Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 14 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller : FORD, MAZDA Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 108440634/BD2 ZH6550/BD2 PCD108 ohne 63,4 705 2125 03/13 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : BNP; JD3; DNW; DFW; DBX; JH1; DAX; DBW; JA8; JR8; JA8-LPG; JK8; JK8-LPG; JN8; DAW; JU2; DNX; GBP; BNW Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: N250419-C1 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : BAP; BFW; BAW; BFP; BCV Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: N250421-C Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : BAP; BAW; BCV; BFP; BFW; BNP; BNW; DAW; DAX; DBW; DBX; DFW; DNW; DNX; GBP; JA8; JA8-LPG; JD3; JH1; JR8; JU2 133 Nm für Typ : JN8; JU2 135 Nm für Typ : JK8; JK8-LPG Verkaufsbezeichnung: B-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JK8-LPG e13*2007/46*1380*.. 55 - 103 185/60R15 84 12I Nur B-Max; Schrägheck; 185/65R15 88 12A Frontantrieb; 195/55R15 85 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 74A; 74H; 76Q Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 14 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 Verkaufsbezeichnung: B-MAX / EcoSport Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JK8 e9*2007/46*0092*.. 66 - 103 195/65R15 91 11A; 12A; 24Q Nur ECOSPORT; 195/65R15 91 Mit Frontantrieb; Radhausverbreiterung 10B; 11B; 11G; 11H; Serie; 124 195/70R15 97 11A; 12A; 24Q 51A; 71C; 71K; 721; 195/70R15 97 Mit 725; 73C; 74A; 76Q Radhausverbreiterung Serie; 12A 205/60R15 91 11A; 12A; 24Q 205/60R15 91 Mit Radhausverbreiterung Serie; 12A 205/65R15 94 Mit Radhausverbreiterung Serie; 12A 205/65R15 94 11A; 12A; 24Q JK8 e9*2007/46*0092*.. 55 - 103 185/60R15 84 12I Nur B-Max; Schrägheck; 185/65R15 88 12A Frontantrieb; 195/55R15 85 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 74A; 74H; 76Q Verkaufsbezeichnung: FIESTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 99 185/55R15 82 Schrägheck 2-türig; JA8-LPG e13*2007/46*1058*.. 185/60R15 84 11A; 22M Frontantrieb; JR8 DE*2007/46*0072*.. 195/50R15 82 11A; 22M 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R15 85 11A; 21P; 22H; 22M 12A; 51A; 71C; 71K; 195/60R15 11A; 21P; 22H; 22M; 721; 725; 73C; 74A; 51G 74H; FHB JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 99 185/55R15 82 Schrägheck 4-türig; JA8-LPG e13*2007/46*1058*.. 185/60R15 84 11A; 22M Frontantrieb; 195/50R15 82 11A; 22M 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R15 85 11A; 21P; 22H; 22M 12A; 51A; 71C; 71K; 195/60R15 11A; 21P; 22H; 22M; 721; 725; 73C; 74A; 51G 74H; FHB JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 92 185/55R15 82 FL 2012; FL 2012; JR8 e9*2007/46*0002*.. 185/60R15 84 11A; 22M Schrägheck 2-türig; 195/50R15 82 11A; 22M Frontantrieb; 195/55R15 85 11A; 21P; 22H; 22M 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R15 11A; 21P; 22H; 22M; 12A; 51A; 71C; 71K; 51G 721; 725; 73C; 74A; FHB JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 92 185/55R15 82 FL 2012; FL 2012; JR8 e9*2007/46*0002*.. 185/60R15 84 11A; 22M Schrägheck 4-türig; 195/50R15 82 11A; 22M Frontantrieb; 195/55R15 85 11A; 21P; 22H; 22M 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R15 11A; 21P; 22H; 22M; 12A; 51A; 71C; 71K; 51G 721; 725; 73C; 74A; FHB Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 14 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 Verkaufsbezeichnung: FOCUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DAW e13*97/27*0037*.. 55 - 86 195/55R15 85 FGE; 11A 10B; 11B; 11G; 11H; DAX e13*98/14D0057*.., 195/55R15 85 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; e13*98/14*0057*.. 55 - 96 195/60R15-87 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; DBW e13*97/27*0038*.. 195/60R15-87 FGF; 11A 74H; 76Q DBX e13*98/14D0058*.., 205/50R15-85 11A; 22B; 22F; 24J; e13*98/14*0058*.. 24M DFW e13*97/27*0039*.. 