Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 18 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 10 Fahrzeughersteller : FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 100535541/P ZH6550/P PCD100 Ø54.1-M-Ø72 54,1 705 2125 03/13 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FUJI HEAVY IND.(J) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M13 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm Verkaufsbezeichnung: SUBARU TREZIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D1(a) e11*2007/46*0021*.. 66 - 73 185/60R15 84 11A; 12M; 245 Schrägheck; 4-türig; 185/65R15 88 11A; 12M; 245 Frontantrieb; 195/60R15 88 11A; 12A; 245; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P; 27I 51A; 71C; 71K; 721; 205/55R15 88 11A; 12A; 24J; 248; 725; 729; 73C; 74A; 26P; 27I 74P; 76Q 205/60R15 91 11A; 12A; 24J; 248; 26P; 27I 225/50R15 91 11A; 12A; 241; 244; 246; 26B; 26N; 27B; 27H; 57I Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M13 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : T 22 103 Nm für Typ : T 18; T 18 F; T 19; T 20; T19U; T25; XP12(a) 110 Nm für Typ : T23 135 Nm für Typ : A10(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW3P erhöhtes Anzugsmoment Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 18 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 10 Verkaufsbezeichnung: LEXUS CT200H Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A10(a) e11*2007/46*0150*.. 73 195/65R15 91 erhöhtes Anzugsmoment 205/55R15 88 11A; 26P 135 Nm; Schrägheck; 205/60R15 91 11A; 26P Frontantrieb; 215/60R15 94 11A; 26B 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R15 91 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N; 57I 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76Q Verkaufsbezeichnung: PRIUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW3P e11*2007/46*0015*.. 73 195/65R15 11A; 21P; 22I; 24J; erhöhtes 51G Anzugsmoment 135 Nm; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76U Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T 22 e11*96/79*0077*.. 66 - 110 195/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R15-86 11A; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 205/55R15-87 11A; 24J; 367 721; 725; 73C; 74A; 74P T25 e11*2001/116*0196*.. 81 - 95 195/65R15 91 nur bis 205/60R15 91 e11*2001/116*0196*04; 215/55R15 89 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R15 92 11A; 21B 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q T25 e11*2001/116*0196*.. 81 - 95 195/65R15 91 ab 205/60R15 91 e11*2001/116*0196*05; 215/55R15 89 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R15 92 11A; 21P 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CARINA E Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T 19 G004 73 - 98 195/55R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R15-84 12A; 51A; 71C; 71K; 195/60R15-86 11A; 54A 721; 725; 73C; 74A; 205/50R15-86 11A; 22B 74P 205/55R15-87 11A; 22B 116 - 129 185/65R15 51G 195/60R15 51G T19U e11*93/81*0010*.. 54 - 98 195/55R15-84 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R15-86 11A; 54A 12A; 51A; 71C; 71K; 205/50R15-86 11A; 22B 721; 725; 73C; 74A; 205/55R15-87 11A; 22B 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 18 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 10 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CARINA E Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T19U G172 73 - 98 195/55R15 51G Pkw geschlossen; 195/55R15-84 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R15-86 11A; 54A 12A; 51A; 71C; 71K; 205/50R15-86 11A; 22B 721; 725; 73C; 74A; 205/55R15-87 11A; 22B 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CELICA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T 18 F411 115 195/60R15 51G Fz- 215/50R15 51G Breite=1745mm(breite 225/50R15-90 Ausf.); 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P T 18 F411 77 205/55R15-87 11A; 22B Fz- 77 - 115 215/50R15-88 11A; 22B Breite=1705mm(schmal e 225/50R15-90 11A; 22B; 57I Ausf); 115 195/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R15 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P T 18 F F410 150 - 153 195/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R15 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R15-90 11A; 22D 721; 725; 73C; 74A; 74P T 20 e1*93/81*0006*.., 85 205/55R15-87 11A; 22B Frontantrieb; G608 85 - 129 205/55R15 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R15-88 11A; 22B 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R15-90 11A; 22B; 57I 721; 725; 73C; 74A; 74P T23 e11*98/14*0122*.. 105 - 141 195/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R15 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: Toyota Prius, Toyota Prius Plus Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW3(a) e11*2001/116*0264*.. 73 195/65R15 11A; 21P; 22I; 24J; erhöhtes 51G Anzugsmoment 135 Nm; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 18 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 10 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA VERSO-S Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XP12(a) e11*2007/46*0020*.. 66 - 73 185/60R15 84 11A; 12M; 245 Schrägheck; 4-türig; 185/65R15 88 11A; 12M; 245 Frontantrieb; 195/60R15 88 11A; 12A; 245; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P; 27I 51A; 71C; 71K; 721; 205/55R15 88 11A; 12A; 24J; 248; 725; 729; 73C; 74A; 26P; 27I 74P; 76Q 205/60R15 91 11A; 12A; 24J; 248; 26P; 27I 225/50R15 91 11A; 12A; 241; 244; 246; 26B; 26N; 27B; 27H; 57I Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 18 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 10 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 18 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 10 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R15 Hinterachse: 225/50R15 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 18 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 10 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 18 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 10 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FUJI HEAVY Fahrzeugtyp: D1(a) Genehm.Nr.: e11*2007/46*0021*.. Handelsbez.: SUBARU TREZIA Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 380 VA 26P x = 180 y = 330 VA 27B x = 250 y = 220 HA 27I x = 200 y = 170 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 230 y = 380 8 VA 26J x = 230 y = 380 20 VA 27H x = 250 y = 220 8 HA 27F x = 250 y = 220 21 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 18 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 10 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: A10(a) Genehm.Nr.: e11*2007/46*0150*.. Handelsbez.: LEXUS CT200H Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 400 VA 26B x = 350 y = 450 VA 27I x = 380 y = 290 HA 27B x = 430 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 450 8 VA 26J x = 350 y = 450 21 VA 27H x = 430 y = 340 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 18 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 10 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XP12(a) Genehm.Nr.: e11*2007/46*0020*.. Handelsbez.: TOYOTA VERSO-S Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 380 VA 26P x = 180 y = 330 VA 27B x = 250 y = 220 HA 27I x = 200 y = 170 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 230 y = 380 8 VA 26J x = 230 y = 380 20 VA 27H x = 250 y = 220 8 HA 27F x = 250 y = 220 21 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.