Gutachten 366-0236-15-MURD/N2 zur Erteilung der ABE 50646 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: ZH5540 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.05.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 10 Fahrzeughersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, RENAULT Raddaten: Radgröße nach Norm : 5.5 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum ZH5540/C 60,1 C Ø60.1-H-Ø72 60,1 Kunststoff 565 1985 07/14 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, für Typ : SD; (Kegelbund) Zubehör : H1 oder H11 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, für Typ : SD Zubehör : H1 oder H11 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : SD 110 Nm für Typ : SD 120 Nm für Typ : SD Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SD e2*2001/116*0314*.. 60 - 85 185/70R14 88 12J Nur Lodgy; nicht 195/65R14 89 12O Lodgy Stepway; 195/70R14 91 12A Frontantrieb; 205/70R14 98 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76J SD e2*2001/116*0314*.., 55 - 85 185/70R14 88 12T; 5FE nur Dokker; nicht e2*2007/46*0030*.. 185/70R14 92 12T Dokker Stepway; Kombi 195/65R14 89 12O; 5FM u. Lkw geschl. Kasten; 195/65R14-90 12O Frontantrieb; 195/70R14 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 205/70R14 98 12A 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 75I; 76J SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 64 165/80R14 51G Logan (Stufenheck) e2*2007/46*0030*.. 175/70R14 84 5EA; 51J bis Mj 2012; Nicht 185/70R14 88 Lodgy; 195/65R14 89 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76J; 77E Gutachten 366-0236-15-MURD/N2 zur Erteilung der ABE 50646 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: ZH5540 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.05.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 10 Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 185/70R14 88 Logan MCV (Kombi) bis e2*2007/46*0030*.. 195/65R14 89 11A; 24M Mj.2013; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76J; 77E SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 65 165/80R14 85 Sandero bis Mj 2012; e2*2007/46*0030*.. 175/70R14 84 Nicht Sandero Stepway; 185/65R14 86 Frontantrieb; 185/70R14 88 10B; 11B; 11G; 11H; 195/65R14 89 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76J; 77E SD e2*2001/116*0314*.. 59 - 85 185/70R14 88 Nicht Lodgy; nur 195/65R14 89 11A; 27H Lodgy Stepway; 195/70R14 91 11A; 27H Frontantrieb; 205/70R14 98 11A; 26P; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76J Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, für Typ : K13 Zubehör : H14 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, für Typ : F1; K12 Zubehör : H1 oder H11 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : F1; K13 113 Nm für Typ : K12 Verkaufsbezeichnung: NISSAN KUBISTAR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F1 L195 42 - 60 165/70R14 12T; 51G Lkw geschl.Kasten 165/70R14C 12T; 51G; 56G (Serie); Frontantrieb; 165/75R14C 12T; 51G; 56G 10B; 11B; 11G; 11H; 42 - 70 175/65R14 12T; 51G 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: NISSAN MICRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K12 e11*2001/116*0195*.. 48 - 65 165/70R14 11A; 24M; 51G Pkw geschlossen; 175/65R14 82 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R14 82 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 185/65R14 86 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 76J 195/60R14 86 11A; 24C; 24D Gutachten 366-0236-15-MURD/N2 zur Erteilung der ABE 50646 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: ZH5540 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.05.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 10 Verkaufsbezeichnung: NISSAN MICRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K13 e13*2007/46*1111*.. 59 - 72 165/70R14 81 11A; 24J 4-türig; Frontantrieb; 175/65R14 82 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R14 82 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 723; 185/65R14 86 11A; 24J 73C; 74A; 74P; 76J 195/60R14 86 11A; 24C; 248 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm Zubehör : H1 oder H11 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : BA; B/C 53; B/C 57; D 53; DA; EA; KA; L 53; LA; RENAULT 9; X 53 100 Nm für Typ : B; B56; C06; FC; FCT; JA; K 48; K 48 4X4; KC; L 48 105 Nm für Typ : SR 125 Nm für Typ : N erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SR e2*2001/116*0323*.., 50 - 77 185/70R14 88 Logan MCV (Kombi) bis e2*2007/46*0013*.. 