Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49406*01
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
6,5 J x 15 H2
Typ: ZH6550
Inhaber der ABE MAK S.p.A.
und Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS)
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 49406*01
Die ABE-Nr. 49406 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6,5 J x 15 H2 , Typ ZH6550,
in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0155-13-WIRD/N1 vom 10.10.2013
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 30 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 10.10.2013 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 13.03.2014
Im Auftrag
Frederik Maß
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0155-13-WIRD/N1, zur Genehmigung vorgelegt am: 26.02.2014
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49406*01
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 12 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2013
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Fahrzeughersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A., MATRA (F), NISSAN, NISSAN
EUROPE (F), RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
100435601 ZH6550/C PCD100 Ø60.1-H-Ø72 60,1 705 1975 03/13
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : SD
120 Nm für Typ : SD
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 65 175/65R15 84 51J; 56G Sandero bis Mj 2012;
e2*2007/46*0030*.. 185/60R15 84 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
50 - 77 185/65R15 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P
205/60R15 91 11A; 24J; 24M
225/50R15 91 11A; 24C; 24D; 57I
SD e2*2001/116*0314*.. 50 - 64 185/65R15 51G Nicht Lodgy;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76Q
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 64 175/65R15 84 5EA; 51J; 56G Logan (Stufenheck)
e2*2007/46*0030*.. 50 - 77 185/60R15 84 5EA bis Mj 2012;
185/65R15 88 Frontantrieb;
195/60R15 88 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R15 91 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 185/60R15 88 11A; 24M Logan MCV (Kombi) bis
e2*2007/46*0030*.. 185/65R15 88 11A; 24M Mj.2013; Frontantrieb;
195/60R15 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R15 91 11A; 24D; 24J 725; 73C; 74A; 74P
SD e2*2001/116*0314*.. 53 - 66 185/65R15 88 Nicht Sandero Stepway;
195/60R15 88 Sandero (Schrägheck)
205/55R15 88 11A; 22M; 248 ab Mj2013;
205/60R15 91 11A; 22M; 248 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 12 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SD e2*2001/116*0314*.. 60 - 85 185/65R15 88 12N Nur Lodgy;
195/60R15 88 11A; 12A; 27H Frontantrieb;
195/65R15 91 11A; 12A; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 12A; 27F 51A; 71K; 721; 725;
205/65R15 94 11A; 12A; 27F 73C; 74A; 74P; 76Q
215/60R15 94 11A; 12A; 24J; 248;
27F
SD e2*2001/116*0314*.. 50 - 66 185/65R15 88 Logan (Stufenheck) ab
195/60R15 88 Mj 2013; Frontantrieb;
205/55R15 88 11A; 22M; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 22M; 248 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN, NISSAN EUROPE (F)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : K13
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : E11; K12
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : K13
110 Nm für Typ : E11
113 Nm für Typ : K12
Verkaufsbezeichnung: NISSAN MICRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K12 e11*2001/116*0195*.. 48 - 81 175/60R15 81 11A; 24C; 24M; 65V Pkw geschlossen;
175/65R15 11A; 24C; 24M; 51G; Cabrio;
56G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/55R15 82 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
185/60R15 84 11A; 24C; 24D; 54F 725; 73C; 74A; 74P
195/50R15 82 11A; 24C; 24D
195/55R15 85 11A; 24C; 24D
205/50R15 86 11A; 24C; 24D
205/55R15 88 11A; 24C; 24D; 362;
54F
K13 e13*2007/46*1111*.. 59 175/55R15 77 11A; 24J; 248; 56G 4-türig; Frontantrieb;
59 - 72 175/60R15 81 11A; 24J; 248; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/55R15 82 11A; 24C; 248 12A; 51A; 71K; 721;
195/50R15 82 11A; 22I; 24C; 24M 725; 73C; 74A; 74P
195/55R15 85 11A; 22I; 24C; 24M
205/50R15 86 11A; 22I; 24C; 244;
247; 270
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 12 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: NISSAN NOTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E11 e11*2001/116*0268*.. 50 - 81 175/65R15 84 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R15 84 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
185/65R15 88 725; 73C; 74A; 74P;
195/55R15 85 11A; 24J; 24M 76Q
195/60R15 88 11A; 24M
205/55R15 88 11A; 24D; 24J
205/60R15 91 11A; 24J; 24M
