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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                 National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 6,5 J x 15 H2

                      issued by:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 49406*05




                                         special wheels for passenger cars 6,5 J x 15 H2


                Nummer der Genehmigung: 49406                     Erweiterung Nr.: 05
                Approval No.                                      Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      ZH6550
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 49406                     Erweiterung Nr.: 05
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§ 22 49406*05




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                      AT-1230 Wien

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      11.09.2017

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      366-0155-13-WIRD/N5
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 49406                    Erweiterung Nr.: 05
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 - 40

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§ 22 49406*05




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                      2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                      von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                      wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                      The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                      2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                      are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                      essential systems - are met.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 49406                      Erweiterung Nr.: 05
                Approval No.                                       Extension No.:

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        12.10.2017
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§ 22 49406*05




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
                ANLAGE: 35                                                           Radtyp: ZH6550
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 09.02.2015
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                           Seite: 1 von 9

                Fahrzeughersteller                          : OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                110535651/LG        ZH6550/LG PCD110           ohne                        65,1                    705     1975    03/13
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : OPEL, OPEL / VAUXHALL
                Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                     : Nabenkappe: MAK 60; Kit: B250L27517
                Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
§ 22 49406*05




                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 103 185/65R15                12T; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*2007/46*0344*..            195/60R15                12T; 51G                  51A; 71C; 71K; 721;
                                                           195/65R15                12T; 51G                  725; 73C; 74A; 76Q
                                                           205/60R15 91             QFA; 12A

                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 103 185/65R15                12T; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           195/60R15                12T; 51G                  51A; 71C; 71K; 721;
                                                           195/65R15                12T; 51G                  725; 73C; 74A; 76Q
                                                           205/60R15 91             QFA; 12A

                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
                T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 108 185/65R15                   11A; 21B; 22B; 22L;       Limousine; Stufenheck;
                               e1*98/14*0086*..                                     51G                       Schrägheck;
                T98/NB         e1*97/27*0101*..,                   195/60R15-88     11A; 21B; 22B; 22L        10B; 11B; 11G; 11H;
                               e1*98/14*0101*..                    205/55R15-87     11A; 21B; 22B; 22L;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                    24J                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                   225/50R15-90     11A; 22B; 22F; 22L;       915; SBH
                                                                                    24M; 57F; 57I
                T98/CNG        e1*2001/116*0216*..       60 - 108 185/65R15         11A; 21B; 22B; 51G        Kombi;
                T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,                  195/60R15-88      11A; 21B; 22B             10B; 11B; 11G; 11H;
                               e1*98/14*0087*..                   205/55R15-87      11A; 21B; 22B; 24J        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  225/50R15-90      11A; 22B; 22F; 24M;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                    57F; 57I                  915; SBH




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
                ANLAGE: 35                                                        Radtyp: ZH6550
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 09.02.2015
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                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 185/65R15                11A; 22L; 51G; 52J       Cabrio; Coupe;
                                                        195/60R15 88             11A; 21B; 22B; 22L       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        205/55R15 88             11A; 21B; 22B; 22L;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 24J; 24M                 721; 725; 73C; 74A;
                                                               225/50R15 91      11A; 21B; 22B; 22L;      SBH
                                                                                 24J; 24M; 57I

                Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                Combo-C      e1*2007/46*0291*..   48 - 74      185/60R15         51G                      5-Loch Radanschluss;
                COMBO-C      e1*98/14*0179*..                  185/65R15         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                Combo-C-     e1*2001/116*0327*..,              205/50R15 86      11A; 21P; 5EM            12A; 51A; 71C; 71K;
                CNG          e1*2007/46*0293*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
                Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,                                                          76Q
                Van          e1*2007/46*0129*..
                Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
                Van-CNG
                Combo-C      e1*2007/46*0291*..   71 - 74      185/60R15         51G                      5-Loch Radanschluss;
                COMBO-C e1*98/14*0179*..                       185/65R15         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                Combo-C-     e1*2001/116*0327*..,                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                CNG          e1*2007/46*0293*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
                Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,                                                          76Q
§ 22 49406*05




