Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 38 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016
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Fahrzeughersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, NISSAN EUROPE (F),
Nissan International S. A., RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
100440601/CH2 ZH6550/CH2X PCD100 ohne 60,1 705 1975 06/15
X
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : SD
110 Nm für Typ : SD
120 Nm für Typ : SD
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 64 175/65R15 84 5EA; 51J; 56G Logan (Stufenheck)
e2*2007/46*0030*.. 50 - 77 185/60R15 84 5EA bis Mj 2012;
185/65R15 88 Frontantrieb;
195/60R15 88 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R15 91 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74D
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 185/60R15 84 5EA Logan (Stufenheck)
e2*2007/46*0030*.. 185/65R15 88 bis Mj 2012;
195/60R15 88 Frontantrieb;
205/55R15 88 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R15 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 185/60R15 88 Logan MCV (Kombi) bis
e2*2007/46*0030*.. 185/65R15 88 Mj.2013; Frontantrieb;
195/60R15 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
SD e2*2001/116*0314*.., 53 - 66 185/65R15 88 12I Nicht Sandero Stepway;
e2*2007/46*0030*.. 195/60R15 88 12A Sandero (Schrägheck)
205/55R15 88 12A ab Mj2013;
205/60R15 91 12A Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 38 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 65 185/60R15 84 Sandero bis Mj 2012;
e2*2007/46*0030*.. 50 - 77 185/65R15 88 Frontantrieb;
195/60R15 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
205/60R15 91 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74D
225/50R15 91 11A; 24C; 24D; 57I
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 66 185/65R15 88 12I Logan (Stufenheck) ab
e2*2007/46*0030*.. 195/60R15 88 12A Mj 2013; Logan
205/55R15 88 12A (Kombi) ab Mj.2013;
205/60R15 91 12A Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D
SD e2*2001/116*0314*.., 55 - 85 185/65R15 88 12N; 5FE nur Dokker; nicht
e2*2007/46*0030*.. 185/65R15 92 12N Dokker Stepway; Kombi
195/60R15 88 12A; 5FE u. Lkw geschl. Kasten;
195/60R15 92 12A Frontantrieb;
195/65R15 91 11A; 12A; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 12A; 27H 51A; 71C; 71K; 721;
205/65R15 94 11A; 12A; 27H 725; 73C; 74D; 76Q
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 65 175/65R15 84 51J; 56G Sandero bis Mj 2012;
e2*2007/46*0030*.. 185/60R15 84 Frontantrieb;
50 - 77 185/65R15 88 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74D
205/60R15 91 11A; 24J; 24M
225/50R15 91 11A; 24C; 24D; 57I
SD e2*2001/116*0314*.. 60 - 85 185/65R15 88 12N Nur Lodgy; nicht
195/60R15 88 12A Lodgy Stepway;
195/65R15 91 11A; 12A; 27H Frontantrieb;
205/60R15 91 11A; 12A; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
205/65R15 94 11A; 12A; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76Q
SD e2*2001/116*0314*.. 59 - 85 185/65R15 88 Nicht Lodgy; nur
195/60R15 88 11A; 27H Lodgy Stepway;
195/65R15 91 11A; 27H Frontantrieb;
205/60R15 91 11A; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
205/65R15 94 11A; 26P; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76Q
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : K13; E12
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 38 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016
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Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : K12; E11
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : K13
110 Nm für Typ : E11
113 Nm für Typ : K12
120 Nm für Typ : E12
Verkaufsbezeichnung: NISSAN MICRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K12 e11*2001/116*0195*.. 48 - 81 175/60R15 81 11A; 24J; 24M; 65V Pkw geschlossen;
175/65R15 11A; 24J; 24M; 51G; Cabrio;
56G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
K13 e13*2007/46*1111*.. 59 175/55R15 77 11A; 24J; 5CV; 56G 4-türig; Frontantrieb;
59 - 72 165/65R15 81 11A; 24J; 51J; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
175/60R15 81 11A; 24J; 56G 12A; 51A; 71C; 71K;
185/55R15 82 11A; 24J 721; 725; 73C; 74D
195/50R15 82 11A; 24C; 248
195/55R15 85 11A; 24C; 248
205/50R15 86 11A; 22I; 24C; 24M
Verkaufsbezeichnung: Nissan Note
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E12 e11*2007/46*0753*.. 59 - 72 185/65R15 88 122 Frontantrieb;
195/60R15 88 12O 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 12A; 246 51A; 71C; 71K; 721;
205/60R15 91 11A; 12A; 246 725; 73C; 74D; 76Q
Verkaufsbezeichnung: NISSAN NOTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E11 e11*2001/116*0268*.. 50 - 81 175/65R15 84 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R15 84 12A; 51A; 71C; 71K;
