Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
							Gutachten 366-0236-15-MURD/N2
zur Erteilung der ABE 50646
zu V.1. ANLAGE: 8                                                 Radtyp: ZH5540
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 17.05.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 1 von 10

Fahrzeughersteller                       : AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 5.5 J X 14 H2              Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/4                      Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung       (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                (kg)      (mm)      datum
ZH5540/C 60,1       C                          Ø60.1-H-Ø72              60,1    Kunststoff     565     1985     07/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm,
                                           für Typ : SD; (Kegelbund)
Zubehör                                  : H1 oder H11
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, für Typ : SD
Zubehör                                  : H1 oder H11
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 105 Nm für Typ : SD
                                           110 Nm für Typ : SD
                                           120 Nm für Typ : SD
Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
SD           e2*2001/116*0314*.. 60 - 85 185/70R14 88 12J                                  Nur Lodgy; nicht
                                         195/65R14 89 12O                                  Lodgy Stepway;
                                         195/70R14 91 12A                                  Frontantrieb;
                                         205/70R14 98 12A                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 76J
SD              e2*2001/116*0314*.., 55 - 85    185/70R14 88     12T; 5FE                  nur Dokker; nicht
                e2*2007/46*0030*..              185/70R14 92     12T                       Dokker Stepway; Kombi
                                                195/65R14 89     12O; 5FM                  u. Lkw geschl. Kasten;
                                                195/65R14-90     12O                       Frontantrieb;
                                                195/70R14 91     12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/70R14 98     12A                       51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 75I; 76J
SD              e2*2001/116*0314*.., 50 - 64    165/80R14        51G                       Logan (Stufenheck)
                e2*2007/46*0030*..              175/70R14 84     5EA; 51J                  bis Mj 2012; Nicht
                                                185/70R14 88                               Lodgy;
                                                195/65R14 89                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P; 76J;
                                                                                           77E
Gutachten 366-0236-15-MURD/N2
zur Erteilung der ABE 50646
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: ZH5540
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.05.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 2 von 10
Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
SD           e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 185/70R14 88                                   Logan MCV (Kombi) bis
             e2*2007/46*0030*..           195/65R14 89 11A; 24M                          Mj.2013; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76J;
                                                                                         77E
SD             e2*2001/116*0314*.., 50 - 65      165/80R14 85                            Sandero bis Mj 2012;
               e2*2007/46*0030*..                175/70R14 84                            Nicht Sandero Stepway;
                                                 185/65R14 86                            Frontantrieb;
                                                 185/70R14 88                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/65R14 89   11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76J;
                                                                                         77E
SD             e2*2001/116*0314*..   59 - 85     185/70R14 88                            Nicht Lodgy; nur
                                                 195/65R14 89   11A; 27H                 Lodgy Stepway;
                                                 195/70R14 91   11A; 27H                 Frontantrieb;
                                                 205/70R14 98   11A; 26P; 27F            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76J

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : NISSAN
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,25,
                                           für Typ : K13
Zubehör                                  : H14
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm,
                                           für Typ : F1; K12
Zubehör                                  : H1 oder H11
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 100 Nm für Typ : F1; K13
                                           113 Nm für Typ : K12
Verkaufsbezeichnung:    NISSAN KUBISTAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
F1           L195             42 - 60 165/70R14                 12T; 51G                 Lkw geschl.Kasten
                                      165/70R14C                12T; 51G; 56G            (Serie); Frontantrieb;
                                      165/75R14C                12T; 51G; 56G            10B; 11B; 11G; 11H;
                              42 - 70 175/65R14                 12T; 51G                 51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                         74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MICRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
K12          e11*2001/116*0195*.. 48 - 65 165/70R14             11A; 24M; 51G            Pkw geschlossen;
                                          175/65R14 82          11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                          185/60R14 82          11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 723;
                                          185/65R14 86          11A; 24J; 24M            73C; 74A; 74P; 76J
                                          195/60R14 86          11A; 24C; 24D
Gutachten 366-0236-15-MURD/N2
zur Erteilung der ABE 50646
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: ZH5540
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.05.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 3 von 10
Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MICRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
K13          e13*2007/46*1111*.. 59 - 72 165/70R14 81           11A; 24J                 4-türig; Frontantrieb;
                                         175/65R14 82           11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         185/60R14 82           11A; 24J                 12A; 51A; 71K; 723;
                                         185/65R14 86           11A; 24J                 73C; 74A; 74P; 76J
                                         195/60R14 86           11A; 24C; 248

