Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 37 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.03.2021
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Fahrzeughersteller ALFA LANC., CITROEN, FCA, FIAT, FORD, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 98/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
98430581/AX2 ZH6550/AX2 PCD98 ohne 58,1 615 2040 05/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm
Verkaufsbezeichnung: CITROEN CITROEN NEMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A e3*2007/46*0013*.. 50 - 55 185/60R15 84 11A; 24J; 24M Pkw geschlossen; Lkw
185/65R15 88 11A; 24J; 24M geschl.Kasten (Serie);
195/55R15 85 11A; 24C; 24D Frontantrieb;
195/60R15 88 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R15 88 11A; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74D;
205/60R15 91 11A; 24C; 24D 744; 77E
Verkaufsbezeichnung: CITROEN NEMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A e3*2001/116*0273*.. 50 - 55 185/60R15 84 11A; 24J; 24M Pkw geschlossen; Lkw
225L N130 185/65R15 88 11A; 24J; 24M geschl.Kasten (Serie);
195/55R15 85 11A; 24C; 24D Frontantrieb;
195/60R15 88 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R15 88 11A; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74D;
205/60R15 91 11A; 24C; 24D 744; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 37 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.03.2021
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FCA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung: 500
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FA1 e3*2018/858*00001*.. 43 185/65R15 88 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27B; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R15 88 11A; 24J; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74D;
26N; 27B; 27H 74H; 76Q; 77E
205/55R15 88 11A; 241; 246; 248;
26B; 26J; 27B; 27F
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ALFA LANC., FIAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : ALFA ROMEO 167; ALFA ROMEO 930; FA; LANCIA
835; LANCIA 836; LANCIA 840; 154; 159; 160; 164; 167; 175; 176;
176 C; 178; 182; 185; 186; 188; 225; 225L; 312; 839; 840; 843; 930
100 Nm für Typ : 164; 169; 183; 192; 198; 312; 323; 350; 955
Verkaufsbezeichnung: ALFA MITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
955 e3*2001/116*0278*.. 51 - 99 185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74D;
205/60R15 91 11A; 24J; 24M 76Q
Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 145/146
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ALFA G731 103 - 114 195/55R15 11A; 22B; 22F; 24D; 3-türig; 5-türig;
ROMEO 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
930 205/50R15-86 11A; 22B; 22F; 24D; 12A; 51G; 71C; 71K;
930 e3*96/27*0029*.. 24J 721; 725; 73C; 74D;
FF0
ALFA G731 66 - 95 195/50R15-82 11A; 22B; 22F; 24D; 3-türig; 5-türig;
ROMEO 24J; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
930 195/55R15 11A; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K;
930 e3*96/27*0029*.. 24J; 367; 51G 721; 725; 73C; 74D;
195/55R15-84 11A; 22B; 22F; 24D; FF0
24J; 367; 54A
205/50R15-86 11A; 22B; 22F; 24C;
24D; 367
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 37 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.03.2021
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Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 155
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ALFA F737 77 - 121 195/55R15 10N; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
ROMEO 24C; 24M; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
167 195/55R15-84 10N; 11A; 21B; 22B; 721; 725; 73C; 74D;
167 F737 24C; 24M FES
205/50R15 10N; 11A; 21B; 22B;
22F; 24C; 24D; 51G
205/50R15-85 10N; 11A; 21B; 22B;
22F; 24C; 24D
ALFA F737 140 195/55R15 10N; 11A; 21B; 21L; Einzelbereifung;
ROMEO 22B; 22G; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
167 205/50R15 11A; 21B; 21L; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
167 F737 22G; 24C; 51G 721; 725; 73C; 74D;
FES
ALFA F737/1 66 - 93 195/50R15-82 NICHT für 2.5 TD Frontantrieb; ab
ROMEO (92kW); 11A; 21B Nachtrag 4 der F737/1;
167 66 - 110 195/55R15-84 NICHT für 2.5 TD 10B; 11B; 11G; 11H;
167 e3*95/54*0011*.. (92kW); 11A; 21B; 22B 12A; 51A; 71C; 71K;
66 - 120 205/50R15 11A; 21B; 22B; 24J; 721; 725; 73C; 74D;
24M; 51G FFM
215/50R15-88 11A; 21B; 22B; 24C;
24D
Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 164
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
164 E897 105 - 109 195/60R15 ADS; 11A; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/65R15 ADS; 11A; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R15-87 ADS; 11A 721; 725; 73C; 74D
205/60R15-89 ADS; 11A
225/50R15-90 ADS; 11A; 22B; 57I
164 E897/1 105 195/65R15 ADS; 11A; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15-87 ADS; 11A 12A; 51A; 71C; 71K;
205/60R15-89 ADS; 11A 721; 725; 73C; 74D
225/50R15-90 ADS; 11A; 22B; 57I
164 e3*96/27*0028*.., 92 - 106 195/65R15 ADS; 11A; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
E897/2 205/60R15-89 ADS; 11A 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R15-90 ADS; 11A; 22B 721; 725; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: FIAT BARCHETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
183 e3*95/54*0005*.., 96 185/55R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
G954 195/50R15-81 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15 51G 721; 725; 73C; 74D;
FFM
Verkaufsbezeichnung: FIAT BRAVA, BRAVO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
182 e3*96/27*0019*.., 55 - 83 185/55R15-81 11A; 21B; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
G983 195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R15-85 11A; 21B; 21J; 21L; 721; 725; 73C; 74D
22B; 22F; 22G; 24D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 37 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.03.2021
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Verkaufsbezeichnung: FIAT BRAVO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
198 e3*2001/116*0248*.. 66 - 110 195/65R15 12T; 51G Schrägheck;
205/60R15 91 12A Frontantrieb;
215/60R15 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76Q;
77E
Verkaufsbezeichnung: FIAT COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FA e3*92/53*0002*.. 102 195/55R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15-87 12A; 51A; 71C; 71K;
102 - 140 205/50R15 51G 721; 725; 73C; 74D;
215/50R15-90 FES
225/50R15-90 11A; 21L; 57I
140 205/55R15 51G
175 e3*93/81*0001*.., 96 205/50R15-86 10B; 11B; 11G; 11H;
e3*95/54*0008*.., 96 - 108 205/55R15-88 12A; 51A; 71C; 71K;
G730 96 - 142 195/55R15 51G 721; 725; 73C; 74D;
215/50R15-90 FES
225/50R15-90 11A; 21L; 57I
102 - 142 205/50R15 51G
140 - 142 205/55R15 631
Verkaufsbezeichnung: FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
154 D972/3 110 - 117 195/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
154 D972/3 85 - 101 195/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15-88 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: FIAT FIORINO, QUBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
225 e3*2001/116*0271*.., 51 - 70 185/60R15 84 11A; 24J; 24M Pkw geschlossen; Lkw
e3*2007/46*0011*.. 185/65R15 88 11A; 24J; 24M geschl.Kasten (Serie);
225L N157 195/55R15 85 11A; 24C; 24D Frontantrieb;
195/60R15 88 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R15 88 11A; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74D;
205/60R15 91 11A; 24C; 24D 744; 76Q; 77E
Verkaufsbezeichnung: FIAT IDEA, MUSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
350 e3*2001/116*0153*.. 51 - 74 195/60R15 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 11A; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R15 88 11A; 24D 721; 725; 73C; 74D
215/50R15 88 11A; 22P; 24D
225/50R15 91 11A; 22P; 24D; 24J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 37 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.03.2021
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Verkaufsbezeichnung: FIAT LINEA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
323 e3*2001/116*0260*.. 57 - 94 185/60R15 84 11A; 24M; 5EA Stufenheck;
185/65R15 88 11A; 24M Frontantrieb;
195/60R15 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
205/60R15 91 11A; 24D; 24J 721; 725; 73C; 74D;
225/50R15 91 11A; 24C; 24D; 57I 76Q
Verkaufsbezeichnung: FIAT MAREA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
185 e3*93/81*0003*.., 55 - 83 195/55R15-84 11A; 21B; 22B; 24C; Pkw geschlossen;
e3*95/54*0003*.. 24D Frontantrieb;
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: FIAT MULTIPLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
186 e3*96/79*0042*.., 68 - 85 185/65R15-88 nur bis
e3*98/14D0090*.., 195/60R15-88 e3*98/14*0042*07;
e3*98/14*D050*.., 10B; 11B; 11G; 11H;
e3*98/14*0042*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76U
186 e3*98/14*0042*.. 68 - 89 185/65R15 88 ab e3*98/14*0042*08;
195/60R15 88 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76U
Verkaufsbezeichnung: FIAT PALIO WEEKEND
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
178 e3*96/27*0033*.. 51 - 74 195/50R15-82 11A; 22B; 22F; 24C; nur bis
24D; 367 e3*96/27*0033*06;
205/50R15-85 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 367 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R15-84 11A; 22B; 22F; 24C; 721; 725; 73C; 74D
24D; 367; 65A
Verkaufsbezeichnung: FIAT PANDA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
169 e3*2001/116*0151*.. 73 - 74 195/45R15 51G Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
176 e3*96/27*0022*.., 96 - 98 195/45R15-78 11A; 22B Pkw geschlossen;
G488 195/50R15-82 FG3; 11A; 21B; 21M; 10B; 11B; 11G; 11H;