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MATRA (F), RENAULT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : BA; B/C 53; B/C 57; D 53; DA; EA; KA; L 53; LA; X 53
100 Nm für Typ : B; B 54; B56; J 63; JA; KC; K56
105 Nm für Typ : SR
110 Nm für Typ : M; P; R
125 Nm für Typ : N erhöhtes Anzugsmoment
130 Nm für Typ : JM
Verkaufsbezeichnung: CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R e2*2001/116*0327*.. 48 - 58 175/60R15 81 5DV; 51J; 65V Nicht Kombi
175/65R15 84 51J; 56G (Grandtour); nicht
48 - 82 185/55R15 82 Modell ab Nov.2012;
185/60R15 84 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
205/50R15 86 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P;
48 - 102 205/55R15 88 11A; 24J; 24M 76Q
100 - 102 185/65R15 51G
101 - 102 195/60R15 88 11A; 24J; 24M
R e2*2001/116*0327*.. 48 - 58 175/60R15 81 5DV; 51J; 65V Nicht Kombi
175/65R15 84 51J; 56G (Grandtour); nicht
48 - 82 185/55R15 82 Modell ab Nov.2012;
185/60R15 84 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
205/50R15 86 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P;
48 - 102 205/55R15 88 11A; 24J; 24M 76Q
100 - 102 185/65R15 51G
101 - 102 195/60R15 88 11A; 24J; 24M
R e2*2001/116*0327*.. 48 - 82 185/55R15 82 11A; 24J; 24M Nur Kombi (Grandtour);
185/60R15 84 11A; 24J; 24M nicht Modell ab
195/55R15 85 11A; 24J; 24M Nov.2012;
205/50R15 86 11A; 24C; 24D Frontantrieb;
205/55R15 88 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 12 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2013
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Seite: 4 von 15
Verkaufsbezeichnung: CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R e2*2001/116*0327*.. 48 - 82 185/55R15 82 Nicht Kombi
185/60R15 84 (Grandtour); nicht
195/55R15 85 11A; 24J; 24M Modell ab Nov.2012;
205/50R15 86 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
48 - 102 205/55R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
100 - 102 185/65R15 51G 725; 73C; 74A; 74P;
101 - 102 195/60R15 88 11A; 24J; 24M 76Q
R e2*2001/116*0327*.. 48 - 82 175/65R15 84 56G Nur Kombi (Grandtour);
185/55R15 82 11A; 24J; 24M nicht Modell ab
185/60R15 84 11A; 24J; 24M Nov.2012;
195/55R15 85 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
205/50R15 86 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
55 - 82 175/60R15 81 5DV; 65V 725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Verkaufsbezeichnung: CLIO, CAPTUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R e2*2001/116*0327*.. 54 - 66 185/60R15 84 11A; 27H nur Clio 4 ab Mj.
185/65R15 88 11A; 27H 2012; Kombilimousine;
195/60R15 88 11A; 248; 27H Schrägheck; nicht
195/65R15 91 11A; 248; 27H Captur;
205/55R15 88 11A; 246; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F 12A; 51A; 71K; 721;
205/60R15 91 11A; 246; 248; 26N; 725; 73C; 74A; 74P;
27F 76Q
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SR e2*2001/116*0323*.., 50 - 65 175/65R15 84 51J; 56G Sandero bis Mj 2012;
e2*2007/46*0013*.. 185/60R15 84 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
50 - 77 185/65R15 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P
205/60R15 91 11A; 24J; 24M
225/50R15 91 11A; 24C; 24D; 57I
SR e2*2001/116*0323*.., 50 - 77 185/60R15 88 11A; 24M Logan MCV (Kombi) bis
e2*2007/46*0013*.. 185/65R15 88 11A; 24M Mj.2013; Frontantrieb;
195/60R15 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R15 91 11A; 24D; 24J 725; 73C; 74A; 74P
SR e2*2001/116*0323*.. 50 - 64 175/65R15 84 5EA; 51J; 56G Logan (Stufenheck)
50 - 77 185/60R15 84 5EA bis Mj 2012;
185/65R15 88 Frontantrieb;
195/60R15 88 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R15 91 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 12 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: MODUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P e2*2001/116*0319*.. 48 - 82 185/60R15 84 Modus (kurzer
195/55R15 85 11A; 24J; 24M Radstand); Grand
195/60R15 88 11A; 24J; 24M; 54A Modus (langer
Radstand);
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Verkaufsbezeichnung: RENAULT CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e2*93/81*0126*.., 40 - 79 195/45R15-78 nicht Dieselmotor; 5CK 10B; 11B; 11G; 11H;
e2*98/14*0126*.. 43 - 79 185/55R15 51G 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
B e2*98/14*0126*.. 120 - 124 185/55R15 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P;
76Q; 76Z
B/C 57 F543 99 185/55R15 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
B/C 57 F543 40 - 80 195/45R15-78 11A; 22B; 22D; 22G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: RENAULT ESPACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J 63 F691 65 - 79 205/60R15 11A; 22B; 24M; 52A; Frontantrieb;
