radgröße                        7Jx17H2
§ 22 52423




             Einpresstiefe                   ET...(s.o)
             Herkunftsmerkmal                Made in Italy
             Herstelldatum                   Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel
             S01   Schraube M12x1,25        Kegel 60°   110                      24                 B225L244
                                                                                                    17
             S02   Schraube M12x1,25        Kegel 60°   90                       24                 B225L244
                                                                                                    17

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Alfa Romeo
                                             Fiat
                                             Ford
                                             Lancia

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52423 nach §22 StVZO

             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55810618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ XN7070
             Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                                Seite 2 von 8


             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                           Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Alfa 145/146           66-114        205/40R17   K2c K42 T81 T84                    A01 A12 A14
             930                    66-114        215/35R17   K2c K42 K66 T83                    A18 B02 S02
             G731,
             e3*96/27*0029*..
             Alfa Mito              51-125        205/45R17                                      A12 A14 A18
             955                    51-125        215/40R17   T83 T85                            B02 Fi6 Flh
             e3*2001/116*0278*..    51-125        215/45R17                                      S02
             Fiat 500 /-C           44-77         195/40R17                                      A12 A14 A18
             312                                                                                 B02 Cbo Flh
             e3*2001/116*0261*..;                                                                R52 S02
             e3*2007/46*0064*..;
             e3*2007/46*0071*..
             Fiat 500 Abarth /-C    99-121        195/40R17                                      A12 A14 A18
             312                    99-121        205/40R17                                      B01 B02 Cbo
             e3*2001/116*0261*..;                                                                Flh S02
             e3*2007/46*0064*..
             Fiat Bravo             66-121        205/50R17                                      A12 A14 A18
             198                    66-121        215/45R17                                      B02 Flh V17
§ 22 52423




             e3*2001/116*0248*..,   66-121        225/45R17                                      S02
             e3*2001/116*0288*..,
             e3*2007/46*0022*..
             Fiat Bravo/Brava       108-113       205/40R17   K2b K42 K45 K46 T80 T81 T84        A01 A12 A14
             182                    55-113        215/35R17   K2b K42 K45 K46 T79 T83            A18 B02 S02
             G983,                  55-83         205/40R17   G01 K2b K42 K45 K46 T80 T81 T84
             e3*96/27*0019*..
             Fiat Coupe             96-162        215/40R17   T83 T84 T85                        A01 A12 A14
             175, FA                                                                             A18 B02 K1a
             G730,                                                                               K2b K45 K46
             e3*92/53,93/81,                                                                     S02
             95/54*
             0001,0002,0008*..
             Fiat Marea             55-113        205/40R17   K42 K45 K56 T80 T81 T84            A01 A12 A14
             185                    55-113        215/40R17   K41 K42 K45 K56 L02 T83 T85 T87    A18 B02 Car
             e3*93/81*0003*..                                                                    K1a K2b Lim
             e3*95/54*0003*..                                                                    S02
             e3*96/79*0039*..
             Fiat Palio Weekend     44-76         205/40R17   K2c K42 K46 K56 T80 T81 T84        A01 A12 A14
             178                    44-76         215/35R17   K2c K42 K46 K56 T79 T83            A18 B02 K1c
             e3*96/27*0033*..,                                                                   L02 S02
             e3*98/14*0033*..
             Fiat Stilo, - Kombi    59-125        205/50R17   K42 K56 R37                        A01 A12 A14
             192                    59-125        215/45R17   K2b K56 T87 T88 T91                A18 B00 B02
             e3*98/14*0089*..       59-125        225/45R17   K1a K2b K42 K56                    Car Flh V17
                                                                                                 S02
             Ford KA II             51,55         195/40R17   T81                                A12 A14 A18
             RU8                    51,55         215/35R17   A01 K2b R03                        B02 Flh V17
             e3*2001/116*0280*..                                                                 S01




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55810618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ XN7070
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                    Seite 3 von 8
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Lancia Delta           77-140        205/50R17     114                                   A12 A14 A18
             844                    77-140        215/45R17     T87 T88 T91 114                       B02 Flh V17
             e3*2001/116*0279*..;   77-147        225/45R17     114                                   S02
             e3*2007/46*0008*..
             Lancia Lybra           76-113        205/45R17     K1a K56 K90 T88 114                   A01 A12 A14
             839                                                                                      A18 B02 Car
             e3*98/14*0047*..,                                                                        Lim S02
             e3*98/14*0084*..
             Lancia Ypsilon         44-77         195/40R17                                           A12 A14 A18
             843                    44-77         205/40R17                                           B02 B34 S02
             e3*2001/116*0149*..    44-77         215/35R17     A01 K2b K46

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
§ 22 52423




             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52423 nach §22 StVZO

             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55810618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ XN7070
             Hersteller                          MAK s.p.a.

                                                                                                                  Seite 4 von 8

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             114      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1140 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
§ 22 52423




             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             B00    **********************************************************************************************************
             Dieses Fahrzeug ist aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage u n z u l ä s s i g!

             BREMSE AUSSCHLIESSEN / PRÜFEN

             **********************************************************************************************************

             B01      Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Festsattelbremse an Achse 1.

             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

             B34    Die Sonderräder sind aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage nicht zulässig an
             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser größer bzw. gleich 257mm an Achse1.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Cabrio-Limousine, Roadster.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52423 nach §22 StVZO

             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55810618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ XN7070
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                    Seite 5 von 8

             Fi6    Das Sonderrad ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung mit belüfteter Bremsscheibe
             (Durchmesser 257mm) Achse 1.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 52423




             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K66     Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine
             ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifen-Kombination herzustellen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52423 nach §22 StVZO

             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55810618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ XN7070
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                       Seite 6 von 8

             K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
             bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

             L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
             Reifenkombination herzustellen.

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             R52     Diese Rad-Reifen-Kombination ist nur zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Servolenkung.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.
§ 22 52423




             T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52423 nach §22 StVZO

             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55810618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ XN7070
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 7 von 8

             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1    195/40R17      215/35R17
             Nr. 2    195/45R17      215/40R17
§ 22 52423




             Nr. 3    205/40R17      225/35R17
             Nr. 4    205/45R17      235/40R17
             Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
             Nr. 6    205/55R17      225/50R17
             Nr. 7    215/40R17      245/35R17
             Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
             Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
             Nr. 10   215/55R17      235/50R17
             Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
             Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
             Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
             Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
             Nr. 15   235/50R17      255/45R17
             Nr. 16   235/55R17      255/50R17
             Nr. 17   235/60R17      255/55R17
             Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
             Nr. 19   255/45R17      285/40R17

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 3. Dezember 2018 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52423 nach §22 StVZO

             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55810618 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ XN7070
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                     Seite 8 von 8

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 3. Dezember 2018
§ 22 52423




             Schmidt                                                                      00308937.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim