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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52775 nach §22 StVZO

             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55803720 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5JX18H2 Typ XN7580
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                    Seite 1 von 10

             Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                             Via C. Colombo, 14
                                             I-25013 Carpenedolo (BS)


             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          XLR
             Typ                             XN7580
             Radgröße                        7.5JX18H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
             führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                              Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                              (mm)
             CC           XN7580/CC / Ø60,1-H-Ø72             4/100/60,1          40         575    2100

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      52775
             Herstellerzeichen               MAK
             Radtyp und Ausführung           XN7580
             Radgröße                        7.5JX18H2
§ 22 52775




             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
             Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
             Herstelldatum                   Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel
             S01   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   110                      -                  H14
             S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   100                      27                 H11
             S03   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   105                      27                 H11
             S04   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                      27                 H11
             S05   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   100                      27                 H1

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Dacia
                                             Lada
                                             Nissan
                                             Renault

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52775 nach §22 StVZO

             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55803720 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5JX18H2 Typ XN7580
             Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                             Seite 2 von 10

             Handelsbezeichnung       kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Dacia Lodgy              59-96        215/40R18   G01 K4g K6g K6i T89             A01 A12 A14
             SD (JSD../SD*J..)                                                                 A18 A58 KOV
             e2*2001/116*                                                                      S04
             0314*49-..
             Dacia Logan (I)          50-77        215/35R18   K17 T80                         A01 A12 A14
             SD/SR                    50-77        215/40R18   G01 K17                         A18 Sth S03
             e2*2001/116*             50-77        225/35R18   K17
             0314*00-61;
             0323*00-29;
             e2*2007/46*0030*..;
             e2*2007/46*0013*..
             Dacia Logan (I) MCV      50-77        215/40R18   G01 K2b K44 K56 T85 T89         A01 A12 A14
             SD/SR                    50-77        225/35R18   K2b K44 K56 T87                 A18 Car S03
             e2*2001/116*
             0314*00-61;
             0323*00-29;
             e2*2007/46*0030*..;
             e2*2007/46*0013*..
             - Kombi
§ 22 52775




             Dacia Logan (II) MCV     53-70        205/40R18   T82 T86 115                     A12 A14 A18
             SD/SR                    53-70        215/35R18   T80 T84 115                     A58 Car KOV
             e2*2001/116*             53-70        225/35R18   A01 K1b 115                     V18 S03
             0314*64-.., 0323*31-..
             - Kombi
             - (7SD/7SR../SD*7..)
             Dacia Sandero (I)        50-77        205/40R18                                   A12 A14 A18
             SD/SR                    50-77        215/35R18   A01 K1a K2b                     Flh S03
             e2*2001/116*             50-77        215/40R18   A01 G01 K1a K2b
             0314*00-61;
             0323*00-29;
             e2*2007/46*0013*..;
             e2*2007/46*0030*..
             Dacia Sandero (I)        50-77        205/40R18                                   A12 A14 A18
             Stepway                  50-77        215/35R18                                   Flh KMV S03
             SD/SR                    50-77        215/40R18   A01 G01
             e2*2001/116*
             0314*00-61;
             0323*00-29
             Dacia Sandero (II)       53-70        205/40R18                                   A12 A14 A18
             SD/SR                    53-70        215/35R18   A01 K2b                         A58 Flh KOV
             e2*2001/116*             53-70        225/35R18   A01 K1b K2b                     V18 S03
             0314*58-..;0323*29-..;
             e2*2007/46*0030*20-..
             - (5SD../5SR../SD*5..)
             Lada Vesta               75,78        205/40R18   K1c K2b                         A01 A12 A14
             GF                       75,78        215/35R18   K1c K2b                         A18 A58 B67
             e1*2007/46*1695*..                                                                Car KOV Lim
                                                                                               S04




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52775 nach §22 StVZO

             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55803720 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5JX18H2 Typ XN7580
             Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                                 Seite 3 von 10
             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Nissan Micra (III)      48-81         215/35R18   G01 K1c K25 K2c K41 K42 K43 K44     A01 A12 A14
             K12                                               K45                                 A18 Cbo Flh
             e11*2001/116*0195*.     48-81         215/35R18   K1c K25 K2c K41 K42 K43 K44 K45     S02
                                                               X30
             Nissan Micra (V)        52-86         205/40R18   K1a K1b K2b K3a K3c K6g K6i K8h     A01 A12 A14
             K14                     52-86         215/35R18   K1c K2b K3a K3c K5d K6h K6i K8m     A18 A58 Flh
             e9*2007/46*6454*..      52-86         225/35R18   K1c K2c K3a K3c K5d K6h K6i K8s     V18 S03
             Nissan Note             50-85         205/35R18   K1c K2b T81                         A01 A12 A14
             E11                     50-85         205/40R18   K1c K2b T82                         A18 S05
             e11*2001/116*0268*.     50-85         215/35R18   K1c K2b T80 T84
             Nissan Note             59, 66, 72    205/40R18                                       A12 A14 A18
             E12                     59, 66, 72    215/35R18   A01 K1a K2b                         A58 V18 S01
             e11*2007/46*0753*..     59, 66, 72    225/35R18   A01 K2b R03
             Renault Captur (I)      66-110        205/45R18                                       A12 A14 A18
             R                       66-110        215/45R18                                       A58 V18 S03
             e2*2001/116*            66-110        225/40R18
             0327*52-..              66-110        225/45R18
             Renault Clio (III)      48-102        215/35R18   K1a K1b T80 T84                     A01 A12 A14
             R                                                                                     A18 Car Flh
§ 22 52775




             e2*2001/116*0327*..;                                                                  R1S RC3 S02
             e2*2007/46*0008*..
             Renault Clio (IV)       48-88         205/40R18   K6j T82 T86                         A01 A12 A14
             R                       48-88         215/35R18   K6j T80 T84                         A18 A58 Car
             e2*2001/116*            48-88         225/35R18   K2b K6g K6j K8h                     Flh RC4 S03
             0327*46-..;
             e2*2007/46*0008*16-..
             - incl. Facelift 2016
             Renault Megane (II)     60-120        215/40R18   T85 T89                             A12 A14 A18
             M                       60-120        225/40R18   A01 K1c K2b                         Flh S02
             e2*98/14*0272*..
             Renault Megane (II)     76-120        215/40R18   T85 T89                             A12 A14 A18
             Cabrio                  76-120        225/40R18                                       Cbo Cpe S05
             M
             e2*98/14*0272*..
             - Cabrio/Coupé
             Renault Megane (II)     60-99         215/40R18   T85 T89                             A12 A14 A18
             Grandtour               60-99         225/40R18   A01 K29                             Car S02
             M
             e2*98/14*0272*..
             Renault Megane (II)     60-99         215/40R18   T85 T89                             A12 A14 A18
             Stufenheck              60-99         225/40R18                                       Sth S02
             M
             e2*98/14*0272*..
             Renault Scenic (II)     60-120        225/40R18   T89 T91 T92 115                     A12 A14 A18
             JM                      74-120        215/45R18   T89 T93 X71 115                     A60 S02
             e2*2001/116*0274*..     74-120        225/45R18   A01 LK6 T91 T95 X71 115
             - Scenic / Gr. Scenic




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52775 nach §22 StVZO

             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55803720 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5JX18H2 Typ XN7580
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                     Seite 4 von 10

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                     V      W        Y
             210 km/h                100% 100% 100%
             220 km/h                97%    100% 100%
§ 22 52775




             230 km/h                94%    100% 100%
             240 km/h                91%    100% 100%
             250 km/h                -      95%      100%
             260 km/h                -      90%      100%
             270 km/h                -      85%      100%
             280 km/h                -      -        95%
             290 km/h                -      -        90%
             300 km/h                -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             115      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1150 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52775 nach §22 StVZO

             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55803720 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.5JX18H2 Typ XN7580
             Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                                Seite 5 von 10
             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
§ 22 52775




             B67     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
             zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 258 mm an Achse 1.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Cabrio-Limousine, Roadster.

             Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Coupé.

             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K17    An Achse 1 ist durch Umlegen der Befestigungslaschen am Radlauf eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52775 nach §22 StVZO

             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55803720 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5JX18H2 Typ XN7580
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 6 von 10
             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
             Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

             K29     Die äußeren Kunststoffmuttern und Befestigungsschrauben der Filz- bzw. Kunststoffeinsätze
             in den hinteren Radhäusern sind zu entfernen und die Filz- bzw. Kunststoffeinsätze durch geeignete
             Maßnahmen neu zu befestigen.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§ 22 52775




             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
             Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
             vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
             zu befestigen.

             K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
             Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
             nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
             befestigen.

             K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.


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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52775 nach §22 StVZO

             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55803720 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX18H2 Typ XN7580
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                            Seite 7 von 10
             K4g    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
             zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
             Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

             K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
             Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
             Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

             K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
             umzulegen.

             K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
§ 22 52775




             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

             K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
             Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

             R1S     Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6.
             Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S).

             RC3    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR,
             KR, oder SR).

             RC4    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5, 6, 7 oder R).

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.


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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52775 nach §22 StVZO

             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55803720 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5JX18H2 Typ XN7580
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                     Seite 8 von 10
             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Stufenheck.

             T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
§ 22 52775




             berücksichtigen.

             T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52775 nach §22 StVZO

             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55803720 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5JX18H2 Typ XN7580
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                     Seite 9 von 10
             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
§ 22 52775




                      Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1    205/40R18      225/35R18
             Nr. 2    205/45R18      225/40R18
             Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
             Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
             Nr. 5    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
             Nr. 6    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
             Nr. 7    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
             Nr. 8    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
             Nr. 9    235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
             Nr. 10   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
             Nr. 11   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
             Nr. 12   245/35R18      255/35R18
             Nr. 13   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
             Nr. 14   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
             Nr. 15   245/50R18      275/45R18
             Nr. 16   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
             Nr. 17   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
             Nr. 18   255/50R18      285/45R18
             Nr. 19   255/55R18      285/50R18
             Nr. 20   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             X30      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/65R15
             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             X71    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
             195/65R15 oder 205/55R16 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).


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             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55803720 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX18H2 Typ XN7580
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                  Seite 10 von 10
             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 7. Mai 2020 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2020.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 7. Mai 2020
§ 22 52775




             Schmidt                                                                      00343043.DOC JR-CS




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim