Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52775 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55803720 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5JX18H2 Typ XN7580
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                     Seite 1 von 8

             Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                             Via C. Colombo, 14
                                             I-25013 Carpenedolo (BS)


             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          XLR
             Typ                             XN7580
             Radgröße                        7.5JX18H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
             führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                              Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                              (mm)
             CC           XN7580/CC / Ø56,6-F-Ø72             4/100/56,6          40         575    2100

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      52775
             Herstellerzeichen               MAK
             Radtyp und Ausführung           XN7580
             Radgröße                        7.5JX18H2
§ 22 52775




             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
             Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
             Herstelldatum                   Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel
             S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   100                      27                 F1
             S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   140                      -                  F3
             S03   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                      27                 F1

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                             Fiat
                                             Opel

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52775 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55803720 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX18H2 Typ XN7580
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                Seite 2 von 8

             Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                           Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Chevrolet Aveo         51, 63, 74   205/45R18    T90                                A12 A14 A18
             KL1T                   51, 63, 74   215/40R18    T89                                Flh Lim S02
             e4*2007/46*0270*..
             Fiat Punto             48-99        205/40R18    K1c K2b K42 K56 T82 T86            A01 A12 A14
             199                    48-99        215/35R18    K1c K2b K42 K56 T80 T84            A18 Flh S01
             e3*2001/116*0217*..,
             e3*2001/116*0286*..,
             e3*2007/46*0009*..,
             e3*2007/46*0010*..
             - Grande / Evo
             Opel Adam              51-85        205/40R18                                       A12 A14 A18
             S-D                    51-85        215/35R18                                       A58 V18 Y84
             e1*2001/116*           51-85        215/40R18                                       S03
             0379*22-..             51-85        225/35R18    A01 K2b
             Opel Adam Rocks        51-85        205/40R18    M+S                                A12 A14 A18
             S-D                    51-85        215/35R18    M+S                                A58 KMV Y84
             e1*2001/116*           51-85        215/40R18                                       S03
             0379*22-..             51-85        225/35R18
§ 22 52775




             Opel Astra-G           48-92        215/35R18    K1a K2b K42 K56 T80 T84            A01 A12 A14
             T98, T98/NB, T98V      48-92        225/35R18    K1a K2b K41 K42 K45 K56 T83 T87    A18 Flh Sth
             e1*97/27,98/14*                                                                     S03
             0086,0092,0101*..
             Opel Astra-G           74-92        215/35R18    K1c K2b K42 K56 T80 T84            A01 A12 A14
             T98C                   74-92        225/35R18    K1c K2b K41 K42 K45 K56 T83 T87    A18 Cbo Cpe
             e1*98/14*0132*..                                                                    S03
             - Coupé, Cabrio
             Opel Astra-G Caravan   48-92        215/35R18    K1c K2c K42 T80 T84                A01 A12 A14
             T98/Kombi, T98V        48-92        225/35R18    K1c K2c K41 K42 K45 T83 T87        A18 Car S03
             e1*97/27,
             98/14*0087*..,
             e1*97/27*0092*..
             Opel Astra-H           55-92        215/40R18                                       A12 A14 A18
             A-H                    55-92        225/35R18    T83 T87                            Flh S03
             e1*2001/116*0261*..;   55-92        225/40R18
             e1*2007/46*0344*..
             Opel Astra-H Caravan   55-92        215/40R18                                       A12 A14 A18
             A-H/SW -/Van           55-92        225/35R18    T83 T87                            Car S03
             e1*2001/116*0293*..;   55-92        225/40R18
             e1*2007/46*0341*..;
             e1*2007/46*0576*..
             Opel Astra-H GTC       55-92        215/40R18                                       A12 A14 A18
             A-H/C                  55-92        225/35R18    T83 T87                            Cpe S03
             e4*2001/116*0094*..    55-92        225/40R18
             Opel Corsa-C           43-92        215/35R18    G01 K1c K2b K41 K42 K44 K45 K56    A01 A12 A14
             Corsa-C                                          T80                                A18 S03
             e1*98/14*0148*..




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52775 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55803720 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5JX18H2 Typ XN7580
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                    Seite 3 von 8
             Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Opel Corsa-D            44-74        205/40R18     T82                                   A12 A14 A18
             S-D, S-D/Van            44-74        215/35R18     T80 T84                               Flh S03
             e1*2001/116*            44-74        215/40R18     A01 G78 K44 K46 K56 Z17
             0379*00-29;             44-74        225/35R18     A01 K2b K44 K46 K56
             e1*2007/46*
             0505*00-07;
             e50*2007/46*0055*..
             Opel Corsa-E            51-85        205/35R18     T81                                   A12 A14 A18
             S-D, S-D/Van            51-85        205/40R18                                           Flh S03
             e1*2001/116*            51-85        215/35R18     T80 T84
             0379*30-..;             51-85        215/40R18
             e1*2007/46*0505*08-..
             Opel Meriva-A           51-92        215/35R18     K1a K1b K2b T84                       A01 A12 A14
             X01Monocab              51-92        225/35R18     K1a K1b K2b T83 T87                   A18 K46 K56
             e1*2001/116*0215*..                                                                      S03
             Opel Tigra-B            51,66,92     215/35R18     K2b K30 K42 K45 LK6 T80               A01 A12 A14
             X-C/Roadster                                                                             A18 S03
             e11*2001/116*0227*.

             Allgemeine Hinweise
§ 22 52775




             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                     V      W        Y
             210 km/h                100% 100% 100%
             220 km/h                97%    100% 100%
             230 km/h                94%    100% 100%
             240 km/h                91%    100% 100%
             250 km/h                -      95%      100%
             260 km/h                -      90%      100%
             270 km/h                -      85%      100%
             280 km/h                -      -        95%
             290 km/h                -      -        90%
             300 km/h                -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52775 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55803720 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.5JX18H2 Typ XN7580
             Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                                  Seite 4 von 8
             Fortsetzung allgemeine Hinweise

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
§ 22 52775




             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Cabrio-Limousine, Roadster.

             Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Coupé.

             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52775 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55803720 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX18H2 Typ XN7580
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                   Seite 5 von 8
             G78     Ist die Reifengröße 215/45R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
             erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
             Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
             eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§ 22 52775




             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
             Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

             K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52775 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55803720 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5JX18H2 Typ XN7580
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                               Seite 6 von 8
             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
             Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.
§ 22 52775




             Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Stufenheck.

             T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52775 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55803720 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5JX18H2 Typ XN7580
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                     Seite 7 von 8
             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1    205/40R18      225/35R18
             Nr. 2    205/45R18      225/40R18
             Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
§ 22 52775




             Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
             Nr. 5    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
             Nr. 6    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
             Nr. 7    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
             Nr. 8    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
             Nr. 9    235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
             Nr. 10   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
             Nr. 11   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
             Nr. 12   245/35R18      255/35R18
             Nr. 13   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
             Nr. 14   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
             Nr. 15   245/50R18      275/45R18
             Nr. 16   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
             Nr. 17   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
             Nr. 18   255/50R18      285/45R18
             Nr. 19   255/55R18      285/50R18
             Nr. 20   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Y84    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
             Karosserieform Fließheck.

             Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 7. Mai 2020 in Lambsheim statt.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52775 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55803720 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX18H2 Typ XN7580
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 8 von 8
             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2020.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 7. Mai 2020
§ 22 52775




             Schmidt                                                                      00343039.DOC JR-CS




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim