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							Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 31                                                             Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                                 Stand: 04.03.2021
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                Fahrzeughersteller                  FCA, FIAT




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2                Einpreßtiefe (mm)     : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                          Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                        och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
               Kennzeichnung                       Kennzeichnung        in mm                   last      umf.      Fertig
               Rad                                 Zentrierring                                 in kg     in mm     datum
98535581/P LKS ZH6550/P PCD100                     Ø58.1-A-Ø72                58,1   Kunststoff     705      2125    03/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : FCA
Befestigungsteile                            : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60
                                               Grad
Zubehör                                      : Nabenkappe: MAK 60; Kit: A14


Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Tipo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
356          e3*2007/46*0373*..          70 - 88    195/65R15 91      12R                       Frontantrieb;
                                                    205/60R15 91      124                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    215/60R15 94      12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                76Q; 77E




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : FIAT
Befestigungsteile                            : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60
                                               Grad,
                                               für Typ : 199 (Fiat 500L Trekking)
Zubehör                                      : Nabenkappe: MAK 60; Kit: A14


Befestigungsteile                            : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60
                                               Grad,
                                               für Typ : 199 (Nur Fiat 500L)




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 31                                                           Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 04.03.2021
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Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: A14


Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60
                                             Grad,
                                             für Typ : 937; 932
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: A14


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : 932
                                             100 Nm für Typ : 937
                                             120 Nm für Typ : 199
                                             120 Nm ( Radschrauben M12x1,25 ) für Typ : 199
Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO 147 / GT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
937          e3*98/14*0070*..  74 - 110 185/65R15                   51G                      nur Alfa 147
                               74 - 125 195/60R15 88                                         (Schrägheck);
                                        205/55R15 88                11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                        205/60R15 91                11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74P;
                                                                                             76Q; 82M; 82N
937            e3*98/14*0070*..        103 - 125 195/60R15 88                                nur Alfa GT (Coupe);
                                                 205/55R15 88                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 205/60R15 91                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74P;
                                                                                             76Q; 82M; 82N

Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO 156
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
932          e3*96/27*0034*.., 77 - 122 185/65R15                   11A; 24J; 51G            nicht Ausf.m.Fz-
             e3*98/14*0034*..           195/60R15 88                11A; 21J; 22B; 22F;      Breite 1765mm; nicht
                                                                    24J; 24M; 51J            GTA; Kombi; Limousine;
                                                 205/55R15 88       11A; 21J; 22B; 22F;      nicht Allradantrieb;
                                                                    24C; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                       77 - 141 205/60R15           11A; 21B; 21J; 22B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    22F; 22G; 24C; 24M;      721; 725; 73C; 74P;
                                                                    51G
                                                                                             76Q; FH0; MBP

Verkaufsbezeichnung:     FIAT PUNTO, PUNTO ABARTH, FIAT 500L
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
199          e3*2001/116*0217*.. 59 - 77 195/65R15 91 12Q                                    Fiat 500L; Fiat 500L
                                         205/60R15 91 12A                                    Living; Schrägheck;
                                         215/60R15 94 12A                                    MPV; Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74P; 76Q
199            e3*2001/116*0217*..     62 - 77   195/65R15 91       12Q                      Fiat 500L Trekking;
                                                 205/60R15 91       12A                      Schrägheck; MPV;
                                                 215/60R15 94       12A                      Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74P; 76Q


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 31                                                        Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 04.03.2021
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 31                                                        Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 04.03.2021
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22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 31                                                        Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 04.03.2021
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73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
82M) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm (Dicke
     32mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
82N) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305x28mm
     des Herstellers Brembo an der Vorderachse nicht zulässig.
FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
MBP) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit 4-/ 6-Kolben-Bremssätteln in
     Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 04.03.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       FCA
       Fahrzeugtyp:      356
       Genehm.Nr.:       e3*2007/46*0373*..
       Handelsbez.:      Tipo

       Variante(n):      Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                        von [mm]            bis [mm]
             26P                         x = 200            y = 190                  VA
             26B                         x = 250            y = 250                  VA
             27I                         x = 200            y = 250                  HA
             27B                         x = 250            y = 300                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                    x = 250       y = 250             5                VA
             26J                    x = 250       y = 250            10                VA
             27H                    x = 250       y = 300             8                HA
             27F                    x = 250       y = 300            19                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.