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							Gutachten 366-0299-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52423
ANLAGE: 12                                                           Radtyp: XN7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 16.06.2021
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                Fahrzeughersteller              FUJI HEAVY IND.(J), ROVER, TOYOTA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
510045561/P3        XN7070/P3                  Ø56,1-I-Ø72                 56,1                    580      2178    03/21
510045561/P3        XN7070/P3                  Ø56,1-I-Ø72                 56,1                    600      2100    03/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I4


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                             100 Nm für Typ : BD/BG; BE/BH; BE/BHS; G3; G4; G5
                                             120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; G5; SJ; ZC
Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 215/55R17 94                                      Kombi; Allradantrieb;
SHS          e1*2001/116*0485*..            215/60R17 96                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/50R17 94                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                            225/55R17 97                                      721; 725; 73C; 74A;
                                            235/50R17 96            11A; 24J                  74P; 75I
                                            235/55R17 99            11A; 24J
SJ           e13*2007/46*1305*.. 108 - 177 225/55R17 97             12A                       Kombi; Allradantrieb;
                                            225/60R17 99            12T                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/55R17 99            12A                       12K; 51A; 573; 71C;
                                            235/60R17 102           12A                       71K; 721; 725; 73C;
                                            245/50R17 99            11A; 12A; 24J             74A; 74P; 76S
                                            245/55R17 102           11A; 12A; 24J
                                  110       215/60R17 96            124
                                            215/65R17 99            12A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0299-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52423
ANLAGE: 12                                                        Radtyp: XN7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.06.2021
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Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/50R17 91            122; 52J                 Subaru XV;
                                         215/55R17 94            12T; 52J                 Allradantrieb;
                                         225/50R17 94            12O                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/55R17 97            12T                      51A; 573; 71C; 71K;
                                         235/50R17 96            11A; 12A; 27I            721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 205/50R17            51G                      nur Outback;
             e1*2001/116*0256*..            215/55R17            51G                      Allradantrieb;
BL/BPS       e1*2001/116*0256*..            225/45R17            51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/50R17 94                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 75I
BL/BP          e1*2001/116*0228*.., 101 - 121 215/45R17 87W 5ET                           nicht Outback; Kombi;
               e1*2001/116*0256*.. 101 - 180 205/50R17      51G                           Stufenheck;
BL/BPS         e1*2001/116*0256*..            205/50R17 89W 5FE                           Allradantrieb;
                                               205/50R17 93                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/45R17 91W                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                               225/45R17 90W                              721; 725; 73C; 74A;
                                     180       215/50R17     11A; 22I; 24J; 24M;          74P; 75I; 76S
                                                             51G
BM/BR          e1*2007/46*0079*..    110 - 191 215/55R17 94                               nur Outback; Kombi;
BM/BRS         e13*2007/46*1074*..             215/60R17 96                               Allradantrieb;
                                               225/50R17 94                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/55R17 97                               12A; 51A; 573; 71C;
                                               225/60R17 99                               71K; 721; 725; 729;
                                               235/50R17 96                               73C; 74A; 74P; 75I;
                                               235/55R17 99                               76S
                                               245/50R17 99
                                               245/55R17 102