185/65R15 88 721; 725; 73C; 74D;
195/55R15 85 11A; 24M 76Q
195/60R15 88
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : BA; EA
100 Nm für Typ : B; B56; JA; K56
105 Nm für Typ : SR
110 Nm für Typ : M; P; R
130 Nm für Typ : JM
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 38 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R e2*2001/116*0327*.. 48 - 82 185/55R15 82 Nicht Kombi
185/60R15 84 (Grandtour); nicht ab
195/55R15 85 MJ 2012;
100 - 102 185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
101 - 102 195/60R15 88 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76Q
R e2*2001/116*0327*.. 48 - 58 175/60R15 81 5DV; 51J; 65V Nicht Kombi
175/65R15 84 51J; 56G (Grandtour); nicht ab
48 - 82 185/55R15 82 MJ 2012;
185/60R15 84 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 12A; 51A; 71C; 71K;
100 - 102 185/65R15 51G 721; 725; 73C; 74D;
101 - 102 195/60R15 88 76Q
R e2*2001/116*0327*.. 48 - 82 175/65R15 84 56G Nur Kombi (Grandtour);
185/55R15 82 nicht ab MJ 2012;
185/60R15 84 Frontantrieb;
195/55R15 85 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
55 - 58 165/65R15 51G; 56G 721; 725; 73C; 74D;
55 - 82 175/60R15 81 5DV; 65V 76Q
R e2*2001/116*0327*.. 48 - 58 165/65R15 81 5DV; 51J; 56G Nicht Kombi
175/60R15 81 5DV; 51J; 65V (Grandtour); nicht ab
175/65R15 84 51J; 56G MJ 2012;
48 - 82 185/55R15 82 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R15 84 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15 85 721; 725; 73C; 74D;
100 - 102 185/65R15 51G 76Q
101 - 102 195/60R15 88
Verkaufsbezeichnung: CLIO, CAPTUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R e2*2001/116*0327*.. 66 195/65R15 91 Frontantrieb; nur
195/70R15 97 Captur;
205/60R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;
205/65R15 94 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76Q
R e2*2001/116*0327*.. 48 - 66 185/60R15 84 12R nur Clio 4 ab Mj.
185/65R15 88 12R 2012; Kombilimousine;
195/60R15 88 12A Schrägheck; nicht
195/65R15 91 12A Captur;
205/55R15 88 11A; 12A; 248; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 12A; 248; 27H 51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 38 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016
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Seite: 5 von 14
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SR e2*2001/116*0323*.., 50 - 77 185/60R15 88 Logan MCV (Kombi) bis
e2*2007/46*0013*.. 185/65R15 88 Mj.2013; Frontantrieb;
195/60R15 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
SR e2*2001/116*0323*.. 50 - 77 185/60R15 84 5EA Logan (Stufenheck)
185/65R15 88 bis Mj 2012;
195/60R15 88 Frontantrieb;
205/55R15 88 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R15 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
SR e2*2001/116*0323*.. 50 - 64 175/65R15 84 5EA; 51J; 56G Logan (Stufenheck)
50 - 77 185/60R15 84 5EA bis Mj 2012;
185/65R15 88 Frontantrieb;
195/60R15 88 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R15 91 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74D
SR e2*2001/116*0323*.., 50 - 65 185/60R15 84 Sandero bis Mj 2012;
e2*2007/46*0013*.. 50 - 77 185/65R15 88 Frontantrieb;
195/60R15 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
205/60R15 91 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74D
225/50R15 91 11A; 24C; 24D; 57I
SR e2*2001/116*0323*.., 50 - 65 175/65R15 84 51J; 56G Sandero bis Mj 2012;
e2*2007/46*0013*.. 185/60R15 84 Frontantrieb;
50 - 77 185/65R15 88 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74D
205/60R15 91 11A; 24J; 24M
225/50R15 91 11A; 24C; 24D; 57I
Verkaufsbezeichnung: MODUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P e2*2001/116*0319*.. 48 - 82 185/60R15 51G Modus (kurzer
Radstand); Grand
Modus (langer
Radstand);
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76Q
Verkaufsbezeichnung: RENAULT CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e2*93/81*0126*.., 43 - 79 185/55R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e2*98/14*0126*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
B e2*98/14*0126*.. 120 - 124 185/55R15 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
76Q; 76Z
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 38 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: RENAULT LAGUNA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B56 e2*93/81*0012*.., 61 - 84 195/60R15-88 REB; 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
e2*98/14*0012*.. 205/50R15-86 REB; 11A; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
5EM 721; 725; 73C; 74D
205/55R15-88 REB; 11A; 22B; 24J
225/50R15-90 REB; 11A; 22B; 24C;
24M; 367; 57I
61 - 88 195/65R15 11A; 22B; 51G
205/60R15 11A; 22B; 24J; 51G
B56 G638 61 - 83 195/60R15-88 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15-86 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R15-87 11A; 22B; 24J 721; 725; 73C; 74D
