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							Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 14                                                           Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 26.09.2016
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Fahrzeughersteller                         : FORD, MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
              Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
              Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
108440634/BD2 ZH6550/BD2 PCD108                ohne                        63,4                    705     2125    03/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : BNP; JD3; DNW; DFW; DBX; JH1; DAX; DBW; JA8; JR8;
                                             JA8-LPG; JK8; JK8-LPG; JN8; DAW; JU2; DNX; GBP; BNW
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: N250419-C1
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : BAP; BFW;
                                             BAW; BFP; BCV
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: N250421-C
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : BAP; BAW; BCV; BFP; BFW; BNP; BNW; DAW;
                                             DAX; DBW; DBX; DFW; DNW; DNX; GBP; JA8; JA8-LPG; JD3; JH1;
                                             JR8; JU2
                                             133 Nm für Typ : JN8; JU2
                                             135 Nm für Typ : JK8; JK8-LPG
Verkaufsbezeichnung:     B-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
JK8-LPG      e13*2007/46*1380*.. 55 - 103 185/60R15 84              12I                       Nur B-Max; Schrägheck;
                                          185/65R15 88              12A                       Frontantrieb;
                                          195/55R15 85              12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                              725; 74A; 74H; 76Q




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 14                                                        Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 26.09.2016
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Verkaufsbezeichnung:     B-MAX / EcoSport
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
JK8          e9*2007/46*0092*.. 66 - 103 195/65R15 91            11A; 12A; 24Q            Nur ECOSPORT;
                                         195/65R15 91            Mit                      Frontantrieb;
                                                                 Radhausverbreiterung     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 Serie; 124
                                               195/70R15 97      11A; 12A; 24Q            51A; 71C; 71K; 721;
                                               195/70R15 97      Mit                      725; 73C; 74A; 76Q
                                                                 Radhausverbreiterung
                                                                 Serie; 12A
                                               205/60R15 91      11A; 12A; 24Q
                                               205/60R15 91      Mit
                                                                 Radhausverbreiterung
                                                                 Serie; 12A
                                               205/65R15 94      Mit
                                                                 Radhausverbreiterung
                                                                 Serie; 12A
                                              205/65R15 94       11A; 12A; 24Q
JK8            e9*2007/46*0092*..    55 - 103 185/60R15 84       12I                      Nur B-Max; Schrägheck;
                                              185/65R15 88       12A                      Frontantrieb;
                                              195/55R15 85       12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 74A; 74H; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
JA8          e9*2001/116*0069*.. 44 - 99       185/55R15 82                               Schrägheck 2-türig;
JA8-LPG      e13*2007/46*1058*..               185/60R15 84      11A; 22M                 Frontantrieb;
JR8          DE*2007/46*0072*..                195/50R15 82      11A; 22M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/55R15 85      11A; 21P; 22H; 22M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                               195/60R15         11A; 21P; 22H; 22M;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 51G                      74H; FHB
JA8            e9*2001/116*0069*..   44 - 99   185/55R15 82                               Schrägheck 4-türig;
JA8-LPG        e13*2007/46*1058*..             185/60R15 84      11A; 22M                 Frontantrieb;
                                               195/50R15 82      11A; 22M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/55R15 85      11A; 21P; 22H; 22M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                               195/60R15         11A; 21P; 22H; 22M;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 51G                      74H; FHB
JA8            e9*2001/116*0069*..   44 - 92   185/55R15 82                               FL 2012; FL 2012;
JR8            e9*2007/46*0002*..              185/60R15 84      11A; 22M                 Schrägheck 2-türig;
                                               195/50R15 82      11A; 22M                 Frontantrieb;
                                               195/55R15 85      11A; 21P; 22H; 22M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/60R15         11A; 21P; 22H; 22M;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 51G                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          FHB
JA8            e9*2001/116*0069*..   44 - 92   185/55R15 82                               FL 2012; FL 2012;
JR8            e9*2007/46*0002*..              185/60R15 84      11A; 22M                 Schrägheck 4-türig;
                                               195/50R15 82      11A; 22M                 Frontantrieb;
                                               195/55R15 85      11A; 21P; 22H; 22M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/60R15         11A; 21P; 22H; 22M;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 51G                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          FHB




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 14                                                        Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 26.09.2016
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Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
DAW          e13*97/27*0037*..  55 - 86       195/55R15 85       FGE; 11A                 10B; 11B; 11G; 11H;
DAX          e13*98/14D0057*..,               195/55R15 85       11A; 22B; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
             e13*98/14*0057*..  55 - 96       195/60R15-87       11A; 22B; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74A;
DBW          e13*97/27*0038*..                195/60R15-87       FGF; 11A                 74H; 76Q
DBX          e13*98/14D0058*..,               205/50R15-85       11A; 22B; 22F; 24J;
               e13*98/14*0058*..                                 24M
DFW            e13*97/27*0039*..              205/55R15-87       11A; 22B; 22F; 24J;
DNW            e13*97/27*0040*..                                 24M; 367
DNX            e13*98/14D0056*..,
               e13*98/14*0056*..

Verkaufsbezeichnung:     FORD COUGAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
BCV          e9*96/79*0027*..  96       205/60R15                51G                      10B; 11G; 11H; 12A;
                               96 - 125 195/60R15                51G                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          76Q

Verkaufsbezeichnung:     FORD FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
JD3          e1*2001/116*0210*.. 43 - 110 185/55R15 82           11A; 22F; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
JH1          e1*98/14*0191*..                                    51J                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                          195/50R15 82           11A; 22F; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                          205/45R15 81           11A; 22F; 24J; 24M       74H; SC4
                                          205/50R15 86           11A; 21B; 22F; 22G;
                                                                 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     FORD FUSION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
JU2          e1*98/14*0194*..  50 - 74        185/60R15 84                                bis e1*98/14*0194*25;
                                              195/50R15 82       11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/55R15 85       11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/60R15 88       11A; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                              205/50R15 86       11A; 24J; 24M            74H; 76Q
                                              205/55R15 88       11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
BAP          e1*95/54*0046*..  66 - 96        195/55R15-84       5EA                      10B; 11B; 11G; 11H;
BAW          e1*98/14*0124*..  66 - 125       195/60R15          51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
BFP          e1*95/54*0045*..                 205/50R15-86                                721; 725; 73C; 74A;
BFW          e1*98/14*0125*..                 205/55R15          51G                      74H
BNP          e1*95/54*0047*..  66 - 96        205/50R15-86       11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
BNW          e1*98/14*0126*..  66 - 125       195/60R15          11A; 22B; 51G            12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/55R15          11A; 22B; 51G            721; 725; 73C; 74A;
                                    125       205/50R15-86W      11A; 22B                 74H




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 14                                                           Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 26.09.2016
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Verkaufsbezeichnung:    FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
BNP          G387             65 - 100 195/55R15-85                 5EG                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       195/60R15-87                 11A; 22B; 54F            12A; 51A; 71C; 71K;
                                       205/50R15-85                 11A; 22B; 5EG            721; 725; 73C; 74A;
                                       205/55R15-87                 11A; 22B; 54F            74H
                              65 - 125 195/60R15                    11A; 22B; 51G
                                       205/50R15-86W                11A; 22B
                                       205/55R15                    11A; 22B; 51G
                              125      195/55R15                    51G; 52J
GBP          G274             65 - 85 195/55R15-84                  bis 1000kg               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    zul.Achslast; 5EA; 51J   12A; 51A; 71C; 71K;
                                       65 - 100 195/55R15-85        51J                      721; 725; 73C; 74A;
                                       125      195/55R15           51G; 52J                 74H

Verkaufsbezeichnung:     TOURNEO COURIER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                        Auflagen zu Reifen       Auflagen
JU2          e1*98/14*0194*.. 55 - 74 185/60R15 84                                           TOURNEO COURIER;
                                                                                             ab
                                                                                             e1*98/14*0194*26;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             76Q

Verkaufsbezeichnung:     TRANSIT COURIER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
JN8          e13*2007/46*1349*.. 55 - 74 185/60R15 84                                        TRANSIT COURIER;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             76Q

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: N250419-C1
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
DY           e1*2001/116*0212*.. 50 - 74         185/55R15 82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/50R15 82       11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 205/45R15 81                                721; 725; 73C; 74A;
                                                 205/50R15 86       11A; 24J; 24M            74H

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 14                                                        Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 26.09.2016
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 14                                                        Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 26.09.2016
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22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406
ANLAGE: 14                                                        Radtyp: ZH6550
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 26.09.2016
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                                                                                                      Seite: 7 von 7
      Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
      Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
      Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
      Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
      oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
      Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
FGE) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen und an
     den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere
     geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
FGF) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen und hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der
     Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau
     geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung
     herzustellen.
FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die
     serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte
     Fahrzeug-Varianten).
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.