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
SG           e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 215/50R17 91         11A; 24J                 ab e13*98/14*0087*03;
             e13*98/14*0087*..              215/55R17            11A; 24J; 51G            ab
                                                                                          e1*2001/116*0209*07;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
SG             e1*2001/116*0209*.., 92 - 155 215/50R17 91                                 nur bis
               e13*98/14*0087*..                                                          e13*98/14*0087*02;
                                                                                          nur bis
                                                                                          e1*2001/116*0209*06;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0299-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52423
ANLAGE: 12                                                        Radtyp: XN7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.06.2021
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Verkaufsbezeichnung:     SUBARU G, IMPREZA, XV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
G5           e13*2007/46*1648*.. 84 - 115 225/60R17 99           11A; 24J                 XV; inkl. Hybrid;
                                          235/55R17 99           11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/60R17 102          11A; 24J; 248            12A; 51A; 71C; 71K;
                                          245/55R17 102          11A; 24J; 248; 26P       721; 725; 73C; 74A;
                                          255/50R17 101          11A; 24C; 24M; 26P;      74P; 76S
                                                                 27I
                                              255/55R17 104      11A; 24C; 24M; 26P;
                                                                 27I
G5             e13*2007/46*1648*..   84 - 115 205/50R17 89       11A; 26P                 IMPREZA;
                                              215/45R17 87       11A; 26P                 Allradantrieb;
                                              225/45R17 91       11A; 26N; 26P            Frontantrieb; inkl.
                                                                                          Hybrid;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
G3           e1*2001/116*0438*.. 79 - 169 205/50R17 89                                    Schrägheck;
                                          215/45R17 87                                    Allradantrieb;
                                          225/45R17 91                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
BD/BG        e1*93/81*0009*.., 85 - 110 205/45R17 88             11A; 21B; 22B            Allradantrieb; nicht
             H296                       215/40R17 87             11A; 21B; 22B; 24J       höhergelegtes
                                                                                          Fahrwerk;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
BE/BH          e1*98/14*0108*..,     92 - 115 205/45R17 88       11A; 22B                 nicht Outback;
               e1*98/14*0149*..               215/40R17 87       11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZC           e13*2007/46*1281*.. 147   205/50R17 89              122                      Coupe; Heckantrieb;
                                       215/40R17 83W             122                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R17 87              122                      51A; 71C; 71K; 721;
                                       225/45R17 91              122                      725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 84T




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0299-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52423
ANLAGE: 12                                                           Radtyp: XN7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 16.06.2021
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Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                     Auflagen
GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  205/50R17 89   122                                    Coupe; Heckantrieb;
                                       215/40R17 83W 122                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R17 87   122                                    51A; 71C; 71K; 721;
                                       225/45R17 91   122                                    725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 84T




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I5


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
J            e11*98/14*0111*.. 85 - 130 215/50R17                   11A; 24J; 24M; 51G       Kombi; Limousine;
RJ           e11*98/14*0111*..          225/45R17                   11A; 24J; 24M; 51G       Frontantrieb;
                                                                                             10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76S




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: I4


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZN           e13*2007/46*1287*.. 147   205/50R17 89                 122                      Coupe; Heckantrieb;
                                       215/40R17 83W                122                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R17 87                 122                      51A; 71C; 71K; 721;
                                       225/45R17 91                 122                      725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 84T

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0299-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52423
ANLAGE: 12                                                        Radtyp: XN7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.06.2021
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10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0299-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52423
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Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.06.2021
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       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.06.2021
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573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
84T) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO Festsattel und
     Bremsscheibendurchmesser 326mm an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.06.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       FUJI HEAVY
       Fahrzeugtyp:      G4
       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0597*..
       Handelsbez.:      IMPREZA, SUBARU XV

       Variante(n):      Allradantrieb, Subaru XV

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 290            y = 280                     VA
             26P                      x = 240            y = 230                     VA
             27B                      x = 290            y = 430                     HA
             27I                      x = 240            y = 380                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 290       y = 280              5                VA
             27H                   x = 290       y = 430              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.06.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       FUJI HEAVY
       Fahrzeugtyp:      G5
       Genehm.Nr.:       e13*2007/46*1648*..
       Handelsbez.:      SUBARU G, IMPREZA, XV

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 150            y = 200                     VA
             26B                      x = 200            y = 250                     VA
             27I                      x = 200            y = 200                     HA
             27B                      x = 250            y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 200       y = 250              8                VA
             26J                   x = 200       y = 250             20                VA
             27H                   x = 250       y = 250              8                HA
             27F                   x = 250       y = 250             15                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52423
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Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.06.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       FUJI HEAVY
       Fahrzeugtyp:      G5
       Genehm.Nr.:       e13*2007/46*1648*..
       Handelsbez.:      SUBARU G, IMPREZA, XV

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 200            y = 250                     VA
             27I                      x = 200            y = 250                     HA
             27B                      x = 250            y = 300                     HA
             26P                      x = 150            y = 200                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 200       y = 250              8                VA
             26J                   x = 200       y = 250             30                VA
             27H                   x = 250       y = 300              8                HA
             27F                   x = 250       y = 300             15                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.