22B 12A; 51A; 71C; 71K;
205/45R15-79 11A; 21B; 22B 721; 725; 73C; 74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 37 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.03.2021
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Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
176 e3*96/27*0022*.., 40 - 44 195/50R15-82 FG3; 11A; 21M; 22B; Pkw geschlossen;
G488 33J; 54A Cabrio;
176 C G775 40 - 65 195/45R15-78 11A; 33J 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R15-79 11A; 21M; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M; 33J 721; 725; 73C; 74D
46 - 65 195/50R15-82 FG3; 11A; 21M; 22B;
33J
188 e3*98/14*0048*.. 44 - 74 195/45R15 78 11A; 22B; 22L; 5CK 10B; 11B; 11G; 11H;
44 - 96 185/55R15-81 11A; 22B; 22L 12A; 51A; 71C; 71K;
195/45R15 78W 11A; 22B; 22L; 5CK 721; 725; 73C; 74D;
195/45R15-82 11A; 22B; 22L FES
Reinf
188 e3*98/14*0048*.. 44 - 74 195/45R15 78 11A; 22B; 22L; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5CK 12A; 51A; 71C; 71K;
44 - 96 185/55R15-81 11A; 22B; 22L; 24M 721; 725; 73C; 74D;
195/45R15 78W 11A; 22B; 22L; 24M; FGI
5CK
195/45R15-82 11A; 22B; 22L; 24M
Reinf
195/50R15-82 11A; 22B; 22L; 24M;
367
205/45R15-81 11A; 22B; 22L; 24M;
367
Verkaufsbezeichnung: FIAT STILO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
192 e3*98/14*0089*.. 59 - 110 195/65R15 11A; 21B; 22B; 22L; Kombi; Limousine;
24M; 51G Schrägheck 2-türig;
205/60R15 91 11A; 21B; 22B; 22L; Schrägheck 4-türig;
24J; 24M 10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 76Q
Verkaufsbezeichnung: FIAT TEMPRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
159 F449 55 - 83 195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 22G nicht Allradantrieb;
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 22G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
FES
159 F449/1 51 - 83 195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 22G nicht Allradantrieb;
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 22G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
FES
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 37 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.03.2021
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Verkaufsbezeichnung: FIAT TIPO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
160 E814 41 - 66 195/50R15 10N; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 11A; 21B; 22G 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 22G; 721; 725; 73C; 74D;
24M FES
160 E814/1 107 185/55R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 11A; 21B; 22B; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 22G; 721; 725; 73C; 74D;
24M FES
160 E814/1 51 - 83 195/50R15 10N; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 Nur bis 924 kg Achslast 12A; 51A; 71C; 71K;
zul.; 11A; 21B; 22B 721; 725; 73C; 74D;
195/50R15-82 11A; 21B; 22B FES
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 22G;
24M
160 E814/2 51 - 83 195/50R15 10N; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 11A; 21B; 22B; 5DV 12A; 51A; 71C; 71K;
195/50R15-82 11A; 21B; 22B 721; 725; 73C; 74D;
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 22G; FES
24M
160 E814/2 107 185/55R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 11A; 21B; 22B; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 22G; 721; 725; 73C; 74D;
24M FES
160 E814/3 102 185/55R15 10N; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 11A; 21B; 22B; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 22G; 721; 725; 73C; 74D;
24M FES
160 E814/3 51 - 83 185/55R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 10N; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
195/50R15-81 Nur bis 924 kg Achslast 721; 725; 73C; 74D;
zul.; 11A; 21B; 22B FES
195/50R15-82 11A; 21B; 22B
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 22G;
24M
Verkaufsbezeichnung: FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
312 e3*2007/46*0064*.. 44 - 70 165/65R15 81 51J; 56G Nur Fiat Panda
175/60R15 81 11A; 27I; 56G (Kombi); nicht Panda
185/55R15 82 11A; 248; 27I Cross; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 77E
312 e3*2007/46*0064*.. 51 - 70 185/55R15 82 Nur LANCIA Ypsilon;
Schrägheck 4-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76Q; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 37 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.03.2021
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Verkaufsbezeichnung: FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
312 e3*2007/46*0064*.. 44 - 74 175/60R15 81 11A; 24D; 51J; 65V Fiat 500; Fiat 500 C
195/45R15 78 11A; 24D (Cabrio); Nicht
205/45R15 81 11A; 24D LANCIA Ypsilon; 2-
44 - 77 185/55R15 82 11A; 24D türig; Frontantrieb;
195/50R15 82 11A; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 11A; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
77 195/45R15 78 11A; 24D; 54A 721; 725; 73C; 74D;
205/45R15 81 11A; 24D; 54A 76Q; 77E; 916; FE0
Verkaufsbezeichnung: FIAT 500 / 500 ABARTH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
312 e3*2001/116*0261*.. 44 - 74 175/60R15 81 11A; 24D; 51J; 65V Fiat 500; Fiat 500 C
195/45R15 78 11A; 24D (Cabrio); Nicht
205/45R15 81 11A; 24D LANCIA Ypsilon; 2-
44 - 77 185/55R15 82 11A; 24D türig; Frontantrieb;
195/50R15 82 11A; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 11A; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
77 195/45R15 78 11A; 24D; 54A 721; 725; 73C; 74D;
205/45R15 81 11A; 24D; 54A 76Q; 77E; 916; FE0
Verkaufsbezeichnung: LANCIA DEDRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LANCIA F303/1 57 - 83 195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 22G Frontantrieb;
835 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 22G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
FES
LANCIA F303/1 119 195/50R15 10N; 11A; 21B; 22B; Frontantrieb;
835 22G; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 LAG; 11A; 21B; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
22G 721; 725; 73C; 74D
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 22G
215/45R15 11A; 21B; 22B; 22G;
63M; 65A
LANCIA F303/1 124 195/50R15 LAG; 11A; 21B; 22B; Allradantrieb;
835 22G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 10N; 11A; 21B; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
22G; 51G 721; 725; 73C; 74D
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 22G;
24M
215/45R15 11A; 21B; 22B; 22G;
63M; 65A
LANCIA F303/2 55 - 83 195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 22G Pkw geschlossen;
835 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 22G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
FES
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 37 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.03.2021
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Verkaufsbezeichnung: LANCIA DEDRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LANCIA F303/2 119 195/50R15 10N; 11A; 21B; 22B; Pkw geschlossen;
835 22G; 51G Frontantrieb;
195/50R15 LAG; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22G 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 22G 721; 725; 73C; 74D
215/45R15 11A; 21B; 22B; 22G;
63M; 65A
LANCIA F303/2 124 195/50R15 LAG; 11A; 21B; 22B; Pkw geschlossen;
835 22G Allradantrieb;
195/50R15 10N; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22G; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 22G; 721; 725; 73C; 74D
24M
215/45R15 11A; 21B; 22B; 22G;
63M; 65A
LANCIA F303/2 102 195/50R15 LAG; 11A; 21B; 22B; Pkw geschlossen;
835 22G Kombi; Frontantrieb;
195/50R15 10N; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22G; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 22G 721; 725; 73C; 74D;
215/45R15-84 11A; 21B; 22B; 22G; FES
65A
Verkaufsbezeichnung: LANCIA DELTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LANCIA e3*96/27*0021*.., 102 195/50R15 10N; 11A; 21B; 22B; nur Ausf. mit Fz-
836 G489 22G; 24J; 24M; 51G Breite 1703mm;
195/50R15 11A; 21B; 22B; 22G; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 631 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R15-86 11A; 21B; 22B; 22G; 721; 725; 73C; 74D
24J; 24M
215/45R15 11A; 21B; 22B; 22G;
24J; 24M; 631; 65A
LANCIA e3*96/27*0021*.., 51 195/50R15-82 nur Ausf. mit Fz-
836 G489 51 - 102 205/50R15-86 11A; 22B Breite 1759mm;
66 - 96 195/55R15-84 10B; 11B; 11G; 11H;
102 195/50R15 631 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R15 631; 65A 721; 725; 73C; 74D
LANCIA e3*96/27*0021*.., 51 - 83 195/50R15-82 Ottomotor; 11A; 21B; nur Ausf. mit Fz-
836 G489 22B; 22G; 24J; 24M Breite 1703mm;
205/50R15-86 11A; 21B; 22B; 22G; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
66 195/55R15-84 Dieselmotor; 11A; 21B; 721; 725; 73C; 74D
22B; 22G; 24J; 24M
LANCIA e3*96/27*0021*.., 137 - 142 205/50R15 10N; 11A; 21B; 22B; nur Ausf. mit Fz-
836 G489 22G; 24C; 24M; 51G Breite 1759mm;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; FES
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 37 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.03.2021
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Verkaufsbezeichnung: LANCIA LYBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
839 e3*98/14*0047*.. 76 - 113 195/65R15 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
205/60R15 11A; 21B; 22B; 22L; 51A; 71C; 71K; 721;
24J; 51G 725; 73C; 74D
113 195/60R15 51G
205/55R15 11A; 21B; 22B; 22L;
24J; 51G
Verkaufsbezeichnung: LANCIA Y
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LANCIA H262 40 - 63 185/55R15-81 11A; 21B; 22B; 22F 10B; 11B; 11G; 11H;
840 195/45R15-78 11A; 21B; 22B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