195/65R14 89 11A; 24M Mj.2013; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76J; 77E SR e2*2001/116*0323*.. 50 - 64 165/80R14 51G Logan (Stufenheck) 175/70R14 84 5EA; 51J bis Mj 2012; Nicht 185/70R14 88 Lodgy; 195/65R14 89 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76J; 77E SR e2*2001/116*0323*.., 50 - 65 165/80R14 85 Sandero bis Mj 2012; e2*2007/46*0013*.. 175/70R14 84 Nicht Sandero Stepway; 185/65R14 86 Frontantrieb; 185/70R14 88 10B; 11B; 11G; 11H; 195/65R14 89 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76J; 77E Verkaufsbezeichnung: RENAULT CLIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B e2*93/81*0126*.. 40 - 66 165/65R14 12T; 51G 10B; 11G; 11H; 51A; 47 - 66 175/65R14 12K; 51G 71K; 723; 73C; 74A; 66 175/60R14 12K; 51G 74P Gutachten 366-0236-15-MURD/N2 zur Erteilung der ABE 50646 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: ZH5540 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.05.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 10 Verkaufsbezeichnung: RENAULT CLIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B e2*93/81*0126*.., 40 - 72 165/65R14 51G CLIO (Schrägheck); e2*98/14*0126*.. 40 - 79 185/55R14-80 nicht Stufenheck THALIA (Stufenheck); 185/60R14 82 nicht Stufenheck 10B; 11B; 11G; 11H; 42 - 72 175/65R14 51G 12K; 51A; 71K; 723; 55 - 72 175/60R14 51G 73C; 74A; 74P; 76J B/C 57 F543 65 165/60R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 79 - 108 165/65R14 51G; 52J 12K; 51A; 71K; 723; 99 185/60R14 51G 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: RENAULT KANGOO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KC e2*93/81*0164*.., 40 - 70 165/70R14 12T; 51G Frontantrieb; e2*98/14*0164*.. 165/70R14C 12T; 51G; 56G 10B; 11B; 11G; 11H; 165/75R14C 12T; 51G; 56G 51A; 71K; 723; 73C; 175/65R14 12T; 51G 74A; 74P; 767 175/65R14 82 12A; 5DK; 51G Verkaufsbezeichnung: RENAULT KANGOO RAPID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FC H984 40 - 70 165/70R14 12T; 51G Frontantrieb; FCT K558 165/70R14C 12T; 51G; 56G 10B; 11B; 11G; 11H; 165/75R14C 12T; 51G; 56G 51A; 71K; 723; 73C; 175/65R14 12T; 51G 74A; 74P; 767 175/65R14 82 12A; 5DK; 51G Verkaufsbezeichnung: RENAULT LAGUNA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B56 e2*93/81*0012*.. 61 - 84 185/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R14-86 11A; 22B; 5EM 12A; 51A; 71K; 723; 195/65R14-89 11A; 22B 73C; 74A; 74P; 75I; 205/60R14-88 11A; 22B 76J B56 G638 61 - 83 185/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R14-86 11A; 22B; 51J 12A; 51A; 71K; 723; 195/65R14-89 11A; 22B 73C; 74A; 74P; 76J 205/60R14-88 11A; 22B Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA e2*93/81*0010*.., 47 - 72 175/70R14 51G Frontantrieb; e2*98/14*0010*.. 47 - 79 185/60R14-82 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; DA e2*93/81*0009*.., 195/60R14-86 11A; 22B; 22D; 24M 12A; 51A; 71K; 723; e2*98/14*0009*.. 47 - 84 175/65R14-82 73C; 74A; 74P; RE8 66 - 72 185/65R14 11A; 22B; 51G 80 - 84 185/60R14-82 195/60R14-86 11A; 22B; 24M EA e2*93/81*0103*.., 66 - 84 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; e2*98/14*0103*.. 185/60R14-82 12K; 51A; 71K; 723; 195/60R14-85 73C; 74A; 74P; RE8 KA e2*98/14*0192*.. 47 - 70 175/70R14 51G Frontantrieb; 185/65R14-86 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R14-86 11A; 22B; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; RE8 Gutachten 366-0236-15-MURD/N2 zur Erteilung der ABE 50646 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: ZH5540 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.05.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 10 Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LA e2*93/81*0072*.., 47 - 72 175/70R14 51G Frontantrieb; e2*98/14*0072*.. 47 - 84 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R14-82 12A; 51A; 71K; 723; 195/60R14-86 11A; 22B; 24M 73C; 74A; 74P; RE8 66 - 72 185/65R14 51G Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE SCENIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JA e2*93/81*0068*.., 55 - 66 175/70R14 51G nur bis e2*98/14*0068*.. 