205/55R15-87 11A; 22B; 22F; 24J; DNW e13*97/27*0040*.. 24M; 367 DNX e13*98/14D0056*.., e13*98/14*0056*.. Verkaufsbezeichnung: FORD COUGAR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BCV e9*96/79*0027*.. 96 205/60R15 51G 10B; 11G; 11H; 12A; 96 - 125 195/60R15 51G 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 76Q Verkaufsbezeichnung: FORD FIESTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JD3 e1*2001/116*0210*.. 43 - 110 185/55R15 82 11A; 22F; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; JH1 e1*98/14*0191*.. 51J 12A; 51A; 71C; 71K; 195/50R15 82 11A; 22F; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 205/45R15 81 11A; 22F; 24J; 24M 74H; SC4 205/50R15 86 11A; 21B; 22F; 22G; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: FORD FUSION Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JU2 e1*98/14*0194*.. 50 - 74 185/60R15 84 bis e1*98/14*0194*25; 195/50R15 82 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R15 85 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 195/60R15 88 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 205/50R15 86 11A; 24J; 24M 74H; 76Q 205/55R15 88 11A; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BAP e1*95/54*0046*.. 66 - 96 195/55R15-84 5EA 10B; 11B; 11G; 11H; BAW e1*98/14*0124*.. 66 - 125 195/60R15 51G 12A; 51A; 71C; 71K; BFP e1*95/54*0045*.. 205/50R15-86 721; 725; 73C; 74A; BFW e1*98/14*0125*.. 205/55R15 51G 74H BNP e1*95/54*0047*.. 66 - 96 205/50R15-86 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; BNW e1*98/14*0126*.. 66 - 125 195/60R15 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 205/55R15 11A; 22B; 51G 721; 725; 73C; 74A; 125 205/50R15-86W 11A; 22B 74H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 14 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BNP G387 65 - 100 195/55R15-85 5EG 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R15-87 11A; 22B; 54F 12A; 51A; 71C; 71K; 205/50R15-85 11A; 22B; 5EG 721; 725; 73C; 74A; 205/55R15-87 11A; 22B; 54F 74H 65 - 125 195/60R15 11A; 22B; 51G 205/50R15-86W 11A; 22B 205/55R15 11A; 22B; 51G 125 195/55R15 51G; 52J GBP G274 65 - 85 195/55R15-84 bis 1000kg 10B; 11B; 11G; 11H; zul.Achslast; 5EA; 51J 12A; 51A; 71C; 71K; 65 - 100 195/55R15-85 51J 721; 725; 73C; 74A; 125 195/55R15 51G; 52J 74H Verkaufsbezeichnung: TOURNEO COURIER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JU2 e1*98/14*0194*.. 55 - 74 185/60R15 84 TOURNEO COURIER; ab e1*98/14*0194*26; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76Q Verkaufsbezeichnung: TRANSIT COURIER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JN8 e13*2007/46*1349*.. 55 - 74 185/60R15 84 TRANSIT COURIER; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76Q Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: N250419-C1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: MAZDA 2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DY e1*2001/116*0212*.. 50 - 74 185/55R15 82 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15 82 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 205/45R15 81 721; 725; 73C; 74A; 205/50R15 86 11A; 24J; 24M 74H Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 14 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 14 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0155-13-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49406 ANLAGE: 14 Radtyp: ZH6550 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 26.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. FGE) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen und an den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. FGF) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen und hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte Fahrzeug-Varianten). SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO 3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z. B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.