54A 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: RENAULT KANGOO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KC e2*98/14*0164*.. 59 - 70 185/65R15 11A; 24M; 51G Allradantrieb;
195/60R15 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: RENAULT LAGUNA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B56 e2*93/81*0012*.., 61 - 84 195/60R15-88 REB; 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
e2*98/14*0012*.. 205/50R15-86 REB; 11A; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
5EM 725; 73C; 74A; 74P
205/55R15-88 REB; 11A; 22B; 24J
225/50R15-90 REB; 11A; 21B; 22B;
22F; 24C; 24M; 57I
61 - 88 195/65R15 11A; 22B; 24J; 51G
205/60R15 11A; 22B; 24J; 51G
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 12 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: RENAULT LAGUNA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B56 G638 61 - 83 195/60R15-88 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15-86 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
205/55R15-87 11A; 22B; 24J 725; 73C; 74A; 74P
225/50R15-90 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24M; 57I
K56 e2*93/81*0011*.., 61 - 84 195/60R15 REB; Nur bis 1120kg 10B; 11B; 11G; 11H;
e2*98/14*0011*.. zul. Achslast; 11A; 21B; 12A; 51A; 71K; 721;
22B; 24J; 24M; 51G 725; 73C; 74A; 74P
205/55R15-87 REB; 11A; 21B; 24J;
57E; 57I
225/50R15-90 REB; 11A; 21B; 22B;
22F; 24C; 24D; 57I
61 - 88 195/65R15 11A; 21B; 22B; 24J;
24M; 51G
205/60R15 11A; 21B; 22B; 22F;
24J; 24M; 51G
66 - 69 205/50R15-86 REB; Nur bis 1060kg
zul. Achslast; 11A; 22B;
24J; 24M
205/55R15-87 REB; Nur bis 1090kg
zul. Achslast; 11A; 21B;
22B; 22F; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA e2*93/81*0010*.., 47 - 84 185/55R15-81 11A; 22B; 24M; 5DV Frontantrieb;
e2*98/14*0010*.. 195/50R15-82 11A; 22B; 22D; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
DA e2*93/81*0009*.., 215/45R15-82 11A; 22B; 22D; 24D; 12A; 51A; 71K; 721;
e2*98/14*0009*.. 24J; 65A 725; 73C; 74A; 74P;
LA e2*93/81*0072*.., RE8
e2*98/14*0072*..
BA e2*98/14*0010*.. 59 - 85 185/60R15 11A; 22G; 22L; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
KA e2*98/14*0192*.. 51G 12A; 51A; 71K; 721;
LA e2*98/14*0072*.. 195/55R15-85 11A; 21B; 22B; 22D; 725; 73C; 74A; 74P;
22L; 24C; 24M RE7
DA e2*93/81*0009*.., 101 - 108 185/55R15 11A; 21B; 22B; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
e2*98/14*0009*.. 51G; 52J 12A; 51A; 71K; 721;
195/55R15 11A; 21B; 22B; 24M; 725; 73C; 74A; 74P
51G
DA e2*98/14*0009*.. 70 - 84 185/60R15 11A; 22G; 24C; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
EA e2*98/14*0103*.. 195/55R15-85 11A; 21B; 22B; 22D; 12A; 51A; 71K; 721;
24C; 24M 725; 73C; 74A; 74P;
RE7
EA e2*93/81*0103*.., 66 - 84 185/55R15-81 Frontantrieb;
e2*98/14*0103*.. 195/50R15-82 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R15-82 11A; 24J; 24M; 65A 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
RE8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
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Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KA e2*98/14*0192*.. 47 - 70 195/55R15-84 11A; 22B; 22D; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
RE8
M e2*98/14*0272*.. 60 - 99 195/65R15 51G Kombi (Grandtour);
205/60R15 91 Cabrio; Stufenheck;
215/60R15 94 11A; 24J; 24M Steilheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76Q; RB6
M e2*98/14*0272*.. 60 - 99 195/65R15 12T; 51G Reifen mit
Schneeketten; Kombi
(Grandtour); Cabrio;
Stufenheck; Steilheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P;
76Q; RB6
Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JA e2*93/81*0068*.., 47 - 84 185/65R15-88 RE2; 11A; 22B; 24J; nur bis
e2*98/14*0068*.. 24M e2*98/14*0068*11;
47 - 103 195/60R15-88 RE2; 11A; 22B; 24D; Frontantrieb;
24J 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 66 185/60R15-84 RE1; 11A; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M; 5EA 725; 73C; 74A; 74P;
195/55R15-84 RE1; 11A; 22B; 24D; 76Q
24J; 5EA
JA e2*98/14*0068*.. 47 - 84 185/65R15-88 11A; 22B; 22L ab e2*98/14*0068*12;
47 - 103 195/60R15-88 11A; 22B; 22L; 24J; Frontantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15-87 11A; 22B; 22L; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M 725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: RENAULT SAFRANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B 54 G199 65 - 101 195/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15-90 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 721;
83 - 101 195/65R15 51G 725; 73C; 74A; 74P;
76T
Verkaufsbezeichnung: RENAULT SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JM e2*2001/116*0274*.. 60 - 83 195/65R15 12T; 51G Reifen mit
Schneeketten; nicht
langer Radstand;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P;
76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
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Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: RENAULT SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JM e2*2001/116*0274*.. 60 - 83 195/65R15 51G nicht langer Radstand;
205/60R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: RENAULT 19
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B/C 53 E979 43 - 67 185/55R15-81 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 12A; 51A; 71K; 721;
99 - 101 195/50R15 51G 725; 73C; 74A; 74P
D 53 F798 65 - 66 185/55R15-81 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 12A; 51A; 71K; 721;
79 - 99 195/50R15 51G 725; 73C; 74A; 74P
L 53 F144 43 - 67 185/55R15-81 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 12A; 51A; 71K; 721;
99 - 101 195/50R15 51G 725; 73C; 74A; 74P
X 53 G073 43 - 81 185/55R15-81 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 12A; 51A; 71K; 721;
99 195/50R15 51G 725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TWINGO, WIND
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N e2*2001/116*0359*.. 43 - 75 185/55R15 82 erhöhtes
Anzugsmoment
195/45R15 78 125 Nm; Nur Twingo;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
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gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
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Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 12 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2013
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R15
Hinterachse: 225/50R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5CK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 850kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 924kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
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Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2013
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5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
65A) Sofern Reifen der Größe 215/45 R 15 auf der Felge 6 1/2 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe
des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlenden Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
65V) Sofern Reifen der Größe 175/60 R 15 auf der Felge 6 1/2 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
RB6) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
und größer (Dicke 26mm / 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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RE1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 175/70R14 auf
dem Rad 5 1/2 J x 14 ET36 serienmäßig verwendet wird.
RE2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 185/70R14 auf
dem Rad 6 J x 14 ET43 bzw. 185/65R15 bzw. 195/60R15 serienmäßig verwendet wird.
RE7) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die
serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R15 bzw. 185/55R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 / ET44
bzw. mit der Reifengröße 195/50R16 auf der Radgröße 6½ J x 16 ET44 ausgerüstet sind.
RE8) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die
serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 / ET44 bzw. mit der
Reifengröße 195/50R16 auf der Radgröße 6½ x 16 ET44 ausgerüstet sind.
REB) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
Reifengröße 195/65R15 bzw. 205/60R15 ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DACIA
Fahrzeugtyp: SD
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*..
Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Lodgy
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 400 VA
26P x = 280 y = 360 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 330 y = 400 15 VA
26N x = 330 y = 400 8 VA
27F x = 325 y = 300 30 HA
27H x = 325 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 12 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 10.10.2013
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Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: R
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0327*..
Handelsbez.: CLIO, CAPTUR
Variante(n): nur Clio 4 Mj.2012, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 360 VA
26P x = 280 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 360 20 VA
26N x = 350 y = 360 8 VA
27F x = 300 y = 340 25 HA
27H x = 300 y = 340 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.