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : RENAULT
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm
Zubehör                                  : H1 oder H11
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 90 Nm für Typ : BA; B/C 53; B/C 57; D 53; DA; EA; KA; L 53; LA;
                                           RENAULT 9; X 53
                                           100 Nm für Typ : B; B56; C06; FC; FCT; JA; K 48; K 48 4X4; KC; L 48
                                           105 Nm für Typ : SR
                                           125 Nm für Typ : N erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
SR           e2*2001/116*0323*.., 50 - 77 185/70R14 88                                   Logan MCV (Kombi) bis
             e2*2007/46*0013*..           195/65R14 89          11A; 24M                 Mj.2013; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76J;
                                                                                         77E
SR             e2*2001/116*0323*..   50 - 64   165/80R14        51G                      Logan (Stufenheck)
                                               175/70R14 84     5EA; 51J                 bis Mj 2012; Nicht
                                               185/70R14 88                              Lodgy;
                                               195/65R14 89                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76J;
                                                                                         77E
SR             e2*2001/116*0323*.., 50 - 65    165/80R14 85                              Sandero bis Mj 2012;
               e2*2007/46*0013*..              175/70R14 84                              Nicht Sandero Stepway;
                                               185/65R14 86                              Frontantrieb;
                                               185/70R14 88                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/65R14 89     11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76J;
                                                                                         77E

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
B            e2*93/81*0126*..  40 - 66         165/65R14        12T; 51G                 10B; 11G; 11H; 51A;
                               47 - 66         175/65R14        12K; 51G                 71K; 723; 73C; 74A;
                               66              175/60R14        12K; 51G                 74P
Gutachten 366-0236-15-MURD/N2
zur Erteilung der ABE 50646
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: ZH5540
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.05.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 10
Verkaufsbezeichnung:     RENAULT CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
B            e2*93/81*0126*.., 40 - 72 165/65R14                51G                      CLIO (Schrägheck);
             e2*98/14*0126*..  40 - 79 185/55R14-80             nicht Stufenheck         THALIA (Stufenheck);
                                        185/60R14 82            nicht Stufenheck         10B; 11B; 11G; 11H;
                               42 - 72 175/65R14                51G                      12K; 51A; 71K; 723;
                               55 - 72 175/60R14                51G                      73C; 74A; 74P; 76J
B/C 57       F543              65       165/60R14               51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                               79 - 108 165/65R14               51G; 52J                 12K; 51A; 71K; 723;
                               99       185/60R14               51G                      73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT KANGOO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
KC           e2*93/81*0164*.., 40 - 70 165/70R14                12T; 51G                 Frontantrieb;
             e2*98/14*0164*..          165/70R14C               12T; 51G; 56G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                       165/75R14C               12T; 51G; 56G            51A; 71K; 723; 73C;
                                       175/65R14                12T; 51G                 74A; 74P; 767
                                       175/65R14 82             12A; 5DK; 51G

Verkaufsbezeichnung:    RENAULT KANGOO RAPID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
FC           H984             40 - 70 165/70R14                 12T; 51G                 Frontantrieb;
FCT          K558                     165/70R14C                12T; 51G; 56G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                      165/75R14C                12T; 51G; 56G            51A; 71K; 723; 73C;
                                      175/65R14                 12T; 51G                 74A; 74P; 767
                                      175/65R14 82              12A; 5DK; 51G

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT LAGUNA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
B56          e2*93/81*0012*..  61 - 84 185/65R14                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       195/60R14-86             11A; 22B; 5EM            12A; 51A; 71K; 723;
                                       195/65R14-89             11A; 22B                 73C; 74A; 74P; 75I;
                                       205/60R14-88             11A; 22B                 76J
B56          G638              61 - 83 185/65R14                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       195/60R14-86             11A; 22B; 51J            12A; 51A; 71K; 723;
                                       195/65R14-89             11A; 22B                 73C; 74A; 74P; 76J
                                       205/60R14-88             11A; 22B

