Gutachten 366-0285-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52775 ANLAGE: 1 Radtyp: XN7580 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 31.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 6 Fahrzeughersteller CITROEN, FIAT, PEUGEOT Raddaten: Radgröße nach Norm : 7.5J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 33 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 98/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 49833581/AX XN7580/AX ohne 58,1 575 2100 02/20 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. § 22 52775, Erweiterung 01 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm Verkaufsbezeichnung: CITROEN CITROEN NEMO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A e3*2007/46*0013*.. 50 - 55 205/40R18 82 11A; 24C; 24D; 5DK Pkw geschlossen; Lkw 215/35R18 84 11A; 24C; 24D geschl.Kasten (Serie); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 744 Verkaufsbezeichnung: CITROEN NEMO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A e3*2001/116*0273*.. 50 - 55 205/40R18 82 11A; 24C; 24D; 5DK Pkw geschlossen; Lkw 225L N130 215/35R18 84 11A; 24C; 24D geschl.Kasten (Serie); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 744 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0285-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52775 ANLAGE: 1 Radtyp: XN7580 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 31.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : 225; 225L; 843 100 Nm für Typ : 192; 198; 312; 323; 350; 844; 955 Verkaufsbezeichnung: ALFA MITO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 955 e3*2001/116*0278*.. 51 - 125 215/40R18 85 11A; 22I; 24M Schrägheck; § 22 52775, Erweiterung 01 225/35R18 87 11A; 21S; 22I; 24J; Frontantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 88 11A; 21S; 22I; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M 721; 725; 73C; 74D 955 e3*2001/116*0278*.. 51 - 99 215/40R18 85 11A; 22I; 24M Schrägheck; 225/35R18 87 11A; 21S; 22I; 24J; Frontantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 88 11A; 21S; 22I; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M 721; 725; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: FIAT BRAVO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 198 e3*2001/116*0248*.. 66 - 110 205/45R18 86W 5EM; 51J Schrägheck; 205/45R18 90 51J Frontantrieb; 215/40R18 89 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 225/40R18 88 721; 725; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: FIAT FIORINO, QUBO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 225 e3*2001/116*0271*.., 51 - 70 205/40R18 82 11A; 24C; 24D; 5DK Pkw geschlossen; Lkw e3*2007/46*0011*.. 215/35R18 84 11A; 24C; 24D geschl.Kasten (Serie); 225L N157 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 744 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0285-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52775 ANLAGE: 1 Radtyp: XN7580 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 31.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 Verkaufsbezeichnung: FIAT IDEA, MUSA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 350 e3*2001/116*0153*.. 51 - 74 215/35R18 84 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: FIAT LINEA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 323 e3*2001/116*0260*.. 57 - 94 205/40R18 86 11A; 24J; 24M Stufenheck; 215/35R18 84 11A; 24D; 24J; 5EA Frontantrieb; 215/40R18 85 11A; 22I; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/35R18 87 11A; 22I; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: FIAT STILO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 192 e3*98/14*0089*.. 59 - 125 215/40R18 89 11A; 22B; 22L; 24M Kombi; Limousine; Schrägheck 2-türig; Schrägheck 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; § 22 52775, Erweiterung 01 721; 725; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 312 e3*2007/46*0064*.. 99 - 139 215/35R18 80W MD9; 11A; 24J; 54A 500 Abarth; 2-türig; 215/35R18 84 51G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 77E Verkaufsbezeichnung: FIAT 500 / 500 ABARTH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 312 e3*2001/116*0261*.. 99 - 139 215/35R18 80W MD9; 11A; 24J; 54A 500 Abarth; 2-türig; 215/35R18 84 51G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 77E Verkaufsbezeichnung: LANCIA DELTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 844 e3*2001/116*0279*.. 77 - 147 225/40R18 51G Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: LANCIA YPSILON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 843 e3*2001/116*0149*.. 44 - 70 215/35R18 80 11A; 22P; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0285-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52775 ANLAGE: 1 Radtyp: XN7580 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 31.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT BIPPER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A e3*2007/46*0012*.. 50 - 55 205/40R18 82 11A; 24C; 24D; 5DK Pkw geschlossen; Lkw § 22 52775, Erweiterung 01 A***** e3*2001/116*0272*.. 215/35R18 84 11A; 24C; 24D geschl.Kasten (Serie); 225L N127 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 744 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0285-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52775 ANLAGE: 1 Radtyp: XN7580 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 31.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über § 22 52775, Erweiterung 01 die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0285-20-WIRD zur Erteilung der ABE 52775 ANLAGE: 1 Radtyp: XN7580 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 31.08.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen § 22 52775, Erweiterung 01 Achslast von 950kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. MD9) Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist nur mit einer tatsächlichen Reifenbreite von maximal 210 mm (gemessen) zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.