                Van          e1*2007/46*0129*..
                Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
                Van-CNG

                Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                S-D          e1*2001/116*0379*.. 88 - 92 185/60R15               51G; 52J                 Corsa D; bis
                                                         185/65R15               51G                      e1*2001/116*0379*29;
                                                         195/60R15               51G                      2-türig; 4-türig;
                                                         195/65R15 91            11A; 21P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          76Q; 77E; FHC; SBH
                S-D            e1*2001/116*0379*..   88 - 92   185/60R15         51G; 52J                 Corsa D; bis
                                                               185/65R15         51G                      e1*2001/116*0379*29;
                                                               195/60R15         51G                      2-türig; 4-türig;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          76Q; 77E; FHC; SBH

                Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74              185/55R15 82      11A; 21B; 22B; 24M       2-türig; 4-türig;
                                                               195/50R15 82      11A; 21B; 22F; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               205/50R15 86      11A; 21B; 22F; 24D;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                 24J                      915
                                                               215/45R15 84      11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                                 24M; 65A



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
                ANLAGE: 35                                                        Radtyp: ZH6550
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 09.02.2015
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                Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 88       195/65R15          12K; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                D/MONOCA                                      205/60R15 91       12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                BB
                                                              215/60R15 94       12A                      725; 73C; 74A; 76Q;
                                                                                                          SBH

                Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 74        205/50R15 86       11A; 22Q; 24D; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 5EM                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    51 - 92   185/60R15          11A; 24M; 51G            721; 725; 73C; 74A;
                                                              195/60R15 88       11A; 21M; 22L; 22Q;      76Q; SBH
                                                                                 24M
                                                              205/55R15 88       11A; 21M; 22Q; 24D;
                                                                                 24J

                Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                V94          e1*96/79*0077*.., 74 - 155 195/65R15                12K; 51G                 nur bis
                             e1*98/14*0077*..           205/65R15 94             12K                      e1*98/14*0077*04;
                                                        215/60R15 94             12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49406*05




                                                        225/55R15 92W            12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                        225/60R15 96             11A; 12A; 21B            725; 73C; 74A; 76Q
                V94          e1*98/14*0077*..  74 - 160 195/65R15                12K; 51G                 ab e1*98/14*0077*05;
                                                        205/65R15 94             12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        215/60R15 94             12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74A; 76Q
                V94/Kombi      e1*96/79*0078*..,    74 - 100 215/60R15-93        12A                      nur bis
                               e1*98/14*0078*..              225/55R15 92        12A; 5GM                 e1*98/14*0078*04;
                                                    74 - 155 195/65R15           12K; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/65R15-94        12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                             215/60R15           12A; 5GI; 631            725; 73C; 74A; 76Q
                                                             215/60R15-94        12A
                                                             225/55R15           12A; 5GC; 631
                                                             225/60R15-95        11A; 12A; 21B
                V94/Kombi      e1*98/14*0078*..     74 - 160 195/65R15           51G                      ab e1*98/14*0078*05;
                                                             205/65R15-94                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             215/60R15-94                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          76Q

                Verkaufsbezeichnung:     SIGNUM
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                Z-C/S        e1*2001/116*0291*.. 74 - 114 195/65R15              12G; 51G; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                          76Q; 837




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
                ANLAGE: 35                                                           Radtyp: ZH6550
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 09.02.2015
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                        Seite: 4 von 9
                Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 195/60R15-87                11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*95/54*0030*..,          205/55R15-87                11A; 22B; 24J; 24M;      12A; 51A; 71C; 71K;
                               e1*98/14*0030*..                                     57I                      721; 725; 73C; 74A;
                J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,       55 - 125 195/65R15           11A; 22B; 24J; 24M;      82Ü
                               e1*98/14*0044*..                                     51G
                                                                 205/60R15-89       11A; 22B; 24J; 24M
                                                                 225/50R15-90       11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                                    24C; 24D
                                                                 225/55R15-92       11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                                    24C; 24D; 686

                Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 110 195/65R15               12G; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 129 205/60R15 91            12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                               e11*2001/116*0235*..
                Z18XE                                                                                        725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                             76Q; 839
                Z-C            e1*2001/116*0290*..     74 - 110 205/60R15 91        12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       74 - 114 195/65R15           12G; 51G                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                             76Q; 837
§ 22 49406*05




                Z02 /          e11*2001/116*0214*.. 74 - 92      195/65R15          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                Z18XE                                  108       195/65R15          51G; 52J                 12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             76Q

                Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
                VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 92 205/60R15 91                  12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              74 - 114 195/65R15                    12G; 51G                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                             76Q; 839
                Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..     74 - 110 205/60R15 91        12A                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                                       74 - 114 195/65R15           12G; 51G                 11H; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                                             74A; 76Q

                Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                T98MONOC e1*98/14*0110*..      60 - 108 195/65R15-91                11A; 22B; 22F; 22N;      10B; 11B; 11G; 11H;
                AB                                                                  24C; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        205/60R15-91                11A; 22B; 22F; 22N;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                    24C; 24D                 SBH

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SAAB
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
                ANLAGE: 35                                                        Radtyp: ZH6550
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 09.02.2015
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                Zubehör                                 : Nabenkappe: MAK 60; Kit: B250L27517
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     SAAB 900
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                YS3D         e4*95/54*0012*..  96 - 136 185/65R15                51G                      nur bis
                                                        195/60R15                11A; 24J; 24M; 51G       e4*95/54*0012*03;
                                                        205/55R15-88             11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          76Q

                Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                YS3D         e4*95/54*0012*..,  85 - 151 185/65R15               51G                      ab e4*95/54*0012*04;
                             e4*98/14*0012*..            195/60R15               11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              205/55R15-88       11A; 22B; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          76Q

                Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 136 195/65R15             11A; 21P; 22I; 22M;      Kombi; Limousine;
                                                                                 24M; 51G; 52J            10B; 10S; 11B; 11G;
§ 22 49406*05




                                                              205/65R15          11A; 21P; 22I; 22M;      11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                 24M; 51G                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 76Q
                YS3EXXXX       e11*96/27*0073*..    88 - 147 195/65R15           51G; 52J                 Kombi; Limousine;
                                                             205/65R15           11A; 22B; 51G            10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                          11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 76Q; SBH

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
                ANLAGE: 35                                                        Radtyp: ZH6550
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 09.02.2015
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                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
                     auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
§ 22 49406*05




                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
                ANLAGE: 35                                                         Radtyp: ZH6550
                Hersteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 09.02.2015
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                22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
§ 22 49406*05




                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                     Vorderachse:                        205/55R15
                                     Hinterachse:                        225/50R15
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1060kg.




                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
                ANLAGE: 35                                                        Radtyp: ZH6550
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 09.02.2015
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                5GC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1210kg.
                5GI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1240kg.
                5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1260kg.
                631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                65A) Sofern Reifen der Größe 215/45 R 15 auf der Felge 6 1/2 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe
                     des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlenden Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          205/60R15
                                    Hinterachse:                          225/55R15
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
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                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0155-13-WIRD/N5
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
                ANLAGE: 35                                                        Radtyp: ZH6550
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 09.02.2015
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                82Ü) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310mm an der
                     Vorderachse nicht zulässig.
                837) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345mm
                     (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
                     zulässig.
                839) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm
                     an der Vorderachse nicht zulässig.
                915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
                     zulässig.
                FHC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm
                     (Dicke 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
                QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
                     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
                     225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
                     haben.
                SBH) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 308 mm
                     (Dicke 25 mm bzw. 28 mm, innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 49406*05




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.