Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 35 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 9 Fahrzeughersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 110/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 110535651/LG ZH6550/LG PCD110 ohne 65,1 705 1975 03/13 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: B250L27517 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: ASTRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H e1*2001/116*0261*.., 55 - 103 185/65R15 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; e1*2007/46*0344*.. 195/60R15 12T; 51G 51A; 71C; 71K; 721; 195/65R15 12T; 51G 725; 73C; 74A; 76Q 205/60R15 91 QFA; 12A Verkaufsbezeichnung: ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H e11*2001/116*0247*.. 55 - 103 185/65R15 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R15 12T; 51G 51A; 71C; 71K; 721; 195/65R15 12T; 51G 725; 73C; 74A; 76Q 205/60R15 91 QFA; 12A Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98 e1*97/27*0086*.., 60 - 108 185/65R15 11A; 21B; 22B; 22L; Limousine; Stufenheck; e1*98/14*0086*.. 51G Schrägheck; T98/NB e1*97/27*0101*.., 195/60R15-88 11A; 21B; 22B; 22L 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0101*.. 205/55R15-87 11A; 21B; 22B; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K; 24J 721; 725; 73C; 74A; 225/50R15-90 11A; 22B; 22F; 22L; 915; SBH 24M; 57F; 57I T98/CNG e1*2001/116*0216*.. 60 - 108 185/65R15 11A; 21B; 22B; 51G Kombi; T98/KOMBI e1*97/27*0087*.., 195/60R15-88 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0087*.. 205/55R15-87 11A; 21B; 22B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R15-90 11A; 22B; 22F; 24M; 721; 725; 73C; 74A; 57F; 57I 915; SBH Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 35 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 9 Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98C e1*98/14*0132*.. 74 - 108 185/65R15 11A; 22L; 51G; 52J Cabrio; Coupe; 195/60R15 88 11A; 21B; 22B; 22L 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R15 88 11A; 21B; 22B; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 225/50R15 91 11A; 21B; 22B; 22L; SBH 24J; 24M; 57I Verkaufsbezeichnung: COMBO-C Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Combo-C e1*2007/46*0291*.. 48 - 74 185/60R15 51G 5-Loch Radanschluss; COMBO-C e1*98/14*0179*.. 185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; Combo-C- e1*2001/116*0327*.., 205/50R15 86 11A; 21P; 5EM 12A; 51A; 71C; 71K; CNG e1*2007/46*0293*.. 721; 725; 73C; 74A; Combo-C- DE*2007/46*0129*.., 76Q Van e1*2007/46*0129*.. Combo-C- DE*2007/46*0131*.. Van-CNG Combo-C e1*2007/46*0291*.. 71 - 74 185/60R15 51G 5-Loch Radanschluss; COMBO-C e1*98/14*0179*.. 185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; Combo-C- e1*2001/116*0327*.., 12A; 51A; 71C; 71K; CNG e1*2007/46*0293*.. 721; 725; 73C; 74A; Combo-C- DE*2007/46*0129*.., 76Q Van e1*2007/46*0129*.. Combo-C- DE*2007/46*0131*.. Van-CNG Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D e1*2001/116*0379*.. 88 - 92 185/60R15 51G; 52J Corsa D; bis 185/65R15 51G e1*2001/116*0379*29; 195/60R15 51G 2-türig; 4-türig; 195/65R15 91 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76Q; 77E; FHC; SBH S-D e1*2001/116*0379*.. 88 - 92 185/60R15 51G; 52J Corsa D; bis 185/65R15 51G e1*2001/116*0379*29; 195/60R15 51G 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76Q; 77E; FHC; SBH Verkaufsbezeichnung: CORSA-C Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CORSA-C e1*98/14*0148*.. 74 185/55R15 82 11A; 21B; 22B; 24M 2-türig; 4-türig; 195/50R15 82 11A; 21B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 205/50R15 86 11A; 21B; 22F; 24D; 721; 725; 73C; 74A; 24J 915 215/45R15 84 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 65A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 35 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 9 Verkaufsbezeichnung: MERIVA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S- e4*2007/46*0165*.. 55 - 88 195/65R15 12K; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; D/MONOCA 205/60R15 91 12A 51A; 71C; 71K; 721; BB 215/60R15 94 12A 725; 73C; 74A; 76Q; SBH Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 74 205/50R15 86 11A; 22Q; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 5EM 12A; 51A; 71C; 71K; 51 - 92 185/60R15 11A; 24M; 51G 721; 725; 73C; 74A; 195/60R15 88 11A; 21M; 22L; 22Q; 76Q; SBH 24M 205/55R15 88 11A; 21M; 22Q; 24D; 24J Verkaufsbezeichnung: OMEGA-B Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V94 e1*96/79*0077*.., 74 - 155 195/65R15 12K; 51G nur bis e1*98/14*0077*.. 205/65R15 94 12K e1*98/14*0077*04; 215/60R15 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R15 92W 12A 51A; 71C; 71K; 721; 225/60R15 96 11A; 12A; 21B 725; 73C; 74A; 76Q V94 e1*98/14*0077*.. 74 - 160 195/65R15 12K; 51G ab e1*98/14*0077*05; 205/65R15 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R15 94 12A 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76Q V94/Kombi e1*96/79*0078*.., 74 - 100 215/60R15-93 12A nur bis e1*98/14*0078*.. 225/55R15 92 12A; 5GM e1*98/14*0078*04; 74 - 155 195/65R15 12K; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/65R15-94 12A 51A; 71C; 71K; 721; 215/60R15 12A; 5GI; 631 725; 73C; 74A; 76Q 215/60R15-94 12A 225/55R15 12A; 5GC; 631 225/60R15-95 11A; 12A; 21B V94/Kombi e1*98/14*0078*.. 