185/65R14-86 e2*98/14*0068*11; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76J; RE1 Verkaufsbezeichnung: RENAULT TWINGO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen C06 e2*93/81*0071*.., 40 - 55 155/65R14 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; e2*98/14*0071*.., 51A; 71K; 723; 73C; G391 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: RENAULT 19 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B/C 53 E979 65 - 69 175/65R14 12K; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 101 165/65R14 12K; 51G; 52J 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76J D 53 F798 65 - 66 175/65R14 12K; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R14 12A; 51G 51A; 71K; 723; 73C; 79 - 99 165/65R14 12K; 51G; 52J 74A; 74P; 76J L 53 F144 65 - 101 165/65R14 12K; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 175/65R14 12A; 51G 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P X 53 G073 81 175/65R14 12K; 51G Stufenheck; 185/60R14 12A; 51G Schrägheck; 99 165/65R14 12K; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76J Verkaufsbezeichnung: RENAULT 21 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K 48 E309 48 - 69 175/65R14 12G; 51G Kombi; Frontantrieb; 48 - 85 185/65R14 12G; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P K 48 E309/1 51 - 79 185/65R14 12K; 51G Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Gutachten 366-0236-15-MURD/N2 zur Erteilung der ABE 50646 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: ZH5540 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.05.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 10 Verkaufsbezeichnung: RENAULT 21 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K 48 4X4 E866 48 - 79 185/65R14 12G; 51G Pkw geschlossen; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76J K 48 4X4 E866/1 79 185/65R14 12K; 51G Pkw geschlossen; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76J L 48 E135/1 51 - 79 175/65R14 12K; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 185/65R14 12K; 51G 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: RENAULT 9 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RENAULT C490 35 - 77 175/65R14 12G; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 9 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P RENAULT C490/1 35 - 77 175/65R14 12G; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 9 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TWINGO, WIND Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N e2*2001/116*0359*.. 43 - 75 165/65R14 51G erhöhtes Anzugsmoment 175/65R14 51G 125 Nm; Nur Twingo; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 740 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Gutachten 366-0236-15-MURD/N2 zur Erteilung der ABE 50646 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: ZH5540 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.05.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 10 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß) auftragen, ist an der Antriebsachse möglich. 12J) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß) auftragen, ist an der Vorderachse möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Gutachten 366-0236-15-MURD/N2 zur Erteilung der ABE 50646 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: ZH5540 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.05.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 10 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. Gutachten 366-0236-15-MURD/N2 zur Erteilung der ABE 50646 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: ZH5540 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.05.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 10 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 767) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 13-Zoll-Rad-/Reifen-Kombinationen ausgerüstet sind. 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. RE1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 175/70R14 auf dem Rad 5 1/2 J x 14 ET36 serienmäßig verwendet wird. RE8) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 / ET44 bzw. mit der Reifengröße 195/50R16 auf der Radgröße 6½ x 16 ET44 ausgerüstet sind. Gutachten 366-0236-15-MURD/N2 zur Erteilung der ABE 50646 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: ZH5540 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.05.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 10 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DACIA Fahrzeugtyp: SD Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*.. Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER Variante(n): Frontantrieb, Nicht Lodgy, nur Lodgy Stepway Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 330 y = 400 VA 26P x = 280 y = 360 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 330 y = 400 19 VA 26N x = 330 y = 400 8 VA 27F x = 325 y = 300 30 HA 27H x = 325 y = 300 8 HA