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT MEGANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
BA           e2*93/81*0010*.., 47 - 72 175/70R14                51G                      Frontantrieb;
             e2*98/14*0010*..  47 - 79 185/60R14-82             11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
DA           e2*93/81*0009*..,         195/60R14-86             11A; 22B; 22D; 24M       12A; 51A; 71K; 723;
             e2*98/14*0009*..  47 - 84 175/65R14-82                                      73C; 74A; 74P; RE8
                               66 - 72 185/65R14                11A; 22B; 51G
                               80 - 84 185/60R14-82
                                       195/60R14-86             11A; 22B; 24M
EA           e2*93/81*0103*.., 66 - 84 175/65R14                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e2*98/14*0103*..          185/60R14-82                                      12K; 51A; 71K; 723;
                                       195/60R14-85                                      73C; 74A; 74P; RE8
KA           e2*98/14*0192*..  47 - 70 175/70R14                51G                      Frontantrieb;
                                       185/65R14-86                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       195/60R14-86             11A; 22B; 24M            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; RE8
Gutachten 366-0236-15-MURD/N2
zur Erteilung der ABE 50646
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: ZH5540
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.05.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 5 von 10
Verkaufsbezeichnung:     RENAULT MEGANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
LA           e2*93/81*0072*.., 47 - 72 175/70R14                51G                      Frontantrieb;
             e2*98/14*0072*..  47 - 84 175/65R14-82                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       185/60R14-82                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                       195/60R14-86             11A; 22B; 24M            73C; 74A; 74P; RE8
                               66 - 72 185/65R14                51G

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
JA           e2*93/81*0068*.., 55 - 66 175/70R14                51G                      nur bis
             e2*98/14*0068*..          185/65R14-86                                      e2*98/14*0068*11;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76J;
                                                                                         RE1

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT TWINGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
C06          e2*93/81*0071*.., 40 - 55 155/65R14                12T; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e2*98/14*0071*..,                                                         51A; 71K; 723; 73C;
               G391                                                                      74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:    RENAULT 19
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
B/C 53       E979             65 - 69         175/65R14         12K; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                              101             165/65R14         12K; 51G; 52J            51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76J
D 53           F798                 65 - 66  175/65R14          12K; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                             185/60R14          12A; 51G                 51A; 71K; 723; 73C;
                                    79 - 99 165/65R14           12K; 51G; 52J            74A; 74P; 76J
L 53           F144                 65 - 101 165/65R14          12K; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                             175/65R14          12A; 51G                 51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                         74A; 74P
X 53           G073                 81        175/65R14         12K; 51G                 Stufenheck;
                                              185/60R14         12A; 51G                 Schrägheck;
                                    99        165/65R14         12K; 51G; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:    RENAULT 21
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
K 48         E309             48 - 69         175/65R14         12G; 51G                 Kombi; Frontantrieb;
                              48 - 85         185/65R14         12G; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                         74A; 74P
K 48           E309/1               51 - 79   185/65R14         12K; 51G                 Kombi; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                         74A; 74P
Gutachten 366-0236-15-MURD/N2
zur Erteilung der ABE 50646
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: ZH5540
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.05.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 10
Verkaufsbezeichnung:    RENAULT 21
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
K 48 4X4     E866             48 - 79         185/65R14         12G; 51G                 Pkw geschlossen;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76J
K 48 4X4       E866/1               79        185/65R14         12K; 51G                 Pkw geschlossen;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76J
L 48           E135/1               51 - 79   175/65R14         12K; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/65R14         12K; 51G                 51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                         74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:    RENAULT 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
RENAULT      C490             35 - 77         175/65R14         12G; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
9                                                                                        51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                         74A; 74P
RENAULT        C490/1               35 - 77   175/65R14         12G; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
9                                                                                        51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                         74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TWINGO, WIND
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
N            e2*2001/116*0359*.. 43 - 75 165/65R14              51G                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              175/65R14         51G                      125 Nm; Nur Twingo;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten 366-0236-15-MURD/N2
zur Erteilung der ABE 50646
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: ZH5540
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.05.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 10
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12J) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Vorderachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Gutachten 366-0236-15-MURD/N2
zur Erteilung der ABE 50646
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: ZH5540
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.05.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 8 von 10
      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
Gutachten 366-0236-15-MURD/N2
zur Erteilung der ABE 50646
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: ZH5540
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.05.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 9 von 10
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
767) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die
     serienmäßig mit 13-Zoll-Rad-/Reifen-Kombinationen ausgerüstet sind.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
RE1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 175/70R14 auf
     dem Rad 5 1/2 J x 14 ET36 serienmäßig verwendet wird.
RE8) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die
     serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 / ET44 bzw. mit der
     Reifengröße 195/50R16 auf der Radgröße 6½ x 16 ET44 ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0236-15-MURD/N2
zur Erteilung der ABE 50646
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: ZH5540
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.05.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 10


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DACIA
       Fahrzeugtyp:    SD
       Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0314*..
       Handelsbez.:    LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER

       Variante(n):    Frontantrieb, Nicht Lodgy, nur Lodgy Stepway

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 330             y = 400                   VA
             26P                      x = 280             y = 360                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 330       y = 400            19                 VA
             26N                   x = 330       y = 400             8                 VA
             27F                   x = 325       y = 300            30                 HA
             27H                   x = 325       y = 300             8                 HA