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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                 National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 6,5 J x 15 H2

                      issued by:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 49406*05




                                         special wheels for passenger cars 6,5 J x 15 H2


                Nummer der Genehmigung: 49406                     Erweiterung Nr.: 05
                Approval No.                                      Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      ZH6550
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 49406                     Erweiterung Nr.: 05
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§ 22 49406*05




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                      AT-1230 Wien

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      11.09.2017

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      366-0155-13-WIRD/N5
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 49406                    Erweiterung Nr.: 05
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 - 40

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§ 22 49406*05




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                      2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                      von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                      wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                      The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                      2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                      are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                      essential systems - are met.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 49406                      Erweiterung Nr.: 05
                Approval No.                                       Extension No.:

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        12.10.2017
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§ 22 49406*05




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
                ANLAGE: 18                                                           Radtyp: ZH6550
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 11.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                           Seite: 1 von 13

                Fahrzeughersteller                         : FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
                100535541/P         ZH6550/P PCD100            Ø54.1-M-Ø72                 54,1                    705     2125     03/13
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J)
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M13
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     SUBARU TREZIA
§ 22 49406*05




                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
                D1(a)        e11*2007/46*0021*.. 66 - 73 185/60R15 84               11A; 12M; 245             Schrägheck; 4-türig;
                                                         185/65R15 88               11A; 12M; 245             Frontantrieb;
                                                         195/60R15 88               11A; 12A; 245; 248;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    26P; 27I                  51A; 71C; 71K; 721;
                                                                   205/55R15 88     11A; 12A; 24J; 248;       725; 729; 73C; 74A;
                                                                                    26P; 27I                  74P; 76Q
                                                                   205/60R15 91     11A; 12A; 24J; 248;
                                                                                    26P; 27I
                                                                   225/50R15 91     11A; 12A; 241; 244;
                                                                                    246; 26B; 26N; 27B;
                                                                                    27H; 57I

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M13
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : T 22
                                                             103 Nm für Typ : T 18; T 18 F; T 19; T 20; T19U; T25; XP12(a)
                                                             110 Nm für Typ : T23
                                                             135 Nm für Typ : A10(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes
                                                             Anzugsmoment; XW3P erhöhtes Anzugsmoment; XW5(EU,M)
                                                             erhöhtes Anzugsmoment; XW5P(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
                ANLAGE: 18                                                        Radtyp: ZH6550
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.09.2017
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                                                                                                                     Seite: 2 von 13
                Verkaufsbezeichnung:     LEXUS CT200H
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                A10(a)       e11*2007/46*0150*.. 73   195/65R15 91                                        erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                                                              205/55R15 88       11A; 26P                 135 Nm; Schrägheck;
                                                              205/60R15 91       11A; 26P                 Frontantrieb;
                                                              215/60R15 94       11A; 26B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              225/50R15 91       11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 26N; 57I                 721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A; 74P; 740; 76Q

                Verkaufsbezeichnung:     PRIUS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                XW3P         e11*2007/46*0015*.. 73           195/65R15          11A; 21P; 22I; 24J;      erhöhtes
                                                                                 51G                      Anzugsmoment
                                                                                                          135 Nm; Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                          740; 76U

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                T 22         e11*96/79*0077*.. 66 - 110 195/60R15                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49406*05




                                                        205/50R15-86             11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        205/55R15-87             11A; 24J; 367            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P
                T25            e11*2001/116*0196*.. 81 - 95   195/65R15 91                                nur bis
                                                              205/60R15 91                                e11*2001/116*0196*04;
                                                              215/55R15 89                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              225/55R15 92       11A; 21B                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 76Q
                T25            e11*2001/116*0196*.. 81 - 95   195/65R15 91                                ab
                                                              205/60R15 91                                e11*2001/116*0196*05;
                                                              215/55R15 89                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              225/55R15 92       11A; 21P                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 76Q

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CARINA E
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                T 19         G004              73 - 98 195/55R15                 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         195/55R15-84                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         195/60R15-86            11A; 54A                 721; 725; 73C; 74A;
                                                         205/50R15-86            11A; 22B                 74P
                                                         205/55R15-87            11A; 22B
                                               116 - 129 185/65R15               51G
                                                         195/60R15               51G
                T19U         e11*93/81*0010*.. 54 - 98 195/55R15-84                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         195/60R15-86            11A; 54A                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         205/50R15-86            11A; 22B                 721; 725; 73C; 74A;
                                                         205/55R15-87            11A; 22B                 74P




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
                ANLAGE: 18                                                        Radtyp: ZH6550
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.09.2017
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                Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA CARINA E
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                T19U         G172             73 - 98 195/55R15                  51G                      Pkw geschlossen;
                                                      195/55R15-84                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      195/60R15-86               11A; 54A                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                      205/50R15-86               11A; 22B                 721; 725; 73C; 74A;
                                                      205/55R15-87               11A; 22B                 74P

                Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA CELICA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                T 18         F411             115    195/60R15                   51G                      Fz-
                                                     215/50R15                   51G                      Breite=1745mm(breite
                                                     225/50R15-90                                         Ausf.);
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P
                T 18           F411                 77       205/55R15-87        11A; 22B                 Fz-
                                                    77 - 115 215/50R15-88        11A; 22B                 Breite=1705mm(schmal
                                                                                                          e
                                                              225/50R15-90       11A; 22B; 57I            Ausf);
                                                    115       195/60R15          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              205/55R15          11A; 22B; 51G            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
§ 22 49406*05




                                                                                                          74P
                T 18 F         F410                 150 - 153 195/60R15          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              215/50R15          51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              225/50R15-90       11A; 22D                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P
                T 20           e1*93/81*0006*..,    85       205/55R15-87        11A; 22B                 Frontantrieb;
                               G608                 85 - 129 205/55R15           11A; 22B; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             215/50R15-88        11A; 22B                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             225/50R15-90        11A; 22B; 57I            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P
                T23            e11*98/14*0122*..    105 - 141 195/60R15          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              205/55R15                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 76Q

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen    Auflagen
                XW5(EU,      e11*2007/46*2971*.. 72   195/65R15 91                                     erhöhtes
                                                                                                       Anzugsmoment
                M)                                            205/60R15 91       M. zusätz.            135 Nm;
                                                                                 Radabdeckung Achse 2 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 (Flap); 11A; 26P; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              225/55R15 92       11A; 24J; 248; 26B;   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                 26N; 27F              74P; 740




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
                ANLAGE: 18                                                        Radtyp: ZH6550
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 4 von 13
                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Prius PHV
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen    Auflagen
                XW5P(EU,     e11*2007/46*3704*.. 72    195/65R15 91                                    erhöhtes
                                                                                                       Anzugsmoment
                M)                                            205/60R15 91       M. zusätz.            135 Nm;
                                                                                 Radabdeckung Achse 2 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 (Flap); 11A; 26P; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              225/55R15 92       11A; 24J; 248; 26B;   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                 26N; 27F              74P; 740

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                XW3(a)       e11*2001/116*0264*.. 73    195/65R15      11A; 21P; 22I; 24J;                erhöhtes
                                                                       51G                                Anzugsmoment
                                                                                                          135 Nm; Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                          740; 76U

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO-S
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                XP12(a)      e11*2007/46*0020*.. 66 - 73 185/60R15 84            11A; 12M; 245            Schrägheck; 4-türig;
                                                         185/65R15 88            11A; 12M; 245            Frontantrieb;
§ 22 49406*05




                                                         195/60R15 88            11A; 12A; 245; 248;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 26P; 27I                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                              205/55R15 88       11A; 12A; 24J; 248;      725; 729; 73C; 74A;
                                                                                 26P; 27I                 74P; 76Q
                                                              205/60R15 91       11A; 12A; 24J; 248;
                                                                                 26P; 27I
                                                              225/50R15 91       11A; 12A; 241; 244;
                                                                                 246; 26B; 26N; 27B;
                                                                                 27H; 57I

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
                ANLAGE: 18                                                        Radtyp: ZH6550
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.09.2017
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                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
§ 22 49406*05




                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
                ANLAGE: 18                                                        Radtyp: ZH6550
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.09.2017
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                       des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                       dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                       Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                       im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
§ 22 49406*05




                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
                ANLAGE: 18                                                         Radtyp: ZH6550
                Hersteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 11.09.2017
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                       EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                       Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                       des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
                57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                     Vorderachse:                        205/55R15
                                     Hinterachse:                        225/50R15
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
§ 22 49406*05




                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     zu überprüfen.
                     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     nochmals zu überprüfen.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
                ANLAGE: 18                                                        Radtyp: ZH6550
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.09.2017
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                                                                                                                     Seite: 8 von 13
                76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
§ 22 49406*05




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
                ANLAGE: 18                                                        Radtyp: ZH6550
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:       FUJI HEAVY
                       Fahrzeugtyp:      D1(a)
                       Genehm.Nr.:       e11*2007/46*0021*..
                       Handelsbez.:      SUBARU TREZIA

                       Variante(n):      Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                      von [mm]             bis [mm]
                             26B                       x = 230             y = 380                   VA
                             26P                       x = 180             y = 330                   VA
                             27B                       x = 250             y = 220                   HA
                             27I                       x = 200             y = 170                   HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49406*05




                                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26N                    x = 230       y = 380             8                VA
                             26J                    x = 230       y = 380            20                VA
                             27H                    x = 250       y = 220             8                HA
                             27F                    x = 250       y = 220            21                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
                ANLAGE: 18                                                        Radtyp: ZH6550
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.09.2017
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:       TOYOTA
                       Fahrzeugtyp:      XW5P(EU,M)
                       Genehm.Nr.:       e11*2007/46*3704*..
                       Handelsbez.:      TOYOTA Prius PHV

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300             y = 250                    VA
                             26P                      x = 250             y = 200                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   x = 300       y = 250             15                VA
                             26N                   x = 300       y = 250              8                VA
                             27F                   x = 250       y = 350             20                HA
§ 22 49406*05




                             27H                   x = 250       y = 350              8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
                ANLAGE: 18                                                        Radtyp: ZH6550
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.09.2017
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:       TOYOTA
                       Fahrzeugtyp:      A10(a)
                       Genehm.Nr.:       e11*2007/46*0150*..
                       Handelsbez.:      LEXUS CT200H

                       Variante(n):      Frontantrieb, Schrägheck

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 300             y = 400                    VA
                             26B                      x = 350             y = 450                    VA
                             27I                      x = 380             y = 290                    HA
                             27B                      x = 430             y = 340                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26N                   x = 350       y = 450              8                VA
§ 22 49406*05




                             26J                   x = 350       y = 450             21                VA
                             27H                   x = 430       y = 340              8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
                ANLAGE: 18                                                        Radtyp: ZH6550
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.09.2017
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:       TOYOTA
                       Fahrzeugtyp:      XW5(EU,M)
                       Genehm.Nr.:       e11*2007/46*2971*..
                       Handelsbez.:      TOYOTA PRIUS

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300             y = 250                    VA
                             26P                      x = 250             y = 200                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   x = 300       y = 250             15                VA
                             26N                   x = 300       y = 250              8                VA
                             27H                   x = 250       y = 350              8                HA
§ 22 49406*05




                             27F                   x = 250       y = 350             20                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
                ANLAGE: 18                                                        Radtyp: ZH6550
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.09.2017
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:       TOYOTA
                       Fahrzeugtyp:      XP12(a)
                       Genehm.Nr.:       e11*2007/46*0020*..
                       Handelsbez.:      TOYOTA VERSO-S

                       Variante(n):      Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                      von [mm]             bis [mm]
                             26B                       x = 230             y = 380                   VA
                             26P                       x = 180             y = 330                   VA
                             27B                       x = 250             y = 220                   HA
                             27I                       x = 200             y = 170                   HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26N                    x = 230       y = 380             8                VA
§ 22 49406*05




                             26J                    x = 230       y = 380            20                VA
                             27H                    x = 250       y = 220             8                HA
                             27F                    x = 250       y = 220            21                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.