840 e3*95/54*0004*.. 721; 725; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: LANCIA YPSILON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
843 e3*2001/116*0149*.. 44 - 77 195/55R15 85 11A; 22P; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 11A; 22P; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R15 88 11A; 22P; 24M 721; 725; 73C; 74D
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung: KA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RU8 e3*2001/116*0280*.. 51 - 55 185/55R15 82 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/45R15 78 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
195/50R15 82 11A; 21P; 22I; 24D; 24J 721; 725; 73C; 74D;
77E
205/45R15 81 11A; 22I; 24J; 24M
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 37 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.03.2021
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Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT BIPPER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A e3*2007/46*0012*.. 50 - 55 185/60R15 84 11A; 24J; 24M Pkw geschlossen; Lkw
A***** e3*2001/116*0272*.. 185/65R15 88 11A; 24J; 24M geschl.Kasten (Serie);
225L N127 195/55R15 85 11A; 24C; 24D Frontantrieb;
195/60R15 88 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R15 88 11A; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74D;
205/60R15 91 11A; 24C; 24D 744; 77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
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12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
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des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
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27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
berücksichtigen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R15
Hinterachse: 225/50R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5CK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 850kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 924kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6
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63M) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65A) Sofern Reifen der Größe 215/45 R 15 auf der Felge 6 1/2 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe
des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlenden Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
65V) Sofern Reifen der Größe 175/60 R 15 auf der Felge 6 1/2 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
(Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
ADS) Diese Rad/Reifenkombination ist bei Fahrzeugausführungen mit automatischer
Niveauregulierungsanlage an der Hinterachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
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FE0) Die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an
Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 165/65 R14 ausgerüstet sind.
FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem
Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FF0) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Vorderachse
müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FFM) Die serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben dürfen beim Anbau der Sonderräder nicht entfernt
werden oder falls nicht vorhanden müssen die Stahl-Distanzscheiben des Fahrzeugherstellers angebaut
werden.
FG3) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
FGI) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig an Achse 1 ohne Distanzscheibe und an Achse 2 nur mit
Original-FIAT-Distanzscheiben (Dicke 4,5mm).
LAG) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
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Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.03.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FCA
Fahrzeugtyp: FA1
Genehm.Nr.: e3*2018/858*00001*..
Handelsbez.: 500
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 315 y = 270 VA
26P x = 265 y = 220 VA
27B x = 270 y = 270 HA
27I x = 220 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 315 y = 270 20 VA
26N x = 315 y = 270 8 VA
27F x = 270 y = 270 20 HA
27H x = 270 y = 270 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
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Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.03.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FIAT
Fahrzeugtyp: 312
Genehm.Nr.: e3*2007/46*0064*..
Handelsbez.: FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA
Variante(n): Frontantrieb, Nur Fiat Panda (Kombi)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 270 VA
26P x = 195 y = 220 VA
27B x = 270 y = 230 HA
27I x = 220 y = 180 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 270 8 VA
26J x = 245 y = 270 8 VA
27H x = 270 y = 230 8 HA
27F x = 270 y = 230 18 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.