74 - 160 195/65R15 51G ab e1*98/14*0078*05; 205/65R15-94 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R15-94 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76Q Verkaufsbezeichnung: SIGNUM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z-C/S e1*2001/116*0291*.. 74 - 114 195/65R15 12G; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76Q; 837 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 35 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 9 Verkaufsbezeichnung: VECTRA-B Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J96 e1*93/81*0030*.., 55 - 100 195/60R15-87 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; e1*95/54*0030*.., 205/55R15-87 11A; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K; e1*98/14*0030*.. 57I 721; 725; 73C; 74A; J96/Kombi e1*95/54*0044*.., 55 - 125 195/65R15 11A; 22B; 24J; 24M; 82Ü e1*98/14*0044*.. 51G 205/60R15-89 11A; 22B; 24J; 24M 225/50R15-90 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D 225/55R15-92 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 686 Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C, VECTRA-C-CC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/LIM e1*98/14*0187*.. 74 - 110 195/65R15 12G; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; Z02 / e11*2001/116*0214*.., 74 - 129 205/60R15 91 12A 51A; 71C; 71K; 721; e11*2001/116*0235*.. Z18XE 725; 729; 73C; 74A; 76Q; 839 Z-C e1*2001/116*0290*.. 74 - 110 205/60R15 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 74 - 114 195/65R15 12G; 51G 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76Q; 837 Z02 / e11*2001/116*0214*.. 74 - 92 195/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; Z18XE 108 195/65R15 51G; 52J 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76Q Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 92 205/60R15 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 74 - 114 195/65R15 12G; 51G 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76Q; 839 Z-C/SW e1*2001/116*0292*.. 74 - 110 205/60R15 91 12A 10B; 10S; 11B; 11G; 74 - 114 195/65R15 12G; 51G 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76Q Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98MONOC e1*98/14*0110*.. 60 - 108 195/65R15-91 11A; 22B; 22F; 22N; 10B; 11B; 11G; 11H; AB 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 205/60R15-91 11A; 22B; 22F; 22N; 721; 725; 73C; 74A; 24C; 24D SBH Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: B250L27517 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 35 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 9 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: SAAB 900 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3D e4*95/54*0012*.. 96 - 136 185/65R15 51G nur bis 195/60R15 11A; 24J; 24M; 51G e4*95/54*0012*03; 205/55R15-88 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76Q Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3D e4*95/54*0012*.., 85 - 151 185/65R15 51G ab e4*95/54*0012*04; e4*98/14*0012*.. 195/60R15 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 205/55R15-88 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 76Q Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3E e4*2001/116*0096*.. 110 - 136 195/65R15 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; Limousine; 24M; 51G; 52J 10B; 10S; 11B; 11G; 205/65R15 11A; 21P; 22I; 22M; 11H; 12A; 51A; 71C; 24M; 51G 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76Q YS3EXXXX e11*96/27*0073*.. 88 - 147 195/65R15 51G; 52J Kombi; Limousine; 205/65R15 11A; 22B; 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76Q; SBH Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 35 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 9 gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß) auftragen, ist an der Antriebsachse möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 35 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 9 des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R15 Hinterachse: 225/50R15 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 5GC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1210kg. 5GI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1240kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 35 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 9 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 65A) Sofern Reifen der Größe 215/45 R 15 auf der Felge 6 1/2 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlenden Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/60R15 Hinterachse: 225/55R15 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 82Ü) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310mm an der Vorderachse nicht zulässig. 837) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345mm (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 35 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 9 839) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm an der Vorderachse nicht zulässig. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. FHC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig. QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße 225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben. SBH) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 308 mm (Dicke 25 mm bzw. 28 mm, innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.