Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 35                                                           Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 26.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 9

Fahrzeughersteller                          : OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
110535651/LG        ZH6550/LG PCD110           ohne                        65,1                    705     1975    03/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : Nabenkappe: MAK 60; Kit: B250L27517
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 103 185/65R15                12T; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0344*..            195/60R15                12T; 51G                  51A; 71C; 71K; 721;
                                           195/65R15                12T; 51G                  725; 73C; 74A; 76Q
                                           205/60R15 91             QFA; 12A

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 103 185/65R15                12T; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           195/60R15                12T; 51G                  51A; 71C; 71K; 721;
                                           195/65R15                12T; 51G                  725; 73C; 74A; 76Q
                                           205/60R15 91             QFA; 12A

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 108 185/65R15                   11A; 21B; 22B; 22L;       Limousine; Stufenheck;
               e1*98/14*0086*..                                     51G                       Schrägheck;
T98/NB         e1*97/27*0101*..,                   195/60R15-88     11A; 21B; 22B; 22L        10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0101*..                    205/55R15-87     11A; 21B; 22B; 22L;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    24J                       721; 725; 73C; 74A;
                                                   225/50R15-90     11A; 22B; 22F; 22L;       915; SBH
                                                                    24M; 57F; 57I
T98/CNG        e1*2001/116*0216*..       60 - 108 185/65R15         11A; 21B; 22B; 51G        Kombi;
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,                  195/60R15-88      11A; 21B; 22B             10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0087*..                   205/55R15-87      11A; 21B; 22B; 24J        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  225/50R15-90      11A; 22B; 22F; 24M;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                    57F; 57I                  915; SBH




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 35                                                        Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 26.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 9
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 185/65R15                11A; 22L; 51G; 52J       Cabrio; Coupe;
                                        195/60R15 88             11A; 21B; 22B; 22L       10B; 11B; 11G; 11H;
                                        205/55R15 88             11A; 21B; 22B; 22L;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 24J; 24M                 721; 725; 73C; 74A;
                                               225/50R15 91      11A; 21B; 22B; 22L;      SBH
                                                                 24J; 24M; 57I

Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
Combo-C      e1*2007/46*0291*..   48 - 74      185/60R15         51G                      5-Loch Radanschluss;
COMBO-C      e1*98/14*0179*..                  185/65R15         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C-     e1*2001/116*0327*..,              205/50R15 86      11A; 21P; 5EM            12A; 51A; 71C; 71K;
CNG          e1*2007/46*0293*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,                                                          76Q
Van          e1*2007/46*0129*..
Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
Combo-C      e1*2007/46*0291*..   71 - 74      185/60R15         51G                      5-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*..                       185/65R15         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C-     e1*2001/116*0327*..,                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
CNG          e1*2007/46*0293*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,                                                          76Q
Van          e1*2007/46*0129*..
Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
Van-CNG

Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 88 - 92 185/60R15               51G; 52J                 Corsa D; bis
                                         185/65R15               51G                      e1*2001/116*0379*29;
                                         195/60R15               51G                      2-türig; 4-türig;
                                         195/65R15 91            11A; 21P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          76Q; 77E; FHC; SBH
S-D            e1*2001/116*0379*..   88 - 92   185/60R15         51G; 52J                 Corsa D; bis
                                               185/65R15         51G                      e1*2001/116*0379*29;
                                               195/60R15         51G                      2-türig; 4-türig;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          76Q; 77E; FHC; SBH

Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74              185/55R15 82      11A; 21B; 22B; 24M       2-türig; 4-türig;
                                               195/50R15 82      11A; 21B; 22F; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                               205/50R15 86      11A; 21B; 22F; 24D;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24J                      915
                                               215/45R15 84      11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                 24M; 65A



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 35                                                        Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 26.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 9

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 88       195/65R15          12K; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
D/MONOCA                                      205/60R15 91       12A                      51A; 71C; 71K; 721;
BB
                                              215/60R15 94       12A                      725; 73C; 74A; 76Q;
                                                                                          SBH

Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 74        205/50R15 86       11A; 22Q; 24D; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 5EM                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                    51 - 92   185/60R15          11A; 24M; 51G            721; 725; 73C; 74A;
                                              195/60R15 88       11A; 21M; 22L; 22Q;      76Q; SBH
                                                                 24M
                                              205/55R15 88       11A; 21M; 22Q; 24D;
                                                                 24J

Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
V94          e1*96/79*0077*.., 74 - 155 195/65R15                12K; 51G                 nur bis
             e1*98/14*0077*..           205/65R15 94             12K                      e1*98/14*0077*04;
                                        215/60R15 94             12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                        225/55R15 92W            12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                        225/60R15 96             11A; 12A; 21B            725; 73C; 74A; 76Q
V94          e1*98/14*0077*..  74 - 160 195/65R15                12K; 51G                 ab e1*98/14*0077*05;
                                        205/65R15 94             12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                        215/60R15 94             12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 76Q
V94/Kombi      e1*96/79*0078*..,    74 - 100 215/60R15-93        12A                      nur bis
               e1*98/14*0078*..              225/55R15 92        12A; 5GM                 e1*98/14*0078*04;
                                    74 - 155 195/65R15           12K; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                             205/65R15-94        12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                             215/60R15           12A; 5GI; 631            725; 73C; 74A; 76Q
                                             215/60R15-94        12A
                                             225/55R15           12A; 5GC; 631
                                             225/60R15-95        11A; 12A; 21B
V94/Kombi      e1*98/14*0078*..     74 - 160 195/65R15           51G                      ab e1*98/14*0078*05;
                                             205/65R15-94                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/60R15-94                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          76Q

Verkaufsbezeichnung:     SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
Z-C/S        e1*2001/116*0291*.. 74 - 114 195/65R15              12G; 51G; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          76Q; 837




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 35                                                           Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 26.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 4 von 9
Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 195/60R15-87                11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*95/54*0030*..,          205/55R15-87                11A; 22B; 24J; 24M;      12A; 51A; 71C; 71K;
               e1*98/14*0030*..                                     57I                      721; 725; 73C; 74A;
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,       55 - 125 195/65R15           11A; 22B; 24J; 24M;      82Ü
               e1*98/14*0044*..                                     51G
                                                 205/60R15-89       11A; 22B; 24J; 24M
                                                 225/50R15-90       11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                    24C; 24D
                                                 225/55R15-92       11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                    24C; 24D; 686

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 110 195/65R15               12G; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 129 205/60R15 91            12A                      51A; 71C; 71K; 721;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                                                                        725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             76Q; 839
Z-C            e1*2001/116*0290*..     74 - 110 205/60R15 91        12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       74 - 114 195/65R15           12G; 51G                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             76Q; 837
Z02 /          e11*2001/116*0214*.. 74 - 92      195/65R15          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
Z18XE                                  108       195/65R15          51G; 52J                 12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             76Q

Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 92 205/60R15 91                  12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                              74 - 114 195/65R15                    12G; 51G                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             76Q; 839
Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..     74 - 110 205/60R15 91        12A                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                       74 - 114 195/65R15           12G; 51G                 11H; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..      60 - 108 195/65R15-91                11A; 22B; 22F; 22N;      10B; 11B; 11G; 11H;
AB                                                                  24C; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                        205/60R15-91                11A; 22B; 22F; 22N;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                    24C; 24D                 SBH

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SAAB
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: B250L27517



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 35                                                        Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 26.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 9
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 900
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..  96 - 136 185/65R15                51G                      nur bis
                                        195/60R15                11A; 24J; 24M; 51G       e4*95/54*0012*03;
                                        205/55R15-88             11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          76Q

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..,  85 - 151 185/65R15               51G                      ab e4*95/54*0012*04;
             e4*98/14*0012*..            195/60R15               11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/55R15-88       11A; 22B; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          76Q

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 136 195/65R15             11A; 21P; 22I; 22M;      Kombi; Limousine;
                                                                 24M; 51G; 52J            10B; 10S; 11B; 11G;
                                              205/65R15          11A; 21P; 22I; 22M;      11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                 24M; 51G                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 76Q
YS3EXXXX       e11*96/27*0073*..    88 - 147 195/65R15           51G; 52J                 Kombi; Limousine;
                                             205/65R15           11A; 22B; 51G            10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                          11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 76Q; SBH

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 35                                                        Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 26.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 9
       gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 35                                                         Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 26.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 9
       des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
5GC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1210kg.
5GI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1240kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 35                                                        Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 26.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 8 von 9
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65A) Sofern Reifen der Größe 215/45 R 15 auf der Felge 6 1/2 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe
     des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlenden Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/60R15
                    Hinterachse:                          225/55R15
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
82Ü) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
837) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345mm
     (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
     zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 35                                                        Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 26.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 9 von 9
839) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
FHC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm
     (Dicke 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
     225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
     haben.
SBH) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 308 mm
     (Dicke 25 mm bzw. 28 mm, innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.