225/50R15-90 11A; 22B; 24C; 24M;
367; 57I
K56 e2*93/81*0011*.., 61 - 84 195/60R15 REB; Nur bis 1120kg 10B; 11B; 11G; 11H;
e2*98/14*0011*.. zul. Achslast; 11A; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 51G 721; 725; 73C; 74D
205/55R15-87 REB; 11A; 24J; 57E;
57I
225/50R15-90 REB; 11A; 22B; 22F;
24D; 57F; 57I
61 - 88 195/65R15 11A; 22B; 24J; 51G
205/60R15 11A; 22B; 24J; 51G
66 - 69 205/50R15-86 REB; Nur bis 1060kg
zul. Achslast; 11A; 22B;
24J
205/55R15-87 REB; Nur bis 1090kg
zul. Achslast; 11A; 22B;
24J
Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA e2*98/14*0010*.. 108 185/55R15 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 12K;
195/55R15 51G 51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D
EA e2*93/81*0103*.., 101 - 108 185/55R15 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 12K;
e2*98/14*0103*.. 51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76Z
M e2*98/14*0272*.. 60 - 99 195/65R15 51G Kombi (Grandtour);
205/60R15 91 Cabrio; Stufenheck;
215/60R15 94 Steilheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 76Q; RB6
M e2*98/14*0272*.. 60 - 99 195/65R15 12T; 51G Kombi (Grandtour);
Cabrio; Stufenheck;
Steilheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
76Q; RB6
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 38 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JA e2*98/14*0068*.. 47 - 84 185/65R15-88 ab e2*98/14*0068*12;
47 - 103 195/60R15-88 11A; 22B; 22L Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: RENAULT SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JM e2*2001/116*0274*.. 60 - 83 195/65R15 51G nicht langer Radstand;
205/60R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 76Q
JM e2*2001/116*0274*.. 60 - 83 195/65R15 12T; 51G nicht langer Radstand;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
76Q
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 38 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 38 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 38 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016
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57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R15
Hinterachse: 225/50R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5CV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 824kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 924kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
65V) Sofern Reifen der Größe 175/60 R 15 auf der Felge 6 1/2 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
RB6) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
und größer (Dicke 26mm / 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
REB) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
Reifengröße 195/65R15 bzw. 205/60R15 ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 38 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DACIA
Fahrzeugtyp: SD
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*..
Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Lodgy
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 400 VA
26P x = 280 y = 360 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 330 y = 400 15 VA
26N x = 330 y = 400 8 VA
27F x = 325 y = 300 30 HA
27H x = 325 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 38 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: DACIA
Fahrzeugtyp: SD
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*..
Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Variante(n): Frontantrieb, Nicht Lodgy, nur Lodgy Stepway
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 400 VA
26P x = 280 y = 360 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 330 y = 400 19 VA
26N x = 330 y = 400 8 VA
27F x = 325 y = 300 30 HA
27H x = 325 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 38 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: DACIA
Fahrzeugtyp: SD
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*..
Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, nur Dokker
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 400 VA
26P x = 280 y = 360 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 330 y = 400 15 VA
26N x = 330 y = 400 8 VA
27F x = 325 y = 400 20 HA
27H x = 325 y = 400 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 38 Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: R
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0327*..
Handelsbez.: CLIO, CAPTUR
Variante(n): nur Clio 4 Mj.2012, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 360 VA
26P x = 280 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 360 20 VA
26N x = 350 y = 360 8 VA
27F x = 300 y = 340 25 HA
27H x = 300 y = 340 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.